Andrej H. – ein Einzelfall?

Max Müller 24.10.2007 22:03 Themen: Antifa G8 Militarismus Repression
In den vergangen Tagen erfuhr der Fall um die "militante guppe" eine beachtliche mediale Aufmerksamkeit, und es könnte der Eindruck entstehen, als sei dieser Fall eine Posse, ein Einzelfall und das Resultat übereifriger ErmittlerInnen. Das dem nicht so ist und die fragwürdige Ermittlungspraxis von Andrejs Fall durchaus Methode hat, soll im in dem Artikel dargelegt werden.
Mit großer Erleichterung wurde heute das Urteil des BGH zur Aufhebung des Haftbefehls von Andrej H. aufgenommen. Es ist zu hoffen, dass Andrej und seiner Familie nun – zumindest in Grenzen – die Angst genommen ist das er jederzeit wieder inhaftiert werden könnte. In den vergangen Tagen erfuhr der Fall eine beachtliche mediale Aufmerksamkeit, und es könnte der Eindruck entstehen, als sei dieser Fall eine Posse, ein Einzelfall und das Resultat übereifriger ErmittlerInnen. Das dem nicht so ist und die fragwürdige Ermittlungspraxis von Andrejs Fall durchaus Methode hat, soll im Folgenden dargelegt werden.

Weitere §129a Verfahren

Derzeit laufen mindestens drei große, dem Autor bekannte, Ermittlungsverfahren nach §129a. Eines der Verfahren bezieht sich auf die so genannte „militante gruppe“. Um die „Mitglieder“ dieser Gruppe zu ermitteln, überwachte das BKA über Monate eine Vielzahl Verdächtigter unter Ausnutzung aller dem BKA zur Verfügung stehenden Mittel. Nach mehreren Monaten der Ermittlungen landeten die Ermittler einen vermeintlichen „Zufallstreffer“, der zu einem äußerst zweifelhaften Ermittlungserfolg geführt hat.
So viel „Glück“ hatten die Beamten in einem zweiten Fall jedoch nicht. So wurden zwischen 2002 und 2006 in Norddeutschland und Berlin 3 Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr bzw. von Rüstungsfirmen verübt. Auch hier wurden im Rahmen der G8-Vorbereitungen alle ermittlungstechnischen Register gezogen und aus den dreimaligen vermeintlichen Anschlägen eine terroristische Vereinigung konstruiert.
Im Folgenden sollen die Parallelen zwischen beiden Verfahren bei den Ermittlungen durch das BKA hervorgehoben werden.

Ansätze

In beiden Fällen fingen die Ermittler an, ins Blaue zu Ermitteln. Verdächtig waren erst mal alle Personen die sich irgendwie im „linksradikalen“ Dunstkreis bewegten und regional irgendwie den Tatorten zuzuordnen waren. Hatte man sich „Hauptverdächtige“ herbeihalluziniert, fingen die Ermittler an deren soziales Umfeld auszuforschen.

In dem Fall in Norddeutschland, genauer gesagt Bad-Oldesloe begannen die Ermittler damit, zu überprüfen wer zum Tatzeitpunkt in der entsprechenden Mobilfunkzelle eingeloggt war. Unter den Personen die zum Tatzeitpunkt Ihr Mobiltelefon in der Funkzelle des Tatorts betrieben fanden sich, neben hunderten Anderen, auch die beiden „Hauptverdächtigen“.

Die „Hauptverdächtigen“ waren insbesondere deswegen so verdächtig, weil Sie als Linke bekannt sind, nicht mehr und nicht weniger. Wenn man sich nun vor Augen hält, das Bad Oldesloe eine Kleinstadt mit 24.000 EinwohnerInnen ist, stellt sich die Frage wie viel Mobilfunkzellen es dort überhaupt gibt. Das Detail, dass in ländlichen Regionen die Dichte an Mobilfunkzellen mitunter recht gering ist und beide Hauptverdächtigen in der Kleinstadt ihren Wohnsitz haben, entging den Ermittlern offenbar. Sehr wahrscheinlich ist, dass die ermittelte Funkzelle schlicht und ergreifend die Funkzelle des Wohnortes der beiden Verdächtigten ist. Die politische Arbeit der Beiden und die Anwesenheit der Handys im groben Umkreis (im ländlichen Bereich haben Funkzellen Größen von 5-15km) des Tatorts, bei einem der vermeintlichen Anschläge, reichten den Ermittlern offenbar als dringender Tatverdacht aus.

Netzwerke

Wie im Fall der „mg“ begann das BKA nun damit das Umfeld der Hauptverdächtigen intensiv auszuforschen. Dabei sind erst mal alle verdächtig die ebenfalls der linken Szene zugerechnet werden und in irgendeiner Form in Kontakt zu den Hauptverdächtigen stehen. So traf es auch den Ex-Bad Oldesloer Sven (*), der mittlerweile in Berlin wohnte. Für das BKA eine klare Sache: eine Person aus dem Umfeld der beiden Hauptverdächtigen wohnt in Berlin (wo einer der 3 Anschläge stattfand), der muss dazu gehören. Natürlich kann nicht eine Person alleine in einer Stadt Anschläge verüben – also kam noch ein weiterer Verdächtiger hinzu, der mit Sven eng befreundet ist und aus Berlin kommt. Dem Freund von Sven – nennen wir Ihn Maik – war zum Verhängnis geworden das er a.) mit Sven befreundet ist und b.) einmal (!!!) mit in Bad Oldesloe auf einer privaten Feier war.

Überwachungsmaßnahmen

Nachdem das BKA nun eine terroristische Vereinigung konstruiert hatte, konnte man Anfangen die Verdächtigten nach allen Regeln der Kunst zu überwachen, auch hier gibt es viele Parallelen zu dem Verfahren der „mg“.

Folgende Maßnahmen sind derzeit bekannt:

  • auch bei Sven wurde fast ein Jahr lang der Hauseingang mit Hilfe einer Videokamera überwacht
  • sowohl das Auto der Freundin von Sven als auch das Auto der Leute aus Bad Oldesloe wurde verwanzt und mit einem GPS-Peilsender versehen
  • eine Wohnung wurde verwanzt
  • Telefone wurden abgehört
  • Internetverbindungen wurden mitgeschnitten
  • Anwaltsgespräche wurden abgehört
  • Es wurde keinerlei Rücksicht auf den Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung genommen

Diese Maßnahmen entsprechen so ziemlich dem kompletten Arsenal des großen Lauschangriffs – bedenklich wenn man sich die extrem dünne Indizienlage anschaut, in der all dies seinen Ursprung findet.

„Konspiratives Verhalten“

In allen bisher bekannten Fällen war das absolute Totschlagsargument des BKAs „konspiratives Verhalten“. Diese Argumentation ist besonders aberwitzig, da sie die Beweislage umkehrt. So wurde den Beschuldigten im Norddeutschen Verfahren zum Verhängnis, dass Sie:

  • nicht an einem G8 Vorbereitungstreffen teilgenommen haben
  • nicht über Anschläge oder Politik am Telefon gesprochen haben
  • nicht an Politikfeldern wie „Antiimperialismus“ oder „Antimilitarismus“ interessiert zu sein schienen
  • nicht öffentlich in einem Internet-Forum plauderten
  • den Überwachenden keinerlei Verdachtsmomente lieferten

So konnte das Ausbleiben jeglicher neuer Indizien auf die Täterschaft der Gruppe während der fast 1-Jährigen Observation uminterpretiert werden. Daraus folgte für das BKA, dass die Gruppe besonders gefährlich und gerissen sei – weil Sie sich so erfolgreich konspirativ verhalten. Den Verdächtigten wurde es so auch zum Verhängnis, dass Sie zufällig einen dilettantisch angebrachten Peilsender des BKAs fanden. Dies belegte in den Augen des BKA, dass eine gezielte „Gegenobservation“ betrieben wurde und half den Ermittlern dabei, sich in Ihre Terror-Fantasien hineinzusteigern.

Konsequenzen

Wie sich die Betroffenen heute fühlen - auch in dem Bewusstsein weiterhin überwacht zu werden - beschreibt die Lebensgefährtin von Andrej H. in Ihrem Weblog:http://annalist.noblogs.org/
Die Betroffenen befinden sich in einer schizophrenen und lähmenden Situation, indem Sie sich selber in ihrem Alltag disziplinieren müssen, und sich jenseits jeglicher politischer Aktivität in Ihrem Alltag massiv eingeschränkt fühlen.
Wer hat schon Lust auf einen romantischen Abend mit der Beziehung oder einen leidenschaftlichen Streit mit der WG, wenn man nie weiss, ob das BKA gerade live dabei ist?

Wir sollten uns bewusst machen, dass unter diesen Umständen jeder Mensch, der sich in der Linken engagiert, zum Opfer des Überwachungswahns der Ermittler werden kann. Auch Personen die „absolut gar nichts zu verbergen“ haben, Verhalten sich „konspirativ“, da sie nicht dem Erwartungsbild der Ermittler entsprechen.

Alle Betroffenen und deren Umfeld brauchen unsere uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität!

*) nicht die echten Namen, da bei den Betroffenen auch Arbeitsplätze und Existenzen auf dem Spiel stehen

Links:

http://soligruppe.blogsport.de
http://einstellung.so36.net
http://annalist.noblogs.org
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Ergänzungen

Weg mit den Haftbefehlen für die drei anderen

Kämpferin 25.10.2007 - 01:03
Weit interessanter als die heutige Entscheidung des BGH wird die Entscheidung über die Haftbeschwerde der Anwälte von Florian, Axel und Oliver werden. Dass Andrej, der die Ermittler zu den Attentätern führte, in Freiheit bleibt, war ja laut jW-Interview auch für ihn nicht überraschend. Er hat ja während der Haftverschonung bewiesen, dass er keine Straftaten begeht oder abtaucht.
Interessant wird die BGH-Entscheidung zur Hatfbeschwerde allerdings, weil es dann wahrscheinlich auch um den §129a im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren gehen wird.

Weitere Einschätzungen zur BGH-Entscheidung finden sich hier:  http://delete129a.blogsport.de/2007/10/24/erste-einschaetzung/

Text des BGH-Beschlusses veröffentlicht

delete129a 25.10.2007 - 10:49

Nach der Presseerklärung des BGH von gestern gibt es nun auch den Text des Beschlusses:

 http://delete129a.blogsport.de/2007/10/25/text-des-bgh-beschlusses-veroeffenlicht-2/

Analyse folgt im Laufe des Tages.

Ausschnitt aus dem BGH-Beschluss StB 34/07

Berta Aufklaer 25.10.2007 - 13:18
Hier Hinweise über Ermittlungsmethoden und die technischen Möglichkeiten des BKA, die für politische Aktive interessant sind:

siehe auch:  http://de.indymedia.org/2007/08/190007.shtml


BUNDESGERICHTSHOF - BESCHLUSS StB 34/07 - vom 18. Oktober 2007

Ausschnitt:

"Nach Auffassung des Ermittlungsrichters und des Generalbundesanwalts folgt der dringende Verdacht einer mitgliedschaftlichen Beteiligung an der "militanten gruppe" maßgeblich aus mehreren Treffen des Beschuldigten mit dem Mitbeschuldigten L. , die nach den Ermittlungen in konspirativer Weise vereinbart und durchgeführt worden seien. L. sei dringend verdächtig, als Angehöriger der "militanten gruppe" am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Bundeswehrfahrzeuge beteiligt gewesen zu sein.

Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account "o**********@yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils anderen beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.

Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.

Soweit die Ermittlungsbehörden nunmehr - nach Erlass des Haftbefehls - gewisse zeitliche Regelmäßigkeiten zwischen den Zugriffen auf den E-Mail-Account und Aktivitäten der "militanten gruppe" (Anschläge; Selbstbezichtigungsschreiben) ermittelt haben, ist dies nicht geeignet, den Tatverdacht in erheblicher Weise zu verstärken; diese zeitlichen Zusammenhänge sind nämlich gerade nicht durchgehend feststellbar, sodass die Zugriffe auf den Account, die in zeitlicher Nähe zu den Maßnahmen der Ermittlungsbehörden vom 9. Mai 2007 vorgenommen worden sind, wieder auf andere Weise interpretiert werden müssen.

Auch die gelöschten Dateien auf der Festplatte des beim Beschuldigten sichergestellten Laptops, die durch die Ermittlungsbehörden zwischenzeitlich wieder lesbar gemacht worden sind, begründen einen dringenden Verdacht gegen den Beschuldigten nur dahingehend, dass er an den Veröffentlichungen der letzten Ausgaben der Zeitschrift "radikal" mitwirkte und dabei auch mit Texten arbeitete, die einen direkten Bezug zur "militanten gruppe" und deren gewaltbereiter Ideologie hatten. Eine eigene Zugehörigkeit des Beschuldigten zu dieser Organisation wird dadurch jedoch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit belegt; dies gilt insbesondere für die Annahme der Ermittlungsbehörden, der Beschuldigte sei als verantwortliches Mitglied der "militanten gruppe" in die Redaktion der Zeitschrift "radikal" entsandt worden.

Das weitere Beweismaterial, das beim Beschuldigten und bei Mitbeschuldigten sichergestellt werden konnte (insbesondere etwa die bei dem Beschuldigten gefundene Ausgabe von "radikal", in der eine Seite mit der Anleitung zum Bau von Brandsätzen aufgeschlagen war), ist ebenfalls weder für sich noch in Verbindung mit den sonst bisher vorhandenen Beweisen geeignet, einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten dahingehend zu begründen, er sei Mitglied der "militanten gruppe". Es bestätigt zwar in hinreichender Weise seine linksextremistische Einstellung, seine Einbindung in die entsprechende Szene im Raum Berlin und auch seine Mitarbeit an den letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift "radikal"; es mag auch ein Indiz für seine Gewaltbereitschaft liefern. Mehr als einen Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst Mitglied der "militanten gruppe" sein könnte, ergeben die bisher aufgedeckten Beweistatsachen indessen auch in ihrer Gesamtheit nicht.

Andrej H. - in der kein Einzelfall

Leser 26.10.2007 - 12:28

 http://delete129a.blogsport.de/ hat die Langfassung eines Textes von Paragraphenamazone veröffentlichen, der vor einer Woche in einer kürzeren Fassung in „ak. analyse und kritik“ erschienen ist. Diese Langfassung ist nach delete129a-Einschätzung nicht überholt, obwohl sie bereits vor der am Mittwoch bekannt gegebenen BGH-Entscheidung fertig gestellt wurde.
Der Text warnt vor Gefahren, die auch mit der jetzigen BGH-Entscheidung nicht vom Tisch seien:

1. Warnt der Text davor, das Beweis- oder Indizienmaterial der BAW gegen die drei weiterhin inhaftierten GenossInnen zu unterschätzen. Eine Kampagne, die die Vorwürfe der BAW schlicht und einfach als „absurd“ und „haltlos“ abtut, könne schnell zusammenbrechen, falls die BAW doch etwas in der Hand hat und ein Zeitpunkt kommt, wo es ihr opportun erscheint, das eventuell vorhandene Material zu veröffentlichen.

2. Insbesondere habe – jedenfalls bisher – die Strategie nicht funktioniert, die „Terrorismus“-Vorwürfe gegen die drei Inhaftierten darüber wegzubekommen, dass sie bei Andrej ausgeräumt werden.
2.1. Auch gegen Andrej werde weiterhin wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt – wenn auch nur noch wegen einfachen und nicht mehr wegen dringenden Tatverdachtes (dazu wird bei delete129 auf eine Presseerklärung von Ulla Jelpke verwiesen).
2.2. Nicht einmal der dringende Tatverdacht auf mg-Mitgliedschaft der drei Inhaftierten sei in einem Automatismus mit dem dringenden Tatverdacht gegen Andrej ausgeräumt worden. Vielmehr werde der BGH über diese Frage erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Wie diese Entscheidung ausfällt, sei zumindest offen.

3. Mindestens genauso offen ist die Frage, wie der BGH das Problem entscheiden wird, ob die mg überhaupt eine „terroristische Vereinigung“ im Sinne des Gesetzes ist (dazu wird auf Artikel im „Stern“ und im „Tagesspiegel“ verwiesen). Es wird befürchtet, dass das jetzige Schweigen des BGH zu dieser Frage darauf hin deutet, dass er den „Terrorismus“-Vorwurf am Ende bejaht. Die Frage, ob die mg eine „terroristische Vereinigung“ im Sinne des Gesetzes ist, sei die grundlegende Frage, von der das ganze Verfahren abhänge. Dass der BGH die Frage in der Entscheidung zu Andrej nicht behandelt, deute darauf hin, dass er sie stillschweigend bejahe. Würde er sie verneinen, so würde das Ermittlungsverfahren nämlich auch nicht wegen eines einfachen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ weitergeführt werden können! Delete129a macht folgenden Vergleich auf: Würde die BAW als nächstes gegen ein Sportteam, das nichts anderes mache, als Volleyball spielen, wegen Terrorismus-Verdachts ermitteln, so würde der BGH – hoffentlich – auch nicht erst prüfen, ob die einzelnen Beschuldigten Team-Mitglieder sind, sondern der BAW mitteilen, dass es schon an einer „terroristischen Vereinigung“ fehlt, so dass die Frage, wer Mitglied des Sportteams ist, strafrechtlich völlig irrelevant ist.
Deshalb sei auch weiterhin die strategische Schlussfolgerung des jetzt veröffentlichten Textes von Paragraphenamazone richtig: Statt Konzentration auf die Verteidigung speziell von Andrej vielmehr „den Angriff auf den § 129a in Zentrum rücken!“ – dies ist das Einzige, was definitiv ALLEN Beschuldigten helfen würde. Und dies – die Einstellung des Verfahrens „für alle sieben Beschuldigten“ – sollte in der Tat, wie Andrej im „Junge Welt“-Interview gesagt hat, weiterhin das Ziel sein; diese klare Haltung von Andrej sollte sich die Soli-Bewegung zu eigen machen, so wird plädiert - und in diesem Sinne wird auch die Initiative für eine bundesweite Demo gegen den § 129a am 15.12. in Hamburg begrüßt.

 http://delete129a.blogsport.de/2007/10/26/nach-dem-bgh-beschluss-wir-bleiben-kassandra-treu-und-plaedieren-dafuer/