(LE) Ermittlungsverfahren gem. § 129a StGB eingeleitet

Vor wenigen Tagen wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person in Leipzig wegen des Verdachts auf Bildung, bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB, sowie versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und versuchter Brandstiftung bekannt gegeben. Ermittelt wird im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf das Dienstgebäude des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom 01.01.2019. Geleitet werden die Ermittlungen vom Generalbundesanwalt.

Wegen des Angriffs auf die BGH Außenstelle in Leipzig fanden bereits vor zwei Jahren diverse Maßnahmen in Frankfurt am Main statt, dort gibt es auch einen weiteren Beschuldigten. Im Juni 2022 gab es anlässlich der Aussagen J. Domhövers eine Hausdurchsuchung in Berlin, der Betroffene davon wird nun auch als Beschuldigter im § 129a-Verfahren geführt. Alle Infos stammen von www.129a.info, dort gibt es auch eine detaillierte Chronologie aller bisherigen Geschehnisse in dem Verfahren.

Wie immer gilt: Keine Spekulationen und kein Gerede. Anna und Arthur halten's Maul ist keine Floskel.

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen