Berlin: Abzocke durch Wassergeheimverträge

Wasserfrau in coop mit s7ven 13.03.2008 18:10 Themen: Globalisierung Soziale Kämpfe Ökologie
Der Berliner Senat hat das Volxbegehren "Unser Wasser" zur Offenlegung der Geheimverträge der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe abgelehnt. Der rot-rote Senat will das "Eigentumsrecht" der Konzerne RWE / Veolia schützen. Nicht schützenswert hingegen seiner Ansicht nach das Eigentum aller Berliner_innen. Nach Informationen des Berliner Wassertisches sind die Preise durch die Renditezahlungen an die Konzerne um 30,9 Prozent zu hoch. Kein Wunder, dass die Verträge daher im Giftschrank verbleiben.
Fast 40.000 Unterschriften (36.062 gültige Unterschriften) wurden in der ersten Stufe für das Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zur Zulassung gesammelt. Der rot-rote Senat lehnte die Zulassung jedoch aus fadenscheinigen juristischen Gründen ab. Jetzt folgt der Schritt, die Zulassung vor dem Verfassungsgericht einzuklagen.
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Senat der Konzerninteressen

Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass der Gesetzentwurf zur Offenlegung der Verträge im Bereich der Wasserwirtschaft verwirklicht wird. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren. Natürlich hätte der rot-rote Senat den Volxentscheid zulassen können. Die Konzerne hätten dann bei einem Erfolg selbst Klagen müssen. So jedoch befriedigt der Senat in vorauseilendem Gehorsam die Konzerninteressen und legt den Bürger_innen Steine in den Weg.Bereits der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators Harald Wolf ("die Linke.") als Aufsichtsratvorsitzender und Mitglied des Senats "zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollision der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie des Gebührenzahlers andererseits gesehen" hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine "Alternative Tarifkalkulation" erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt. Die Kernfrage lautet: Wie hätten sich die Wasserpreise entwickelt, wenn die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 nicht zu den geheimvertraglich vereinbarten Konditionen durchgesetzt worden wäre?

Wie der Senat und die Konzerne die Berliner_innen auspressen

Das Hauptgeschäft der Berliner Wasserbetriebe ist die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für Berlin. 2007 haben die Wasserbetriebe 200 Mio. m³ Trinkwasser gefördert und 233 Mio. m³ Abwasser gereinigt. Dabei entstehen Kosten, die auf den Wasserpreis umgelegt und so von den BerlinerInnen getragen werden. Im Jahr 2007 kostete ein m³ Trinkwasser 2,29 €1 und die Entsorgung eines m³ Abwasser rund 2,55 €. Im Jahr 2007 haben die Wasserbetriebe aus dem Verkauf von Trinkwasser Wasserverkauf 396,2 Mio. € und für Entwässerungsleistungen 699,4 Mio. € Einnahmen erzielt.Im selben Jahr schütteten die Wasserbetriebe 189,6 Mio. € an die Konzerne RWE und Veolia aus und erwirtschafteten einen Jahresüberschuss von 177,0 Mio. €, von dem 148,8 Mio. € an das Land ausgeschüttet wurden, 28,2 Mio. € wurden als Gewinnrücklage zurückgestellt. Das sind zusammen 33,5% der Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren! Wären die Wasserbetriebe nicht auf die Erwirtschaftung von Renditen, sondern auf kostendeckenden Betrieb ausgerichtet, wären die Wassertarife in Berlin 33,5% günstiger. Ein m³ Trinkwasser würde dann statt 2,29 € nur 1,52 € kosten und ein m³ Abwasser nur 1,70 € statt 2,55 €.

Mit kalkulatorische Kosten knallhart Gewinne erwirtschaften

In diesen Preisen sind jedoch nicht nur die tatsächlich bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung anfallenden Kosten enthalten: Ein erheblicher Anteil des Wasserpreises kommt dadurch zustande, dass das Land Berlin und die Konzerne RWE und Veolia, die seit der Teilprivatisierung 1999 Miteigentümer des Unternehmens sind, beträchtliche Gewinne aus den Wasserbetrieben ziehen. Schaut man in die aktuelle Tarifkalkulation der Wasserbetriebe, so stellt man fest, dass 44% des Wasserpreises nicht auf realen, sondern auf kalkulatorischen Kosten beruhen. Mit 23% stellen die kalkulatorischen Abschreibungen den größten Posten dar. Im Jahr 2003 haben die Wasserbetriebe ihr Verfahren zur Berechnung der Abschreibungskosten umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt fließen nicht mehr die realen Abschreibungskosten in die Preisberechnung ein, sondern die Kosten, die eine Wiederanschaffung der bestehenden Anlagen kosten würde (Wiederbeschaffungszeitwerte). Diese Abschreibungskosten werden aufgrund von Schätzungen ermittelt und liegen deutlich über den realen Abschreibungskosten. Der zweite Posten, der den Wasserpreis in Berlin künstlich in die Höhe treibt, sind die kalkulatorischen Zinsen. Diese Zinsen sind nichts Anderes als die Rendite, die sich RWE und Veolia und das Land Berlin jährlich auszahlen. Diese Renditezahlungen alleine machen 21%, also etwa ein Fünftel des Wasserpreises aus.
Die Problematik der kalkulatorische Kosten ist kein unbekanntes Phänomen. Die Initiative Zukunft Bethanien hat diesen unlauteren "Taschenspielertrick" auch bei der Bewertung öffentlicher Gebäude als "Privatisierungszwang" kritisiert. Auch auf öffentliche Gebäude fallen seit neuestem kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen an, die auf den historischen Wiederbeschaffungswert berechnet werden. Für die Bezirke bedeutet dies, dass ihre Gebäude "künstlich" teuer gerechnet werden und sie diese verkaufen müssen. Im Fall des Bethanien wurde der Wiederbeschaffungswert auf den der Bezirk Zinsen bezahlen muss auf 32 Mio. € festgesetzt. Der tatsächliche "Marktwert" hingegen beläuft sich hingegen auf 2,8 Mio. €. Für soziale Einrichtungen hat dies fatale Auswirkungen: So berechnete die Initiative Zukunft Bethanien, dass durch diesen Privatisierungstrick völlig überhöhte Mietpreise Zustandekommen. Für das Nachbarschaftszentrum in der Urbanstrasse muss durch die Regelung monatlich 21,03 €/m² oder für die Hunsrueck-Grundschule 17,32 €/m² an kalkulatorischen Kosten an den Senat überwiesen werden. Die Folge ist, dass die Bezirke sich daher von ihren Gebäuden trennen. In ihrer Presseerklärung "Berliner Containerkinder - ein hausgemachtes Problem" macht die Initiative darauf aufmerksam, dass der unter rot-rot betrieben Ausverkauf der sozialen Infrastruktur fatale Folgen haben wird.

Ökologische und kostendeckende Wasserpreise

Allerdings sollte man zur Berechung eines fiktiven Vergleichswasserpreises eines nicht profitorientierten, sondern nachhaltig wirtschaftenden Berliner Wasserversorgers nicht einfach nur die aus der Profitorientierung resultierenden Mehrkosten abziehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass durch ein nachhaltiges Wirtschaften auch Mehrkosten entstehen können. Während die Wasserbetriebe seit der Teilprivatisierung ihre Investitionstätigkeit zurückgefahren haben, könnten ökologisch notwendige Verbesserungen, wie etwa die Trennung der Mischkanalisation in Teilen der Innenstadt, oder die Ausstattung der Klärwerke mit einer vierten Reinigungsstufe eine Erhöhung der Investitionen sinnvoll erscheinen lassen. Ebenfalls denkbar wäre die Einführung eines Entwicklungscents, wodurch mit jedem verkauften m³ Trinkwasser ein Cent in ein Fond zum Ausbau von Wasserversorgungssystemen in Entwicklungsländern fließen würde. Auch die Bildung von Rücklagen für unvorhergesehene Fälle sollte im Preis eine Berücksichtigung finden. Eine genaue Prognose dieser Zusatzkosten ist nicht möglich. Nimmt man an, dass sich die derzeitig überhöhten Abschreibungskosten (55,2 Mio. € 2004) und die zur Finanzierung von Investitionserhöhung und Entwicklungscent benötigten Mittel in etwa in Waage halten, und nimmt man ferner an, dass eine Rücklagenbildung in der derzeitigen Höhe (2007: 28,2 Mio. €) bestehen bleibt, so würde ein alternativer Wasserpreis eines nicht-profitorientierten Berliner Wasserversorgers immer noch 30,9% unter dem aktuellen liegen.

Ein m³ Trinkwasser würde demnach 1,58 € und ein m³ Abwasser 1,76 € kosten. Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch würde demzufolge jährlich 240,19 € sparen – und das trotz steigender Investitionstätigkeit und Einführung eines Entwicklungscents.

Der Senat verdient mit

Auch der Berliner Senat verdient also bei jedem Milliliter Wasser mit. An soziale oder ökologische Ziele denkt er daher natürlich nicht. Warum auch, wenn die Verträge im Giftschrank bleiben?Allzu offensichtlich daher seine ablehnende Haltung gegenüber dem Volxbegehren. Gerade vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Interessenskollision fordert der Berliner Wassertisch den Senat auf, unverzüglich seine ablehnende Haltung gegenüber dem beantragten Volxbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner_innen wollen unser Wasser zurück" aufzugeben und seine Befangenheit zu erklären. Nachdem am 14.02.08 beschlossenem "Ausführungsgesetz für Volxinitiativen, Volxbegehren und Volxentscheide" ist das Abgeordnetenhaus vom Senat darauf hinzuweisen, dass das Abgeordnetenhaus innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden kann, den Entwurf des Volksbegehrens-Gesetzes inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand anzunehmen (§ 17 Abs. 5 VVVG). Gerade weil der Senat in der Frage der Offenlegung alles andere als unabhängig, sondern an die Konzerninteressen geheimvertraglich gebunden ist, wäre der Senat gut beraten, die Entscheidung über die Zulassung des Volxbegehrens dem Abgeordnetenhaus zu überlassen.Der "Privatisierungsexperte" Werner Rügemer rechnet dem "Berliner Volksbegehren »Schluß mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" daher auch große Bedeutung zu. Allzu oft wird derzeit das Instrument der Geheimverträge angewandt, um die Bevölkerung zu täuschen. "Um von der vagen Antistimmung zur praktischen Veränderung zu kommen, ist deshalb die Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge wesentlich. Das betrifft nicht nur zukünftige, sondern auch die bisherigen Verträge. Da wird es eine Menge »betretene Gesichter« und so manches Erschrecken geben, wenn das bisher geheime Kleingedruckte aus den tausendseitigen Verträgen das Licht der Öffentlichkeit erblickt." so Rügemer. Hier ist eine Grundstatzentscheidung notwendig, dass die Politik nicht weiterhin permanent gegen die Interessen der Bevölkerung verstösst.

Staatsparteiliche PDS-Politik: Prädikat absolut regierungsfähig

Eine unrühmliche Rolle bei der Entscheidung spielte wiedereinmal die selbsternannte "die Linke.", die weiterhin staatsparteiliche PDS-Politik betreibt. So dankt der Fraktionsvorsitzende Lederer zwar den Initiatorinnen dafür, dass sie „in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.“ Immerhin, möchte man meinen, denn die DIE LINKE hat dies bislang ja nicht vermocht und, wie wir Harald Wolf und Konsorten kennen, auch nie ernsthaft beabsichtigt. Was schert da schon ein Koalitionsvertrag, in dem die Prüfung einer Prüfung einer vielleicht möglichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in samtenen Worten angeregt wird.Die Unterstützung der "PDS" bestand darin, sich an ihre ZK-Vergangenheit zu erinnern und der Landesvorstand der "DIE LINKE" verbot den Bezirksbüros der Partei per Dekret, Unterschriftsbögen und Infomaterial auszulegen. Diese zentralistische Dekretierung erlaubte einen unbeabsichtigten Blick in die staubigen Hinterzimmer der Vorstandsetage der "DIE LINKE". Denn immerhin gehörte Vorstandsmitglied und Umweltzonensenatorin Katrin Lompscher zu den ersten Unterzeichner_innen des Volksbegehrens. Der Vorstand beschloss eine Behinderung des Begehrens jedoch einstimmig. Dies ist wahrscheinlich eine besondere Ausprägung von Dialektik, die der Berliner DIE LINKE ihre Regierungsbeteiligung erträglich machen soll. Einen ähnlichen Eiertanz veranstaltete sie ja auch bei der Verschärfung des Polizeigesetzes: Zu einer Demonstration gegen Videoüberwachung aufrufen und zeitgleich Videoüberwachung per Gesetz ausweiten – diese akrobatische Verrenkung macht der Berliner "DIE LINKE" so schnell keiner nach.
In seiner Begründung zur Ablehnung des Volxbegehrens "Unser Wasser" schiesst der gelernte Jurist und Fraktionsvorsitzende der "PDS" Klaus Lederer allerdings über das Ziel hinaus.
Zum einen betont er, dass der Senat laut Gesetz verpflichtet ist „absolutes Stillschweigen zu wahren“. Vermutlich ist diese Klausel für Herrn Lederer so bindend, dass es auch nicht möglich ist, die Stillschweigungsklausel vollständig zu zitieren. Uns ist es möglich und in diesem Punkt unterstützen wir Herrn Lederer und alle anderen, die zwangsläufig in die Rolle von Geheimnisträgern hineingeraten sind, gerne. Im § 23 Abs. 1 des Konsortialvertrages steht: „…soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht…“ Damit wäre – was die Stillschweigungsklausel betrifft – der vollständigen Darstellung Genüge getan und der neoliberalen Mystifizierung einer totalitären Geheimhaltung entgegengewirkt und die Weigerung als politisch gewollt entlarvt.
Genau so falsch und politisch entlarvend eine weiter Aussage von Lederer: „DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage DAGEGEN blieb leider weitgehend erfolglos.“ Warum spiegelt er den Menschen falsche Tatsachen vor: Die Fraktion hat damals gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht gegen die Verträge geklagt, sondern gegen das Teilprivatisierungsgesetz! Im Rahmen des damals angestrengten Normenkontrollverfahrens können vom Verfassungsgericht nur Gesetze, aber keine privatrechtlich abgeschlossenen Verträge geprüft und beurteilt werden. Dieser Sachverhalt ist Herrn Lederer als promovierter Jurist natürlich bekannt. Warum betreibt er diese Irreführung der Bevölkerung anstatt ehrlich aufzuklären?Den Oberhammer jedoch zum Schluss: "Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen.“ so Klaus Lederer. Dass die "herrschende" Rechtslage immer mit der Frage der politischen Kräfteverhältnisse und des politischen Gestaltungswillens verknüpft ist, scheint einer Partei wie "der Linken." wohl entgangen zu sein. Kein Wunder bei ihrer Berliner Regierungspolitik.
Warum der "Eiertanz" bei der selbsternannten "Anti-Privatisierungspartei" vollzogen werden muss hat natürlich handfeste ökonomische Gründe. Der Aufsichtsratchef Wolf, der die Verträge ja kennt, weiss dass er mit jeder Wasserabrechnung die Berliner_innen bescheisst. Würde der "Eigentumsgrundsatz" auf den unsere Verfassung ja einen ach so grossen Wert legt, "Interessensneutral" ausgelegt werden, müsste der Berliner Senat eventuell sogar ihre Bürger_innen für die vergangenen 7 Jahre entschädigen. Schliesslich hat er selbst ja auch ganz gut am Berliner Wasser verdient.
Als Abschluss kann man zumindest eines feststellen: "die Linke." beweist wieder einmal, dass sie absolut regierungsfähig ist.

Zur Presseerklärung des Berliner Wassertisches vom 13.03.08: hier
Die alternative Kostenschätzung von David Hachfeld: pdf
Infos zur Probelmatik der kalkulatorischen Kosten: hier

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Ergänzungen

Kalkulatorische Kosten

IZB 13.03.2008 - 18:31
Auch bei den Berliner Wasserpreisen kommt ein "altbekannter" Privatisierungstrick zur Geltung:
die kalkulatorischen Kosten.
Dieser von der Initiative Zukunft Bethanien kritisierte "Privatisierungszwang"
ist auch dafür verantwortlich, dass derzeit alle öffentlichen und bezirkeigenen Gebäude privatisiert werden.
Eine umfangreiche Darstellung hierzu ist auf ihrer Homepage zu finden.

Auch im Fall der Berliner Wasserpreise haben sie fatale Folgen:
Mit einem Anteil von 23 Prozent für die kalkulatorische Abschreibungen
sowie 21 Prozent für die kalkulatorische Zinsen an den Wasserpreisen haben sie einen
beträchtlichen Einfluss. Auch hier ist das Problem, dass die Berechnungsgrundlage der "historische Wiederbeschaffungswert" ist,
der in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen "Marktwerten" steht. Dadurch bescheisst der Senat seine Bürger_innen bei jedem
Milliliter Wasser.

Die alternative Kostenschätzung: pdf
Die Presseerklärung des Berliner Wassertisches: pdf
Die Presseerklärung der Initiative Zukunft Bethanien zu den kalkulatorischen Kosten: pdf

senat will weiter privatisieren

mona aus junge welt 17.03.2008 - 21:22
wie die junge welt am 17.03 berichtet hat der senat angst, zukünftige privatisierungen nicht mehr an der bevölkerung vorbei zu betreiben. das wäre ja furchtbar, wenn jeder dahergelaufene "lump" sich über die geschäfte der "gewählten eliten" informieren könnte. jaja die anti-privatisierungspartei "die linke" will also weiter privatisieren.....hier die passage...

"In einer junge Welt vorliegenden internen Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen wehrt sich der Senat auch deswegen so vehement gegen die Offenlegung der Verträge, weil dies einen »Präzedenzfall« schaffen könnte – »für sämtliche anderen Privatisierungen des Landes Berlins in der Vergangenheit und der Zukunft«. Weiter würde dem Dokument zufolge die Aufhebung der Geheimhaltung den »Ruf Berlins als zuverlässigen, nach üblichen Gepflogenheiten bei Unternehmensverkäufen handelnden Vertragspartner beschädigen."

Menschenrecht auf Wasser

Mensch ohne Recht 18.03.2008 - 00:51
Zum Auftakt der internationalen Kampagne der Dienstleistungsgewerkschaft PSI vom 8. - 22. März 2008 für Aufklärung über das seit 2002 bestehende UNO-Statut zum Menschenrecht auf Wasser. Presseerklärung zur Kunst-Gebung/Kundgebung zum Weltfrauentag am 8. März 2008 um 12.00 Uhr


Hintergrund:
Während der Berliner Senat unter antidemokratischen und Politik vermeidenden Gründen ein 36 000 Unterschriften zählendes Bürgerbegehren für Demokratie, Transparenz und zum Rückkauf der Wasserwerke zurückweist, wissen die meisten Berliner_innen nicht, dass

1) die UNO schon 2002 ein Menschenrecht auf preiswerte und gesunde und demokratisch zu legitimierende Wasserver- und Entsorgung beschlossen hat.

2) die Erfahrungen mit privatisierter Wasserversorgung zur Genüge gezeigt haben, dass die UNO-Ziele von 2002 damit nicht umsetzbar sind und folgerichtig hat z.B. die Niederlande in ihrer Verfassung das UNO-Recht umgesetzt als ein Verbot, die Wasserver- und Entsorgung überhaupt zu privatisieren!

3) sich eine international organisierende Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen gebildet hat und insbesondere Frauen aus vielen Kontinenten für eine Sicherung der ökologischen Resource Wasser stark machten, sodass z.B. auch Uruguay das Wasserrecht in die Verfassung aufnahm. Siehe auch  http://www.world-psi.org.

4) die UNO-Dekade zur Wasserver- und Entsorgung dazu führt, dass weltweit Global Player, - die noch durch kein globales Umweltrecht oder andere globale Garantierechte für Demokratie kontrolliert werden - versuchen, die Grundwasserreserven oder auch ganze Flüsse einfach aufzukaufen. Dieser unkontrollierte Kapitalismus droht in vielen Regionen zu Kriegen zu führen, wenn nicht vorher eine breite Weltbürgerschaft das UNO-Menschenrecht auf Wasser als eine staatlich als öffentliches Weltgut und eine ebensolche Dienstleistung vor staatlicher Privatisierung an Shareholder Unternehmen schützt.

5) ein deutscher Professor aufzeigen zu können meint, dass ohne einen Schutz der örtlichen Wasserkreisläufe aus einsehbaren Gründen auch die Ziele der überlebensnotwendigen CO 2 Reduktion nie erreichbar sein werden.

6) zum demokratischen und ökologischen Umbau der Weltgesellschaft daher Frauen eine elementaren Feminismus für ein demokratisches Überleben postulieren und alle Menschen einladen, sich in diesem Sinne am 8. März an unserer Kundgebung zu beteiligen. Kommen Sie und bringen sie ein Wasserglas mit!

Die Kundgebung beginnt um 12.00 Uhr und dauert mindestens bis 13.00 Uhr Sie eröffnet bei Interesse den open process "share about water", um mit Mitteln der Kunst und im internationalen Austausch das Bewußtsein über die lebensnotwendige Ressource Wasser zu steigern. Zu diesem Prozess haben wir die Aktion „Fluxus refloated“ gestartet, zu welcher sich Wasserinitiativen weltweit vernetzen, um ihre Kunstaktivitäten miteinander zu teilen und zu der auch alle Künstler/Innen im Bethanien eingeladen wurden.

Vertrauen der Investoren

Wasserhexe 21.03.2008 - 00:21
Sarrazins Begründung für die Geheimhaltung des Vertrages zur Teilprivatisierung des Berliner Wassers: "Eine Offenlegung der Privatisierungsverträge zu den BWB könnte zum Präzedenzfall für sämtliche anderen Privatisierungen des Landes Berlin werden. Eine Offenlegung dieses Vertrages ... wäre geeignet, den Ruf Berlins als zuverlässigen, nach den üblichen Gepflogenheiten bei Unternehmensverkäufen handelnden Vertragspartner zu beschädigen"

hier ein ein internes Schreiben des Leiters des Referates I C der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin in dem die Nichtveröffentlichung mit formalen und machtpolitischen Begründungen abgelehnt wird. Der Inhalt des Schreibens wird hier dokumentiert ohne den Empfänger zu benennen:

"Betreff: Offenlegung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB

Anrede,

ich nehme Bezug auf das soeben mit Ihnen geführte Gespräch und unsere gemeinsame Besprechung mit .... von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen am 20.11.07 zur Frage der Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB.

Bereits in dieser Runde hatte ich für die Senatsverwaltung für Finanzen die Position vertreten, dass eine Offenlegung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB abgelehnt wird. Nach inzwischen erfolgter Klärung entspricht die von mir vertretene Auffassung auch der Position von Senator Dr. Sarrazin in dieser Frage.

Für die Ablehnung der Offenlegung sind folgende Gründe maßgebend:

* Der Abschluss und die Durchführung des Konsortialvertrages zur Teilprivatisierung der BWB unterlag und unterliegt weiterhin der parlamentarischen Kontrolle.
* Wie bekannt, wurden durch eine Änderung der Verfassung von Berlin erst kürzlich die parlamentarischen Kontrollrechte durch das persönliche Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten zusätzlich gestärkt (Art.45VvB). Von diesem Recht wurde bereits Gebrauch gemacht (Akteneinsichtsanträge MdA Kosche und MdA Paus wurden bezüglich des Konsortialvertrages von SenFin positiv beschieden).
* Der Schutz der im Konsortialvertrag enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verbietet dessen Veröffentlichung.
* Eine Offenlegung der Privatisierungsverträge zu den BWB könnte zum Präzedenzfall für sämtliche anderen Privatisierungen des Landes Berlin in der Vergangenheit und in der Zukunft werden.
* Eine Offenlegung dieses Vertrages (oder anderer Privatisierungsverträge), über die grundsätzlich Stillschweigen zu wahren ist, wäre geeignet, den Ruf Berlins als zuverlässigen, nach den üblichen Gepflogenheiten bei Unternehmensverkäufen handelnden Vertragspartner zu beschädigen."

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Henner Bunde

Senatsverwaltung für Finanzen
Leiter des Referates I C
Klosterstrasse 59, 10179 Berlin
Tel.: +49 30 9020 3615
Fax: +49 30 9020 2629
 http://www.Berlin.de/sen/finanzen

Willst du Wasser, sei liquid!

christoph villinger 21.03.2008 - 16:49
Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren abgelehnt, das sich gegen die Teilpriva­­­ti­sierung der städtischen Wasserwerke rich­tet. Die Initiatoren wollen sich damit nicht zufriedengeben. Doch ihre Forderungen und die ähnlicher Initiativen ­greifen ohnehin zu kurz.

Klage gegen Senat eingereicht

Wasserhexe 20.04.2008 - 17:07
PM des Berliner Wassertisches vom 18.04.08:

Fast 40.000 Berlinerinnen und Berliner haben den Antrag zum Volksbegehren unterschrieben. Davon waren über 36.000 Unterschriften gültig. Trotz dieses herausragenden Ergebnisses will der Senat das Volksbegehren-Gesetz zur Offenlegung von Verträgen nicht zulassen, weil es gegen „höherrangiges Recht“ verstößt, so der Senat in seiner Begründung vom 18. März.

Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ wirft dem Senat vor, in seiner Ablehnung ausschließlich die Interessen der Konzerne RWE und Veolia zu vertreten. In der Ablehnung des Senats wurden die Rechte der Menschen, Verbraucher und Wähler nicht berücksichtigt. Es fand keine Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der Konzerne statt. „Einen noch deutlicheren Beweis für die Befangenheit des Senats gibt es nicht“, so die Vertrauensperson Michael Bender von der GRÜNEN LIGA BERLIN.
„Eine Informationspolitik, die mehr verschleiert als aufdeckt, hat nichts mit Bürgernähe zu tun. Der Senat verspielt seine Glaubwürdigkeit gegenüber den Menschen,“ so Vertrauensperson und attac-Wasserexperte Rainer Heinrich.

Die Wasserbetriebe wurden 1999 teilprivatisiert. 49,9 % der Anteile befinden sich im Besitz der Konzerne RWE und Veolia. Die Rahmenbedingungen der Teilprivatisierung sind in Verträgen festgehalten, über die absolutes Stillschweigen vereinbart worden ist. Die Wasserpreise sind im bundesdeutschen Städtevergleich die Höchsten in Deutschland.

Die Initiatoren befürchten, dass mit Geheimverträgen gegen geltendes Recht verstoßen worden ist und wollen mit ihrem Gesetzesentwurf erreichen, dass die Verträge öffentlich und unabhängig überprüft werden können.

Der Verfahrensbevollmächtigte und ausgewiesene Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Keßler vom Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin vertritt die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens vor Gericht und beurteilt die Erfolgsaussichten der Klage als positiv. Der Verfassungsgerichtshof ist Ende letzten Jahres neu berufen worden. Höchstrichterliche Urteile, die der Verfassungsgerichtshof in seiner aktuellen Zusammensetzung bereits verkündet hat, liegen noch nicht vor.

Auch die Berliner Abgeordnete Heidi Kosche sieht sich gezwungen, vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof zu klagen, um ihr Recht auf Akteneinsicht zu den Vorgängen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegenüber der Senatsverwaltung durchzusetzen.

Exodus und Menschenrecht,

sofaschreiberin 23.04.2008 - 11:27
Pessach: "Welches Wasser, welche Wüste, welche Wunder?"

Wir reden über Durst nach Gerechtigkeit, in Berlin, Nah Ost und überall. Was hat das mit Wasser zu tun? Mit Film: "... und von diesem Tag an hörte ich auf eine Zionistin zu sein" (ISR 2007, 38min).

Ab dem 19. April ist eine Woche Pessach, das jüdische Fest zum Exodus, dem Auszug aus der Sklaverei in Ägypten. Dort erinnert mensch u.a. auch: In der Wüste wo kein Wasser war, wurde den Befreiten auf der Flucht, als sie dürsteten, Wasser geschlagen aus einem Fels ....

Das Wasser, welches zum Leben gebraucht wird, kann niemals als spirituelles (göttliches) Zeichen für Rassismus verstanden werden, meinen linke Menschen jüdischer Prägung. Diese Deutung ergibt sich aber heute faktisch durch die extrem unterschiedlichen Wasserpreise in
Palästina/Israel - und in anderen Gebieten auf der Erde.
Pessach/Exodus ist darüber hinaus für linke jüdisch aufgewachsene Menschen aus ihrer Kindheit auch ein Fest mit positiv besetzbaren Zeichen, wenn sie es für sich interpretieren: Davon abgesehen, dass sie als Kinder schon beim Seder Abenden von Pessach bis zu 4 Glas Wein trinken durften, erinnern sie es als ein Fest über Rebellion/Befreiung von Sklaverei, ein Sieg über Repression also.
Weiter steht das Fest für Weltläufigkeit durch Migration: inzwischen wird die "Diaspora" sogar als Begriff für Seinsweisen in der Globalisierung für verschiedenste Menschen ohne jeglichen jüdischen Hintergrund diskutiert. Im Gegenzug müssen jüdische Menschen ihr Recht auf Diaspora bzw.Bürgerrechte in ihren Heimatländern verteidigen gegen Antisemiten und
Fundamentalisten, die sie nach Israel zwingen wollen. All diese Assoziationen sind für Linke spürbar, statt der von rechts belegten - nämlich als ein Fest von Nationalismus (der Nation-Werdung) und Chauvinismus, was allein begründen könnte, warum die einen mehr wert sein sollen und daher das wasser nur 1/3 so viel für sie kosten soll, wie für ihre Nachbarn.
Zur Diskussion zeigen wir den Film "... und von diesem Tag an hörte ich auf eine Zionistin zu sein", in dem vier Frauen vorgestellt werden, israelische und amerikanische Jüdinnen, die sich aktiv für ein Ende der israelischen Besatzung in Palästina und gegen die Unterdrückung der PalästinenserInnen einsetzen. Wir diskutieren für unsere Wasserkapagne: globalise from the roots Wasser ist Menschenrecht!

Interkulturelle Diskussion am Donnerstag 24.4. um 19.00 Uhr im Sofa im Bethanien.

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