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Chiapas: Hungerstreik polit. Gefangener

frayba.org.mex 12.03.2008 10:46 Themen: Globalisierung Repression Soziale Kämpfe
23 INDIGENE POLITISCHE GEFANGENE IM HUNGERSTREIK
www.frayba.org.mex; 09. März 2008
In Folge des unbefristeten Hungerstreiks, den die politischen Gefangenen in den Wiederanpassungszentren Nr. 5 und Nr.14 in Chiapas begonnen haben, senden wir die folgende Aktualisierung der entsprechenden Eilaktion. Wir hoffen auf Ihre/Eure Solidarität und dass Sie sich/Ihr Euch anschliesst und Anklagen/Forderungen an die Staats,-und Bundesregierung schicken/schickt (Adressen am Ende des Artikels).
EILAKTION
San Cristóbal de las Casas, Chiapas, 08. März. 2008
HUNGERSTREIK FÜR DIE WIEDERHERSTELLUNG VERLETZTER RECHTE DURCH DEN STAAT MEXIKO
Forderung der Zurücknahme der Bestrafungshandlung seitens der Justizministeriums

Das Menschenrechtszentrum Fray Bartalomé de las Casas hat Kenntnis von 23 Tsotsil,- und Tseltalindigenas, die sich als politische Gefangene im Sozialen Wiederanpassungszentrum Nr. 5 und 14(Cereso 5, 14) in San Cristóbal de las Casas befinden und davon, dass diese mit einem unbefristeten Hungerstreik die Zurücknahme der Bestrafung durch das Innenministerium fordern. Der Hungerstreik soll solange fortgesetzt werden bis der mexikanische Staat die bei ihrer Verhaftung und bei den Gerichtsprozessen verletzten Rechte wiederhergestellt haben wird.

Bei den Hungerstreikenden handelt es sich um Zacario Hernández Hernández, Mateo Hernández Bautista, Andrés Hernández Hernández, Alberto Patishtan, José Luis López Sánchez, Julio César Pérez Ruiz, José Pérez Pérez, Marcelino Díaz Gonzáles, Ramón Guardaz Cruz, Juan Gómez Díaz, Jorge López López, Antonio Díaz Ruiz, Antonio Gómez Díaz, Miguel Gómez Gómez, Domingo Cruz Gómez, Tiburcio Gómez Pérez, Pedro Guadalupe Enríquez Santiz, Julio César Méndez Luna, José Luis Gómez Morales, Diego Rodriguez
Hernández und Guadalupe Gómez Cruz sowie um Manuel Ruiz Hernández und Antonio Ruiz Pérez.

Ausserdem fasten und beten weitere 11 Personen im Cereso del Amate; diese sind: Enrique Hernández Hernández, Pascual Heredia Hernández, Delia Pérez Arizmendi und Jesús López López. Im Cereso 5 handelt es sich um: Augustin Rodriguez Jiménez, Antonio Diaz Gómez Pérez, Juan Diaz López, Miguel Diaz López, Mario Jiménez López, Felipe Gómez Pérez und Nicolás Pérez Nuñez.

HERGANG UND FAKTEN

Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas verfolgt seit fünf Jahren die gerichtliche Situation von Zacario
Hernández Hernández, Tsotsil-Indigena und politischer Gefangener im Cereso Nr. 14, El Amate, der ungerechtfertigterweise in dem als "drei Kreuze" bekannten Fall beschuldigt wurde. Zacario Hernández Hernández ist am 12. Februar 2008 in Hungerstreik getreten, den er laut eigenen Angaben, nicht eher beenden wird, bis die Autoritäten von Chiapas seine Rechte wiedergestellt haben, die in der Amerikanischen Verfassung vorgesehen sind und die aufgrund fehlender Rechtegarantien und mangelndem Rechtsschutz im Verlauf des Prozesses verletzt wurden. Der Indigena hat diesen Hungerstreik begonnen, um vom Staat Chiapas seine sofortige Freilassung zu fordern, indem das mexikanische Innenministerium die gegen ihn und seine Compañeros Enrique Hernández Hernández und Pascual Heredia Hernández (im Fasten befindlich) sowie Mariano Heredia Mocojol beim selben Fall 38 und 39/2003, durch den dritten Strafrichter des Gerichtsbezirks Tuxtla Gutiérres, Chiapas, verhängte Strafe zurückzieht. Das Menschenrechtszentrum sieht ein imminentes und gefährliches Risiko für Zacario
Hernández Hernández durch den Hungerstreik als gegeben an.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass zur Unterstützung der Forderungen der genannten Gefangenen die Glaubensgemeinschaft der Diözese von San Cristóbal de las Casas am 19. Februar zu einer Pilgerwanderung aufgerufen hatte, der sich hunderte Menschen angeschlossen hatten, um Zacario Hernández und alle anderen indigenen Gefangenen aus Unrechtsgründen in Chiapas zu unterstützen. Aufgrund dieser Aktion verpflichtete sich die staatliche Regierung zu einer Lösungsfindung im Fall von Zacario Hernández Hernández und seiner Compañeros ( drei Kreuze). Doch obwohl für den 25.02. eine Versammlung in den Büros des Regierungspalasts in Tuxtla Gutiérres anberaumt gewesen war, wurde diese 30 Minuten vor Beginn ausgesetzt, ohne einen neuen Termin zu bestimmen.

Nach diesem 25. Februar erklärten weitere 12 Gefangene, sämtlich Tsotsil,-und Tseltalindigenas, im Wiederanpassungszentrum Nr. 14, El Amate, ebenfalls den Hungerstreik. Sie sind allesamt politische Gefangene obwohl sie laut ihren Angaben aufgrund vorgefertigter Delikte und falscher Zeugenaussagen gemeinschaftlicher Vergehen beschuldigt werden. Tatsächlich werden sie wegen ihres politischen Aktivismus in der Region belastet.
Von diesen 12 Personen gehören 8 zu der Organisation politischer Gefangener "La Voz de El Amate" (die Stimme von El Amate), die eine Angehörige der "Anderen Kampagne" der EZLN ist (siehe hierzu Links am Artikelende).
Die weiteren 4 Hungerstreikenden stellen ihre Forderungen als politische zapatistische Gefangene. Sie sagen aus, dass sie aufgrund von Verälschungen in der Region angeklagt worden sind.
Weiter wurde bekannt, dass Mateo Hernández Bautista und Andrés Hernández Hernández sich am 26. 02 dem unbefristeten Hungerstreik angeschlossen haben. Diese beiden sind aus der Gemeinde Rincón Chamula, Bezirk Solistahuacan und Ejido (Gemeinschaftsland) Potrero, Bochil, stammende Tsotsilindigenas, die ihre Forderungen als Militante der Unabhängigen Arbeiter,- und Bauerngewerkschaft CIOAC der Region V Nord erheben.

Am 04. März traten weitere 8 indigene Gefangene und Mitglieder der Gefangenenorganisation "La Voz de los Llanos" im Zentrum für Soziale Wiederanpassung Nr. 5 in San Cristóbal de las Casas ebenfalls in den unbefristeten Hungerstreik; sie gestalten ihren Protest durch fasten und beten.

Damit ist die Zahl der indigenen politischen Gefangenen im unbefristeten Hungerstreik im Cereso 14 und Cereso 5 in Cintalapa und San Cristóbal de las Casas, Chiapas, auf bislang 23 angestiegen.

ANKLAGE

Die indigenen, politischen Gefangenen des Cereso 14 und 5 haben diese Massnahme ergriffen als Mechanismus der öffentlichen Anklage und um dem Staat Mexiko gegenüber die Verletzung ihrer Menschenrechte zu verlautbaren, die als Konsequenz zum Verlust ihrer persönlichen Freiheit geführt und ihnen durch die im Gefängnis zugebrachten Jahre, die Zukunft verunmöglicht hat.

Bleibt zu sagen, dass die Gefangenen im Hungerstreik zu unterschiedlichen Momenten angeklagt haben, dass medizinisches Personal, Wärter und Direktiven beider Zentren versucht haben, sie zur Aufgabe des Hungerstreiks zu bewegen. Bei diesen "Besuchen" bemühte man sich, den Häftlingen einen bedenklichen Gesundheitszustand zu suggerieren, sie zur Nahrungsaufnahme zu animieren, dabei kam es zu abstossenden und degradierenden Handlungen gegen die Hungerstreikenden und Fastenden. Aus diesem Grund haben diese beschlossen jede Art von Nahrung, die ihnen vom Personal der Zentren angeboten wird, abzulehnen und auch die Überprüfung und Konstatierung ihrer Vitalzeichen durch das dortige, medizinische Personal nicht zu billigen. Weiter werden sie nicht über ihre Freiheit im Gegenzug dazu verhandeln, eine Schuld aufgrund der ihnen angelasteten, falschen Anschuldigungen zu akzeptieren.

BERÜCKSICHTIGUNGEN

Das Menschenrechtszentrum von Fray Bartolomé de las Casas hat Menschenrechtsverletzungen bei Prozessen generell und insbesondere bei solchen, die gegen Mitglieder der indigenen Gemeinschaften geführt wurden, dokumentiert. Weder bei Zivilprozessen noch bei der Strafordnung ist die Verteidigung der Indigenas garantiert. Das Menschenrechtszentrum hat herausgefunden, dass die Staatsanwälte des Innenministeriums u.a. nicht die Garantie erfüllen, einer angeklagten indigenen Person, einen Übersetzer/eine Übersetzerin für ihre eigene Sprache zur Verfügung zu stellen.

Dieses Recht ist jedoch durch verschiedene Gesetze, auch in Chiapas, garantiert. Doch während die Richter es im Allgemeinen einhalten, wird es von den Beamten des Innenministeriums systematisch umgangen. Die zuerst gemachte Erklärung aber, also in den häufigsten Fällen, ohne dass dabei Unverständnis und Unkenntnis aufgrund sprachlicher Probleme oder das Mitwirken einer falschen "Vertrauensperson", d.h. eines im Sinne des Ministeriums agierenden Pflichtverteidigers, berücksichtigt wurde, zählt vor dem Innenministerium weitaus mehr als die später gegenüber dem Richter erfolgte. Dieser verhängt obligatorisch eine Strafe, wenn die erste Erklärung etwa eine Selbstbeschuldigung enthält, ohne zu hinterfragen ob diese tatsächlich bewusst oder im sprachlichen Einvermögen zu Stande gekommen ist.

Das Fehlen einer professionellen Verteidigung, eines Übersetzers und der Unschuldsannahme im eigentlichen Sinne der mexikanischen Rechtssprechung werden zum Anreiz für Folter und grausame, inhumane Behandlung, da kein effektives und adäquates Rechtsmittel für eine Kontrolle und ein Monitoring des Moments existiert, in dem eine Person sich unter der Bewachung der ministeriellen Autorität befindet.

Antonio Díaz Ruiz, Antonio Gómez Díaz und Miguel Gómez Gómez, Mitglieder der Organisation "Politische Zapatistische Gefangene" und aktuell im Hungerstreik sind Beispiele hierfür: Aus ihren Akten wird ersichtlich, dass keiner von ihnen bei der vor den Beamten des Innenministeriums gemachten Erklärungen weder einen professionellen Anwalt noch einen Übersetzer zur Seite gehabt hatte. Die drei wurden Verhören unterzogen nachdem per anonymen Mitteilungen Anschuldigungen gegen sie erhoben worden waren, so dass sie keine Möglichkeit einer Gegenüberstellung gehabt hatten. Alle drei geben überdies an, gefoltert worden zu sein; alle haben sich in ihrer ersten Erklärung selbst bezichtigt und all drei sind Tsotsilindigenas, die von sich sagen, zu den Unterstützungsbasen der Zapatistischen Nationalen Befreiungsarmee, EZLN, gehört zu haben. Kann hier also von einer angewandten Unchuldsannahme gesprochen werden?

Das Internationale Abkommen für Zivile und Politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention sowie die Interamerikanische Konvention für Folterprävention und die Sanktionierung von Folter schreiben eine Reihe von Basisverpflichtungen für die beteiligten Staaten fest, durch welche die Rechte von unter Verdacht geratenen Personen geschützt werden sollen. Diese Rechte sind in den Fällen der genannten hungerstreikenden politischen Gefangenen verletzt worden.

In seinem Info über das mexikanische Justizsystem "Gesetze ohne Gerechtigkeit, Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit im System des Strafvollzugs und der Öffentlichen Sicherheit vom 07. Februar 2007, präzisiert Amnesty International: 70% der Verdächtigen unter der Bewachung des Innenministeriums steht kein Anwalt zur Verfügung und 30% müssen mit einem von diesem bestimmten Pflichtverteidiger Vorlieb nehmen. 46% die in Anwesenheit eines Anwalts eine Erklärung vor dem Richter abgaben, hatten keine Möglichkeit erhalten, sich zuvor mit dem Anwalt abzusprechen. 45% der Anwälte legen während des Prozesses keine Beweise der Verteidigung vor. 66% der Verdächtigen sind vor der Abgabe einer Erklärung nicht über ihre Rechte informiert worden. 27% haben vor der Erklärung überhaupt keinen Anwalt gesehen. 71% geben an, dass bei der Abgabe ihrer Erklärung gar kein Richter anwesend gewesen war. 80% haben im Verlauf ihrer Verhandlung überhaupt nicht mit dem Richter gesprochen. 59% geben an, dass sie nicht hören oder verstehen konnten, was während der Verhandlung gesprochen wurde, so dass es ihnen unmöglich war, dem Geschehen zu folgen.


FORDERUNGEN

In Anbetracht der obigen Schilderungen und des unbefristeten Hungerstreiks im Cereso 5 und Cereso 14 stellt das Menchenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas folgende Forderungen:

· An die Regierung des Staats Chiapas und an die Bundesregierung, uneingeschränkt die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung der Forderungen der Tsotsil,- und Tseltalindigenas im Cereso 5 und 14, die den unbefristeten Hungerstreik erklärt haben, zu ergreifen

· Vom Justizministerium des Staats Chiapas, die Strafhandlung im Fall der Prozessierten zurückzuziehen und dass die staatliche Exekutive die Bevorteiligung der vorzeitigen Entlassung anwendet, Vorgezogene Freilassung und die Suspendierung des Urteils, wie es im Fall der Verurteilten angemessen ist, da für die hungerstreikenden Gefangenen ein imminentes Risiko besteht.

· Dass die genannten Gefangenen entschädigt werden für den moralischen und wirtschaftlichen Schaden, den sie im Verlauf all´der Jahre im ungerechten Freiheitsentzug erlitten haben.

· Die Garantie der physischen und psychischen Integrität der hungerstreikenden und fastenden Gefangenen seitens der Gefängnisbevollmächtigten, indem schikanöse Handlungen durch das Personal des Zentrums für Soziale Wiederanpassung (Cereso) unterlassen werden

Quelle des, hier gekürzten, Textes:
 http://euskalherria.indymedia.org/es/2008/03/47216.shtml

E - MAIL VORLAGE UND ADRESSEN:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Kenntnis von den 23 Tsotsil,-und Tseltalindigenas, die sich in den Ceresos Nr. 5 y 14 in Cintalapa und San Cristóbal de las Casas, Chiapas, im unbefristeten Hungerstreik und Fasten befinden. Aufgrund der Ungerechtigkeiten und Unregelmässigkeiten im Verlauf ihrer Prozesse und wegen des besorgniserregenden und imminenten Risikos für die genannten politischen, indigenen Gefangenen unterstützen wir deren Forderungen und schliessen uns ausserdem jenen, des Menschenrechtszentrums Derechos Humanos Fray Bartolomé de las Casas an:
...

In Spanisch zum abkopieren plus die übernommenen Forderungen:

Estimada/os Señoras y Señores

tenemos conociemiento de los 23 tsotsiles y tseltal indigenas que actualmente se encuentran en una huelga de hambre indefinida y desayuno en los Ceresos numero 5 y 14 en Cintalapa y San Cristóbal de las Casas, Chiapas. Por las injusticias y irregularidades en el curso de los juicios de ellos y por el preocupante riesgo inminente de los dichos presos politícos indigenas apoyamos las reinvindicaciones de ellos y además nos sumamos a los solicitudes del Centro para los Derechos Humanos Fray Bartolomé de las Casas:
Al Gobierno del Estado de Chiapas y al Gobierno Federal, que adopte
sin dilación, las medidas necesarias para atender las solicitudes de los
presos indígenas tsotsiles y tseltales, en el Cereso 5 y 14,
respectivamente, que se han declarado en ?huelga de hambre indefinida?.

Que el Ministerio de Justicia del Estado de Chiapas se desista de la
acción penal en los casos de quienes se encuentren procesados, y que el
ejecutivo estatal aplique los beneficios de preliberación, Libertad
Anticipada y Ley de Sentencia Suspendida según sea lo pertinente en los
casos de los sentenciados, ya que la vida de los presos en huelga de
hambre se encuentra en riesgo inminente.

Que se les repare el daño moral y económico causado, por todos los
años que han permanecido privados injustamente de su libertad.
Que autoridades penitenciarias garanticen seguridad a la integridad
de los presos en huelga de hambre y ayuno, absteniendo actos de
hostigamiento cometidos por personal de los Centros de Readaptación
Social (ceresos).

Adressen :
Felipe de Jesús Calderón Hinojosa
Presidente de la República
Residencia Oficial de los Pinos Casa Miguel Alemán
Col. San Miguel Chapultepec, C.P. 11850, DISTRITO FEDERAL, México
(55) 27891100 (55) 52772376
Correo-electrónico:  felipe.calderon@presidencia.gob.mx
Lic. Juan José Sabines Guerrero
Gobernador Constitucional del Estado de Chiapas
Palacio de Gobierno del Estado de Chiapas
Av. Central y Primera Oriente, Colonia Centro, C.P. 29009
Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, México
Correo-electrónico:  secparticular@chiapas.gob.mx
Fax: +52 961 61 88088 ? + 52 961 6188056
Lic. Sonia Siman Morales
Presidente de la Magistratura Superior del Estado de Chiapas y
Consejera
Presidente del Consejo de la Magistratura del Poder Judicial del Estado
de Chiapas
Palacio de Justicia
Libramiento Norte Oriente no. 2100. Fracc. El Bosque. C.P. 29047.
Tuxtla Gutiérrez, Chiapas
Conmutador (01-961) 61 7-87-00 o a los siguientes números:
01 (961) 61 65 350 o al 01 (961) 65 354
Lic. Amador Rodríguez Lozano
Ministro de Justicia del Estado de Chiapas
Libramiento norte oriente y Rosa de Oriente #2010, Col. El Bosque, C.P.
29049
Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, México
Fax: + 52 (961) 6-17-23-00
Correo-electrónico:  arodriguez@mje.chiapas.gob.mx


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On the Continued Centrality of the Zapatista Movement
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Ergänzungen