HH: Klimaaktivisten siegen gegen Polizei

gegenstrom 10.11.2009 03:20 Themen: Antirassismus Repression Ökologie
Während des Klima- und Antiracamps löste der Hamburger Einsatzleiter Dudde (nicht nur) eine Kundgebung vor dem Kohlekraftwerk Moorburg mit der Begründung auf das ganze habe den Steuerzahler genug Geld gekostet und sei ohnehin nur ein Musikveranstaltung ohne politischen Charakter. Die AktivistInnen die der Auflösung nicht nachkommen wollten wurden mit Bußgeldern und Widerstandsklagen überzogen. Dagegen wurde sich vielfach erfolgreich gewehrt, doch auch gegen die Polizei und ihre Versammlungsauflösung wurde Klage eingereicht. Mit Erfolg: Jetzt musste die Behörde die Rechtswidrigkeit der Auflösung vor Gericht einräumen. Weitere Klagen gegen Einschränkungen des Versammlungsrechts laufen noch.
Was das Versammlungsrecht anbelangt ist Hamburg seit langem trauriges Pflaster. Auch unter Schwarz- Grün hat sich der Trend Demonstrationsfreiheiten immer weiter einzuschränken fortgesetzt. Es ist spätestens seit Schill zum Normalzustand geworden, dass polizeiliche Wanderkessel Demonstrationen den Großteil ihrer politische Direktaußenwirkung nehmen. In den letzten Jahren kam vermehrt dazu, dass Gesetzlich bislang noch unangetastete Versammlungrechte von Innenbehörde und Einsatzleitung einfach ignoriert wurden und wiederholt selbst vor Gericht erstrittenes (z.B. Demonstrationsrouten) bewusst ignoriert wurde. Während die Hamburger Innenbehörde jeden kleinen Naziaufmarsch durchprügeln will, werden selbst linke Großdemonstrationen aus der Innenstadt verbannt, willkürlich aufgelöst und anschließend diejenigen dafür belangt, deren Demonstrationsrechte mit Füßen getreten wurden.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Situation im August 2008 zu sehen. Das Antira- und Klimacamp hatte erhebliche Mediale Wellen geschlagen und sich mit der öffentlich Angekündigung von Blockade des Hamburger Abschiebeflughafens und Besetzung der Kohlekraftwerksbaustelle in HH-Moorburg beim Senat nicht Grad beliebt gemacht. Militante Aktionen gegen die verantwortlichen des Abschieberegimes und rechte Attacken der SPD hatten den CDU Innensenator Ahlhaus dazu motiviert spätestens ab Mitte des Camps zu Demonstrieren das ihm kein Weicher Kurs gegenüber dem Protest unterstellt werden könne. Am Mittwoch wurde ein völlig Harmloser Stadtrundgang auf St. Pauli zusammengeschlagen. Am Abend besetzten ca. 30 AktivistInnen überraschend den Bauplatz des Kraftwerks Moorburg (die eigentliche Massenbesetzung war für den Samstag angekündigt) und seilten sich mit einem großen Transparent „Energiekonzerne Enteignen! Kapitalismus Abschaffen!“ von einem Baukran ab.

Als dann einige Hundert KlimaaktivistInnen zum Bauplatz eilten um die BesetzerInnen zu unterstützten wurde es der Polizei schnell zu Bunt. Per Polizeilautsprecher wurde die Kundgebung für Aufgelöst erklärt und dies vom Einsatzleiter Hartmut Dudde (der sich vorher mit Gesamteinsatzleiter Peter Born abgesprochen hatte) gegenüber dem Anmelder damit gerechtfertigt, dass das ganze den Steuerzahler genug Geld gekostet hätte. Außerdem sei auf der Kundgebung überwiegend Musik gespielt worden und daher handele es sich nicht mehr um eine politische Versammlung. Es wurde sich nicht mal die Mühe gemacht zumindest Pro-Forma dem Instrumentarium des Versammlungsrechts zu folgen und Beispielsweise polizeiliche Auflagen zu erlassen.

Die meisten Anwesenden AktivistInnen kamen der Auflösung der Versammlung nicht nach, sondern formierten sich zu einer Sitzblockade. Diese wurde von der Polizei äußerst Brutal geräumt. Im Nachhinein wurden viele der Anwesenden mit Bußgeld-Forderungen der Stadt überzogen. Ausgerechnet der Pressesprecher des Klimacamps wurde gar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, weil er sich bei der Räumung untergehakt habe. Gegen diese Schikane wurde sich vielfach erfolgreich gewehrt und dabei das Thema kleinen Aktionschen und einer offensiven Pressearbeit immer wider in die Medien getragen. Darüber hinaus wagten die KlimaaktivistInnen die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizeibehörden. Dies war nur Möglich, weil die innenpolitische SprecherIn der Hamburger Linksfraktion die Klage politisch und als Person finanziell Unterstützte und Rechtsanwalt Carsten Gericke vom Republikanischen Anwaltsverein die praktische Arbeit übernahm.

Am vergangenen Montag den 9. November musste die Polizei-Justitiarin Andrea Horstmann vorm Verwaltungsgericht offiziell einräumen, dass die Versammlungsauflösung Rechtswidrig war. Erfreulicher weise wird der juristische Sieg von einem breiten Medienecho in Hamburg begleitet. So bleibt zu hoffen, dass die Klage ein Mosaikstein in der Verteidigung des Versammlungsrechts spielen kann. Weitere Klagen u.a. gegen die vorzeitige Versammlungsauflösung bei der Flughafenbesetzung sind weiter anhängig.

Linke AktivistInnen bis hin zur Linkspartei wollen in der nächsten Zeit den Polizeibehörden stärker auf die Pelle rücken. In diesem Zusammenhang wird diskutiert die Rolle von Dudde und Born stärker zu problematisieren und öffentlich zu Thematisieren. Beide hebeln seit Jahren mit Deckung der Innenbehörde dreist das Versammlungsrecht aus. Ein gezieltes & öffentliches Vorgehen breiterer linker Kreise gegen diese Wiederholungstäter könnte einen stärkeren Einfluss auf die Polizeistrukturen und -strategien der Hansestadt haben als irgendwelche gewonnenen Klagen. So ist in der Debatte bei zukünftigen Versammlungen öffentlich dazu Aufzufordern Dudde und Born nicht einzusetzen, bzw. ihren Einsatz als Eskalationsstrategie und von oben geplanten Rechtsbruch zu thematisieren. Auch wenn allen klar sein sollte, dass es die Strukturen von Behörden und Senat sind, die den Rechtsbruch hervorbringen, so besteht so vielleicht die Chance Kräfteverhältnisse in der Stadt wider zu Gunsten des Demonstrationsrechts zu verschieben.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Presse

gegenstrom 10.11.2009 - 03:36
----------------------
Wiederholungstäter im Visier
 http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/?dig=2009%2F11%2F10%2Fa0041&cHash=f82c657c82

JUSTIZ Verwaltungsgericht erklärt polizeiliche Auflösung einer
Moorburg-Demonstration für rechtswidrig - das sieht die Polizei selbst
auch so

Jetzt ist es amtlich: Die Auflösung der Demonstration vor dem geplanten
Kohlekraftwerk Moorburg durch die Polizei im Sommer 2008 war
rechtswidrig. Das hat Polizei-Justitiarin Andrea Horstmann am Montag
vorm Verwaltungsgericht offiziell eingeräumt. Das Gericht geht nun davon
aus, dass der Vorgang für die Polizeiführung disziplinarrechtliche
Konsequenzen haben wird.

Am 20. August vorigen Jahres hatten sich rund 150 Menschen spontan vor
der Vattenfall-Kraftwerksbaustelle versammelt. Zuvor war es 30
Aktivisten der Kampagne Gegenstrom 08 im Zuge des bundesweiten
Klimacamps gelungen war, zwei Baukräne zu erklimmen und Transparente zu
entrollen: "Stromkonzerne enteignen!".
Anzeige

Gegen 21.30 Uhr erklärte der Chef der Bereitschaftspolizei und
Einsatzleiter vor Ort, Hartmut Dudde, in Rücksprache mit
Gesamteinsatzleiter Peter Born im Präsidium, plötzlich die Versammlung
für aufgelöst. Seine Begründung: Der Polizeieinsatz habe den
Steuerzahler schon genug Geld gekostet. Außerdem werde nur noch Musik
gespielt, was einem "unpolitischen Abhängen" gleichkäme. Obwohl die
Kranbesetzer noch in den Seilen hingen, sei der Protest nicht mehr vom
Versammlungsrecht gedeckt, so Dudde. Er ließ 50 Demonstranten, die der
Auflösungsverfügung nicht nachkamen, gewaltsam durch Polizisten wegtragen.

Die späteren Bußgeld-Bescheide gegen die Demonstranten wegen Verstoß
gegen das Versammlungsgesetz sind zwar alle von den Amtsgerichten für
rechtswidrig erklärt worden, dennoch hatte der rechtswidrige
Polizeieinsatz für den Pressesprecher von Gegenstrom 08, Tadzio Müller,
strafrechtliche Konsequenzen. Er wurde vom Amtsgericht Harburg wegen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 150 Euro Geldstraße verurteilt,
da er sich beim Wegtragen bei Nachbarn eingehakt haben soll.

"Das Urteil ist eine Ohrfeige für Innensenator Ahlhaus und die
Polizeiführung, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missachtet
und die Spontandemo unter Anwendung polizeilicher Gewalt rechtswidrig
aufgelöst hatten", sagt die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei,
Christiane Schneider.

Ihr zufolge "hebeln die Polizeiführer Born und Dudde seit Jahren das
Versammlungsrecht aus". Es müsse disziplinarrechtliche Folgen haben,
dass diese Polizeiführer "zu Wiederholungstätern geworden" seien,
fordert Schneider. KAI VON APPEN
----------------------

SCHLAPPE FüR INNENSENATOR CHRISTOPH AHLHAUS (CDU)

Sieg für Klima-Aktivisten
Behörde: Demo-Auflösung im Sommer 2008 war nicht rechtmäßig
 http://www.mopo.de/2009/20091110/hamburg/politik/sieg_fuer_klima_aktivisten.html

VON RENATE PINZKE

Schlappe für Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU): Seine Behörde musste
nun vor dem Verwaltungsgericht einräumen, dass die Auflösung der
Demonstration von Klima-Aktivisten vor dem Kohlekraftwerk Moorburg
rechtswidrig war. Die Demo fand anlässlich des Klimacamps im Sommer 2008
statt und sorgte für Wirbel. Denn rund 30 Demonstranten mussten sich
seit Februar wegen "Widerstands gegen Vollzugsbeamte" vor Gericht
verantworten. Jetzt können sie feiern.

Für die Linkspartei ist klar: "Das Urteil ist eine Ohrfeige für
Innensenator Ahlhaus und die Polizeiführung", so die Abgeordnete
Christiane Schneider. Die Auflösung der Demo sei ein rechtswidriger
"Angriff der Polizei auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit"
gewesen. Schneider fordert Ahlhaus nun zu einer öffentlichen
Entschuldigung bei den Demonstranten auf. Die Protestaktion vor der
Baustelle Moorburg wurde damals von der Polizei mit der Begründung
aufgelöst, dass es sich nicht um eine politische Demo handle, sondern um
eine Musikveranstaltung. Einigen Demonstranten wurde vorgeworfen,
Widerstand gegen die Auflösung geleistet zu haben.

-----------------------

Klimacamp im August 2008
Auflösung der Spontandemo in Moorburg war rechtswidrig
 http://www.abendblatt.de/hamburg/article1263988/Aufloesung-der-Spontandemo-in-Moorburg-war-rechtswidrig.html
9. November 2009, 16:31 Uhr

Hamburg. Die Hamburger Polizeiführung hat eingeräumt, dass die Auflösung einer Spontandemonstration in Moorburg während des Antirassismus- und Klimacamps im August 2008 rechtswidrig war. Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht einigten sich Aktivisten des Camps und Polizei am Montag auf einen entsprechenden Vergleich. Darin stellt die Behörde die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens fest und übernimmt die Kosten des Verfahrens. Die Hamburger Linksfraktion forderte Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) auf, „sich bei den Demonstranten für die rechtswidrige Polizeigewalt öffentlich zu entschuldigen“. Der Vergleich sei eine „Ohrfeige“ für ihn und die Polizeiführung. dpa

-----------------------
Auflösung einer Spontandemo in Moorburg rechtswidrig
 http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=22946006

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizeiführung hat eingeräumt, dass
die Auflösung einer Spontandemonstration in Moorburg während des
Antirassismus- und Klimacamps im August 2008 rechtswidrig war. Vor dem
Hamburger Verwaltungsgericht einigten sich Aktivisten des Camps und
Polizei am Montag auf einen entsprechenden Vergleich. Darin stellt die
Behörde die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens fest und übernimmt die
Kosten des Verfahrens. Die Hamburger Linksfraktion forderte Innensenator
Christoph Ahlhaus (CDU) auf, «sich bei den Demonstranten für die
rechtswidrige Polizeigewalt öffentlich zu entschuldigen». Der Vergleich
sei eine «Ohrfeige» für ihn und die Polizeiführung.

------------------
Auflösung einer Spontandemo in Moorburg rechtswidrig
Montag, 09. November 2009, 15:57 Uhr
 http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/dpa/2009/11/09/aufloesung-einer-spontandemo-in-moorburg.html

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizeiführung hat eingeräumt, dass
die Auflösung einer Spontandemonstration in Moorburg während des
Antirassismus- und Klimacamps im August 2008 rechtswidrig war. Vor dem
Hamburger Verwaltungsgericht einigten sich Aktivisten des Camps und
Polizei am Montag auf einen entsprechenden Vergleich. Darin stellt die
Behörde die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens fest und übernimmt die
Kosten des Verfahrens. Die Hamburger Linksfraktion forderte Innensenator
Christoph Ahlhaus (CDU) auf, «sich bei den Demonstranten für die
rechtswidrige Polizeigewalt öffentlich zu entschuldigen». Der Vergleich
sei eine «Ohrfeige» für ihn und die Polizeiführung.

---------------------------
Älteres:

Demonstrationsrecht
Polizeitaktik vor Gericht
 http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/1/polizeitaktik-vor-gericht/

Versammlungen angeblich grundlos aufgelöst: Veranstalter zweier
Demonstrationen des Klima- und Antira-Camps 2008 haben Klagen
eingereicht. VON KAI VON APPEN

Abbiegen unterbunden: Nicht in die Hamburger Innenstadt durfte im
Dezember diese Demonstration gegen die Gewalt der griechischen Polizei.
Foto: dpa

Klagen gegen polizeiliche Eingriffe in das Demonstrationsrecht
beschäftigen schon länger die Hamburger Gerichte. Jetzt sind vor dem
Verwaltungsgericht (VG) zwei weitere Klagen gegen die Polizeiführung
erhoben worden: Ferdinand Dürr vom Klima- und Antiracamp "Gegenstrom08"
klagt, weil eine von ihm geleitete Spontandemonstration vor dem
geplanten Kohlekraftwerk Moorburg am 20. August 2008 gewaltsam aufgelöst
wurde. Ebenfalls Klage eingereicht hat Andreas Blechschmidt. Er leitete
die Kundgebung der Gruppe "Fluten 3.0" gegen Sammelabschiebungen am
Flughafen zwei Tage später, die ebenfalls aufgelöst wurde.

Insgesamt fünf Klagen gegen die Polizeiführung sind zurzeit beim
Verwaltungsgericht anhängig. "Seit dem Regierungswechsel 2001 wird das
Versammlungsrecht in Hamburg systematisch mit Füßen getreten", sagt die
Innenpolitikerin der Linkspartei, Christiane Schneider.
Außerparlamentarische Opposition sei der Polizei ein "Gräuel".
Anzeige

Blechschmidt stellt fest, dass die Polizeiführer zunehmend "vor Ort nach
dem Prinzip der vollendeten Tatsachen handeln". Er hat den Protest gegen
den Asem-Gipfel im Juni 2007 geleitet, gegen den Paragrafen 129a im
Dezember 2007 sowie im vorigen Jahr gegen die Durchsuchung der Roten Flora.

Es gebe für diese "Eskalationsstrategie" regelrechte "Regieanweisungen,
die von vornherein festlegen, wie ein Spiel gespielt wird", sagt Bela
Rogalla, Innenreferent der Linkspartei. Diese "Hamburger Linie" sei seit
der "Bambule-Zeit entwickelt, ausgefeilt und perfektioniert worden",
ergänzt Blechschmidt. Der Rechtstaat sei "unter Schwarz-Grün mehr als
zuvor unter die Räder gekommen".

Im Zentrum der Kritik stehen Hartmut Dudde, der Chef der
Bereitschaftspolizei und Einsatzleiter vor Ort, sowie Peter Born, der
Chef des Führungstabes im Präsidium, die auch in die jetzt neu vor
Gericht gebrachten Fälle verwickelt sind.

In Moorburg hatten sich Teilnehmer des Klimacamps spontan versammelt,
nachdem zwei Baukräne von Klimaaktivisten besetzt worden waren.
"Irgendwann befand Herr Dudde, der Protest habe den Steuerzahler schon
genug Geld gekostet", behauptet Dürr. Außerdem wäre die Versammlung
inzwischen ein "unpolitisches Abhängen", da auch Musik gespielt würde.
Er ließ die Straße räumen, obwohl die Kräne noch besetzt waren. "Wer das
kleine Einmaleins des Versammlungsrecht kennt, der weiß, dass das
rechtswidrig war", sagt der Anwalt Carsten Gericke. Mit der Klage wolle
er erreichen, "dass sich die Polizei an Recht und Gesetz hält".

Blechschmidt und Rogalla werfen Dudde vor, er habe sich auch bei der von
ihnen geleiteten Flughafen-Kundgebung dreist verhalten. Um die
Kundgebung hatte es bereits im Vorweg einen Rechtsstreit gegeben, da die
Polizei den Protest am "Terminal Tango" der Bundespolizei nur bis 15 Uhr
genehmigte, die Veranstalter aber bis 19 Uhr verweilen wollten. Die
Veranstalter bekamen Recht, was Born und Dudde offenkundig missfiel.
"Um 15 Uhr bin dann wie aus dem Nichts zu Herrn Dudde zitiert worden",
berichtet Demo-Leiter Blechschmidt. Dudde habe mitgeteilt, dass die
Demonstration aufgelöst sei, weil aus ihr heraus Straftaten im
Abflugterminal verübt worden seien. "Das ist schon aus räumlichen
Gründen absurd", findet Anwältin Cornelia Ganten-Lange. "Es gab keine
unmittelbare Gefahr durch die Versammlung."

---------------------------

Es gibt gute Gründe, auch vergangenes Polizeihandeln gerichtlich prüfen
zu lassen
Überzeugungstäter stoppen
 http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/1/ueberzeugungstaeter-stoppen/

KOMMENTAR VON KAI VON APPEN

Die Lethargie scheint oft nachvollziehbar: Was bringt es denn, wenn das
Verwaltungsgericht nach Jahren entscheidet, dass ein lang
zurückliegender Polizeieingriff rechtswidrig war? Wen interessiert's,
könnte man sich fragen. Und doch ist das zu kurz gedacht.

Sicher: Polizeiführer wie Peter Born und Hartmut Dudde sind
Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen - und sie tun
es dennoch. So gibt Born zu, beim Schanzenfest den
Schulterblatt-Boulevard aufgemischt zu haben, bevor es überhaupt zu
Krawall gekommen ist. "Heute fangen wir mal an", wollen Zeugen zudem aus
dem Munde von Dudde an Kollegen gehört haben: "Haut mal schön rein."
Anzeige

Doch Gerichtsurteile zeigen auch Wirkung. So bei der leidigen Praxis,
das Tragen von Transparenten an der Seite einer Demo zu untersagen.
Seitdem eine Klage bei Gericht anhängig ist, ist diese Auflage aus dem
Repertoire gestrichen worden. Auch die Praxis der einschließenden
Begleitung - "Wanderkessel" genannt - steht zurzeit zur Disposition.

Und Urteile können den Politikern, die für die parlamentarische
Kontrolle der Polizei zuständig sind, um die Ohren gehauen werden. Denn
diese haben in den letzten Jahren zu oft Unrecht durch die Polizei
obrigkeitshörig abgenickt - auch und gerade die oppositionellen
Sozialdemokraten.

Ahlhaus

in die Elbe 10.11.2009 - 11:26
Was nicht in der Online-Version des Mopo-Artikels, wohl aber in der Printausgabe steht: "Ahlhaus kommentiert die Äußerungen der Linkspartei (wg. Entschuldigungsforderung) wie folgt: "Von Kommunisten brauche ich 20 Jahre nach dem Mauerfall keine Ratschläge in Sachen Rechtsstaat."

Alles prima mit dem Klima?

Radio F.R.E.I., Erfurt 96,2 MHz 10.11.2009 - 16:29
Vom 7. bis zum 18.12.2009 findet in Kopenhagen die 15. Welktklimakonferenz. Dabei geht es um nicht weniger als das Weltklima, denn es soll eine rechtlich verbindliche Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll verabschiedet werden, das 2012 ausläuft.

Was sind die genauen Inhalte der Weltklimakonferenz? Warum dauert es so lange, bis ein solches Vertragswerk verabschiedet werden kann? Und was wird aus Mechanismen wie dem Emissionshandel nach 2012? Diese Fragen stellte Radio F.R.E.I. an Rosemarie Benndorf vom Umweltbundesamt.

Klick auf:  http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=30615

Weitere Prozesse

in Hamburg 11.11.2009 - 01:36
Noch sind nicht alle Prozesse gelaufen. Auch in einem weiteren Verfahren bekleckert sich Polizeiführer Hartmut Dudde nicht mit Ruhm.

Prozessauftakt gegen Göttinger Antirassisten in Hamburg

Ein Polizist fällt um und liegt am Boden. Die Demonstrant*Innen auf der Abschlussdemonstration des letztjährigen Antira-Camps am Hamburger Flughafen, die zuvor noch um ihn herumstanden, entfernen sich hektisch. Sie wissen, dass es nicht gut ist, neben einem umgefallenen Polizisten stehen zu bleiben. Denn Polizist*Innen sind standfest, fallen nicht einfach um, stolpern nicht und bleiben nie am Bordstein hängen. Ergo, fallen sie um, dann wurden sie von Umstehenden angegangen und dass muss geahndet werden.

Am letzten Dienstag wurde deshalb der Prozess gegen fünf Antirassist*Innen in Hamburg eröffnet, darunter auch mehrere aus Göttingen. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Sie sollen den Polizisten nicht nur niedergerungen sondern auch verprügelt haben. Nach dem ersten Prozesstag kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Polizei damals vor allem um die Herstellung von negativen Medienbildern ging.

Das Verfahren findet im Hamburger Strafjustizgebäude am Sievekingplatz statt. Der Platz ist Standort von Oberlandesgericht, Strafgericht und Zivilgericht, massige Gebäude mit griechischen Säulen, Kuppeln, historistischen Eingangsportalen und ähnlichen auf Autorität und Tradition verweisenden Ornamenten. Ganz in diesem Sinne verkündet die Giebelinschrift des Hauptgebäudes: „Jus est ars boni et aequi“ („Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten“). Der Platz ist die Institutionalisierung des ideologischen Überbaus des Jahrhundertwendebürgertums, alles ist massig und erdrückend.

Der Eingang zum Strafjustizgebäude, ein massiger Sandsteinbau mit nachgemachten Hansezeitgiebeln kombiniert mit antiken Säulen, führt über eine breite Treppe. Am Eingang setzt die Geschlechtertrennung ein. Beamt*Innen hinter Panzerglas, Durchleuchtung von Taschen, Handys und MP3-Player sind abzugeben. Man scheint sich nicht mehr nur auf die einschüchternde Wirkung der Bausubstanz zu verlassen. Heute ist der Souverän ängstlich geworden, die Eingänge abgeschottet, die Hallen dahinter leer und öde. Zur Auflockerung hat man moderne Kunst gehängt, die in diesem Ambiente mehr als fehl am Platz ist. In den Hintern einer auf einem Bild abgebildeten tanzenden Frau in schwarzem Kleid hat jemand ein Loch gebohrt, Ausdruck der hier ihren Ausdruck findenden infantil-aggressiven Hilflosigkeit des modernen Patriarchats.
Der Prozess wird im Plenarsaal des Landgerichts geführt, einem großen Raum in gelb und weiß mit Eichenlaubstuck an der Decke. Der Saal ist so groß, dass Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten nur über Mikrofon möglich ist.

Pünktlich 9.15 Uhr will der Richter das Verfahren eröffnen. Der Staatsanwalt solle die Anklageschrift verlesen, verkündet er, doch es gibt berechtigte Einwände seitens der Anwälte. In den Anträgen der Verteidigung offenbaren sich Schlamperei und Verfahrensfehler bereits im Vorfeld des Prozesses. Anklageschriften wurden nicht zugestellt, Einwände gegen das Verfahren wurden ohne erforderliche Begründung abgelehnt, die Ladung zum Prozesstermin wurde teilweise nicht fristgerecht zugesandt, da sie an eine falsche Adresse geschickt wurde, etc. Der Richter lehnt alle Einwände ab. Gleichlautende Begründung jedesmal: die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, weitere Begründungen gibt es eigentlich nicht. Aber dadurch zieht sich das ganze hin. Mehrmals muss der Richter sich zur Beratung mit sich zurückziehen. Er telefoniert mit Postangestellten und findet heraus, wer für den Poststützpunkt Göttingen 1 zuständig ist. Ob die Lieferung angekommen ist, kann er eigentlich nicht klären, beschließt aber, dass sie wohl angekommen sein muss. Dann tippt er seinen Entschluss ab (das dauert bei ihm immer ein bisschen länger, sagt er). Währenddessen kann er wenigstens Kaffee trinken, alle anderen bleiben auf dem Trockenen sitzen. Die Cafeteria hat zu, doch bis man sie gefunden hat, geistert man über verwaiste Gänge, einige der Treppen enden vor vermauerten Wänden.

Ab der zweiten Pause sitzen bereits die Zeugen der Anklage vor der Tür. Der Hauptbelastungszeuge, der Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei und Leiter des fraglichen Einsatzes, Hartmut Dudde, ist in Begleitung einer Eskorte erschienen. Er ist Ende vierzig, hat schütteres Haar (schwarz, Tonsur), trägt neben der Brille eine Uniform mit vier Sternen und wirkt schlecht rasiert. Während er vor dem Gerichtssaal sitzt und die Bildzeitung studiert – Dudde informiert sich – schirmen ihn seine Unterschergen ab. Das ganze sieht nach Betriebsausflug aus und wird wahrscheinlich auch noch bezahlt. In der Mittagspause hält der Richter ein Pläuschchen mit der Dudde-Eskorte. Das macht keinen guten Eindruck, ist aber wohl nicht verboten. Wer würde dem Richter damit auch schon Befangenheit unterstellen wollen.

Die Anklageschrift wird dann erst gegen drei verlesen. Um 15.07 Uhr dann Auftritt von Hartmut Dudde. Obwohl Hauptbelastungszeuge, weiß Dudde wenig konkretes zu berichten, dafür mit hamburgischem spitzen „S“. Als Leiter des Einsatzes am Flughafen habe er sich mit seinem Fahrzeug an die Spitze des Demonstrationszuges bringen wollen und musste zu diesem Zweck sein Fahrzeug durch die Versammlung hindurchmanövrieren. Das sei gar nicht so einfach gewesen, so Dudde, vereinzelte „Spaßvögel“ hätten sich immer wieder vor das Fahrzeug gestellt (was einen aber nicht verwundern sollte, wenn man sein Fahrzeug in eine Menschenansammlung lenkt).

Dudde und seine Kolleg*Innen hätten dann das Fahrzeug verlassen, um mit den Anmeldern der Demonstration zu sprechen und allgemein ansprechbar zu sein. Und das auch noch völlig ungeschützt, nur in „Grünzeug“. Während er mit drei Kollegen das Einsatzfahrzeug durch die Schiebetür verlassen habe, habe der Kollege Günstig* dafür die Hecktür benutzt. Dudde selber habe dann rege Bewegung am Heck wahrgenommen, jedoch erst das Fahrzeug umrunden müssen, um genaueres zu sehen. Das ist ihm dann aber auch nicht gelungen. Zwar sagte er aus, wahrgenommen zu haben, dass auf den nun bereits auf dem Boden liegenden Kollegen Günstig* „eingewirkt“ worden sei, er könne aber keine Handlung einer konkreten Person zuordnen. Das sei ja auch alles „ratzfatz“ gegangen, alles in allem eine bewegliche Situation – „so wie beim Fußball“ – „da war Musik drin“. Seine Aussagen weichen dabei stark von den im Anschluss an die Polizeiaktion gemachten ab. Schläge will er nun nicht mehr gesehen haben (ist ja auch schwierig, einen am Boden liegenden Menschen zu schlagen, ohne dafür in die Hocke zu gehen). Auch als der Richter versucht, ihm die Situation in der ihm verständlichen Erlebniswelt näher zu bringen („das erlebt man ja auch manchmal beim Schützenfest“), weiss er nichts genaues zu berichten. Er muss erst mal ausrechnen, wie viele Leute „da so um einen Körper rumpassen“, vielleicht so zwölf, insgesamt habe er etwa 50 Leute gesehen. Aber immerhin, eine Person war dunkel gekleidet. Und die Leute, die dann später in der ersten Reihe standen, waren für ihn die Täter. Aber auch wenn die jetzt nichts gemacht hätten, dann hätten die doch immer noch die Täter geschützt und damit ja eigentlich auch mitgemacht. „Das ist dann aber wohl ihre Interpretation“, weist ihn daraufhin der Richter zurecht.

Überhaupt zeigt sich Dudde sehr uninformiert. Obwohl bereits zwei Wochen vorher zum gleichen Ereignis verhandelt wurde (damals musste Dudde zugeben, sich geirrt und die falsche Person festnehmen lassen zu haben), kann sich Dudde nicht an die Namen der sonst noch festgenommenen Personen erinnern. Er weiß auch nicht mehr, wie viele Kamerateams er genau eingesetzt habe, hat sich aber immerhin im Nachhinein über die Demo informiert (Spiegel TV).

Er wüsste aber auch nicht zu sagen, ob diejenigen, die dann festgenommen worden sind, überhaupt diejenigen wären, die er seinen Kollegen als vermeintliche Täter gezeigt hätte, und dass, obwohl er selbst noch bei der Festnahme anwesend war. Auch heute hätte er schon Probleme, diese wiederzuerkennen. Dabei kommt auch noch heraus, dass sich die Polizei bei ihren Ermittlungen nicht an die kriminologischen Standards für Wiedererkennungsmaßnahmen gehalten habe. Nachdem Dudde damals das Video gezeigt worden sei, habe man ihm einfach ein paar Fotos vorgelegt und ihn gefragt, ob er darauf Menschen wiedererkennen und als dem Geschehen zuordnen würde. Ihm wurden also keine an Statur und Erscheinung ähnliche Personen gegenübergestellt. Außerdem dürfte seine Wahrnehmung nach der Sichtung des Videomaterials stark beeinflusst gewesen sein. Den Polizeiermittler*Innen ging es also nicht um die Klärung des Vorfalls, sondern darum, irgendwelche Demonstrationsteilnehmer*Innen als Schuldige vorzuführen.

Dudde muss dann noch mal kurz vor die Tür, während ein Polizeivideo angeschaut wird, auf dem ein Teil der zu verhandelnden Situation zu sehen ist. Es setzt an dem Punkt ein, als der Polizist Günstig* in der Menge der Demonstrant*Innen hinfällt. Die Demonstrant*Innen ziehen sich vom gefallenen Polizisten zurück, fast panisch. Weitere Polizist*Innen tauchen von links auf, aus der Demonstration schiebt sich eine untergehakte Reihe noch vorne, schirmt den Lautsprecherwagen ab. Ein Polizist wirft sich über seinen Kollegen. Von links kommt dann ein weiterer Polizist, geht auf einen der Demonstranten in der untergehakten Reihe los, greift diesen am Kehlkopf und drückt ihn so in die Demonstration hinein. Nach zwei bis drei Sekunden lässt er wieder los, verständigt sich mit seinen Kollegen, holt weitere Polizeikräfte heran. Die Kamera zoomt nun heraus, um nicht eventuelle Übergriffe der Kollegen bei der Festnahme zu filmen.

Als Dudde wieder in den Verhandlungssaal gerufen wird und ihm das Video vorgespielt wird, gelingt es ihm immerhin, sich selber auf dem Video zu identifizieren. Er ist der Würger. Weiteres zum Geschehen vermag er nicht zu sagen. Der erste Prozesstag geht dann schließlich zu Ende. „Chaos-Randale am Flughafen“ titelte die Bildzeitung nach der Demonstration. Nach dem ersten Prozesstag verstärkt sich der Eindruck, dass es der Polizei vor allem auf diese Schlagzeile ankam, nicht zuletzt, weil sie damit ihr eigenes brutales Vorgehen gegen Demonstranten im Rahmen des Antira-Camps sowie unterlassene Hilfeleistung und Unterbindung von Hilfeleistung durch Polizeikräfte überspielen und ihre brutalen Einsätze legitimieren konnte. Dass Dudde solche Formen des Einsatzes billigt, hat er bereits mehrmals verlauten lassen. „Heute fangen wir mal an. Haut mal schön rein“, soll Dudde seine Untergebenen der taz zufolge beim Schanzenfest im Juli 2009 aufgefordert haben. Dementsprechend ist er in Hamburg kein Unbekannter und selbst die taz kommt zu der Einschätzung: „Polizeiführer wie […] Hartmut Dudde sind Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen – und sie tun es dennoch.“ Dudde wird man wohl auch am kommenden Dienstag wieder zusehen und -hören dürfen. Der Richter stimmt am Ende schon mal auf mehr als die bisher angesetzten vier Verhandlungstermine ein („Bringen sie ihre Kalender mit!“).

Die Angeklagten freuen sich dabei über jegliche Unterstützung. Der nächste Verhandlungstermin ist wie gesagt der nächste Dienstag, 9.15 Uhr Sievekingplatz 3. Die Anreise aus Göttingen ist mit dem Nahverkehr möglich und dank dem Semesterticket einfach und konstenfrei zugleich.
Quelle:  http://monstersofgoettingen.net.tf/

Wenn ihr die Leute unterstützen möchtet...es sind noch weitere Prozesstage angekündigt!

Di., 24. November; Di., 8. Dezember; Di., 15. Dezember; Do., 17. Dezember jeweils um 9:15 Uhr im Plenarsaal (Raum 300), Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, 20355 Hamburg.

Aktionen gegen den Klimagipfel

roterbereich(at)zusa.de 13.11.2009 - 23:07
Vom 11.-18.12.2009 werden in Kopenhagen zahlreiche Aktionen gegen den Klimagipfel stattfinden. In einem Interview mit einem Aktivisten der Gruppe Gegenstrom Berlin (www.gegenstromberlin.net)wird über den Stand der Mobilisierung, geplante Gesetzesverschärfungen (Lümmelpaket) und Aktionen vor Ort informiert.

Klick auf:  http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=30685

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige den folgenden Kommentar an

Die Frage — ist doch