G20 Campklage Entenwerder wird verhandelt

Event Datum: 
Donnerstag, Mai 5, 2022 - 12:00
Stadt/Region: 
*Am Mittwoch, den 4.5.2022, verhandelt das Verwaltungsgericht Hamburg über eine Klage, mit der die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes gegen das Antikapitalistische Camp während des G20 Gipfels am 2. Juli 2017 auf der Halbinsel Entenwerder (Rothenburgsort) festgestellt werden soll.*

Im Juli 2022 jährt sich der G20 Gipfel in Hamburg zum fünften Mal. Der G20 Gipfel war kein „Festival der Demokratie“ wie Innensenator Andy Grote im Vorwege behauptete. Stattdessen wurde in Hamburg über Wochen der Ausnahmezustand zelebriert, indem die Grundrechte der Bürger*innen außer Kraft gesetzt und selbst gerichtliche Entscheidungen zugunsten des Versammlungsrechts von der Polizei missachtet wurden.

Alles begann mit der Auseinandersetzung um die geplanten Protestcamps, in denen mehrere Tausend Menschen übernachten sollten, um gegen das G20 Treffen zu protestieren. Es sollte mit den Camps auch ein durchgängig bei Tag und bei Nacht sichtbarer Ort des Protestes geschaffen werden und Menschen, die aus der ganzen Welt nach Hamburg kommen wollten, ein Ort der Versammlungsmög-lichkeit und der Meinungsfreiheit geboten werden.

Schon früh stellte der Hamburger Senat klar, dass er solche Camps nicht zulassen würde.Ansätze für Verhandlungen und Verständigung fehlten völlig. Der Senat setzte von Beginn an ausschließlich auf Repression. Dieses Verbot wurde von der Versammlungsbehörde und der Polizei mit allen Mitteln durchgesetzt, begleitet von einer Strategie der Diffamierung und Kriminalisierung. Dabei wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollständig missachtet. Höhepunkt der Rechtsbrüche war dann der Polizeieinsatz gegen das „AntikapitalistischeCamp“ in Entenwerder unter Missachtung zuvor ergangener Gerichtsentscheidungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Eilentscheidung klargemacht, dass ein derartiges Camp von den zuständigen Behörden grundsätzlich als Versammlung zu behandeln ist und zwar in seiner Gesamtheit (also einschließlich Übernachtungsmöglichkeiten und Infrastruktur). Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in einem weiteren Beschluss entschieden, dass ein Verbot des Camps auf der Halbinsel Entenwerder nicht wirksam sei und ordnete die Aufhebung der sofortigen Vollziehung eines Verbotsbescheides der Versammlungsbehörde an. Damit wäre der Weg frei gewesen mit dem Campaufbau zu beginnen.

Beide Gerichtsentscheidungen wurden von der Hamburger Polizei missachtet. Diese stellte sich den Campteilnehmer*innen mit massiven Einsatzkräften in den Weg und verhinderte den ganzen Tag über den Aufbau des Camps. In der Nacht wurde dann von der Polizei massiv gegen Versammlungs-teilnehmer*innen vorgegangen, weil diese es gewagt hatten 12 Schlafzelte aufzubauen. Es folgten Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz, Personalienfeststellungen und die Beschlagnahme der Zelte.

Der Anmelder des Camps und Kläger in diesem Verfahren erklärt hierzu:

/„Die Rechtsbrüche der Polizei müssen klar benannt werden und Konsequenzen haben. Derartiges darf sich nicht wiederholen. Darum geht es in diesem Verfahren.“ /

*Termin: Mittwoch, 4.5.22, 12.00 Uhr Verwaltungsgericht Hamburg, *

*Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, Saal 5.01, 5. Stock*

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