Colmar (F:) Berufungsprozess nach Nato-Gipfel

breakout 19.10.2009 22:51 Themen: Globalisierung Militarismus Repression Weltweit
Ernüchterndes Prozessergebnis für Friedensaktivisten in Colmar (Frankreich)

Das Berufungsgericht Colmar (Frankreich) verurteilte heute einen 25jährigen Studenten aus Berlin zu 2 Monaten Haft auf Bewährung. Dabei hatte er bereits 4 Monate unter unzumutbaren Haftbedingungen im Strasbourger Gefängnis verbracht. In der ersten Instanz war er in einem 15minütigen Schnellverfahren zu 6 Monaten Haft mit sofortigem Vollzug verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm ein Steinwurf ohne Schaden im Rahmen der Proteste gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg.
Am heutigen zweiten Prozesstag wurden die drei belastenden Polizeizeugen vernommen, die z.T. sehr widersprüchliche Aussagen machten. Z.B. behauptete ein Zeuge, den Angeklagten mit einer Mütze gesehen zu haben, ein anderer sprach von einer Kapuze und der Dritte von einer Maskierung.
Der Staatsanwalt bezog sich dennoch positiv auf die Aussagen. Schon beim ersten Termin hatte er betont, wenn man keinem Polizisten mehr glauben könne, wem könne man denn dann noch Glauben schenken... Sein Plädoyer bezog sich erneut hauptsächlich auf Wikipedia-Zitate über den angeblichen "deutschen Black Block". Er forderte eine Bestätigung des Urteils aus dem Schnellverfahren, verschärft durch ein Einreiseverbot nach Frankreich. Die verteidigende Anwältin Nohra Boukara zweifelte die Aussagen der Belastungszeugen grundsätzlich an. Sie zeigte Widersprüche auf und äusserte sich zum Kontext der Medienkampagnen gegen die NATO-Proteste mit der Dämonisierung des "Black Block". Zum Schluss erläuterte sie, dass der vorgeworfene Straftatbestand der "Gewalttat" wegen des nicht vorhandenen Schadens sowieso nicht zutrifft.

Der Angeklagte wurde schliesslich zu 2 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er erwägt, in Revision zu gehen. "Es ist ein Skandal", äusserte er sich nach der Urteilsverkündung, "dass ich monatelang unter unmöglichen Haftbedingungen in Strasbourg im Gefängnis sitzen musste. Mit dem heutigen Urteil wurden diese Zeit für uberflüssig erklärt und trotzdem kann ich keine Entschädigungen einklagen, weil ich nicht freigesprochen wurde!" Bis zum ersten Termin der Berufungsverhandlung Anfang August waren schon 4 Monate in Haft vergangen. Bereits im Juli war ein weiter Anti-Nato-Aktivist nach ebenfalls 4 Monaten Haft vom Colmarer Gericht freigesprochen worden. Noch immer befinden sich zwei Menschen im Zusammenhang mit den NATO-Protesten in Untersuchungshaft in Strasbourg.



Eine ausführliche Dokumentation der Repression in Folge des Gipfels findet sich unter  http://breakout.blogsport.de
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na logn!

pauler 20.10.2009 - 09:00
na logisch kein freispruch!

is doch immer das gleiche: bei aktionen gegen staatl. institutionen, banken oder grosskonzernen von links ausgehend, wurde schon IMMER mit zweierlei maß recht gesprochen. mal wieder typisch. kannst froh sein, dass sie dich nicht nach guantanamo verlegt haben. schweine, die! und solche richtersprüche beweisen die voreingenommenheit. ich sage euch: MEINEN worten kann man mit abstand mehr glauben schenken als denen, der meisten polizeibeamten. ich denk dabei immer mit sorge an deren intelligenz, denen man irgendwelche eide abnimmt. solche eide empfinde ich bereits als verhöhnung unserer verfassung, äh, grundgesetz meinte ich natürlich, hehe ... brauchen kein abitur, aber dürfen bzw. sollen waffen tragen und die bürger in schach halten. na solchen kandidaten ist natürlich besonders glauben zu schenken. polizisten haben sich schliesslich noch nie gegenseitig gedeckt. und wolfgang grams hat sich im hinfallen auch selbst in den kopf geschossen. unbestechlich sind sie sowieso. und weil sie immer so korrekt sind, braucht man sie auch nicht auf demos filmen. das material könnten ja terroristen benutzen, um gezielte attentate zu planen. oooops! jetzt habe ich mich entlavrt! tja, muss ich wohl auch ein terrorist sein.