„Gen-Gerste“-Prozess Gießen, 2. Tag

feldbefreierInnen 22.07.2009 21:28 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Weniger spektakulär als am ersten Tag verlief der zweite Prozesstag gegen die zwei Feldbefreier, die aus der Gesamtzahl der AktivistInnen auf dem Gießener Gengerstenfeld 2006 herausgegriffen wurden für eine Anklage, die zum Exempel werden soll zur Abschreckung durch hohe Strafe (Interesse Staatsanwaltschaft, Gentech-Mafia usw.) oder durch einen Freispruch wegen rechtfertigendem Notstand (Ziel der Angeklagten). Neben der Rechtsdezernentin der Uni Gießen, die auch für Buchhaltungsabteilung zuständig ist, wurden vor allem Polizeibeamte vernommen. Sie zeigten die Gießener Polizei von der Seite, wie sie seit Jahren auftritt: Verworren, unfähig zu transparenter Kommunikation, schlecht organisiert und mit der Neigung zu Falschaussagen.

Das folgende ist eine Beschreibung des genaueren Ablaufs der Verhandlung am 22.7.2009. Wichtiger als die Vernehmungen dürfte das Begleitgeschehen um die Akten sein. Entsprechend dem Beschluss nach dem ersten Verhandlungstag sind nun die Akten von Überwachungsbehörde und Universität Gegenstand des Prozesses. Am nächsten Prozesstag (Mittwoch, 5.8. um 16 Uhr) werden Verteidigung und Angeklagte mit ihrer Hilfe zu zeigen versuchen, dass der Versuch rechtswidrig genehmigt wurde, gefährlich war und mehrfach die Sicherheitsauflagen gebrochen wurden. Das dient auch dazu, den nächsten Höhepunkt des Prozesses vorzubereiten: Die zweite Vernehmung des Versuchsleiters Prof. Kogel - am Mittwoch, den 26.8. ab 8.30 Uhr. Ein Termin, der sich zu merken lohnt ... bis dahin ist Aktenstudium angesagt. Außerdem sollen die Seilschaften in der Gentechnik auf etlichen Camps und Vorträgen thematisiert werden:

  • Montag, 27.7., 20 Uhr im Kubiz (Berlin-Weißensee, Bernkasteler Straße): Vortrag "Monsanto auf Deutsch - Seilschaften der deutschen Gentechnik"
  • 5.8. nächster Prozesstag in Gießen
  • Freitag, 7. August vormittags in Karlsruhe auf der Attac-Sommerakademie Workshop zu Seilschaften in der Gentechnik
  • Mittwoch, 26.8., 8.30 Uhr in Gießen, Landgericht (Ostanlage 15) im Raum 15: Vierter Verhandlungstag der Berufung des Prozesses gegen die Feldbefreier von 2006 in Gießen ... Prof. Kogel kommt wieder - zweiter Vernehmungstag des Versuchsleiters am Gießener Gengerstefeld!!!
  • Ab 6. September: Aktionstage gegen Gentechnik und die Gentechnik-Seilschaften
  • Da können gerne noch mehr dazukommen ...

 

Vernehmung von Frau Kraus, Universität Gießen

Um 9:11 beginnt die Vernehmung von Frau Kraus, Leiterin der Rechtsabteilung der Universität Gießen. „Ich war im wesentlichen mit der Abwicklung beschäftigt“, sagt sie. „Es gab ja vorher Hinweise, dass das Feld eventuell zerstört werden würde“. Deshalb sollte ein privater Wachdienst das Feld nachts bewachen. Dadurch seien Kosten von 22.000 Euro entstanden.
„Zum Vorfall selbst kann ich nichts sagen, ich habe nur Strafantrag gestellt“, sagt Kraus. Den Strafantrag habe wahrscheinlich der Kanzler unterschrieben. Beaufsichtigt worden sei das Projekt mit der gentechnisch veränderten Geste von Dr. Lühs.
Der Vorsitzende fragt Kraus, inwiefern bereits zivilrechtliche Schritte geplant seinen. Kraus antwortet, zivilrechtlich wolle die Uni den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Der Vorsitzende fragt nach, ob sie die entstandenen Schäden beziffern könne. „20.000 EUR sind geschätzt worden für die Pflanzen“, sagt Kraus. Die seien ihnen ja geschenkt worden – der Richter fragt nach – von der Washington State University, präzisiert Frau Kraus.
Rechtsanwalt Döhmer fragt nach, ob es – auch in Hinblick auf zivilrechtliche Forderungen – eine Schadensaufstellung gebe. Kraus verneint dies.

 

301.000 EUR für Feldzerstörungen

„Gibt es denn auch schadenskompensierende Vorteile?“, fragt Richter Nink. Kraus antwortet darauf: „Kogel … das Institut hat noch mal Geld bekommen, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wegen den Feldzerstörungen.“ Das seien 301.000 EUR gewesen. Kraus überreicht einen Bescheid des BMBF vom 31.03.2008.
Kraus sagt aus, dass die Feldzerstörung nicht für einen „genauen Termin“ angekündigt war. „Dann haben wir auch gesehen, dass beim Fernsehprogramm bei der Hessenschau ein Hinweis auf die Feldzerstörung war“, sagt sie. Das hätten sie allerdings erst später bemerkt. „Es gab einen Stand - von einer Gentechnikgegnerin angemeldet - das war in unmittelbarer Nähe des Feldes.“
Auf die Frage, warum nicht mehr Sicherheitskräfte vor Ort waren, antwortet Kraus: „Es gab da offenbar eine Panne. Mir ist im Nachhinein nicht klar, wo die Panne aufgetreten ist.“ Geplant gewesen sei ein nahtloser Wechsel zwischen Institutsbeschäftigten und Sicherheitsbeauftragten. „Es sollten zwei da sein“, sagt sie – und meint damit Angestellte des Sicherheitsdienstes.
Auf die Frage, auf welchen Zeitraum sich die 22.000 Euro Überwachungskosten verteilen, gibt Kraus an, dass die Kosten zwischen dem 29.5 und 5.7.2006 entstanden seien. Rechtsanwalt Döhmer, der B. vertritt, weist – nach einem kurzen Blick auf die Rechnung - darauf hin, dass der „Löwenanteil der Rechnung“ nach dem Vorfall liege.
Zudem fragt er nach, wer den Auftrage erteilt habe. „Das Liegenschaftsamt“, sagt Kraus. Döhmer will wissen, von welchen wirtschaftlichen Erwägungen die Entscheidung, das Feld nach der Zerstörung kostenintensiv bewachen zu lassen, geleitet wurden. „Von dem Bedürfnis der Wissenschaft“, sagt Kraus. Döhmer erwidert daraufhin: „Ich habe spontan eine Plausibilitätsproblem. Das taucht öfter in diesem Verfahren auf.“ Er zieht den Schluss, dass die Sicherungsmaßnahmen den Verdacht nahe legen, dass die Zerstörungen geringer waren als wie bisher behauptet.
Der Angeklagte B. fragt nach, wer Betreiber des Gengerstenfeldes war. „Die Universität“, sagt Kraus. „Aber wer ist die konkrete Person?“, fragt B, und Kraus sagt, dass sich das aus der Akte ergebe.
Kraus sagt aus, dass auch Journalisten auf dem Feld gewesen seien, als die Zerstörungen stattfanden. - Ob die auch an der Aktion beteiligt waren, will B. wissen. - „Das wissen sie besser als ich.“, sagt Kraus. „Die sollen auf dem Feld gewesen sein.“ Auf dem Versuchsfeld? „Ja.“
Die Staatsanwaltschaft fragt nach, wann B. bei der Universität Akteneinsicht in Sachen „Gengerste“ genommen habe. „Dieses Jahr oder letztes Jahr“, sagt Kraus. Es ging um Unterlagen aus dem Institut, in dem sich auch der Antrag befand. „Ob das Hessische Umwelt und Informationsgesetz (HUG) damals schon bestand, kann sie nicht sagen. „Es ist relativ neu“, allerdings habe B. die Akteneinsicht nach dem Prozess genommen.

Nach der Fortsetzung – 10:28 – weist B. nach, dass das HUIG am 14. Dezember 2006 in Kraft getreten ist.

 

Vernehmung von KOK Schöller

Um 10:30 beginnt die Vernehmung von KOK Schöller. Er ist Mitarbeiter des Staatsschutz und war der für die „Gengerste“-Geschichte zuständige Sachbearbeiter. Er sei nicht zuständig für die Projektwerkstatt und habe damals diesen Vorgang betreut, weil es personelle Engpässe gab.
Er habe die Aufgabe gehabt, das Internet auszuwerten, um mögliche Erkenntnisse über politische Bestrebungen zu gewinnen, die sich negativ mit dem Versuch beschäftigen. „Speziell zu dem Versuch in Gießen, da fand ich zwei Webseiten“, sagt Schöller und nennt die Projektwerkstatts-Gentechnikseite und www.gendreck-weg.de. Auf einer Webseite war aufgeführt, dass man beabsichtigt, den Freilandversuch zu beenden.
Schöller gibt an, keinen direkten Kontakt zur Uni oder deren Rechtsabteilung gehalten zu haben. „Wir haben es über die Polizeidirektion (PD) Gießen gemacht“, sagt Schöller. Bei der PD Gießen in der Ferniestraße seien damals Herr Jacobi und Herr Weber zuständig gewesen.
Schöller erklärt, dass es am Freitag des Pfingstwochenendes um 12 Uhr los ging mit einer angemeldeten Mahnwache am Alten Steinbacher Weg. „Die Anmelderin, Frau O., hatte ja mehr oder weniger Kontakt zu der Projektwerkstatt“, sagt Schöller. Es sei der Eindruck entstanden, dass Mahnwache und Feldbefreiung abgesprochen waren. Es habe eine Vorbesprechung zur „Dauermahnwache“ von O. gegeben; beteiligt waren die Polizei und das Ordnungsamt. „Wir haben unsere Erkenntnisse in schriftlicher Form morgens per Telefax der Versammlungsbehörde zukommen lassen“, sagt Schöller. O. habe ausgesagt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Mahnwache und Feldbefreiung oder anderen Straftaten gebe.

Praktischer Beginn der Sicherungsmaßnahmen laut Schöller: Freitag, nach 12 Uhr. „Ich war eingesetzt in der zivilen Aufklärung. Ich hatte Teams, die Aufklärung betreiben sollten. Ich war im Büro.“ Die Aktion sei während der Einweisung der Polizei passiert. – Richter Nink macht den Vorhalt, dass die Feldzerstörung sich gegen 15 Uhr ereignet habe.
„Das hat sich alles verzögert“, sagt Schöller. „Die Einsatzkräfte haben sich noch den Schlüssel besorgt.“ Ob auch Eigensicherungskräfte der Uni im Einsatz waren? „Nachdem es passiert ist, wurden die Leute von der Uni verständigt. Wer tatsächlich da war, kann ich ihnen nicht sagen“, berichtet Schöller.
Schöller sagt: „Man hat nicht unterstellt, dass es zu dieser Uhrzeit passiert“ und: „Dass es so frühzeitig war, damit hat man nicht gerechnet“.
Schöller sagt aus, dass der Angeklagte B. nicht vor „seinem Auftritt“ in der Nähe des Versuchsfeldes festgestellt worden sei. Richter Nink fragt nach, ob es ggf. eine Absprache gegeben habe, nicht sofort einzugreifen, um Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt auf frischer Tat zu ertappen. „Solche taktischen Überlegungen“, sagt Schöller, „gab es von Seiten meiner Person nicht. (…) Ich kann nicht warten, bis was passiert.“
Der Angeklagte N. fragt: „Seit wann wussten Sie von Ankündigung?“ – Das Datum auf dem Ausdruck der Internetseite weist den 23.5. aus. Wer als erstes vor Ort war, kann Schöller nicht sagen. N. erkundigt sich, ob es Überlegungen gab, Personen, die eine Feldzerstörung vorher angekündigt haben, in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. – „Wie vorher“, fragt der Beamte zurück. „Meines Wissens nicht.“ Auch der Richter ergänzt, dass ein solcher Gewahrsam nicht angemessen gewesen sei und sich deshalb weitere Fragen dazu erübrigen würden. Dass in der Praxis deutlich niedrigere Verstöße, wie Kreidemalen ausreichen, um über Nacht in Gewahrsam genommen zu werden – so am ersten Prozesstag geschehen – zeigt auf welcher Ebene hier argumentier wird.

N. macht einen Vorhalt aus Bl. 28 der Akte, in dem ein vor Ort eingesetzter Beamter schildert, B. um 14.30 Uhr in der Nähe der Mahnwache gesichtet zu haben. Auch ein Fernsehteam wird erwähnt. Schöller sagt, dass er keinen Meldung dieser Art bekommen habe.
Weitere Nachfragen an Schöller machen das Bild der Verantwortlichkeiten bei der Polizei Gießen, betreffend den „Gengerste“-Einsatz rund um Pfingsten, immer verschwommener:
Wie kann es sein, dass eine halbe Stunde oder mehr vergeht, bis er – der die zivilen Aufklärungskräfte koordinierte – von dem Auftauchen von B. erfährt?
Schöller wird gefragt, ob die Kommunikationspanne ihn dazu veranlasst habe, den Vorgang zu prüfen. Er verneint, und auf nochmaligen Vorhalt sagt er: „Das ist nicht mein Bier, das ist Sache der PD.“ – „Was ich nicht bekomme, kann ich nicht weitergeben“, sagt Schöller. Ob es eine Nachbesprechung gab, kann er auch nicht sagen. Er war auf jeden Fall nicht dabei.
B. fragt Schöller, ob es möglicherweise eine grundsätzliche Methode des Staatsschutz Gießen sei, Straftaten passieren zu lassen, wenn es opportun erscheint, um unliebsame Personen aus dem Verkehr ziehen zu können? Schöller antwortet nicht, und es entsteht eine Diskussion mit zwischen Richter und Verteidigung. RA Döhmer fragt. „Haben sie eine Anweisung erhalten, die Zielgruppe ins offene Messer laufen zu lassen?“ – „Nein“, sagt Schöller.

Nach einer Pause gibt der Angeklagte B. eine persönliche Erklärung ab und erwähnt nachweisliche Fälle, bei denen der Staatsschutz in der Vergangenheit durch Erfindung bzw. Selbstbasteln von Beweismitteln (Brandsatz im Gedichtelesungsfall vom 9.12.2003 und Gipsabdrücke von vermeintlichen Fußspuren vor justizkritischen Graffities am 3.12.2003) oder durch Erfindung ganzer Straftaten nach vergeblichen Hoffen auf einen Anschlag, den der Staatsschutz wollte (legendäre Federballnacht am 14.5.2006) sehr wohl schon öfters bewusst Recht gebrochen habe, um missliebige Kritiker hinter Gitter zu bringen. Die Justiz in Gießen und der hessische Innenminister seien mehrfach beteiligt gewesen.

 

Vernehmung von Polizist Koch: Die Uni wollte die Polizei nicht dabei haben

Um 12:05 tritt Herr Koch von der PD Gießen in den Zeugenstand. Er sei aus dem laufenden Dienst in die Maßnahmen eingebunden worden. „Ich habe normalen Dienst versehen, es waren bereits Aufklärungskräfte unterwegs.“ Erst als die Maßnahmen verstärkt werden sollten, sei er dazubeordert worden.
Er sei Leiter der Ermittlungsgruppe in Gießen, eine eigenständige Dienststelle, die Kleinkriminalität bearbeite. Koch berichtet über die Tatumstände und die unter anderem durch ihn herbeigeführte Festnahme von N., B. und zwei weiteren FeldbefreierInnen. Die Darstellung deckt sich im Wesentlichen mit seiner Aussage aus erster Instanz.
Richter Nink hält Koch vor, dass N. angegeben habe, dass er fest damit gerechnet habe, aufgehalten zu werden. Koch: „Das ist eine interessante Darstellung.“
„Es kamen noch andere Personen aufs Grundstück“, sagt Koch, „ein Fotograf, er machte Bilder. Ich habe ihn aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Er bekam einen Platzverweis. (…) Später erkundigte sich der Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen bei mir nach den Umständen und hat den Platzverweis bestätigt. (…) Die Person muss den Herrn Fritz gekannt haben.“
Seine Aufgabe an diesem Tag: „Ich hatte den Auftrag, alle Maßnahmen zu koordinieren, das muss an diesem Tag gewesen sein. Keine Anweisung, zögerlich vorzugehen.“
Koch sagt: „Ich muss nicht damit rechnen, dass am helllichten Tag jemand den Zaun zerstört.“ – „Ich war nicht darauf eingestellt.“
Eine Koordination mit Schöller, der die zivilen Aufklärungskräfte befehligte, gab es nicht. Die Planungen habe nicht er gemacht. „Ich habe nur Aufträge übernommen. (…) Es gab sporadisch Objektschutzmaßnahmen, und an diesem Tag etwas mehr.“
Koch sagt: „Es gab keinen Anlasse, eine größere Menge Kräfte in Einsatz zu bringen“, und meint damit die Ausgangslage zu Beginn des Pfingstwochenendes. „Es gab keinen Anlass, da Hundertschaften aufzubieten“, sagt er, als sei eine Ankündigung, den Versuch zu beenden, ein Papiertiger.

Im folgenden geht Koch auf das Verhältnis zwischen Universität und Polizei ein. „Vielleicht muss man da mehr in die Geschichte sehen. Es war anfangs nicht der Wunsch der Uni, dass sich die Polizei darum kümmert. Man wollte, soweit wie, möglich die Polizei nicht einbinden. Der Zaun wurde nicht verbessert.
Die Staatsanwältin erkundigt sich, was seine Aufgabe – „Koordinierung der Maßnahmen“ – bedeute. Koch: „Es ging darum, die Mahnwache zu überwachen, sicherzustellen, dass von dort keine Gefahr für das Genfeld ausgeht.“ Gab es einen Einsatzplan, einen Einsatzbefehl? „So was gab es. Ja“, sagt Koch; an die Seitenzahl kann er sich nicht erinnern. „Es gab eine Struktur, aus der hervorgeht, was meine Aufgabe an dem Tag ist“, sagt er. Ob es eine Nachbesprechung gab? „Nein. Keine, an der ich beteiligt war.“
RA Döhmer fragt, was Koch nach seiner Ankunft am Feld für Feststellungen gemacht habe. „Habe gesehen, dass die Mahnwache aufgebaut war“, sagt Koch. „Den Herrn B. habe ich wohl auch mal wahrgenommen.“ Wie lange vor Angriff auf das Feld war das? „Kann ich nicht mehr so genau sagen. Es bestand kein großer zeitlicher Abstand.“ Sind sie an B. vorbeigefahren? „Ja.“ Richter Nink erkundigt sicht, ob sie sich begrüßt oder Blickkontakt aufgebaut hätten. Koch: „Wir kennen uns schon lange, aber wir pflegen uns nicht zu grüßen.“
Döhmer fragt, ob er mit der Zentrale über die Anwesenheit von B. gesprochen habe. „Das war bekannt. Das Herr B da ist.“ Ob er die Einsatzleitung informiert habe? „Die Einsatzleitung war ich“, sagt Koch. Ob er mal auf die Idee gekommen sei, gegen B. einen Platzverweis auszusprechen? „Nein“, sagt Koch. „Möchten sie das uns erklären?“, fragt Döhmer. – „Weil ich eigentlich nichts dagegen habe, wenn auch Herr B. an der Mahnwache teilnimmt. Der Angriff hat mich, wie ich schon gesagt habe, ziemlich überrascht.“

Um 12:58 wird Koch entlassen und der Prozesstag beendet.

 

Fazit zu den Polizeizeugen

Nach der Befragung der polizeilichen Zeugen ist noch unklarer, wo im Polizeiapparat eigentlich die Verantwortlichkeiten lagen.
Angesichts dessen, das die Polizei es mit einer angekündigten Aktion zu tun hatte, stellt sich die Frage, wie es zu der Desorganisation kommen konnte, die in den Befragungen aufscheint – falls es sich um Desorganisation handelte … und nicht gut kaschierte Absicht.
Was auch immer die einzelnen Verfahrensbeteiligten über die Rolle der Polizei denken mögen: eine glückliche ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Im Einvernehmen aller Beteiligten sollen die meisten Polizeibeamten in den nächsten Verhandlungstagen nicht mehr geladen werden. Außer der immer wiederkehrenden Bestätigung allgemeiner Desorganisation dürften Erkenntnis kaum zu erwarten sein ...

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Ergänzungen