Carlo Giuliani: EGMR spricht Italien frei
"Keine Verletzung der Menschenrechte" beim G8 in Genua 2001. Mit 13 Ja- und vier Nein-Stimmen hat die "Grande Chambre" - die "Große Kammer" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dem als Todesschützen geltenden Mario Placanica und Italien einen Freispruch erteilt. Die Eltern und die Schwester von Carlo Giuliani, der 2001 im Kontext einer Revolte gegen die Repression der Proteste gegen den G8 Gipfel jenen Jahres in Genua erschossen wurde, waren nach dem erstinstanzlichen Urteil des EGMR in Berufung gegangen. Sie hatten sich an den EGMR gewendet, weil es in Italien durch die Einstellung des Verfahrens nie zu einem Prozess wegen der Tötung ihres Sohnes und Bruder gekommen war.
Nach Auffassung des Gerichtes sei "der Rückgriff auf ein potenziell mörderisches Verteidigungsmittel wie es bei Schüssen aus einer Feuerwaffe der Fall ist" durch den als Todesschützen geltenden Mario Placanica - ein damals 22-jähriger Angehöriger der italienischen Carabinieri - "gerechtfertigt" gewesen. Der heute nicht mehr im Dienst der italienischen Sicherheitsapparate stehende Carabiniere habe "im guten Glauben gehandelt, dass sein Leben und das Leben seiner Kollegen im Angesicht des Angriffs bedroht seien". Zum Zeitpunkt seiner Tötung war Carlo Giuliani im Begriff, einen Feuerlöscher zu werfen, den er unmittelbar zuvor vom Straßengrund aufgelesen hatte. Es ist dokumentiert, dass er dies offenbar deshalb tat, weil er aus dem Heck des Jeeps, aus dem dann die Schüsse fielen, eine auf revoltierende Demonstranten, die in der Umgebung standen gerichtete Pistole hervor lugen sah. Der Jeep selbst war zu dem Zeitpunkt umgeben von einigen Personen, die auf verschiedene Weise auf das Fahrzeug einschlugen umgeben. Einer von ihnen wurde in einem Verfahren gegen insgesamt 25, mit jeweils unterschiedlichen Vorwürfen konfrontierten Demonstranten aus jenen Tagen bereits in zweiter Instanz zu 10 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht bescheinigte den Demonstranten, die sich in den Stunden, die dem Tod Carlo Giulianis vorausgingen heftige Auseinandersetzungen mit den Polizeikräften lieferten allerdings, dass es sich bei ihrem Aufbegehren tatsächlich um eine Revolte gegen ein illegitimes und extrem gewalttätiges Vorgehen der Ordnungskräfte gehandelt hatte, was in etwa 10 Fällen zu erheblichen Minderungen der Strafmaße führte. Zahlreiche Bilddokumente zeigen darüber hinaus, wie die Pistole, die Carlo Giuliani veranlasste, etwas gegen die von ihr aus für die Demonstranten ausgehende Bedrohung zu unternehmen, auf Mannshöhe gegen die gesamte sich auf dem Platz aufhaltende gerichtet war. Ein Präsentieren der Waffe seitens des Carabiniere zu einem etwaigen Zweck der Abschreckung bleibt nicht erkennbar. Das Gericht in Strasbourg ist jedoch der Meinung, dass "klar hervorgeht, dass er Warnhandlungen vorgenommen hatte, in dem er seine Waffe gut sichtbar hielt und dass er nur im Angesicht des Angriffs feuerte". Gemeint ist freilich die nie vollzogene Geste Carlo Giulianis, der getroffen wurde, als den Feuerlöscher noch in den Händen hielt.
Wenn im Falle des Carabiniere, der geschossen haben soll, das zuvor in der ersten Instanz gesprochene Urteil schlicht bestätigt wurde, so wurde das vorherige Urteil gegen den italienischen Staat durch das heutige, endgültige Urteil aufgehoben. Dies geht aus mehreren Medienberichten hervor. Am 25. August 2009 war das EGMR zum Schluss gekommen, dass Zweifel bestünden, ob der italienische Staat die Durchführung einschlägiger Ermittlungen wirklich mit der gebotenen Gründlichkeit gewährleistet habe. Die Angehörigen Carlo Giulianis hatten einen hierzu umfangreichen Faktenkatalog zusammengetragen. Dieser beginnt mit zahlreichen dubiosen Vorgängen bereits ab dem Zeitpunkt der "Sicherung" des Tatorts durch Polizeikräfte unmittelbar nach den Ereignissen und mit den äußerst dubiosen Umständen, unter denen die Obduktion der Leiche Carlo Giulianis stattfand. Die Ergebnisse der Obduktion stellten sich laut EGMR-Urteil vom 25.08.2009 als "oberflächlich" heraus, das Gericht hatte unter Anderem bemängelt , dass die Angehörigen nur drei Stunden vor der Untersuchung der Leiche davon in Kenntnis gesetzt wurden, was sie daran hinderte, die Beteiligung eines unabhängigen Experten zu beantragen. Ebenfalls hatte das EGMR die Freigabe der Leiche zur Verbrennung vor dem Bekannt werden der Obduktionsergebnisse bemängelt. Diese erfolgte bereits am 23. Juli 2001, obwohl den Obduktionsgutachtern zur Vorlage ihrer Erkenntnisse 60 Tage Zeit eingeräumt worden waren. Die Leiche wurde also binnen 24 Stunden zu Asche gemacht - Carlo Giuliani war erst am 21. des selben Monats um 17 Uhr 23 erschossen worden. In der von den Angehörigen Carlo Giulianis dokumentierte Abfolge von Verdunkelungs-, Manipulations- und Vertuschungsversuchen und -manövern stellt auch die Darlegung eklatanter Ungereimtheiten in den Gutachterberichten dar. Wenn es in Italien nie zu einem Gerichtsverfahren wegen der Erschießung Carlo Giulianis kam, so deshalb, weil das Untersuchungsgericht eine der abenteuerlichsten bis dahin von Gutachtern präsentierten Theorien gelten ließ, nach der ein fliegender Putzbrocken den Schuss erst habe tödlich werden lassen, weil dieser mit dem Brocken zusammengetroffen und so von einer angeblich in die Luft gerichteten Bahn mitten ins Gesicht Carlo Giulianis umgelenkt worden sei. Die Entscheidung der Angehörigen Carlo Giulianis, wegen den Umständen der Einstellung des Verfahrens wegen der Tötung ihres Sohnes und Bruders in Strasbourg zu klagen kam genau in Folge dessen. Wie es nun scheint, hat das EGMR auch von den in erster Instanz zumindest in Form von Bedenken festgestellten Zweifel abgesehen und so neben dem Todesschützen auch dem italienischen Staat eine umfassend weiße Weste zugesprochen.
Die Angehörigen Carlo Giulianis werden ihren nunmehr zehnjährigen Kampf um eine gerichtliche Verhandlung aller Voraussicht nach im Rahmen eines Zivilverfahrens fortsetzen. Der zivilrechtliche Weg stellt dabei die letzte ihnen verbliebene Möglichkeit der Ergründung des wahren Hergangs der Tötung ihres Sohnes und Bruders im institutionellen Rahmen - einschließlich dessen, was mit ihm nach seiner Erschießung getan wurde, darunter die Zufügung einer Verletzung an der Stirn mit einem Stein, zu der es nachweislich erst dann kam, als der Tatort bereits polizeilich gesichert war. Wohl im Zuge dessen hatte ein Beamter am Platz seinerzeit einen Versuch der Verfolgung eines Demonstranten ausgelöst, dem er, vehement anklagend auf ihn zeigend zugerufen hatte: "Du bist es gewesen! Du! Mit deinem Stein!". Die Angehörigen haben ihre Absicht bereits bestätigt und ihre Motive bekräftigt. Auch haben sie klar gestellt, dass es ihnen dabei keineswegs darum geht, beim Beschreiten des zivilrechtlichen Weges den Todesschützen im Sinne einer Schadensersatzleistung zu behelligen.
Das heutige EGMR-Urteil fällt an einem Tag, an dem in Italien ein Verfahren gegen verschiedene der Beteiligung am grausamen Tod eines im Oktober 2009 wegen Drogenbesitzes verhafteten jungen Mannes eröffnet wird. In den Jahren nach dem Tod Carlo Giulianis ist es gleich zu mehreren, furchtbaren Todesfällen durch Gewalt gegen Menschen gekommen, die sich in der Obhut der Ordnungskräfte bzw. des Vollzugsapparates befanden. Auch wurde kürzlich publik, dass sich die Benutzung von scharfen Waffen auf Mannshöhe durch Angehörige der Ordnungskräfte bei massenhaften und scharfen Protesten in Rom am vergangenen 14. Dezember belegen lässt. Dass der italienische Innenminister im Vorfeld die Möglichkeit angemahnt hatte, dass es Tote geben könnte, ist belegt. Die gleiche Aussage war auch seinerzeit in Genua gefallen. Schon damals wurde von kritischen Beobachtern auf das gefährliche Gewicht, das derlei Aussagen bei den Beamten im Einsatz haben hingewiesen.
Mehrere kritische Stimmen haben im Laufe der Jahre darauf hingewiesen, dass man aufgrund des Ausgangs der meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem G8 Gipfel in Genua davon ausgehen darf, dass sich etliche Beamte durch manches Urteil ermutigt sehen, selbst bei Begehung schlimmster Straftaten und Amtsmissbrauchsakte fest mit dem absolutem Schutz der Institutionen rechnen. Den konsequentesten Kampf gegen diese Tendenzen führten in Italien die Angehörigen der Todesopfer der letzten Jahre. Teilweise vermochten diese es dabei, wenigstens in Ansätzen den Mantel der gesellschaftlichen Verdrängung einzureißen. Auch kam es gelegentlich zu einigen Schuldsprüchen gekommen, was ganz vordergründig nur durch ihre Hartnäckigkeit geschah, wenn auch in den meisten Fällen kein Angehöriger des Polizei- und Vollzugsapparates tatsächlich eine Haftstrafe verbüßen musste.
Zu den jüngsten Verurteilungen ohne konkrete Folgen eines Staatsbeamten in Zusammenhang mit dem G8 Gipfel 2001 gehört wiederum jenes, das im vergangenen Jahr gegen den damaligen Polizeichef Gianni De Gennaro gesprochen wurde, der wegen Anstiftung zur Falschaussage im Verfahren wegen der illegalen Durchsuchung einer genuesischen Schule in der Gipfelgegner übernachteten, bei der Dutzende brutal misshandelt und vier Personen lebensgefährlich verletzt wurden. De Gennaro wurde zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt, amtiert ungeachtet dessen weiter als derzeitiger Chef der italienischen Geheimdienstzentrale DIS.
Wenn im Falle des Carabiniere, der geschossen haben soll, das zuvor in der ersten Instanz gesprochene Urteil schlicht bestätigt wurde, so wurde das vorherige Urteil gegen den italienischen Staat durch das heutige, endgültige Urteil aufgehoben. Dies geht aus mehreren Medienberichten hervor. Am 25. August 2009 war das EGMR zum Schluss gekommen, dass Zweifel bestünden, ob der italienische Staat die Durchführung einschlägiger Ermittlungen wirklich mit der gebotenen Gründlichkeit gewährleistet habe. Die Angehörigen Carlo Giulianis hatten einen hierzu umfangreichen Faktenkatalog zusammengetragen. Dieser beginnt mit zahlreichen dubiosen Vorgängen bereits ab dem Zeitpunkt der "Sicherung" des Tatorts durch Polizeikräfte unmittelbar nach den Ereignissen und mit den äußerst dubiosen Umständen, unter denen die Obduktion der Leiche Carlo Giulianis stattfand. Die Ergebnisse der Obduktion stellten sich laut EGMR-Urteil vom 25.08.2009 als "oberflächlich" heraus, das Gericht hatte unter Anderem bemängelt , dass die Angehörigen nur drei Stunden vor der Untersuchung der Leiche davon in Kenntnis gesetzt wurden, was sie daran hinderte, die Beteiligung eines unabhängigen Experten zu beantragen. Ebenfalls hatte das EGMR die Freigabe der Leiche zur Verbrennung vor dem Bekannt werden der Obduktionsergebnisse bemängelt. Diese erfolgte bereits am 23. Juli 2001, obwohl den Obduktionsgutachtern zur Vorlage ihrer Erkenntnisse 60 Tage Zeit eingeräumt worden waren. Die Leiche wurde also binnen 24 Stunden zu Asche gemacht - Carlo Giuliani war erst am 21. des selben Monats um 17 Uhr 23 erschossen worden. In der von den Angehörigen Carlo Giulianis dokumentierte Abfolge von Verdunkelungs-, Manipulations- und Vertuschungsversuchen und -manövern stellt auch die Darlegung eklatanter Ungereimtheiten in den Gutachterberichten dar. Wenn es in Italien nie zu einem Gerichtsverfahren wegen der Erschießung Carlo Giulianis kam, so deshalb, weil das Untersuchungsgericht eine der abenteuerlichsten bis dahin von Gutachtern präsentierten Theorien gelten ließ, nach der ein fliegender Putzbrocken den Schuss erst habe tödlich werden lassen, weil dieser mit dem Brocken zusammengetroffen und so von einer angeblich in die Luft gerichteten Bahn mitten ins Gesicht Carlo Giulianis umgelenkt worden sei. Die Entscheidung der Angehörigen Carlo Giulianis, wegen den Umständen der Einstellung des Verfahrens wegen der Tötung ihres Sohnes und Bruders in Strasbourg zu klagen kam genau in Folge dessen. Wie es nun scheint, hat das EGMR auch von den in erster Instanz zumindest in Form von Bedenken festgestellten Zweifel abgesehen und so neben dem Todesschützen auch dem italienischen Staat eine umfassend weiße Weste zugesprochen.
Die Angehörigen Carlo Giulianis werden ihren nunmehr zehnjährigen Kampf um eine gerichtliche Verhandlung aller Voraussicht nach im Rahmen eines Zivilverfahrens fortsetzen. Der zivilrechtliche Weg stellt dabei die letzte ihnen verbliebene Möglichkeit der Ergründung des wahren Hergangs der Tötung ihres Sohnes und Bruders im institutionellen Rahmen - einschließlich dessen, was mit ihm nach seiner Erschießung getan wurde, darunter die Zufügung einer Verletzung an der Stirn mit einem Stein, zu der es nachweislich erst dann kam, als der Tatort bereits polizeilich gesichert war. Wohl im Zuge dessen hatte ein Beamter am Platz seinerzeit einen Versuch der Verfolgung eines Demonstranten ausgelöst, dem er, vehement anklagend auf ihn zeigend zugerufen hatte: "Du bist es gewesen! Du! Mit deinem Stein!". Die Angehörigen haben ihre Absicht bereits bestätigt und ihre Motive bekräftigt. Auch haben sie klar gestellt, dass es ihnen dabei keineswegs darum geht, beim Beschreiten des zivilrechtlichen Weges den Todesschützen im Sinne einer Schadensersatzleistung zu behelligen.
Das heutige EGMR-Urteil fällt an einem Tag, an dem in Italien ein Verfahren gegen verschiedene der Beteiligung am grausamen Tod eines im Oktober 2009 wegen Drogenbesitzes verhafteten jungen Mannes eröffnet wird. In den Jahren nach dem Tod Carlo Giulianis ist es gleich zu mehreren, furchtbaren Todesfällen durch Gewalt gegen Menschen gekommen, die sich in der Obhut der Ordnungskräfte bzw. des Vollzugsapparates befanden. Auch wurde kürzlich publik, dass sich die Benutzung von scharfen Waffen auf Mannshöhe durch Angehörige der Ordnungskräfte bei massenhaften und scharfen Protesten in Rom am vergangenen 14. Dezember belegen lässt. Dass der italienische Innenminister im Vorfeld die Möglichkeit angemahnt hatte, dass es Tote geben könnte, ist belegt. Die gleiche Aussage war auch seinerzeit in Genua gefallen. Schon damals wurde von kritischen Beobachtern auf das gefährliche Gewicht, das derlei Aussagen bei den Beamten im Einsatz haben hingewiesen.
Mehrere kritische Stimmen haben im Laufe der Jahre darauf hingewiesen, dass man aufgrund des Ausgangs der meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem G8 Gipfel in Genua davon ausgehen darf, dass sich etliche Beamte durch manches Urteil ermutigt sehen, selbst bei Begehung schlimmster Straftaten und Amtsmissbrauchsakte fest mit dem absolutem Schutz der Institutionen rechnen. Den konsequentesten Kampf gegen diese Tendenzen führten in Italien die Angehörigen der Todesopfer der letzten Jahre. Teilweise vermochten diese es dabei, wenigstens in Ansätzen den Mantel der gesellschaftlichen Verdrängung einzureißen. Auch kam es gelegentlich zu einigen Schuldsprüchen gekommen, was ganz vordergründig nur durch ihre Hartnäckigkeit geschah, wenn auch in den meisten Fällen kein Angehöriger des Polizei- und Vollzugsapparates tatsächlich eine Haftstrafe verbüßen musste.
Zu den jüngsten Verurteilungen ohne konkrete Folgen eines Staatsbeamten in Zusammenhang mit dem G8 Gipfel 2001 gehört wiederum jenes, das im vergangenen Jahr gegen den damaligen Polizeichef Gianni De Gennaro gesprochen wurde, der wegen Anstiftung zur Falschaussage im Verfahren wegen der illegalen Durchsuchung einer genuesischen Schule in der Gipfelgegner übernachteten, bei der Dutzende brutal misshandelt und vier Personen lebensgefährlich verletzt wurden. De Gennaro wurde zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt, amtiert ungeachtet dessen weiter als derzeitiger Chef der italienischen Geheimdienstzentrale DIS.
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Ergänzungen
Statement zu den Instanzen dahinter
G8: Gerichtshof in Strasbourg; Malabarba: Für Gerechtigkeit wurde nicht gesorgt
(Ansa) - Rom, 24. März
"Der italienische Staat hat den Freispruch für die Repression in den Straßen und auf den Plätzen verlangt und bekommen, erklärte nach dem Urteil des EGMR am heutigen morgen Gigi Malabarba von Sinistra Critica, der zur Zeit der Ereignisse Mitglied des italienischen Senats und Befürworter einer parlamentarischen Untersuchungskommission war, die nie zustande kam.
"Bei aller Schändlichkeit des heutigen Urteils liegt jedoch eine Ratio in ihm: wie die Vorereignisse in Neapel im März und in Göteborg im Juni gezeigt haben, erfolgte die Definition der Modalitäten der Intervention gegenüber der No Global Bewegungen auf EU- und USA-Ebene. Und dass die Befehlskette Gianni De Gennaro anvertraut wurde, schloss sämtliche Brutalitäten mit ein, die sich in Genua im Juli 201 entfalteten".
"Wie der italienische Staat, passt sich auch die europäische Justiz jenen politischen Entscheidungen an, die leider - es ist sinnvoll, daran zu erinnern - auf parteiübergreifenden Konsens stießen. Ich denke, dass es richtig ist, wie die Familie Giuliani es sagt, dass man sich an ein weiteres Gericht wendet, weil die Zahl der Ungereimtheiten in der Angelegenheit der Tötung von Carlo Giuliani zu hoch ist. Ein weiterer Grund, um zehn Jahre später in Genua die politische Wahrheit zu demonstrieren, die wir alle kennen: es ist der Staat, der die Hand bewaffnet hat, die auf jenem Platz tötete!", sagte Malabarba abschließend.
http://www.sinistracritica.org/print/2746
alles
genua das war mord!!!
azionegiusta
genua 2001- oder hier zu vorderst die jugendlichen und heranwachsenden widerständigen, die jugendlichen, die wegen 1. mai konstruierten molliwürfen eingeknastet sind, oder schüler und studentenproteste besonders hartnäckig, oft mit terrorismus konstruktionen.
freiheit für alle- für die soziale revoltion- freiheit entsteht als kämpfende bewegung"
Hintergrund
http://www.hintergrund.de/201103241459/politik/politik-eu/europaeischer-gerichtshof-totschiessen-von-demonstranten-verstoesst-nicht-gegen-menschenrechte.html
CASE OF GIULIANI AND GAGGIO v. ITALY
http://humanrightscy.blogspot.com/2011/03/giuliani-and-gaggio-v-italy.html
hmmm...
der kerl war jünger als carlo - wenn ich mich richtig erinnere, 20 (und nicht 22, wie im artikel behauptet) -, kam aus einem kleinen dorf in süditalien und war als wehrpflichtiger bei den carabinieri eingesetzt. der war, im gegensatz zu seinen kolleg_innen von der französischen CRS oder aus den einschlägigen deutschen hundertschaften, noch nie in so einer situation. und entsprechend panisch und überzogen fiel seine reaktion aus. im gegensatz zu den geplanten und im stile einer lateinamerikanischen militärjunta ausgeführten polizeiaktionen gegen den marsch am freitag, die großdemo am samstag oder die diaz-schule waren die ereignisse, die zu carlos tod führten, wohl mehr oder weniger eine verkettung unglücklicher zufälle.
die wahren schuldigen am staatlichen gewaltexzess in genua und damit letztendlich auch an carlos tod saßen an dem tag nicht in einem einzelnen jeep, der sich zu weit vorgewagt hatte, sondern in der einsatzzentrale und im konferenzraum des G8-gipfels. dass das der EGMR nicht erkennt bzw. erkennen will, sollte doch niemanden überraschen, der weiß wofür staaten und ihre institutionen im kapitalismus da sind.
Di polizia/di Stato si muore
http://www.youtube.com/watch?v=gqNaCoMxals&feature=player_embedded
... und ein paar Plakate zu Mobilisierungen und Initiativen gegen Polizeigewalt in Italien in den letzten Jahren
@ hmmm...
Achtung! Fehlerkorrektur!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@ Mhah — und @ Alles Lüge
Hallo 26.03.2011-01:14 — Besoffen???
Äh?! — Nicht Besoffen