Abschiebung von Roma-Familie aus Wolfenbüttel
In der Nacht von Montag auf Dienstag soll eine siebenköpfige Roma-Familie aus Wolfenbüttel in den Kosovo abgeschoben werden.
Die Abschiebung wurde vom niedersächsischen Innenministerium angeordnet, das hier selbst vor der Abschiebung eines seelisch behinderten Jungen nicht zurückschreckt.
Die Abschiebung wurde vom niedersächsischen Innenministerium angeordnet, das hier selbst vor der Abschiebung eines seelisch behinderten Jungen nicht zurückschreckt.
Die Familie B. ist seit 13 Jahren in Deutschland, vier der Kinder sind zwischen 12 und 17 Jahre alt und sind in Deutschland aufgewachsen. Der 17-jährige Sohn der Familie ist seelisch behindert und verhaltensauffällig. Er wohnte bisher in einer Jugendhilfeeinrichtung war in Psychotherapie. Für die Abschiebung wurde er auf Weisung des Landkreises Wolfenbüttel aus der Einrichtung geholt und zur Familie gebracht.
Im Kosovo hat die Familie keinerlei Existenzgrundlage, in ihr Dorf können und wollen sie nicht zurück, die Arbeitslosigkeit unter den Roma im Kosovo liegt über 90%. Für die Kinder wird es dort mangels ausreichender Sprachkenntnisse unmöglich sein ihre Schule zu beenden. Mit größter Wahrscheinlichkeit droht der Familie ein Leben in absoluter Armut.
Dennoch hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Freitag gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden, mit dem der Rechtsanwalt der Familie doe Abschiebung stoppen wollte. In der Begründung heißt es, dass die Familie in Pristina “menschenwürdige Aufnahmebedingungen” erwarten.
Eine Entscheidung über den Widerspruch gegen den Beschluss des VG Braunschweig steht noch aus.
Im Kosovo hat die Familie keinerlei Existenzgrundlage, in ihr Dorf können und wollen sie nicht zurück, die Arbeitslosigkeit unter den Roma im Kosovo liegt über 90%. Für die Kinder wird es dort mangels ausreichender Sprachkenntnisse unmöglich sein ihre Schule zu beenden. Mit größter Wahrscheinlichkeit droht der Familie ein Leben in absoluter Armut.
Dennoch hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am Freitag gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden, mit dem der Rechtsanwalt der Familie doe Abschiebung stoppen wollte. In der Begründung heißt es, dass die Familie in Pristina “menschenwürdige Aufnahmebedingungen” erwarten.
Eine Entscheidung über den Widerspruch gegen den Beschluss des VG Braunschweig steht noch aus.
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