[B] Prozessbericht 4. Prozesstag „Wir haben eine Verabredung“

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 Am 1.7.2024 fand nach 2-wöchiger Pause der 4. Prozesstag am Amtsgericht Berlin statt. Es waren wieder viele solidarische Menschen da. Der Saal ist nur für 20 zugelassen und war daher wie bisher jedes Mal zu klein. Der Prozess begann 9:15 in Saal 101.

Die nächsten Termine sind: (4.7.), 8.7., 11.07. und vielleicht noch ein letzter Termin in der Woche darauf. Die Anwält*innen sollen aber schon für den 8.7. ihre Plädoyers dabei haben.

 

 

 

Frau Dr. Josephine Purps (Sachverständige Kriminaltechnik LKA)

 

Als erste war die 40-jährige Frau Dr. Josephine Purps als Sachverständige der forensischen Datenanalyse des LKA Berlin geladen. Ihr Arbeitsauftrag war damals gewesen, die vor Ort aufgefundenen Gegenstände DNA-analytisch zu untersuchen. Sie hatte zwei DNA-Vergleichsproben der Beschuldigten vorliegen. Bei zwei Funkgeräten wurden die Ohrstöpsel, Mikrofone, Knöpfe und Halter abgetupft. Bei zwei Rucksäcken Gurt, Henkel, Schnallen und Reissverschlussgriffe. Bei einem Kanister der Griffbereich und Deckel außen. Bei einer Wasser PET Flasche der Griffbereich, der Flaschenansatz innen und außen und der Deckel innen und außen. Bei einem Paar Lederhandschuhe der Bund und Handfläche innen. Generell werde ein einziger Watteträger genommen, um damit nacheinander bei einem Gegenstand z.B. erst den Flaschenkörper und dann den Deckel abzureiben.

 

Dazu kommt ein sogenanntes biostatistisches Rechenmodell. Damit wird die Wahrscheinlichkeit von Hypothesen zu obigen Ergebnisse errechnet. Ein Beispiel. Hypothese 1: Die ermittelten Haupt-Merkmale der Spur stammen von Person A. Hypothese 2: Die ermittelten Haupt-Merkmale der Spur stammen von einer unbekannten Person Z. Ergebnis des Rechenmodells: Wenn Hypothese eins zutreffen würde, wäre es x-milliardenmal wahrscheinlicher, dass diese Merkmale von Person A auf dem Spurenträger zu finden sind.

Dieses Modell wurde allein für die Wasserflasche und die Lederhandschuhe angewendet, da für alle weiteren Spuren diese Bewertungen aufgrund der nicht klar abgrenzbaren Komponenten, geringer Qualität der Spurenprobe und Beimengung sowie nicht zuordenbaren Merkmalen, nicht möglich seien. So hält die Gutachterin mit diesem Rechenmodell fest, dass für sie kein begründeter Zweifel daran bestehe, dass DNA am Trinkrand der Wasserflasche jeweils von den zwei Beschuldigten stamme. Ebenso gebe es keinen Zweifel daran, dass die Merkmale des Hauptanteils der Spurenprobe des Handschuhs auf Materialanteile des Beschuldigten rückzuführen seien.

Es sei darüber hinaus möglich weitere Materialbeiträge zu Spuren an den Spurenträgern durch die Beschuldigten zu ermitteln. Diese Methode sei aber äußerst aufwendig und werde nur in seltensten Fällen am LKA Berlin und nur auf Anfrage, durchgeführt.

 

Die DNA-Identifizierungsmuster der Gegenstände wurden in der DNA-Analysedatei erfasst, auf Treffer überprüft (es gab keine nationalen Treffer) und sind jetzt für die sogenannte Dauerrecherche gespeichert.

 

Auf die Frage nach der Form der Spurenverursachung, hieß es, dass es auf die Reibung ankomme und auch darauf wie viele Spuren gesichert wurden. Je mehr Spuren von einer Person gesichert wurden, desto unwahrscheinlicher erscheint die Spurenübertragung durch Dritte. Wie der Kontakt zustande kam, um Spuren zu übertragen ist nicht zu sagen. Somit ist auch nicht zu sagen, ob Spuren durch Dritte übertragen wurden. Die Spuren könnten bei stärkerem Kontakt stärker ausgeprägt sein .

Dann kam die Frage auf, was denn der schriftliche Auftrag für die Forensik genau gewesen sei. Hierbei fällt auf, dass Purps ein anderes Blatt zum KT Antrag vorliegt als den Anwält*innen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Anwält*innen selber Nachforschungen in Bezug auf die Vollständigkeit der ihnen vorliegenden Akten anstellen müssen. Bei ihnen sei nur die DNA Analyse eines Rucksacks, der beiden identischen Rucksäcke, vermerkt, welche im Verlauf der Anklage des öfteren vertauscht wurden. Den Antrag zur Analyse beider Rucksäcke und damit auch zwei Barcodes, um die Rucksäcke auseinander zu halten, hat jedoch nur die Forensiker*in vorliegen. Diesen Fehler könne sie nicht aufklären und verwies an die Sach- bzw. Fallbearbeitung.

An diesem Punkt wird auch nochmal geklärt, ob ihr denn geschrieben worden sei, dass die Gegenstände nicht spurenschonend von den Bullen behandelt wurden, was sie bejahte.

 

Wieder beim Thema Begrifflichkeiten und Methoden, wird die Definition einer Mikrospur erfragt. Das sei eine Spur, die nicht durch Sekrete nachgewiesen ist, sondern durch z.B. Hautschuppen.

Am Ende wird von einer Anwältin nochmal auf die Auffälligkeit verwiesen, dass die Klarnamen der Angeklagten mit ins Labor geschickt wurden. Sei das nicht ungewöhnlich? Daraufhin sagt Purps nur, dass sie die Namen kurz zur Kenntnis genommen habe, aber sie dann einfach ihre Arbeit mache und das dabei keine Rolle spielen würde.

 

PHMin Marie Drewitz (Bundespolizei Direktion Ostbahnhof)

Die nächste Zeugin stellte sich als Marie Drewitz, 37 Jahre alt, vor. Sie arbeitet bei der Bundespolizei Berlin am Ostbahnhof. Sie war in jener Nacht zusammen mit ihrem Kollegen Slaby und einer Auszubildenden Puls als uniformierte Streife unterwegs gewesen.

Sie hatte ihren Text, ihre zeugenschaftliche Äußerung, gut auswendig gelernt. Sie behauptete im Verlauf auf die Frage hin, ob sie sich denn auch vor dem Lesen an die Ereignisse erinnert habe, dass sie sich an alles erinnere. Natürlich konnte sie sich an so gut wie nichts außerhalb ihres Textes erinnern.

Ihre Streife sei vom Piloten auf die nördliche Seite des Tunnels gelotst worden. So dass sie sich über eine Art Feld dem „Tunnelmund“ nähern konnten.

Dort seien sie auf zwei Personen gestoßen, die im Tunnel standen. Wie sie die zwei sehen konnte, trotz der Dunkelheit, fällt ihr auf Nachfrage nicht mehr ein. Vielleicht, sagt sie, weil das Licht der Straßenlaternen vom Adlergestell vom Tunnelausgang in den Tunnel hinein schien.

Sie führte aus, dass sie angenommen habe, dass es sich hier aufgrund des „modus operandi“, um begangene oder noch nicht vollführte Sachbeschädigung handeln werde.

Sie haben die Personen dann aufgefordert sich auf den Boden im Tunnel zu legen. Ihnen wurden Handschellen angelegt und sie wurden aus dem Tunnel heraus geführt.

Sie selbst habe die Dame durchsucht und die Leitstelle nach Eintragungen abgefragt. Es seien mehrere Delikte genannt worden. Unter anderem wurde der PMK Links Eintrag durch gegeben. Sie sagte dann, dass wegen den Einträgen das LKA informiert wurde. Zivile Beamte hätten sich dann auch noch den Bereich angeschaut.

Die beiden Beschuldigten hätten die ganze Zeit komplett geschwiegen, niemand habe etwas gesagt. Dann kam das LKA und habe Maßnahmen durchgeführt. Die beiden wurden 'auf den Funkwagen' gesetzt und zum T-Damm gebracht.

 

Auf die Nachfrage nach dem, was im Tunnel gefunden worden sei, antwortet sie, dass es sich um einen schweren Rucksack mit einem Behälter gehandelt habe. „Eine Plastikflasche hab ich gesehen“, „die Flasche war umwickelt mit Folie“ erläuterte sie. Bevor sich zu viel Verwirrung breit machen konnte, von was sie da redet, zeigte ihr der Richter die Asservate. Diese waren das erste Mal zum Gericht geschickt worden und wurden jetzt in Augenschein genommen. Das waren: eine Einweg Wasserflasche 0,5l, ein schwarzer Rucksack mit rosa Punkten und ein Paar Lederhandschuhe sowie ein Kanister für Scheibenwischwasser mit Plastikfolie drumherum.

An dem Kanister durfte in der Folge auch riechen, wer wollte.

Ab dem Moment der Nachfragen zu ihrem Bericht wurde alles recht verwirrend. Auf die Frage hin, wie es denn dazu kam, dass die Zuständigkeit an die Landespolizei ging, sagte sie anders als zuvor, dass die Einträge in dem Moment keinen Einfluss hatten, weil ja erst mal nach Sachbeschädigung geschaut wurde. Dann habe die zuständige Direktion entschieden, den Fall abzugeben und sie wisse nicht warum. Aber ja, sie habe die Abfragen zu Einträgen im Register selber gemacht.

Interessant war, dass der Richter jetzt die Frage stellte, ob sie davon wisse, dass auch von ihr zwei zeugenschaftliche Äußerungen in den Akten abgeheftet seien. Diese Frage hatten bisher mehrfach die Anwält*innen an alle Zeugen gerichtet, da sie entdeckt hatten, dass ungewöhnlicher Weise jeder Bulle zwei „Zeugenschaftliche“ in den Akten habe; unterschrieben und mit leicht abgeänderten Textbausteinen. Sie sagt, sie wisse davon nichts. Vor sich habe sie die neuere Version liegen. Aber es könne sein, dass sie sie nochmal umgeschrieben habe, wenn etwas an Erinnerung dazu gekommen wäre. „Sei das normal?“ fragt der Richter. „Ich weiß nichts davon“ antwortet sie.

Auf die Frage, ob sie bei der Durchsuchung der Dame etwas gefunden habe, mit dem man ein Feuer entfachen könnte, sagt sie, dass sie bei der Dame nichts gefunden habe. Es wurden bei dem Herrn Zigarettenstummel gefunden. Da habe sie sich gedacht, dass das heißen könnte, dass er rauche.

Bei der weiblichen Person habe sie ein Funkgerät gefunden. Es war an. Es war an ihr dran.

Auf die Frage, wer denn ihre Streifenbesatzung war, antwortet sie, Herr Slaby und ich. Auf Nachfrage ob nicht noch eine dritte Person, eine Auszubildende dabei war, sagt sie „ah ja, kann sein“.

Dann wird nach dem Rucksack der Beschuldigten gefragt. Es sei eine Art Jutebeutel gewesen. Kein fester Rucksack. Es seien später alle Sachen wieder in diesen Rucksack zurück gepackt worden. Habe sie denn eine Erinnerung daran, dass alles auf dem Boden nebeneinander gelegen habe, wie auf den Fotos zu sehen? Nein, keine Erinnerung. Auch daran nicht, wer den anderen Rucksack aus dem Tunnel ausgepackt habe.

Auf die Frage wie sie denn nochmal zum Tunnel hin kam nachdem das Auto abgeparkt wurde und ob sie sich erinnere an einem Telefonmast vorbei gekommen zu sein, antwortet sie, „es war sehr dunkel, aber ich habe den Mast da schon mal gesehen“.

 

Dann wird nachgefragt, ob denn ihr Kollege Slaby eine besondere Position in ihrem Team habe. Und etwas suggestiver: Ob sie sich noch daran erinnere, wer die Zeit über den Kontakt zur Leitstelle hielt und nochmal die Frage danach, wer denn die Abfrage zu Einträgen gemacht habe. Sie ist der Auffassung es gebe bei ihnen keine unter- oder übergeordnete Position, sie teilen sich die Arbeit auf und seien ein relativ gutes Team.

Habe es denn Abfragen gegeben ob da noch Zugverkehr sei: „Nein“.

 

Sie habe erwähnt, sagt eine Anwältin, dass das für sie ein „herausragendes“ Ereignis war. Was sei denn sonst üblich? Drewitz führt aus: Körperverletzung, Graffiti, Sachbeschädigung und Diebstahl. Es wird nachgefragt, ob sie denn wisse, was dabei der Modus Operandi sei? „Es stehen schon Autos bereit um die Kabel abzutransportieren“ sagt sie.

Wisse sie denn, dass es da eine Tankstelle gebe? Sei es nicht naheliegend, dass man zur Tankstelle rüber geht und fragt, ob es dort Hinweise gebe? fragt die Anwältin nach. „Wir haben es nicht gemacht“, antwortet Drewitz. „Aber was haben sie denn über 2 Stunden gemacht, bis das LKA kam?“, fragt die Anwältin. Habe denn nochmal eine Absuche stattgefunden, wird weiter gefragt. Da fällt der Bullin ein, dass noch ein Diensthund geholt wurde. Aber davon wisse sie nichts. Sie habe dann nur noch abgesichert. Aber habe nicht sie dann noch Fotos vom Ort gemacht?, wirft eine Anwältin ein. „Fotos..kann sein“, sagt sie. Ob sie denn entschieden habe, was fotografiert werde? „Wir haben fotografiert, was wichtig ist“, antwortet Drewitz.

Und noch zu der Liste, die gefunden wurde. Woher wisse sie denn, dass es sich hierbei um Zivilfahrzeuge der Berliner Polizei handeln soll? fragt die Verteidigung. „Einige Kennzeichen wurden abgefragt“, sagt sie.

 

Dann geht es wieder um die Zusammenlegung der gefundenen Gegenstände. Wer habe denn die Liste in den Kofferraum gelegt? Das erinnere sie nicht. Auf die Frage, ob unterschieden wurde, was dort vor Ort gefunden wurde und was den beiden gehört, antwortet sie „dort direkt dann nicht“. Auf die Frage, ob sie das Foto gemacht habe von der Fundstelle des Rucksacks, sagt sie, dass sie vielleicht ihr Handy abgegeben habe und wer anders fotografiert habe.

Und gab es eine Nachbesprechung? Innerhalb ihrer Streife mit Slaby, ja, gibt sie zu. Und ob sie wisse, ob Slaby noch eigenständige Ermittlungen angestellt habe? Ob er was erzählt habe? Das wisse sie nicht mehr, wäre aber untypisch, antwortet sie.

Es bleibt noch ungeklärt, warum nicht sie das Durchsuchungsprotokoll der weiblichen Person unterschrieben habe. Auch sie kann es wieder nicht erklären, dass es von einer anderen Kollegin unterschrieben sei.

Warum habe sie die DB Netz als Geschädigte aufgeführt? „Weil wir sie an dem Ort festgestellt haben“ bleibt ihre letzte banale Antwort.

 

PK Max Friedrich Krause (Direktion Lichtenberg)

Als letztes kommt der 25-jährige Bundesbulle Max Friedrich Krause herein. Ist sein erster Auftritt vor Gericht.

Er war zusammen mit Fröhlich, die schon vor Gericht war, auf der Streife gewesen, die ihr Auto am Adlergestell abgeparkt hatten und dann südlich am Tunnelausgang positioniert blieben bis zum Zugriff. Ihm sei zu Anfang nicht klar gewesen „welche Tragweite das haben wird“.

Per Funk wurde dann durchgegeben, dass die zwei in den Tunnel in ihre Richtung unterwegs seien. Kurz darauf habe Slaby gerufen „Stopp Polizei!“. Daraufhin sei Krause auch in den Tunnel gerannt. Er sei zum Beschuldigten dazu und habe ihm gesagt, er solle keine ruckartigen Bewegungen machen. Dann habe er ihm die Handschellen angelegt und mit ihm den Tunnel verlassen. An der Tunnelwand hätten sie einen Stopp eingelegt für einen ersten Check. Die beiden wurden von Drewitz belehrt, in Bezug auf das Begehen einer Sachbeschädigung. Dann wären sie zum Fahrzeug gegangen. Er habe bemerkt, dass ein Kabel aus der Jacke hing und ein Funkgerät festgestellt. Ob was gefunkt wurde, wisse er nicht. In der Umhängetasche des Beschuldigten habe sich eine Kennzeichen-Liste befunden. Ab dem Moment, sagte er, wusste er, dass es hier nicht um ein Delikt wie Sachbeschädigung gehe. Dann war es sein Job, den Gefangenen im Auto zu bewachen. Kurz darauf sei das LKA dazu gekommen. In der Zeit hätten andere den Bereich abgesucht und einen Kanister gefunden. Sie hätten 15-20m vom Tunnel entfernt geparkt. Kollegen haben dann mit anderen in zivil noch die Gleise abgesucht.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, was für Kabel denn aus der Jacke hingen, sagte er Kopfhörerkabel. Und er sei sich 100% sicher, dass er ihn durchsucht habe und nicht der Bulle Slaby. Er spezifizierte auf Nachfrage noch, dass vom Helikopter Standortinformationen durch gefunkt wurden, wie z.B. „jetzt bewegen sie sich in den Tunnel“.

 

Von was er denn ausgegangen sei, fragen die Anwälte. "Man mache sich ja immer so seine Gedanken vom Dienst, was da passiert ist", erklärte er. Normalerweise handele es sich um Kabeldiebstahl und Graffiti. Und als dann nichts vorlag und keine Dosen da waren und dann der Zettel gefunden wurde… Ihm kam die Liste komisch vor. „Wer läuft denn mit sowas rum? Das würde ja kein Sprayer machen“, sagte er völlig entschieden. "Und klar", sagte er, "als dann der Kanister gefunden wurde, dachte ich es könnte Richtung Brandstiftung gehen". Auf die Nachfrage, wie er darauf käme was die Liste denn sei, antwortete er, dass das sein „polizeiliches Bauchgefühl“ gewesen wäre. Da hakte der Anwalt ein und fragte, ob denn alle Autos auf der Liste angezündet werden sollten. Woraufhin der Bulle beschwichtigte: „ne, da stehen ja zu viele drauf“.

Sei denn stattdessen über ein Tatobjekt sinniert worden? „Nicht vor Ort“, antwortete Krause, „aber in Folge habe man darüber gesprochen“. Bis zum Schluss sei das unklar geblieben. Aber das war für ihn nicht relevant.

 

Auf die Nachfrage ob er ein Feuerzeug gefunden habe verneinte er. Aber ein Feuerzeug sei so klein, das könne man auch schnell mal ins Gebüsch werfen, führte er aus.

Zu Thomas Slaby sagte er ohne diesbezügliche Nachfrage: „Herr Slaby hat die Einsatzführung vor Ort übernommen sozusagen, ist ja auch der Dienstälteste“.

Auf die Frage, wohin er die gefundenen Gegenständen gelegt habe, antwortete er, er hätte jene im Kofferraum gesammelt.

Nochmal zu den Besprechungen unter den Bullen sagte er frei heraus: „Man spricht ja schon darüber im Kollegenkreis“. Weil ja klar gewesen sei, dass das ein größeres Verfahren werden würde. Als sie am zweiten Prozesstag drei Stunden alle zusammen gewartet haben, hätten sie aber nichts inhaltlich miteinander besprochen. Er habe an seinem Handy gespielt.

Auch hier nochmal die Nachfrage: „Wenn Sie Dinge sicherstellen, sind Sie dann zuständig für das Sicherstellungsprotokoll?“. „Nein ich habe hier die Gegenstände an Drewitz übergeben, sie hat das Protokoll gefertigt.“

 

Wie der Richter meldete hat die zuletzt geladene Ermittlungsführerin Horn vom LKA 521, per Mail nachgereicht, dass ihr die Ermittlungen offiziell am 27.3.2023 von Herrn Warmuth übergeben worden waren.

Beim Verlassen des Raumes sagte der Richter nochmal in Richtung Angeklagte mit wohl ironischem Unterton, dass sie das nächste Mal auch wieder erscheinen sollten, da sonst etwas ganz schlimmes passieren würde.

 

 

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