Freihandel ist Totalitär

Keine Waffen nach Guatemala 10.05.2005 11:37 Themen: Globalisierung Militarismus Soziale Kämpfe Weltweit
Seit 06:30 h des di.15.mrz.2005 trafen sich Mitglieder von verschiedenen Bauernverbänden zur Fortsetzung der friedlichen Zurückweisung des Freihandelsvertrages der USA mit Zentralamerika und der Dominikanische Republik (TLC DR-CAUSA). Eine Polizeieinheit aus der Departemtshauptstadt Huehuetenango postierte sich aggressiv vor den Demonstranten, während die Armee auf den Gehweg vorrückte um sie einzukesseln. Um die Mittagszeit, ohne ein Wort zu wechseln begannen die Regierungseinheiten Tränengasbomben dorthin zu werfen, wo sich Frauen, Jungen und Mädchen befanden und feuerten ihren Schusswaffen auf die Männer ab.
Der Gemeindeleiter Juan López, aus dem Dorf Xemal bei Colotenango, wurde bei der Brücke Narajales, von einer Polizeikugel tödlich getroffen.
Am Tag darauf, am 16.mrz.2005 ließ der Präsident des Landes Óscar Perdomo Berger das Gesetz zum TLC DR-CAUSA veröffentlichen.
Am 26.apr.2005 versicherte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsminsterium, Herr Hans-Georg Wagner bei einem Besuch in Guatemala: "Im Oktober diesen Jahres (2005), wenn der Präsidenten Òscar Berger unserem Land einen Besuch abstatten wird, wird Deutschland, die Zusammenarbeit welches es dem Land bei der Modernisierung der Armee anbieten kann definieren."
2006 möchte die EU auch einen Freihandelsvertrag mit Zentralamerika verhandeln und abschliessen.
Außenwirtschaftsgesetz

AWG § 7 Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen

(1) Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr können beschränkt werden, um
1. die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu
gewährleisten,
2. eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
3. zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland erheblich gestört werden.
(2) Nach Absatz 1 können insbesondere beschränkt werden
1. die Ausfuhr oder Durchfuhr von
a) Waffen, Munition und Kriegsgerät,
b) Gegenständen, die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von
Waffen, Munition und Kriegsgerät nützlich sind, oder
c) Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunterlagen für die in
Buchstaben a und b bezeichneten Gegenstände,
vor allem wenn die Beschränkung der Durchführung einer in internationaler
Zusammenarbeit vereinbarten Ausfuhrkontrolle dient;
2. die Ausfuhr von Gegenständen, die zur Durchführung militärischer Aktionen
bestimmt sind;
3. die Einfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät;
4. Rechtsgeschäfte über gewerbliche Schutzrechte, Erfindungen,
Herstellungsverfahren und Erfahrungen in bezug auf die in Nummer 1
bezeichneten Waren und sonstigen Gegenstände;
5. Rechtsgeschäfte über den Erwerb gebietsansässiger Unternehmen, die
- Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen oder entwickeln oder
- Kryptosysteme herstellen, die für eine Übertragung staatlicher
Verschlusssachen von dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik mit Zustimmung des Unternehmens zugelassen sind,
oder Rechtsgeschäfte über den Erwerb von Anteilen an solchen Unternehmen,
um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu
gewährleisten; dies gilt insbesondere dann, wenn infolge des Erwerbs die
sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder die
militärische Sicherheitsvorsorge gefährdet sind.
(3) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können auch Rechtsgeschäfte und Handlungen Deutscher in fremden Wirtschaftsgebieten beschränkt werden, die sich auf Waren und sonstige Gegenstände nach Absatz 2 Nr. 1 einschließlich ihrer Entwicklung und Herstellung beziehen, wenn der Deutsche
1. Inhaber eines Personaldokumentes der Bundesrepublik Deutschland ist oder
2. verpflichtet wäre, einen Personalausweis zu besitzen, falls er eine
Wohnung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hätte.
Dies gilt vor allem, wenn die Beschränkung der in internationaler Zusammenarbeit vereinbarten Verhinderung der Verbreitung von Waren und sonstigen Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 1 dient.

Quellen:
 http://www.freedomsojourn.com/Naranjales.htm
 http://www.prensalibre.com/pl/2005/abril/27/113029.html
 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awg/
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... — ...

danke — für das kostenlose brechmittel

aussagekraft — ts