BKA überwacht BesucherInnen im [mg] Prozess

Prozess Blog 21.11.2008 19:59 Themen: Antifa Militarismus Repression
Schön etwas zu lesen, wovon eigentlich alle ausgingen, als am ersten Prozesstag die Ausweise hinter einem Schlitz verschwanden. Das BKA stuft alle die das Verfahren besuchen und vom BKA als „links“ klassifiziert werden, für verdächtig ein.
Schön etwas zu lesen, wovon eigentlich alle ausgingen, als am ersten Prozesstag die Ausweise hinter einem Schlitz verschwanden. Das BKA stuft alle die das Verfahren besuchen und vom BKA als „links“ klassifiziert werden, für verdächtig ein.

" Vor dem Kammergericht Berlin findet derzeit ein Verfahren statt, in dem mehrere Angeklagte beschuldigt werden, als Mitglieder einer angeblichen „militanten gruppe“ versucht zu haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Die Hauptverhandlung wird vom Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet. In einem Schreiben des BKA an das Berliner Kammergericht, das während des Verfahrens verlesen wurde, heißt es, die Beobachtung geschehe „zu Informationszwecken“. Neben Aus- und Fortbildungszwecken soll die Beobachtung „aber auch als Grundlage für die Unterrichtung der Leitung des BKA und der politischen Entscheidungsträger dienen“. Es sollten auch Lageerkenntnisse, „z. B. Resonanz des Umfeldes der Beschuldigten“ und Erkenntnisse „aus dem Bereich des linken Spektrums“, gewonnen werden. Außerdem geht es dem BKA darum, „möglicherweise mit der Verhandlung in Verbindung stehende Aktionen sympathisierende(r) Personen/Gruppen zu bewerten und entsprechend zu reagieren“.

Diese Sätze lassen deutlich erkennen, dass das BKA alle, die das Verfahren besuchen und vom BKA als „links“ klassifiziert werden, für verdächtig hält. Die Betroffenen müssen demzufolge damit rechnen, dass in Lageberichten an die BKA-Leitung und an „politische Entscheidungsträger“ ihre Prozessteilnahme erwähnt und ihre Daten in entsprechenden Amts- und Falldateien gespeichert werden. Das lässt Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung befürchten, davon abgesehen drängt sich der Verdacht auf, dass Prozessbesucher/Prozessbesucherinnen und allgemein Freunde und Bekannte der Beschuldigten eingeschüchtert werden sollen. Die Fragesteller können nicht erkennen, warum das BKA pauschal und ohne konkreten Verdacht Erkenntnisse „aus dem Bereich des linken Spektrums“ gewinnen sollte. Gemeinhin wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für derartige Zwecke, wo es um die Beobachtung linker Zusammenhänge geht, in Anspruch genommen. Dies haben die Fragesteller wiederholt als illegitime
Diffamierung linker Gruppen kritisiert. Besser wird das allerdings nicht, wenn nun das BKA diese Aufgabe übernimmt."

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt das BKA hier?

2. Inwiefern hat die Bundesregierung auf das Bundeskriminalamt eingewirkt, das genannte Verfahren zu beobachten, und welche Absichten sind damit verbunden?

3. Welche Erkenntnisse verspricht sich das BKA von der Beobachtung des Prozesses?

4. Welche „politischen Entscheidungsträger“ sind gemeint, die über das Verfahren unterrichtet werden sollen?

5. Welche Informationen sind bislang in Zusammenhang mit der Prozessbeobachtung diesen „politischen Entscheidungsträgern“ oder der Leitung des BKA zugegangen?

6. Woher nimmt das BKA seine Einschätzung, es könne in Zusammenhang mit dem Prozess zu „Aktionen“ kommen, und welche Art von „Aktionen“ sind gemeint?

7. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die konkrete Gefahr, dass es während der Hauptverhandlung zu strafbaren Handlungen kommt, die in die Zuständigkeit des BKA fallen, und wenn ja, welche konkreten Tatsachen liegen dieser Einschätzung zugrunde?

8. Sollte keine konkrete Gefahreneinschätzung vorliegen, warum wird dann das BKA überhaupt damit beauftragt, ohne konkreten Verdacht Erkenntnisse „aus dem linken Spektrum“ zu gewinnen? Wäre dies aus systemimmanenter Sicht nicht eine Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

9. Was genau ist mit „Resonanz des Umfeldes der Beschuldigten“ gemeint? Bezieht sich dies auf Äußerungen während der Verhandlungen oder auf weitere Resonanzen, und wenn ja, welche?

Na auf die Antworten sind wir ja mal alle gespannt...

Die Anfrage der Linken gibt's hier im Original als PDF.

 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610774.pdf
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Ergänzungen

Aktionstag gegen Repression 13.12.2008

Antifa 22.11.2008 - 11:50
Das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens und mehrere Linksradikale Gruppen rufen zu einem Aktionstag am 13.Dezember im Zusammenhang mit dem mg-Prozess auf. Auf verschiedenste Weise soll an diesem dezentralen bundesweiten Aktionstag am 13. Dezember 2008 gegen Repression agiert werden. Anlass dafür ist der aktuell stattfindende § 129-Prozess gegen Axel, Florian und Oliver, drei linke Aktivisten aus Berlin. "Wir würden uns freuen, wenn wir an diesem Tag gemeinsam in verschiedenen Städten gegen staatliche Repression auf die Straße gehen würden. Schließlich betrifft diese uns alle, wie unter anderem das derzeit laufende Verfahren in Berlin zeigt. Im Rahmen mehrerer § 129-Verfahren wurden in den letzten Monaten und Jahren Teile bundesweiter linker Strukturen ausgespäht. Informationen zum Prozess und zum Aktionstag unter :  http://www.einstellung.so36.net

13.Dezember | Aktionstag zum mg-Prozess | Überall

Termine Berlin
12.12.2008 | Demonstration | Kottbusser Tor | 19 Uhr
12.12.2008 | Solitresen zum Prozess | Schnarup-Thumpy | Scharnweberstr.38 | 22.30 Uhr
13.12.2008 | Block auf der Free-Mumia-Demonstration | Oranienplatz | 13.30 Uhr

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