Spanien: Internetzensur per Gesetz

diverse 02.01.2007 19:01 Themen: Medien Netactivism Repression Weltweit
Während in Deutschland W. Schäuble vehement bemüht ist den Überwachungszugriff auf PC´s und E-mails durchzudrücken, droht in Spanien ein Gesetz, nachdem "aministrative Organe" ohne gesetzlichen Beschluss zur Schliessung von Netzseiten autorisiert werden sollen ... Big Brother in action everywhere
DIE ASSOZIATION DER INTERNET-SUFER/RINNEN WARNT VOR EINEN MÖGLICHEN ON-LINE-ZENSUR
Von: Esther Alvarado; 30-12-2006

El Mundo: Die digitale Gemeinschaft befindet sich im Krieg: Die InternetsurferInnen fürchten, dass die Zeiten der Zensur unterschiedslos auch Webseiten umfassen werden. Aus diesem Grund erhoben sie Einwände gegen das Vorprojekt eines Impulsgesetzes der Informationsgesellschaft ( Ley de Impulso de la Sociedad de la Información ). Mehrere Nutzervereinigungen sehen in dem Gesetzestext Unregelmässigkeiten die verfassungswidrig sein könnten; so z.Bsp. die Möglichkeit, dass ein "administratives Organ" ohne vorherigen Gerichtsbeschluss, die Schliessung einer Website anordnen kann.

Das Problem, das in dem ganzen Wirrwar hevorsticht, ist laut der Assoziation der InternetsurferInnen, dass im Vorkonzept des Gesetzes, das vom Kabinett der Industrie,- Tourismus,- und Handelsminister verfasst worden ist, "angedeutet wird, dass sowohl ein administratives als auch ein gerichtliches Organ, Kompetenzen zur Anordnung einer Unterbrechung der Präsentation eines Dienstes der Informationsgesellschaft oder zur Zurückhaltung bestimmter Inhalte, haben könnte." Würde dies in die Tat umgesetzt, wäre der Artikel 11 des Konzepts verfassungswidrig, da Punkt 5 des Art. 20 der spanischen Verfassung bezüglich der Meinungs,-und Ausdrucksfreiheit bestimmt, dass " Publikationen, Aufnahmen und andere Formen der Information nur aufrgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses zurückgehalten, eingezogen, geschlossen, beschlagnahmt etc. werden dürfen."

Die Polemik des Art. 11 dieser legalen Reform fügt in Punkt 3 hinzu, dass " in allen Fällen (...) die vorgesehenen Massnahmen dieses Artikel nur durch die kompetente, gerichtliche Autorität gebilligt werden können."

Ein Irrtum des Gesetzesverfassers oder ein exzessives Ereifern der SuferInnen?...
DAS PROBLEM IST IST DIENLICHE POLEMIK

Gestern jedenfalls schloss sich die Komission für Informationsfreiheit ( CLI ) den Einwänden der SurferInnen-Vereinigungen an. Ihr Präsident Antonio Farriols vor der Tageszeitung EL MUNDO erklärte, dass das Beunruhigende "die konfuse Formulierung ist, mit welcher die Administrationen zur Schliessung von Websites autorisiert werden." " Wenn diesbezüglich keine Korrektur quer durch das Parlament erfolgt, werden wir den Ombudsmann einschalten, um gegen die Verfassungswidrigkeit Rechtsmittel einzulegen", so Farriols entschlossen, der gleichzeitig seine Hoffnung darauf betonte, "das die Regierung "diesen Irrtum vorher bereinigen wird:"

ANGRIFF AUF DIE FREIHEIT

Laut dem Präsidenten der CLI ist der besagte Art. 11 "Teil eines Massnahmepakets ( einige davon, wie das Einbehalten von Daten, europaweit ), die einen Angriff auf die individuellen Freiheiten darstellen und die deshalb genauestens beobachtet werden müssen, da die Waffen im Kampf gegen den Terrorismus und die Kriminalität bereits typifiziert sind. Es darf nicht sein, dass die Gesetze allesamt in Ausnahmegesetze verwandelt werden!"

Gnauso warnen noch andere ExpertInnen, wie die AnwältInnen des Bufete Almeida oder der bekannte Blogger Enrique Dans, vor dem Inhalt des Konzepts; letzterer in einem Text auf seiner Website: "Dieses Konzept ist zweifellos einer der härtesten Angriffe auf die Meinungs/Ausdrucksfreiheit, den je eine Regierung in diesem Land unternommen hat; es bewegt sich auf der selben Massnahmeebene wie das traurig-berühmte Corcuera-Gesetz."

Die Warnungen setzten bereits vor einigen Wochen ein, als die Einwände gegen die Schliessung von Netzseiten durch administrative Kompetenzen bei den Verfassern des Konzepts auf taube Ohren gestossen waren.

EINE SCHWIERIGE REFORM
Juan Luis Ortega

Das Konzept des "Ley de la Sociedad de la Información", das von der Regierung angestossen wurde, strebt an, den administrativen Organen breite Kompetetenzen mit nur sehr geringer Einschränkung in der Materie der Löschung von Inhalten und der Schliessung ganzer Internetseiten zu übertragen.
Das Problem liegt darin, dass dies durch eine konfuse, legislative Technik geschieht, die neuerdings das konstitutionelle Prinzip der rechtlichen Sicherheit ins Vergessen verbannt und die BürgerInnen einer abgrundtiefen, "legalen" Unsicherheit aussetzt, indem sie diese zwingt, sich einem Gesetz der Rechtebeschränkung zu unterwerfen, das weder in seibner Zielsetzung noch in seiner legislativen Entwicklung, irgendeines der Probleme löst, die tagtäglich im Bereich der Ausdrucksfreiheit auftreten; so etwa die Straflosigkeit und Undurchsichigkeit, die von Internetdienstanbietern gesucht wird, um illegale und jedes legale Prinzip unserer gültigen Rechtsordnung verletzende Inhalte in den Cyberspace zu stellen.

ÖFFENTLICHKEIT / PUBLIZITÄT, anapixel

Aus dieser Perspektive meine ich, dass mit der ( als Konsequenz ) Übertragung von Kompetenzen an ein bestimmtes administratives Organ, dessen Mission es sein soll, die Rechte der InternetkonsumentInnen zu überwachen und dem "eingeschränkte" Sanktionsrechte zugestanden werden, obwohl dies die Möglichkeit einer Schliessung von Webportalen beinhaltet, ohne Zweifel ein schwerer Verstoss gegen die Legalität begangen würde, denn es handelt sich nicht um eine Koordinierung, sondern dieser wichtige Bereich würde Angelegenheit des elektronischen Kommerz`sein..., schon weil dieser Verstoss in vielen Fällen gegenüber denjenigen, die die Gesetze einhalten, einen Wettbewerbsvorteil verschafft und weil er überdies die Nutzer hinsichtlich möglicher Beanstandungnen ohne Verteidigung lässt. Wenn dieser administrative Handlungsbereich im Bereich der Einmischung und der Restriktion der BürgerInnenrechte nicht genauestens eingeschränkt wird, bedeutet er eine verfassungswidrige Zerstückelung ( der Rechtskompetenzen ). Dem entgegen stehen der Art. 20.1 a und d der spanischen verfassung sowie Art. 20.5 des Verfassungstextes.

Die Waffe der Legislariven darf definitiv in keinem Fall in ungenauer Form benutzt werden und erst recht nicht dann, wenn die Ausdrucks,- und Informationsfreiheit auf dem Spiel stehen, die, vergessen wir das nicht, nicht nur das Recht auf das Verbreiten von Information sind, sondern auch das Recht der Bevölkerung, diese zu erhalten zu können.

Juan Luis Ortega ist auf Informationsrecht spezialisierter Anwalt.

( Quelle:  http://www.rebelion.org/noticia.php?id=44005 )

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Ergänzungen