Widrstands-Prozess in Frankfurt

Antirepressiva 20.08.2009 18:05 Themen: Repression Soziale Kämpfe Ökologie
Einer Umweltaktivistin wird vorgeworfen während des Jugend-Umwelt-Kongresses im Januar in Frankfurt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben. Die PolizistInnen welche als ZeugInnen geladen wurden behaupteten, dass die Angeklagte, sic einer „Fesselung“ durch die PolizistInnen widersetzt hatte und, als sie auf ein Polizeiauto gedrückt wurde, nach hinten augetreten hatte . Der Polizist sei zwar nicht verletzt worden, da er zum Glück eine Panzerung trug, die Angeklagte hatte jedoch Verletzungen an Handgelenken und Oberschenkel. Ob es eine Gegenwehr nun gab oder nicht, für neutrale Beobachter dürftze klar sichtbar gewesen sein, wer hier Gewalt ausübte. Nämlich die Staatsgewalt gegenüber politisch Aktive. Vor Gericht steht nun aber das Opfer dieser Gewalt, und wird wohl verurteilt werden, da Gerichte eben die gleiche Funktion haben wie Bullen: Repression.
Am gestrigen Mittwoch wurde - trotz mehrmaliger Anträge im Vorfeld und während der Verhandlung – die Akteneinsicht verwehrt. Auch ausreichend Pausen um Anträge zu schreiben wurden nicht gewährt. „Offensichtlich konnte das Gericht nicht zwischen der Bestellung eines Pflichtverteidigers und der Zulassung eines persönlichen Beistandes unterscheiden. Abgelehnt wurde aber beides“, beschreibt eine Zuschauerin die Situation. Die Angeklagte gibt sic jedoch zuversichtlich:“ Richter Henrici scheint es – wie die meisten RichterInnen – zu überfordern, wenn Angeklagte ihre Rechte wahrnehmen wollen. Dies werde ich mir jedoch nicht verbieten lassen.“
Der Richter, welcher es anscheinend gewohnt, ist als Gott einer Verurteilungsindustrie zu arbeiten und Menschen am Fließband zu verurteilen, war sichtlich überrascht, dass die Angeklagte, dieses Spiel nicht mitspielen wollte, und die Regeln der Justiz gegen diese selbst verwendete, und mit ständigen Anträgen und dem pochen auf ihre Rechte eine fließbandmäßige Aburteilung verunmöglichte. Bereits vor Prozessbeginn zeigten UnterstützerInnen mit Bannern und Kreidesprüchen ihre Solidarität. Die Kreidemalerei wurde von Justizangestellten als Sachbeschädigung ausgelegt. Eine Person sollte deshalb nicht in das Gerichtsgebäude gelassen werden. Sie erklärte: “Das ist Willkür. Das Gericht will mich hier mit haltlosen Vorwürfen von einer Öffentlichen Verhandlung fernhalten. Nachdem mehrere Personen intervenierten, sahen die Wachtmeister ein, dass ihre Reaktion überzogen war (vielleicht sollten sie auch einsehen dass ihre Existenz als Justizschützer überzogen ist).
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Ein bisschen

nachdenken! 21.08.2009 - 03:31
Gut, wirklich gut, dass Widerstand geleistet wird.
Wenn darüber informiert wird bin ich gerne srfort bereit ebenfalls vor dem entsprechenden Gericht zu protestieren.
Aber was ist das bitte für ein bescheuerter Satz in Klammern?!
"Exist als Justizschützer überflüssig" zeugt doch von absoluter Kurzsichtigkeit und eigener Wilkür des Autors.
Sowas ist doch nicht der Sache dienlich, da jeder Richter über genau diese Berichte hier informiert sein wird!

Erwin Klaugschieter

Na nu aber 21.08.2009 - 09:07
Mein Gott, das gibt eine geringfügige Geldstrafe, mehr nicht. Dafür bekommt niemand eine Freiheitsstrafe, ob nun mit oder ohne Bewährung. Nur darauf achten, dass die Geldstrafe unter 91 Tagessätzen bleibt, dann kommt sie nicht ins Führungszeugnis. Der Tatvorwurf selbst rechtfertigt selbstverständlich nicht die Beiordnung einer Pflichtverteidigung, es sei denn, es ist eine laufende Bewährung von ungefähr einem Jahr Freiheitsstrafe offen.

Bitte weise noch unbedingt auf die Regelung des § 113 Abs. 3 StGB hin. Die Festnahmegründe und die Art und Weise der Verhaftung können eine Rolle spielen. Allerdings geht aus deinem Bericht nichts Verwertbares hervor.

Rege doch an, das Verfahren einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung. Ratenzahlung ist möglich!

Ansonsten heißt das, was Du machst, "Konfliktverteidigung". Bei dieser geht es darum, das Gericht unter Druck zu setzen. Damit einher geht natürlich auch immer eine Missstimmung im Gerichtssaal. Das musst Du einrechnen und dies muss nicht immer günstig für den/die Angeklagten sein.

Ansonsten sei mal entspannt. Du wusstest doch von vornherein, dass dort auf der Richterbank "der Feind" sitzt. Also sei nicht so überrascht! Das Urteil kannst Du dann später auch vorzeigen und sagen "Schaut her, ich bin ein Opfer der "Repression" in diesem Lande geworden. Ich bin eine Widerstandskämpferin." Da gibt´s sogar noch ein staatliches Siegel oben drauf!.

bliblablup

soeiner 21.08.2009 - 10:47
was denn los mit euch? der artikel zeigt doch nur eine alltagssituation wie mensch von den repressionen des staates betroffen sein kann. ist doch egal ob hohe strafe oder nicht, strafe an sich ist doch einfach nicht hinzunehmen. wenn ihr sensationsschlagzeilen lesen wollt, dann lest doch www.spiegel.de!!!!!
finde auch den hinweis im artikel gut, dass bei gegenwehr zur fließbandabfertigung die RichterInnen in Verwirrung sein können.