(FFM) Verfahren gegen Studentin eingestellt

Ak Recht Frankfurt 21.10.2010 12:57 Themen: Bildung Repression
AK Recht bekräftigt seine Kritik am Polizeieinsatz
Am 20.10.2010 fand der erste Prozess gegen eine Studentin im Zuge der
Casino-Räumung statt. Sie war im Laufe der anschließenden Spontandemonstration im Frankfurter Westend am 02.12.2009 vorübergehend festgenommen wurde. Laut Anklage soll sie bei ihrer Festnahme Widerstand geleistet und einem Beamten der
Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) „eine leichte Rötung im Gesicht“ sowie einen „Spannungsschmerz“ zugefügt haben. Gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hatte die Angeklagte im Vorfeld Einspruch eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte noch kurz vor dem Prozess eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße mit der Begründung abgelehnt, die Entschuldigung der Angeklagten sei nicht ausreichend. In einer Erklärung hatte diese ihr Bedauern über die Verletzung des Polizisten ausgedrückt, gleichzeitig aber den brutalen und unverhältnismäßigen Polizeieinsatz kritisiert. Diese Erklärung wurde auch zu Beginn des Prozesses noch einmal vorgetragen. Auf Drängen des Richters wurde diese Erklärung von der Staatsanwaltschaft nun doch akzeptiert und das Verfahren gegen eine Zahlung von 300€ an die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt.

Der Arbeitskreis Recht an der Uni Frankfurt begrüßt die Einstellung des Verfahrens, kritisiert aber die Tatsache, dass es überhaupt bis zu einem Prozess gekommen ist. „Dieses Verfahren reiht sich nahtlos in die aktuelle Polizeistrategie ein, brutale Einsätze im Nachhinein durch angebliche Straf- und Gewalttaten seitens der Demonstrant_innen zu rechtfertigen und die friedlichen und legitimen Proteste der Studierenden zu kriminalisieren“, erläutert Florian Muhs, ein Sprecher des Arbeitskreises. So seien beispielsweise auch bei den
Protesten gegen Stuttgart 21 unwahre Behauptungen seitens der Polizei in die Welt gesetzt worden, um den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Reizgas gegen friedliche Menschen zu legitimieren.

Bei dem Polizeieinsatz im Anschluss an die Casino-Räumung waren mehrere Menschen durch Polizeigewalt verletzt worden. Sie erlitten teilweise schwere Verletzungen wie Handbrüche, Schädelprellungen und Nackenstauchungen. „Die Polizei spricht bis heute von einem „friedlichen“ und „verhältnismäßigen“ Einsatz ohne Verletzte. Diese offensichtlich falsche Darstellung muss weiter thematisiert und
skandalisiert werden“, so Bettina Herold, eine Sprecherin des Arbeitskreises.

Der AK Recht wird die Studierenden weiterhin in ihrem Recht auf
Versammlungsfreiheit unterstützen und Prozesse gegen kritische Studierende juristisch begleiten.


Presse:
 http://www.fr-online.de/frankfurt/demonstrantin-zahlt-300-euro/-/1472798/4761816/-/index.html
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