Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts

Ulrich Brosa 06.03.2006 17:38 Themen: Antifa Repression
Das brandenburgische Oberlandesgericht
hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo
mit der Wolfsangel sei nicht strafbar.
Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich,
doch dermaßen daneben, dass es sogar
bei Juristen Kopfschütteln verursacht.

In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen.
Die Berliner Justiz ist dabei,
das Wolfsangel-Logo vors Kammergericht
zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich
den Bundesgerichtshof entscheiden lassen.

Niemand sollte sich jedoch noch
auf deutsche Gerichte verlassen. Das
Thor-Steinar-Urteil strotzt von den
Tricks, mit denen die bundesdeutsche
Justiz nationalsozialistische Umtriebe
seit jeher zu verharmlosen trachtet.
Zuerst in Brandenburg liefen Neonazis mit der Wolfsangel der
'Marke' Thor Steinar herum. Lange war die Justiz nicht geneigt
diese Wiederbelebung der SS zu verhindern.
Da viele deutsche Justizangehörige (Neo-)Nazis sind,
war es fast ein Wunder, als ein Staatsanwalt in Neuruppin
gesetzliche Maßnahmen gegen den neuen SS-Kult einleitete.
 http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html

Dieser Staatsanwalt bekam zunächst ein wenig Unterstützung
von seinen Vorgesetzten und ein paar Richtern. Doch bald
wurde er vom brandenburgischen Oberlandesgericht bis auf
die Knochen blamiert. Kein brandenburgischer Staatsanwalt
wird wieder wagen gegen Nazis aufzumucken. In einem Urteil
vom 12.9.2005 mit dem reizenden Aktenzeichen 1 Ss 58/05
entschied das OLG, die Wolfsangel bei Thor Steinar sei nicht
strafbar. Die angefügte pdf-Datei enthält dieses Urteil
in der Form, in der es nach einigem Stochern bei
 http://www.olg.brandenburg.de/ gefunden werden kann.

Die Urteilsbegründung nutzt typische Schlitzohrigkeiten,
mit denen die deutsche Justiz seit 1945 eine wirksame
Abrechnung mit dem Nationalsozialismus verhindert hat.

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a) Das bb OLG behauptet, die Thor-Steinar-Wolfsangel
sei nicht strafbar, weil sie der doppelten Sig-Rune
(dem eckigen SS-Zeichen) nicht hinreichend ähnlich sei.
Wörtlich heißt es auf S.8:

"Ein unbefangener, durchschnittlicher und nicht genau prüfender
Betrachter ... müsste sich viel mehr nicht nur näher mit dem Gesamtlogo
befassen, es in mögliche Einzelteile gedanklich aufspalten, einzelne
Teile gedanklich verdecken und zudem auf die Notwendigkeit der
Veränderung seines Blickwinkels um 45 Grad nach links hingewiesen
werden, um aus der Kombination einer Tyr-Rune mit einer liegenden
"Wolfsangel" das verfassungswidrige Kennzeichen der Doppelsig-Rune
erkennen zu können."

Das nenne ich Schlitzohrigkeit.
Die Wolfsangel ist als solche ein Symbol der SS.
Sie muss nicht einer Doppelsig-Rune ähneln um strafbar zu sein.
Die Wolfsangel von Thor Steinar ist genau diejenige Wolfsangel,
welche von der 2.SS-Division 'Das Reich' verwendet wurde.
Man muss weder aufspalten noch drehen. Das diesem Artikel
beigefügte Bild zeigt es.

Gerade Nazis tun immer so, als wüssten sie nicht,
was die Wolfsangel ist und bedeutet.

Franz Schönhuber, Gründer der Republikaner, der seit ein paar
Monaten in Walhalla weilt und sich nun - Thor sei Dank - an echt
germanischen Huris erfreut, posierte in SS-Uniform mit Wolfsangeln
am Kragen noch lange nach 1945.

Ich habe Verwandte, die vor 1945 fast täglich SS-Männer
in Wolfsangel-Uniformen sahen und gelegentlich mitbekamen,
wie diese Wolfsangel-Männer nur mal so nebenbei ein paar kleine Morde
an Wehrlosen begingen. Diesen Verwandten gelingt es seltsamerweise
auch heute noch eine Wolfsangel auf Anhieb zu erkennen.


b) Das bb OLG suggeriert, die Wolfsangel sei nicht strafbar,
weil sie auf Städtewappen und bei der Bundeswehr vorkomme.
Wörtlich heißt es auf S.5:

"Andere Runenzeichen haben demgegenüber keine derart
eindeutige (verfassungswidrige) Verwendung gefunden;
sie finden sich teilweise auch heute noch mit zum Teil
unterschiedlichem Bedeutungsgehalt, so die bereits erwähnte
"Wolfsangel" als Gestaltungszeichen in Gemeindewappen und
bei der Bundeswehr, wieder."

Der Hinweis führt in die Irre. Nicht einmal das Vorzeigen
des Hakenkreuzes ist in jedem Fall strafbar. Eine Swastika
ist als hinduistisches Glückszeichen nicht zu beanstanden.

In jedem Fall muss das Umfeld untersucht werden, in dem
ein fragwürdiges Zeichen gefunden wurde.

Eine Wolfsangel in einem Städtewappen, das älter ist als
das Dritte Reich, kann bleiben. Die Nationalsozialisten haben
sich wenig Neues einfallen lassen.

Nicht nur inkompetent, sondern sogar skandalös ist der Hinweis
des bb OLG auf die Bundeswehr. Wenn die Wolfsangel in einem
Verbandsabzeichen der Bundeswehr vorkommt, begründet das
den dringenden Verdacht auf einen weiteren Fall
nationalsozialistischer 'Traditionspflege' bei der Truppe.
Die Behauptung, die Wolfsangel könne so schlimm nicht sein,
weil sie in der Bundeswehr verwendet würde, erinnert an
die Weimarer Republik, in der sich Straftäter bei Justiz,
Polizei und Wehrmacht gegenseitig deckten.


c) Das bb OLG behauptet, ein Nazi-Zeichen könne erst dann
strafbar werden, wenn es hinreichend bekannt sei.
Wörtlich heißt es auf S.9 und 10:

"Der Senat hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer
Verwendung in der Öffentlichkeit und Diskussion hierüber
das ehemalige Markenlogo "Thor Steinar" im In- und Ausland
einen derartig hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann ...
Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass das Markenlogo ...
lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen, juristischen
oder in besonders interessierten Kreisen bekannt ist und damit
entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht
dem Gesetzeswortlaut des §86a Abs.2 StGB unterfällt."

Die Behauptung ist falsch. Bei der Strafbarkeit eines Nazi-Zeichens
kommt es auf die Bekanntheit dieses Zeichens überhaupt nicht an.
Geradezu zynisch ist die Berufung auf "höchstrichterliche
Rechtsprechung".

Das bb OLG beruft sich mit unverkennbarem Vergnügen auf
jenes Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Parole
"Ruhm und Ehre der Waffen-SS" straffrei gestellt hat:
3 StR 60/05 vom 28.7.2005.

Keine Aufmerksamkeit dagegen findet ein Urteil des BGH,
welches direkt auf das Wolfsangel-Logo anwendbar ist:
3 StR 495/01 vom 31.7.2002.
 http://www.althand.de/bgh20020731.html

Damals ging es um das Obergauarmdreieck der Hitler-Jugend.
Das bayrische Oberste Landesgericht und das Kammergericht
waren zu unterschiedlichen 'Rechtsauffassungen' gelangt,
so dass das Kammergericht
(so heißt das Oberlandesgericht in Berlin)
dem BGH die Entscheidung übertrug.

Jetzt dürfen alle dreimal raten, ob das bayrische
OBERSTE Landesgericht für oder gegen den Nazi war.

Das b OLG hat jedenfalls gemeint, der Oberarmdreck der Hitler-Jugend
sei heut nicht mehr bekannt genug und könne deshalb unbedenklich
vorgezeigt werden. Diese 'Rechtsauffassung' wurde vom BGH kassiert.

Gemäß der "höchstrichterlichen Rechtsprechung" des BGH kommt es
auf die Bekanntheit des Symbols gerade NICHT an, siehe
 http://www.althand.de/bgh20020731.html

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Korrekt hätte das alte Thor-Steinar-Logo so untersucht werden müssen:

* Unbefangene Betrachter, d.h. keine Nazis, bekommen Bilder
der SS-Wolfsangel und des Thor-Steinar-Logos und entscheiden damit,
ob die beiden verwechselt werden können.

* Im Umfeld der Thor-Steinar-Wolfsangel fallen zwei weitere
Nazi-Symbole auf, nämlich Tyr-Rune und ein Schild, wie er bei den
meisten SS-Divisionen üblich war. Eine zufällige Ähnlichkeit des
Thor-Steinar-Logos mit der SS-Wolfsangel ist daher auszuschließen.

* Staatsbürgerliche Aufklärung ist auf den Thor-Steinar-Hemden
nicht erkennbar.

* Daraus folgt, dass Thor Steinar die SS reaktivieren soll.

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Oft wird behauptet, deutsche Behördenvertreter seien zwar 'rechts',
hielten sich dabei aber an das 'Recht'; sie seien 'aufrecht'
und dergleichen. Leider kann nicht einmal das
dem bb OLG nachgesagt werden. Die Richter des bb OLG haben
nicht den Mut sich öffentlich der Verantwortung zu stellen.

Die Namen der verantwortlichen Richter sind in der Datei
mit der Urteilsbegründung gelöscht. Diese Namen stehen
auch nicht in dem Geschäftsverteilungsplan des bb OLG,
der im Internet aushängt, siehe  http://www.olg.brandenburg.de/
(Ein Geschäftsverteilungsplan muss mindestens so aussehen wie bei
 http://www.bundesarbeitsgericht.de/gesch_verteilung.html
Die Verantwortung der Richter/nnen muss ablesbar sein.)
Das stellt den grundgesetzlichen Anspruch auf gesetzliche Richter,
Art.101 GG, in Frage. Urteile ohne verantwortliche Richter/nnen
sind nicht mehr wert als die anonymen Fakes bei Indymedia
und sonstwo.

Derartige Verfehlungen müssen Folgen haben. Richter,
die nicht einmal ihren juristischen Kram beisammen halten können,
müssen aus der Justiz ausscheiden. Da der Rechtsbeugungsparagraph
im Strafgesetzbuch praktisch unanwendbar ist, muss es möglich werden
unfähige Richter/nnen abzuwählen.
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Ergänzungen

Berlin: Neues Thor Steinar Urteil

(muss ausgefüllt werden) 07.03.2006 - 01:51
1. Neues Thor Steinar Urteil
2. Stop Thor Steinar Seite
3. Materialsammlung Thor Steinar - Antifa Freiburg
4. Wikipedia: Thor Steinar Artikel + Diskussion !
5. indymedia: Thor Steinar

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Thor Steinar – mehr als nur ein Intermezzo Olaf Meyer 05.03.2006
Einmal mehr behandelt gegenwärtig die Rechtsprechung das öffentliche Tragen der von Neonazis bevorzugten Runen-Textilie regional unterschiedlich
 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22175/1.html

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Donnerstag, 02. März 2006 Recht, Rechte und Runen
In Brandenburg darf ein Thor-Steinar-Logo getragen werden - in Berlin hängt es vom Richter ab Martin Klesmann
 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/530713.html

Donnerstag, 02. März 2006 Hersteller-Firma will Schadenersatz
 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/530714.html

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In Berlin ist Thor Steinar doch verboten
von RoterOktober - 01.03.2006 19:41
 http://de.indymedia.org//2006/03/140264.shtml

Gerichtsurteil „Thor-Steinar”-Kleidung ist strafbar von Roland Peters |
01.03.2006 11:54 Uhr
 http://www.meinberlin.de/nachrichten_und_aktuelles/24289.html

Extreme Mode wird bestraft
Das Amtsgericht verurteilt einen 24-Jährigen, weil er rechte Kultklamotten
der Marke "Thor Steinar" trug. Anders als im Nachbarland Brandenburg ist
deren altes Runen-Logo in Berlin noch verboten
von FELIX LEE
 http://www.taz.de/pt/2006/03/01/a0250.1/text.ges,1

strafbare pullover Unnützer Kampf gegen Symbole Kommentar von GEREON
ASMUTH
 http://www.taz.de/pt/2006/03/01/a0253.1/text

01.03.2006 "Thor Steinar" verboten
 http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10659289/62249/

01.03.2006 Runenlogo auf dem Pulli ist strafbar
„Thor Steinar“-Fan auf Bewährung verurteilt
 http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/01.03.2006/2383202.asp

Tragen rechter Kultkleidung der Marke "Thor Steinar" strafbar
 http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/01/berlin/813960.html

Lehrling wegen rechter Kleidung verurteilt
 http://bz.berlin1.de/archiv/060301_pdf/BZ060301_010_G9C13K9EC.1.htm
 http://bz.berlin1.de/archiv/060301_pdf/BZ060301_010_GKR13JTUL.1.htm
 http://bz.berlin1.de/archiv/060301_pdf/10.pdf

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28. Februar 2006 Verurteilung wegen "Thor-Steinar"-Kleidung
Kleidung der Marke "Thor Steinar" (Foto: Thor Steinar)
 http://www.n24.de/boulevard/nus/index.php/n2006022820532400002

Gerichtsurteil
Tragen rechter Kultkleidung in Berlin strafbar
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat das Tragen rechter Kult-Kleidung der
Modemarke "Thor Steinar" unter Strafe gestellt. Weil er Nazi-Kennzeichen
getragen hat, wurde ein 24-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
(28.02.2006, 16:34 Uhr)
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/61930.asp

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

 http://www.stop-thorsteinar.de.vu/

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Materialien zu „Thor Steinar“
 http://www.antifa-freiburg.de/spip/antifa.php3?id_article=270&design=3

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 http://de.wikipedia.org/wiki/Thor_Steinar

WIKIPEDIA und der Neutralitätsfetisch/Neutralitätsgebot
 http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Thor_Steinar

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Achse Berlin-Alexanderplatz
 http://de.indymedia.org//2006/02/139360.shtml

Antisemitismus im "Doorbreaker" in Marzahn
 http://de.indymedia.org//2005/12/135483.shtml

"Thor Steinar" im KaDeWe
 http://de.indymedia.org//2005/12/134816.shtml

Naziladen in Berlins größtem Einkaufscenter
 http://de.indymedia.org//2005/12/134693.shtml

Kundgebung gegen Naziladen [Berlin]
 http://de.indymedia.org//2005/11/132702.shtml

We will rock you Demo am 12.11.05 in KW
 http://de.indymedia.org//2005/11/132649.shtml

THOR STEINAR Urteil, RA,KW, Berlin-Mitte etc
 http://de.indymedia.org//2005/11/132593.shtml

Iuvenis Gothia sucht Nachwuchs
 http://de.indymedia.org/2005/08/124958.shtml

Rechter Anwalt gegen Dieter Bohlen
 http://www.de.indymedia.org/2004/03/77202.shtml

naja

Lou 07.03.2006 - 12:01
Deine Empörung über die Verbreitung des TS-Logos in allen Ehren, aber deine Einschätzung bzgl. der dt. Gerichte ist albern...

Dass die Namen bei der Urteilsbegründung nicht aufgeführt sind, ist durchaus üblich und dass dies den "grundgesetzlichen Anspruch auf gesetzliche Richter nach Art.101 GG in Frage stellt" ist leider völlig daneben...

Das "unpolitische" Thor-Steinar

(muss ausgefüllt werden) 07.03.2006 - 16:14
Zitat von egal, 07.03.2006 13:18
"die betreffende firma hat, ohne das auch nur ansatzweise ein strafverfahren im raum stand, ihr logo geändert, nachdem sie einige hintergrundinformationen erhalten hatte.
man schien sich der sache da nicht so vollends bewusst zu sein, dass nur sehr viele nazis diese klamotten kaufen.
auch das sollte der verfasser mal erwähnen."

Aus einer bestimmten Ecke wird ständig versucht Thor Steinar als unpolitische Marke darzustellen, die nur rein zufällig auch von Neonazis getragen wird. Ab und zu wird dabei Thor Steinar auch mit Londsdale vergleichen. Dazu gilt zu sagen:
1. Im Umfeld der Mediatex GmbH (Eigentümer der Markenrechte an Thor Steinar) gibt es nach diversen Medien-Berichten, die sich auf den brandenburgischen Verfassungsschutz stützen, Rechtsextremisten. (Vergleiche: "Ein Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes bestätigte jedoch bereits vor einem Jahr seine zuvor gegenüber einem Autor der taz getätigte Äußerung: >>Dem engeren und weiteren Umfeld der Firma gehörten Rechtsextremisten an.>Es gibt Rechtsextremisten, die der Firma angehören<<, sagt Jonas Grutzpalk von der Behörde." [ http://www.antifa-freiburg.de/spip/antifa.php3?id_article=257&design=3])
2. Das alte Logo wurde durch ein neues mit anderen Runen ersetzt, nachdem das Amtsgericht König Wusterhausen eine bundesweite Beschlagnahmung aller Kleidungsstücke mit dem Logo angeordnet hatte.
3. Neben dem alten Logo gibt es noch weit mehr Anspielungen auf faschistische Organisationen (Thule Seminar, Ähnlichkeit mit dem Logo der Kammeradschaft Treptow, Nazi-Band Ultima Thule).

Weitere Informationen über Thor Steinar findet man hier:
Wikipedia:  http://de.wikipedia.org/wiki/Thor_Steinar
Kampange gegen Thor Steinar:  http://www.stop-thorsteinar.de.vu/
Presse-Archiv zu Thor Steinar der Antifa Freiburg:  http://www.antifa-freiburg.de/spip/antifa.php3?id_article=270&design=3

Kleine Korrektur

Korrektur-Maus 07.03.2006 - 19:07
"Thor Steinar - mehr als nur ein Intermezzo? Einmal mehr behandelt gegenwärtig die Rechtsprechung das öffentliche Tragen der von Neonazis bevorzugten Runen-Textilie regional unterschiedlich (...)" @  http://www.telepolis.de/r4/artikel/22/22175/1.html [05.03.2006]

Völlig krank

Nachdenken 07.03.2006 - 22:57
Der Paragraph 86a Strafgesetzbuch wurde ursprünglich entworfen um das Zeigen von NS-Fahnen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Was im Laufe der Zeit daraus gemacht wurde erinnert doch stark an quasi religiösen Wahn.
Nur wenige haben begriffen, dass sich Urteile, die das Tragen einer bestimmten Kleidung verbieten, mit wenig juristischer Dogmatik auch gegen die Kleidersymbole von "Linken" richten können. Paragraph 86a Strafgesetzbuch verweist nämlich auf Paragraph 86 Strafgesetzbuch. Dort ist keinesweg nur von Symbolen ehemals "nationalsozialistischen Organisationen" die Rede, sondern von "Vereinigungen, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsgemäßigte Ordnung..." richtet. Nach wie vor gibt es Urteile aus den 1950iger Jahren aus Westdeutschland, die beispielsweise die FDJ als eine solche "verbotene Organisation ansehen". In Bayern und Sachsen gibt es Staatsanwälte, die deshalb das Zeigen der aufgehenden Sonne (Symbol der FDJ) auf der Grundlage von Paragraph 86a Strafgesetzbuch mit Erfolg zur Anklage bringen, da mehrere Gerichtsentscheidung diese Organisation rechtskräftig) als Verboten einstufen.
Und was ist, wenn Morgen ein Staatsanwalt auf die Idee kommt, das (rechtskräftige) Verbot der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) dazu zu nutzen, alle roten Fahne die einen Stern tragen zu verbieten? Ist das so fernliegend?
Offenbar üben sich Staatsanwälte in Berlin immer noch in Runenforschung um nachzuweisen das irgendwelche Striche so oder ähnlich auch von irgend einer BDM-Ortsgruppe verwendet wurde. Und da die Nazis gerne Runen verwendeten kann man so quasi jeden Strich kriminalisieren. Das verursacht natürlich das Problem, daß niemand so recht weiß bzw. sagen kann, was verboten ist und was nicht.
Bereits im Mittelalter wurden Zeichen, wie z.B. Pentagramme, verteufelt. Und da Deutschland seinen Wahn (egal welchen) gerne exportiert und als das allein selig machende erklärt, wurde sogar eine EU Initiative ins Leben gerufen, die solche speziell deutschen Gesetze weltweit ausdehnen sollte. Gescheitert ist dies u.a. an England, daß dann seine indisch stämmige Minderheit ebenso verfolgen müßte, da die Svastika ein viel verwendetes hinduistische Symbol ist.

Blöde Frage

xx 08.03.2006 - 03:12
Ich hab mal ne blöde frage: lonsdale ist ja nun ne alte firma, die auch immer wieder versucht etwas gegen ihr image als nazi-ausstatter zu machen (hab ich neulich irgendwo zumindest gelesen) und eigentlich lieber sportler beliefert. bei thor steinar ist das ja nun "ziemlich" direkt. da stecken doch faschos hinter?! wo sitzt denn die firma?! wer ist denn der offizielle hersteller? wer doch nett sich da mal für eine kleine "besichtigung" zusammenzutun!

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