[Wien] Verurteilung wegen Widerstand für das Beobachten einer rassistischen Polizeikontrolle

 

Kürzlich fand am Wiener Landesgericht eine Verhandlung zu Widerstand
gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung (kleiner Kratzer am
Finger einer Polizistin) statt. Die Vorwürfe sind im Zuge einer
Intervention gegen eine rassistische Polizeikontrolle aufgekommen und
wurden wie so oft von den - an besagtem Abend anwesenden - Bull*innen
konstruiert.

 

 

Hier Auszüge aus der zusammenhängenden Erklärung der Angeklagten:
"Am 8.9.2018 zwischen 3 und 4 Uhr Nachts haben wir beim Nachhauseweg
gesehen wie bei der Thaliastrasse zwei männlich gelesene dunkelhäutige
Menschen an der Wand fixiert wurden. Eine Person hat geschrien "I have
rights!". "Racial Profiling ist eine gängige Praxis im polizeilichen
Handeln, die auf der Schubladisierung von Menschen basiert. Ein Augustin
Artikel beschreibt dass Österreich EU-weit die höchste Rate an
wahrgenommenen Racial Profiling hat, dabei wurden 66% der Befragten
mindestens einmal in den letzten 5 Jahren von der Polizei kontrolliert
und 55% sind davon überzeugt, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe
angehalten wurden.... Kürzlich waren einige Rapper im Park von ähnlichen
Polizei Schikanen betroffen, in einem Beitrag auf mosaik-blog.at
beschreibt einer den Vorfall: "Niemand ist uns beigestanden. Erst danach
haben uns die Leute gut zugesprochen und gesagt, wie unfair das gewesen
sei. So was klingt dann immer wie 'Sorry, dass du schwarz bist'. Deshalb
wollte ich nicht weggehen. Ich finde es wichtig, Menschen nicht alleine
mit der Polizei zu lassen..."

Auch nach mehrmaliger Aufforderung der Polizei weiter zu gehen, sind die
Angeklagte und eine zweite Person nicht weggegangen und wollten sich
auch nicht Ausweisen. Daraufhin wurde von der Polizei Verstärkung
angefordert und Anzeigen nach dem neuen Gaffer-Paragraphen
ausgesprochen, Rucksäcke durchsucht und verhaftet. Grund für die
Verhaftung war die Behauptung einer Polizistin, dass sie bei der
Aufforderung den Rucksack zur Identitätsfeststellung auszuhändigen einen
leichten Schlag gegen die Hand bekommen hätte. Dabei wäre sie mit einer
kleinen Aufschürfung am Mittelfinger schwer verletzt worden. Darauf
folgten 24 Stunden in Polizeigewahrsam und ein Verfahren am Landesgericht
Wien. Die Angeklagte bekannte sich für nicht schuldig und machte über
die Zusammenhängende Erklärung hinaus keine weitere Aussagen in dem
Prozess. Nach zwei Verhandlungstagen und sehr widersprüchlichen
Polizeizeugen kam das Gericht zu einem Urteil: Die schwere
Körperverletzung sei nicht geklärt, sehr wohl aber ein Widerstand gegen
die Staatsgewalt, der mit 3 Monaten auf 3 Jahren bedingt bestraft wird.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl die Richterin und der Staatsanwalt sich liberalerweise darüber
einig waren, dass (Zitat des Staatsanwaltes:) "rassistische
Polizeikontrollen ein Geschwür" sind, waren sie sich auch einig darüber,
dass das Intervenieren gegen jene, mittels konstruiertem Schlag nach der
Hand der Exekutive, eine erhebliche Gewalt darstellt und verurteilt
werden muss. Polizeiliche Behörden und Justiz ergänzen sich somit in
ihrer rassistischen Praxis. Daher ist der gemeinsame Versuch Menschen
mit Kritik an diesen Zuständen einzuschüchtern, leider eine logische
Konsequenz.

Wehrt euch auch weiterhin gegen rassistische und diskriminierende
Schikanen und bleibt solidarisch und widerständig.

 

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