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Hardcore verteidigen - Neonazis wegmoshen!

Tim 25.02.2009 15:22
In den letzten Tagen gab es schon einige Artikel darüber, dass die Neonazi-Szene sich "Hardcore" als Wortmarke schützen lassen will. Jetzt gibt es ein Bündnis von Bands, Labels, Fanzines und Versänden die sich gemeinsam dagegen wehren will.
Einige von Euch werden es wahrscheinlich schon gehört haben: Der bekannte Neonazi Timo Schubert hat sich „Hardcore“ als Wortmarke schützen lassen. Sollte das durchkommen, kann er in Zukunft so ziemlich jedes Hardcore-Label, jede Band und jeden linken Versand verklagen. Das wäre für die Szene eine Katastrophe.

Die Hintergründe könnt Ihr in diesem taz-Artikel nachlesen:
www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/hardcore-begriff-ist-jetzt-rechte-marke/

Infos zu Timo Schubert gibt es hier:
www.turnitdown.de/209.html

Wir haben das Ganze durch einen glücklichen Zufall schon vor ein paar Tagen erfahren und machen jetzt dagegen mobil. Bis Ende März läuft noch die Widerspruchsfrist. Als Erstes haben wir sofort über unseren Anwalt die Löschung des Eintrags beantragt. Es kann aber gut sein, dass dieser Antrag abgewiesen wird. Dann werden wir gemeinsam mit einigen Fanzines, Mailordern und Plattenfirmen Widerspruch einlegen. Das kann aber aufgrund der Anwaltskosten teuer werden.


Was Du tun kannst:

1. Informiere Deine Freunde, Bands, Klubs und Label. Schick diese Mail weiter. Verlinke unsere Webseite, damit alle auf dem Laufenden bleiben.

2. Schreib dem Deutschen Markenamt ( info@dpma.de) eine nette, aber bestimmte Mail, was du von der Aktion hälst. Am Ende des Textes findest Du eine fertig formulierte Muster-Mail.

3. Wir haben jetzt erst recht ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Hardcore“ in den Shop gestellt. Mit den Einnahmen des Hardcore-Retter-Shirts werden die anfallenden Anwaltskosten bezahlt. Hier gibt es das Shirt: www.keinbockaufnazis.de

Wir lassen uns nicht einschüchtern. Soll der Nazi doch versuchen uns dafür zu verklagen. Hardcore bleibt gegen Nazis.

Falls Du einen Mailorder kennst, der größere Mengen der Shirts bestellen will um die Aktion zu unterstützen, melde Dich bei uns.

Wir sehen uns im Moshpit!
Euer Kein Bock Auf Nazis-Team



Diese Mail an das Deutsche Markenamt  info@dpma.de schicken:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.

„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Ich bin erschrocken, dass ein Rechtsextremist wie Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Hardcore-Fans zu verklagen.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.

Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
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Ergänzungen

Markenrecht

Kontroverso 25.02.2009 - 15:56
So wie ich es verstanden habe, nützen diese ganzen Verweise auf den Begriff "Hardcore" als gemeinüblich nicht. Es braucht Leute, die in den zu schützenden Kategorien des Patent- und Markenamtes schon Produkte veröffentlicht haben. Es wird sich doch wohl irgendwer finden, der/die schon T-Shirts mit dem Aufdruck "Hardcore" verkauft hat.

Markenrecht

Icke 25.02.2009 - 18:29
Absolute Schutzhindernisse

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
10. die bösgläubig angemeldet worden sind.

(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.


Relative Schutzhindernisse

(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden,

1. wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist,
2. wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang und der Identität oder der Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, oder
3. wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden ist, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist, falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

(2) Anmeldungen von Marken stellen ein Eintragungshindernis im Sinne des Absatzes 1 nur dar, wenn sie eingetragen werden.

Nichts hat sich erledigt

Kontroverso 25.02.2009 - 20:11
Zumindest nicht nach der Homepage des Patent und Markenamtes. Dort läuft der Vorgang weiter ...

Hardcore ist jetzt rechts

http://www.zeit.de 26.02.2009 - 14:03
Wie man aus einer linken Musikrichtung eine rechte Marke macht: Der Begriff "Hardcore" gehört nun einem Neonazi

Artikel auf:  http://www.zeit.de/online/2009/09/hardcore-rechts

"Hardcore" als Neonazi-Marke rechtlich geschü

antifa.sozialbetrug 26.02.2009 - 14:05
Hardcore - vom Nazi als Marke gekauft

Timo Schubert - hören Sie den Namen jetzt einmal und dann ab damit in den Müll - ist ein ganz gewitzter! Er hat sich nämlich geschäftstüchtig, wie die neue Rechte eben auch ist, eine ganze Subkulturströmung gekauft! Sollte das so bleiben, hat er die Verwendungsrechte des Begriffes "Hardcore" gesichert. Bad Brains, Black Flag, Circle Jerks und wie sie alle hießen und heißen nahmen den Punkrock und packten noch ein zwei Schippen an Härte und Geschwindigkeit drauf und da war er, der Großstadtsound Ende der Siebziger und Anfang der Achtziger Jahre. Und wenn das Spektrum sowohl vom Klang als auch von den Inhalten recht breit gefächert war - es war schon eher die Musik der linken Subkultur, bald fast weltweit! Seit geraumer Zeit hat sich die rechte Szene nach und nach den Style auch von Hardcore angeeignet. Die Aktion des Nazigeschäftsmannes und Nazirockers jetzt hat allerdings eine neue Qualität.

 http://www.freie-radios.net/mp3/20090224-angefragtha-26521.mp3

 http://antifasozialbetrug.siteboard.de/antifasozialbetrug-about1751.html

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frage — grr

So ein Scheiss! — Moglie

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