Eilanträge sofort für erledigt erklären!!!

Die "etwas mehr als 25 Personen" haben eine frist bis Montag 21.05.2012 ihre Eilanträge beim gerichtsverfahren für erledigt zu erklären,falls die Zeit versäumt wird,werden die Anträge abgelehnt da sie seit der Rücknahme der verfügungen durch die polizei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr haben.Wer seinen Eilantrag bis Montag für erledigt erklärt hat keine Kosten,sondern diese Kosten werden dann vom Land getragen. Wer es nicht tut,hat im anschluss 109,50€ selbst zu zahlen. Das ist der Prozentuale Anteil aus dem Streitwert 2000€.
Ein Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt teilte schriftlich folgendes mit:

Sehr geehrte/r Hr./Fr. sowieso,

Die behörde hat das Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 aufgehoben.
Bitte erklären Sie den rechtsstreit für erledigt.
Andernfalls würde der Eilantrag abgelehnt,weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht.

Frist: Montag 21.05.2012

Hochachtungsvoll
Richter am VG

Im anhang die erklärung der Polizei:


Frankfurt 15. Mai 2012

Im Anschluss an den heutigen Erörterungstermin in gleichgelagerten Verfahren erklärt der anwesende Vertreter des PP Frankfurt Main:

1.In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängtte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf.

2.Die kostendes jeweiligen Verfahrens werden von den Antragsgegnerin übernommen
3.Die Hauptsache wird für erledigt erklärt.



Damit sind die Bullen schön fein raus...
Jetzt kommen nämlich nicht die ca. 200 euro gerichtskosten pro person auf die Bullen zu,sondern eben exakt 109,50 €,sollte nicht bis Montag 21.05.2012 der jeweilige eilantrag zurück genommen werden...
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Ergänzungen

Meine

Frage 16.05.2012 - 12:01
Das heisst formlos ans Verwaltungsgericht Adalbertstr. 18, 60486 Frankfurt. Fax: 069 / 13 67 – 85 21 : "Hiermit erkläre ich (Name) meinen Eilantrag als erledigt. (Datum+Unterschrift)" ???

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