Polizei zerstört Eigentum der Waldbesetzung

Hambacher Forst 05.12.2012 16:06 Themen: Freiräume Repression Soziale Kämpfe Ökologie
Kerpen. Bereits zum vierten Mal, waren heute Aktivist_innen der geräumten Waldbesetzung im Hambacher Forst vor der Polizeiwache Kerpen um ihre Sachen zurückzufordern, die während der Räumung zurückgeblieben sind. Nachdem sie über Stunden in der Kälte stehen mussten bis der Verantwortliche Beamte eintraf, wurde ihnen mitgeteilt, dass all ihre Sachen – mit der Ausnahme von 4 Fahrrädern und einigen Kleinstgegenständen – als Müll entsorgt wurde. Dafür besteht keine Rechtsgrundlage.
Hier eine Auflistung der Sachen, die scheinbar als Müll entsorgt wurden:
die gesamte Küchenausrüstung (samt Gasbrenner, Großtöpfen,…)
Die komplette Werkstatt (samt vieler hochwertigen Werkzeugen, die nur geliehen waren)
Zelte samt Schlafsäcken, Isomatten,… und das im Winter
Kleidung (einige würden nun komplett ohne warme Kleidung dastehen, wenn Unterstützer_innen nicht so fleißig gespendet hätten)
Privatsachen aller Art – bei einigen sogar die Geldbeutel
Ein Tippi
ein Kettenzug
„Rechtlich gesehen muss dieses Vorgehen als Diebstahl gewertet werden, wobei es sich genauer betrachtet um einen bandenmäßigen, bewaffneten Diebstahl handelt. Aber das ist nur die rechtliche Ebene: Das die Polizei sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält führt selten zu einer Verurteilung. Relevanter für uns ist die Beobachtung, dass die Polizei Rhein-Erft derzeit – im Interesse von RWE – alles daransetzt zu verhindern, dass sich eine neue Besetzung etablieren kann. Mit der Zerstörung des Eigentums der Besetzer_innen ziehlt sie darauf ab, dass es so im Winter ungemütlich ist. Auch dieser Plan droht nach Hinten los zu gehen, da die Unterstützung und Spendenbereitschaft der Anwohner_innen, die seit Jahren unter der Politik von RWE leiden – unglaublich super ist.“ sagt Betina, die selber den Verlust all ihrer Sachen beklagen muss.

„Während RWE ständig rumjammert, dass die Kohle-Gegner_innen keine Achtung vor der Wahrung des Eigentums anderer hätten – und die Polizei einen Großeinsatz fährt, wenn der Verdacht besteht die Besetzer_innen würden Totholz von RWE klauen, zeigt sich nun wann ihnen Eigentum eigentlich wichtig ist. Nämlich wenn es um Gewinne in Milliardenhöhe für Einzelne geht, und nicht wenn es um elementare Dinge für viele geht, wie warme Sachen im Winter.“ sagt Sebastian, der besonders um die Kunstwerke trauert, die er während der Besetzung aus dem Totholz im Hambacher Forst geschnitzt hatte – als Andenken an diesen.

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Ergänzungen

rechtlich kein Diebstahl

ALGE 06.12.2012 - 08:39
Die Zerstörung des Eigentums der Aktivistinnen wird rechtlich wohl nicht als Diebstahl gewertet werden. Diebstahl ist nicht nur die reine Entwendung von Eigentum sondern setzt auch voraus das dies mit der Absicht vollzogen wird, die Sachen sich selbst oder einem dritten zu zuführen.
vgl. § 242 StGB (  http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html )
Da die Bullen Eure Sachen wohl nicht behalten haben sondern einfach weg geschmissen haben wird es eher auf Sachbeschädigung hinauslaufen. Hinzu kommt die Schwierigkeit nachzuweisen was alles abhanden kam, es werden in der Regel für alles Kaufquittungen benötigt bzw. Wertgutachten welcher Wertverlust durch die Sachbeschädigung entstanden ist. Da die Sachen gar nicht mehr da sind kann auch der Wertverlust nicht festgestellt werden.

Die Gleiche Masche haben sie bei der Räumung des alternativen Jugendzentrums ALGE in Oschersleben im Jahr 2010 abgezogen.
Kurz die Fakten:
-Objekt wurde gekündigt, gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt
-Verpächter (BEWOS) reichte Räumungklage ein
-bereits vor einer richterlichen Entscheidung über Räumungklage kam es zur Räumung
-begründet mit einem Erlass vom Bau-Ordnungsamt der die Gebäude für Baufällig erklärte
-Bullen holen alle Leute aus den Häusern, direkt im Anschluß begann die BEWOS mit dem Abriss
-Menschen durften soviel ihrer Sachen mitnehmen wie sie selber tragen konnten
-der Rest wurde "entsorgt"
-verloren gingen ganze Wohnungseinrichtungen, private Unterlagen wie Zeugnisse u.s.w.
-alle versuche dagegen vorzugehen scheiterten mit o.a. Begründung

Ich wünsche Euch trotz allem viel Erfolg.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Fotos als Beweis?

arnold 06.12.2012 - 18:38
Können nach einer Beschlagnahme nicht auch Fotos als Eigentumsbeweis geltend gemacht werden? Ich würden mir das so vorstellen: wer in diesem Camp übernachtet, sollte sich fotografieren lassen, inmitten von allen Habseligkeiten. Und sich von Zeugen erklären lassen, dass diese Person dies Habseligkeiten zur Zeit der Aufnahme tatsächlich besessen hat. Wie soll ich sonst beweisen, dass meine Oma mir diesen Pullover oder Schlafsack geschenkt hat, außer durch Zeugenerklärungen, unterstützt durch Bilder? Diese sollten natürlich sofort jemandem geschickt werden, weil auch Handys verschwinden schon mal auf rätselhafte Weise.