FAU Berlin ab sofort von Strafbeschluss bedroht

Jens Bitters 03.02.2010 12:24 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Seit gestern, 2. Februar, kann das Landgericht Berlin jederzeit ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft für die Sekretäre der FAU Berlin festsetzen. Hintergrund ist, dass die Arbeitnehmervereinigung, in der sich u.a. Beschäftigte des Babylon Mitte organisiert haben, sich nach Auffassung der Bosse des Kinos Babylon Mitte entgegen einer bestehenden Unterlassung „Gewerkschaft“ genannt haben soll.
Dem Gericht liegen nun der Strafantrag der Babylon-Geschäftsführung und die schriftliche Erwiderung der FAU Berlin vor. Für eine Entscheidung des Gerichtes bedarf es abermals keiner mündlichen Verhandlung, weshalb die FAU Berlin nun keine Möglichkeit mehr hat, auf das Ergebnis des Antrages juristisch Einfluss zu nehmen.

Auch der Zeitpunkt, wann das Ergebnis verkündet wird, ist völlig ungewiss, es kann morgen passieren oder erst in ein paar Wochen. Ebenso ist nur schwer einzuschätzen, wie das Verfahren ausgeht. Die FAU Berlin hält – wie auch große Teile der Öffentlichkeit – den Antrag selbstverständlich für absurd. Allerdings hat die Berliner Justiz schon mehrfach in grotesker Weise gegen die FAU Berlin geurteilt, so z.B., dass sie sich nicht „Gewerkschaft“ nennen dürfe. Jeder Irrsinn scheint zurzeit möglich.

Im Falle eines negativen Ergebnisses ist ebenso unklar, wie die Strafe genau ausfallen wird. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Ist das Ordnungsgeld für die FAU Berlin nicht zahlbar, ist ersatzweise Haft zu leisten, im schlimmsten Falle bis zu sechs Monaten.

Menschen sind also akut von Haft bedroht, nur weil sie es angeblich gewagt haben sollen, das Wort „Gewerkschaft“ in den Mund zu nehmen. Es zeigt, wie irrsinnig bereits das letzte Urteil war, dass solch einen Strafantrag jederzeit möglich macht. Dahinter steckt offensichtlich der Versuch, die FAU Berlin mundtot und handlungsunfähig zu machen.

Haltet die Augen nach neuesten Informationen offen. Es könnte gegebenenfalls jederzeit Solidarität in diesem Fall nötig sein.

Weitere Informationen: http://www.fau.org/verbot

Anstehende Termine:

Am So, 14. Feb, 18 Uhr, Berlin:
Kundgebung gegen das De-facto-Gewerkschaftsverbot vorm Kino Babylon mit Konzert von Teds 'n Grog, warmen Getränken und Speisen (U2 Rosa-Luxemburg- Platz)

Am Di, 16. Feb, 10.30 Uhr, Berlin:
Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit: Berufungsverhandlung der FAU Berlin, der es untersagt wurde zum Boykott gegen das Kino Babylon Mitte aufzurufen. Im Saal 233 des Landesarbeitsgerichts, Magdeburger Platz 1, U1 Kurfürstenstrasse / U2, 3, 4 Nollendorfplatz

Am Sa, 20.Feb, 18 Uhr, Berlin:
Demo „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“ während der großen Berlinale-Abschlussgala: Vom Berlinale-Palast am Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte am Rosa-Luxemburg-Platz.

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Ergänzungen

Solidarität über Gewerkschaftsgrenzen hinweg

Jürgen 03.02.2010 - 13:24
Laut ND gab es auch schon diverse Solibekundungen von Gewerkschaftslinken:
 http://www.neues-deutschland.de/artikel/164159.solidaritaet-ueber-gewerkschaftsgrenzen.html

Nebenbei bemerkt: Selbst der Dumpingtarifvertrag ( http://prekba.blogsport.de/2009/12/17/dumping-tarif-im-babylon/) wird will nicht im Babylon umgesetzt, bzw. nur wenn die Beschäftigten zuvor Knebelverträge unterschreiben (Pressemitteilung des Betriebsrates:  http://prekba.blogsport.de/2010/01/28/geschaeftsfuehrung-verweigert-tarifumsetzung/). Da frage ich mich, was macht ver.di? Erst den Arbeitskampf unterlaufen, und dann -- wenn die kämpferische Belegschaft mit Repressionen seitens der Geschäftsführung rechnen muss -- hört man nichts mehr von Ihnen?!

Und die Linkspartei, die das Kino mit über 300.000 € im Jahr fördert, wodurch sie ja auch diese ganzen Prozesse gegen die FAU Berlin finanziert, sagt anscheinend nur: "Das geht uns nichts an!"  http://www.fau.org/verbot/art_100202-015006

Wenn sowas in China passieren würde, würden alle Menschenrechte und Demokratie schreien!

Meine Solidarität habt ihr! Wir sehen uns bei der Demo!

Solidarität über Ländergrenzen

syndikalist 03.02.2010 - 17:25
Am 29./30.01. fanden rund um den Globus in vielen Städten (USA, England, Bangladesh, Frankreich, Italien, Spanien, Neuseland, Polen, Ukraine, Tschechien, Dänemark, Norwegen, Japan, BRD, Russland, Griechenland, Östereich, Schweiz, ...) die unterschiedlichsten Solidaritätsaktionen für die FAU statt. Diversen Botschaftern und Konsulen wurden Protestnoten überreicht, Kundgebungen, Demos wurden gemacht und zehntausende von Infoflugblättern verteilt. Alle uns bekannten Aktionen liefen soweit erfolgreich ab. Nur in Athen riegelten MAT-Sondereinheiten der Bullen am 29.01. die Deutsche Botschaft komplett ab. Auch der umliegende Stadtteil Kolonaki war mit Cops zugeschissen.
Als GenossInnen am 01.02. ebenfalls in Athen aus Anlass einer Super-8-Filmnacht im Goethe-Institut Flugblätter verteilen wollten, wieder das gleiche. Starke MAT-Einheiten hatten die Omirou-Straße vorm Institut abgesperrt, das Goethe selbst war von Bullen besetzt und die Veranstaltung "aus Sicherheitsgründen" abgesagt.
Anarchosyndikalisten sind in Athen wohl noch gefährlicher als anderswo ...

Basisgewerkschaft: Verboten!

ASF 08.02.2010 - 14:37
Berlinale-Demo: Gewerkschaftsfreiheit verteidigen! Samstag, 20 Februar 2010Uhrzeit: 18:00Während der großen Abschlussgala, vom Berlinale-Palast/Potsdamer Platz zum Kino Babylon, DEWährend Stars und Sternchen sich im Glanze und Glamour der Berlinale feiern lassen, herrschen hinter den Kulissen trübe Zustände. So z.B. im Babylon Mitte, das Teil der Berlinale ist. Dort kämpfen nicht nur Beschäftigte seit einem Jahr für bessere Arbeitsbedingungen, dort geht es sogar um die Gewerkschaftsfreiheit. Die FAU Berlin ruft deshalb zu vielfältigen Aktionen während der Berlinale auf.

 http://asf.kostenloses-forum.be/asf-beitrag12.html

ARBEITSKÄMPFE
 http://asf.kostenloses-forum.be/asf-forum-2.html


PETITION: Unterzeichnen Sie unseren Appell für gerechte Krankenversicherungen!
 http://asf.kostenloses-forum.be/asf-beitrag717.html

SozialeNews vom 7.2.  http://bit.ly/cI2z27

Ordnungsgeld

tiba 10.02.2010 - 13:49
Offensichtlich bauscht die FAU-IAA mal wieder wie üblich die Sache ein bißchen auf. Strafanträge gibt es nur im Strafrecht, hier handelt es sich aber darum, ob die FAU gegen eine einstweilige Verfügung (hier geht es um eine zivilrechtliche Streitigkeit!) verstoßen hat, die es ihr untersagt sich als tariffähige (um nichts anderes, auch nicht um ein Verbot, geht es in diesem Fall!) Gewerkschaft darzustellen, was sie seit Jahren vergeblich versucht und auf Grund ihrer geringen Mitgliederzahl einfach nicht ist.

Im Übrigen kann sehr wohl gegen Entscheidungen - nämlich im Hauptsacheverfahren vorgegegangen werden. Im Übrigen ist es mehr als zweifelhaft, ob "große Teile der Öffentlichkeit" solche keineswegs unüblichen Verfahren für absurd halten. Die FAU-IAA braucht offensichtlich solche Floskeln, um über ihre Halbwahrheiten hinwegzutäuschen. Dabei ist der Umstand, dass mittels der Zivilgerichtsbarkeit Ordnungsgeld verhängt werden kann ja eigentlich Grund genug für Empörung, da braucht es solche Fehlinformationen gar nicht.

Grundlegend zur Auseinandersetzung:  http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml

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Solidarität — Interessierter

Hm. — Interessierter