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"Hardcore" bald Nazimarke ?

Max Powers 03.03.2009 13:49
Vor einiger Zeit wurden hier verschiedene Beiträge verfasst, über Timo Schubert`s Absichten das Wort "Hardcore" für sich patentieren zu lassen ...
Verschiedene Kampanien, Fanzines und Einzelpersonen kündigten an dagegen vorgehen zu wollen !
Vor einiger Zeit wurden hier verschiedene Beiträge verfasst, über Timo Schubert`s Absichten das Wort "Hardcore" für sich patentieren zu lassen ...

 http://de.indymedia.org/2009/02/242559.shtml

 http://de.indymedia.org/2009/02/242563.shtml

 http://de.indymedia.org/2009/02/242706.shtml


Verschiedene Kampagnen, Fanzines und Einzelpersonen kündigten an dagegen vorgehen zu wollen !
Unter anderem gab es einen Musterbrief, der es allen einfach machen sollte, dagegen zu protestieren ...


z.B. diese vorgeschriebene Mail von "Kein Bock auf Nazis".


Hier die email-adresse:  info@dpma.de




Sehr geehrte Damen und Herren,

Aktenzeichen 302008045099.

Ein von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete
Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen,
worauf ich Sie hinweisen möchte.

„Hardcore“ ist ein
beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe
Wikipedia).

Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen
Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht.

Ich bin erschrocken,
dass ein Rechtsextremist wie Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort
zu vereinnahmen.

Es ist davon auszugehen, dass Timo Schubert die
Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Hardcore-Fans zu
verklagen.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.

Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen"





Auf den Musterbrief wird so geantwortet ...





Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung verweisen:  http://presse.dpma.de/presseservice/aktuellepresseinformationen/markeneintragunghardcore/index.html .

Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

o Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
o Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
o Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)

Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter  http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.

Mit freundlichen Grüßen






Um Ergänzungen wird gebeten, um Kritik nicht ;)


... ach ja, TOPFSQUAT BLEIBT (und ALLE anderen auch) !!!
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Ergänzungen

Was eine Marke ist

flying sheep 10.05.2009 - 02:34

Warum die erfolgte Reaktion des Amtes für viele so unbefriedigend ist, liegt mal wieder daran, dass keiner gescheit recherchiert hat. So muss eine Marke „markenmäßig“ benutzt werden, d. h. sie muss die Zugehörigkeit zu einer Ladenkette/Firma/eben Marke symbolisieren.

Ein Wort wie „Hardcore“ kann vor Gericht als Genrebezeichnung leicht verteidigt werden, so würde auch eine Eintragung „Metal“ für T-Shirts wenig Sinn machen – Wieder einmal viel Aufregung um Nichts…

Quelle: Ra-Riegger.de

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