Geheimdienste abschaffen - 6 Gründe

Wolf Wetzel 20.09.2012 14:07 Themen: Antifa Blogwire Freiräume Medien Repression Soziale Kämpfe
»Es gibt aber keinen Grund dafür, unsere Sicherheitsbehörden kaputt zu hauen«, ließ MAD-Präsident Ulrich Birkenheier trotzig die Öffentlichkeit wissen.
Gäbe es also einen oder gar mehrere Gründe für die Zerschlagung der Geheimdienste, darf/muss man sie »kaputthauen«. Hier sind sieben - alleine für den Militärischen Abschirmdienst/MAD.
Ein ›einmaliger Vorgang‹ feiert Silberne Hochzeit – unter dem Dach der Abschirmdienste MAD, Verteidigungsministerium und Verfassungsschutz


Wieder sind wir Zeuge eines ›einmaligen Vorgangs‹, der sich wahrscheinlich jetzt zum 25. Mal durch die knapp einjährige Aufklärungsarbeit zieht: Bis zum September 2012 war Stand der Dinge, dass der Militärische Abschirmdienst/MAD keine Unterlagen geführt habe, die zur Aufklärung der NSU-Morde beitragen könnten. Diesen ahnungslosen Zustand teilte auch die oberste Dienststelle, das Verteidigungsministerium.
Jetzt erfahren wir zum 25. Mal, dass diese Auskünfte falsch waren und sind.
Das Einzige, was im letzten Jahr tatsächlich variiert, sind die unglaublichen Verrenkungen, diese massiven Behinderungen zu bagatellisieren. Der oberste Dienstherr der Bundeswehr und dessen Geheimdienstes MAD, Thomas de Maizière, bedauerte wie 25 Dienstherren zuvor und befand, dass sein Ministerium in dieser Angelegenheit »unsensibel« gehandelt habe. Abgesehen von dieser kleinen emotionalen Schwankung habe sich das Verteidigungsministerium nichts vorzuwerfen, schon gar nicht, dass es an der Verhinderung der Aufklärung aktiv mitgewirkt habe.

Was ist passiert und sollte unter keinen Umständen öffentlich werden?
Mundlos, der nicht viel später Mitglied der neonazistischen Kameradschaft ›Thüringer Heimatschutz‹ (THS) wurde, aus der die neonazistische Terrorgruppe NSU hervorging, leistete von April 1994 bis März 1995 beim Panzergrenadierbataillon 381 im thüringischen Bad Frankenhausen seinen Wehrdienst ab. Ziemlich schnell fiel Mundlos durch seine neonazistische Gesinnung auf, die er niemand gegenüber verbarg. Auch nicht gegenüber dem MAD, der ihn zu einer ›Befragung‹ einbestellte. Freimütig gab Mundlos zu, dass er Mitglied in einer »Skingruppe« sei und dass sich Flüchtlinge ein schönes Leben auf Kosten des Staates machen würden, die man sofort abgeschoben müsste. Diese Aussagen überraschten den MAD nicht - im Gegenteil: Man fragte ihn, »ob er sich vorstellen könne, ihm bekannt gewordene Termine für Anschläge auf Asylbewerberheime der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden«. (Der Spiegel vom 11.9.2012)
Laut Gesprächsprotokoll habe er verneint. Damit war die Sache für den MAD erledigt. Ordentlich, wie der MAD nun einmal ist, verschickte er 1995 eine Kopie dieser Beobachtungsakte an verschiedene Verfassungsschutzämter und eine an das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV. Nach 15 Jahren habe der MAD, wieder ganz ordentlich, die Orginalakte vernichtet.

Halten wir fest:
1. Selbst wenn der MAD die Akte ›Mundlos‹ 2010 vernichtet haben will, ist im Aktenlauf vermerkt, an den eine Kopie der Akte verschickt wurde.
2. Obwohl mehrere Verfassungsschutzämter und das Bundesverfassungsschutzamt/BfV im Besitz dieser MAD-Akte waren, unterschlugen sie diese Akte gegenüber den diversen Untersuchungsausschüssen.
3. Das Verteidigungsministerium agierte folglich nicht »unsensibel«, sondern strafbar: »Nach den Angaben des Verteidigungsministeriums erfuhr die Amtsleitung, also auch Minister de Maizière, bereits am 13. März 2012 davon, dass der MAD Mundlos 17 Jahre zuvor in seiner Wehrdienstzeit befragt hatte − und dass das Protokoll dieser Befragung seinerzeit zumindest auch an das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz geschickt worden war.«
Wenn also noch Anfang Juli 2012 das Verteidigungsministerium erklärte, »der MAD habe zu Uwe Mundlos keinen Kontakt gehabt« (FR vom 12.9.2012), liegt kein Versehen vor, sondern eine bewusste Täuschung. Dieses Wissen unterschlagen zu haben, ist nicht mangelhaft »aktiv kommunikativ«, sondern wiederholter Rechtsbruch.
4. Die Unterschlagung dieser Akte bei mindestens vier Behörden beweist zum 25. Mal, dass es sich nicht um ein individuelles Versagen handelt, sondern um ein organisiertes Vorgehen.
5. Die Behauptung des Verteidigungsministers de Maizière, der Versuch des MAD, einen Neonazi als Quelle anzuwerben, sei gar kein Anwerbeversuch gewesen, beweist nur eines: einen hohen Grad an Verschleierungswillen.

Nimmt man also die bis heute bekannt gewordenen Fälle von Aktenvernichtung, Verschleierung und Irreführung zusammen, ordnet man sie verschiedenen staatlichen Institutionen zu, darf man feststellen: Ob bei der Polizei oder bei den verschiedenen Verfassungsschutzämtern, ob beim MAD oder beim Bundesamt für Verfassungsschutz, ob bei einzelnen Innenministerien oder beim Bundesverteidigungsministerium - die Einzelfälle greifen (fast) lückenlos ineinander. Das nennt man - in jedem anderen Fall - nicht Zufall, sondern organisierten, systematischen Rechtsbruch.

Ganz, ganz vorsichtig nähert sich auch die FR der Systematik:
»Ob beim Verfassungsschutz oder beim Militärischen Abschirmdienst, ob jeweils isoliert oder abgesprochen: Hinter dem Aktenschwund steckt allem Anschein nach Kalkül... Es gibt zwar kein Indiz dafür, dass in Deutschland existiert, was man in der Türkei den „tiefen Staat“ nennt – also das Zusammenwirken von Sicherheitsbehörden und kriminellen oder terroristischen Strukturen. Gleichwohl deutet vieles auf organisierte Vertuschung hin.« (FR vom 12.9.2012)

Die Angst, sich vorzustellen, was sich hinter dieser »organisierter Vertuschung« verbirgt, wie es möglich ist, dreizehn Jahre lang die Verwicklung ausnahmslos aller staatlichen Verfolgungsorgane in die neonazistische Mordserie geheim zu halten, ist aus jeder Zeile herauslesen.

»Es gibt aber keinen Grund dafür, unsere Sicherheitsbehörden kaputt zu hauen« (Zeit-online vom 14.09.2012), ließ MAD-Präsident Ulrich Birkenheier trotzig und trotz alledem die Öffentlichkeit wissen.
Anstatt an den Worten des Geheimdienstchefs achtlos vorbeizugehen, sollte man seinen Gedanken aufgreifen und konsequent zuende denken: Gäbe es einen Grund oder gar mehrere Gründe für die Zerschlagung der Geheimdienste, darf/muss man die Geheimdienste »kaputthauen«.

Hier sind sieben Gründe:
1. Grund: Als der Neonazi Mundlos für's Vaterland seinen Wehrdienst begann, wußte er sofort welches: Seine Visitenkarte war mit dem Bild von Adolf Hitler geschmückt. Er ließ es sich auch nicht nehmen, während seines Grunddienstes mit anderen "Kameraden" zusammen den Geburtstag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess zu feiern. Und wem das nicht genug neofaschistischer Hintergrund ist, der kann noch NPD-Flugblätter anführen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden. Von all dem wußte der MAD. Dieser befand, dass all dies der Bundesrepublik Deutschland nicht schaden könne - und unternahm nichts.
2. Grund: Kurz vor Ende seines Wehrdienstes wurde der Neonazi und Soldat Mundlos tatsächlich vom MAD ›einvernommen‹. Obwohl er aus seiner neonazistischen Einstellung keinen Hehl machte, konnte und wollte der MAD »keine Anhaltspunkte für rechtsterrorististische Absichten« (SZ vom 17.9.2012) erkennen.
3. Grund: Was der MAD partout nicht als neofaschistische Gesinnung werten wollte, wollte er jedoch ›abschöpfen‹ und fragte ihn, ob er sich vorstellen könne, z.B. Anschlagspläne auf Flüchtlingsheime den Behörden mitzuteilen.
4. Grund: Der MAD wurde aufgefordert, alle Unterlagen, die Mitglieder und Umfeld des NSU betreffen, den Untersuchungsausschüssen zukommen zu lassen. Der MAD behauptete, es gäbe keine diesbezüglichen Unterlagen. Man habe - gemäß Löschfristen - alles vernichtet.
5. Nicht einmal das stimmt! Die Löschfristen beziehen sich auf den (verweigerten) Zugriff, nicht auf die Existenz angelegter Akten: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2012 klar, „dass es keine gesetzlichen Löschungs- und Prüffristen für Papierakten“ gebe. Paragraf 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sehe „für personenbezogene Daten in Papierakten lediglich eine Sperrung, nicht aber eine Vernichtung oder Löschung vor.“ (Pressemitteilung vom 16.7.2012, www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=3420)
6. Grund: Obwohl sie nicht mehr "existierten", ging ein Rundschreiben an verschiedene Verfassungsbehörden, die an sie versandte Beobachtungsakte 'Mundlos' ausfindig zu machen (und zurückzuschicken).
7. Grund: Die oberste Dienststelle des MAD, das Verteidigungsministerium deckte diese Vertuschung und behauptete wider besseres Wissen, dass es keine Unterlagen zu Mundlos gäbe.

Ebenso viele Gründe gäbe es, den Verfassungsschutz aufzulösen.
Fassen wir zusammen: Die Anforderungen, die der MAD-Chef an die Zerschlagung der Geheimdienste gestellt hat, sind mehr als erfüllt.

Wolf Wetzel
Vorstandsmitglied von BusinessCrimeControl/BCC Frankfurt

Ein Verweis auf eine Zusammenfassung der neunmonatigen Recherche findet sich hier:  http://wolfwetzel.wordpress.com/2012/09/15/zwischenbilanz-zur-mordserie-des-nsu/
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Ergänzungen

Karlsruher Kameradschaft von LKA gegründet

k 21.09.2012 - 06:33
Ist zwar schon ein Weilchen her:

"Undercover soll ein Beamter des LKA die rechte Szene in Karlsruhe aufgebaut haben, um sie dann zu beobachten"
 http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtsradikale-ein-agent-als-nazi_aid_185697.html

Geh heim, Dienst!

Der Kölner 22.09.2012 - 00:10
Den MAD hat der Autor ja bereits erschlagen, also will ich nur mal kurz über den Verfassungsschutz schimpfen:

Jenes Monstrum aus dem Kalten Kriege, welches von Anfang an auf dem rechten Auge wenn nicht völlig blind, so doch zu 80% sehbehindert war und immer noch ist, war ja eigentlich nur geschaffen worden, um die alte BRD vor der Unterwanderung durch "den Kommunismus" zu bewahren. Von daher ist es nicht verwunderlich, daß der VS sich weitaus stärker mit der Linken beschäftigt als mit der Rechten, obwohl sie in ihren regelmäßigen Berichten immer wieder zugeben, daß Personenschäden durch linksgerichtete Gewalt sehr selten sind, während die Liste der Toten und Verletzten durch rechtsgerichtete Gewalttäter scheinbar nie kürzer wird.

Nach dem Ende des Kalten Krieges war es eigentlich schon höchste Zeit, den VS zu liquidieren. Spätestens seit den Enthüllungen um die V-Leute des VS in der NSU-Organisation und die offensichtliche Unfähigkeit des VS, das Morden zu beenden und die Mörder zu fassen, sollte jedem klar sein, daß diese Organisation bestenfalls eine Verschwendung von Steuergeldern ist und eher Nazi-Mörder schützt als die bundesdeutsche Verfassung. Somit hat sie keine weitere Existenzberechtigung und gehört aufgelöst.

Wenn man sich die Geschichte etwas genauer betrachtet, dann muß man sich sowieso fragen, inwieweit eine moderne Demokratie überhaupt mit der Existenz intransparenter, unkontrollierbarer Geheimdienste vereinbar ist. Meine Ansicht dazu ist klar: Wir brauchen überhaupt keine Geheimdienste, diese sind bestenfalls nutzlos, schlimmstenfalls eine Gefahr für die Demokratie.