Stolberger Polizei in der Kritik
(20.10.04 14:28): Am 19.10.04 wurden im Stolberger Rathaus Vertreter der rechtsextremen NPD und DVU als Stadträte vereidigt. Stolberg gilt im Aachener Raum als Hochburg der Rechten, erstaunlich ist hierbei die ignorante Einstellung seitens der Behörden, insbesondere der Polizei,...
...welche das Wirken eindeutig rechtsextremistischer Gruppierungen, z.B. der freien Kameradschaft Aachener Land, nicht nur zu tolerieren, sondern auch zu unterstützen scheint.
Der Vereidigung wohnten sowohl Mitglieder dieser Gruppierung als auch dem linken Spektrum zuzuordnende Einzelpersonen bei, welche nach Ende der Sitzung aufeinandertrafen. Die offensichtlichen Neonazis bedienten sich einer Videokamera mit Zoom, um Personen zu filmen, die den Kritikern nationalistischen Gedankenguts zuzuordnen sind. Dieses Filmen diente offensichtlich der Erfassung als Feinde angesehener Einzelpersonen.
Eine der betroffenen jungen Frauen machte den anwesenden Staatsschutzbeamten darauf aufmerksam und bat um Hilfe, da ihr die filmenden Neonazis zuvor schon aggressives Verhalten entgegengebracht hatten. Der Beamte verlagerte die Verantwortlichkeit jedoch auf die Polizei. Der hierauf angesprochene Polizeibeamte weigerte sich ebenfalls, regulierend einzuschreiten, vielmehr stellte er offensichtliches Desinteresse zur Schau und entschuldigte dies mit einem angeblichen Mangel an rechtlicher Handhabe.
Den Verweis auf das Recht am Bild annullierte er mit folgender Begründung: "Wenn die Herren hier eine Veranstaltung haben, können sie natürlich auch privat filmen!" Abgesehen von der erstaunlichen Leistung, eine Ratssitzung als Veranstaltung der vom Verfassungsschutz beobachteten K.A.L. zu bezeichnen, war vollkommen ersichtlich, dass die Aufnahmen keineswegs einem privaten Zweck diente. Die zuvor genannte Betroffene wies nun darauf hin, dass sie bereits mehrfach massiv von den Filmenden bedroht worden war, worauf derPolizeibeamte ein lapidares "Tja" von sich gab und sich mit einem Schulterzucken abwandte.
Diese Verletzung des Grundrechts ist keineswegs der Erstfall gewesen, z.B. machte sich zuvor ein weiterer Polizeibeamte (ebenfalls in Stolberg) des Verstosses gegen das Demonstrationsrecht schuldig. Als er zurecht darauf hingewiesen wurde, dass ebendieses momentan gelte, entgegnete er: "Hier nicht!" Im folgenden verweigerte er die Bekanntgabe seiner Dienstnummer.
Dieses Verhalten ist nicht gesetzeskonform und erweckt den Eindruck, Stolberg habe sich bestens mit dem Rechtsextremismus arrangiert.
Die Betroffenen
Der Vereidigung wohnten sowohl Mitglieder dieser Gruppierung als auch dem linken Spektrum zuzuordnende Einzelpersonen bei, welche nach Ende der Sitzung aufeinandertrafen. Die offensichtlichen Neonazis bedienten sich einer Videokamera mit Zoom, um Personen zu filmen, die den Kritikern nationalistischen Gedankenguts zuzuordnen sind. Dieses Filmen diente offensichtlich der Erfassung als Feinde angesehener Einzelpersonen.
Eine der betroffenen jungen Frauen machte den anwesenden Staatsschutzbeamten darauf aufmerksam und bat um Hilfe, da ihr die filmenden Neonazis zuvor schon aggressives Verhalten entgegengebracht hatten. Der Beamte verlagerte die Verantwortlichkeit jedoch auf die Polizei. Der hierauf angesprochene Polizeibeamte weigerte sich ebenfalls, regulierend einzuschreiten, vielmehr stellte er offensichtliches Desinteresse zur Schau und entschuldigte dies mit einem angeblichen Mangel an rechtlicher Handhabe.
Den Verweis auf das Recht am Bild annullierte er mit folgender Begründung: "Wenn die Herren hier eine Veranstaltung haben, können sie natürlich auch privat filmen!" Abgesehen von der erstaunlichen Leistung, eine Ratssitzung als Veranstaltung der vom Verfassungsschutz beobachteten K.A.L. zu bezeichnen, war vollkommen ersichtlich, dass die Aufnahmen keineswegs einem privaten Zweck diente. Die zuvor genannte Betroffene wies nun darauf hin, dass sie bereits mehrfach massiv von den Filmenden bedroht worden war, worauf derPolizeibeamte ein lapidares "Tja" von sich gab und sich mit einem Schulterzucken abwandte.
Diese Verletzung des Grundrechts ist keineswegs der Erstfall gewesen, z.B. machte sich zuvor ein weiterer Polizeibeamte (ebenfalls in Stolberg) des Verstosses gegen das Demonstrationsrecht schuldig. Als er zurecht darauf hingewiesen wurde, dass ebendieses momentan gelte, entgegnete er: "Hier nicht!" Im folgenden verweigerte er die Bekanntgabe seiner Dienstnummer.
Dieses Verhalten ist nicht gesetzeskonform und erweckt den Eindruck, Stolberg habe sich bestens mit dem Rechtsextremismus arrangiert.
Die Betroffenen
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Ergänzungen
missverständliche quelle
Das korrekte Verfahren ...
Erfahrungsgemäß tut das: Anzeigen müssen aufgenommen werden, danach muss gehandelt werden. Der Bitte an die Polizei, Ordnung zu schaffen, die kann sie dagegen beliebig irgnorieren.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Menschen zur Sonne, zur Freiheit — Peter Lustig
Recht am eigenen Bild — Rickenharp
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Hey!! — Che
Jammer, Jammer, großer Bruder Staat anrufe .. — antistaati