Berlin: 4. Prozesstag im mg-Verfahren

Roland Ionas Bialke 09.10.2008 22:42 Themen: Antifa Militarismus Repression Soziale Kämpfe
Heute, am 09. Oktober 2008, fand in Berlin der vierte Prozesstag im "mg-Verfahren" gegen Axel, Oliver und Florian statt. Es wurden drei Zeugen gehört, Polizisten vom Bundeskriminalamt (BKA) aus Meckenheim, sowie vom Berliner Landeskriminalamt Abteilung Staatsschutz.
Gegen 9 Uhr begann der vierte Prozesstag gegen die angeblichen Mitglieder der "Militanten Gruppe" (mg) im Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Ich kam etwa 30 Minuten zu spät, der erste Zeuge, ein Polizist, sagte schon im Gerichtssaal aus. Der vorsitzende Richter Hoch fragte den Beamten: "Erinnern sie sich an Spuren die ihnen wichtig schienen?" Der Beamte, wahrscheinlich von der Spurensicherung, erwiderte mit einen "Nicht wirklich!".

Es ging vor allem um das Gelände auf dem die Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg/Havel abgestellt waren. Befiredet war das mit einem Bauzaun. Der Zeuge konnte sich zwar noch an die Stabilität des Zauns erinnern, an die Höhe aber nicht. Zuerst gab er an, der Zaun war kleiner als er selbst (1,80m) und könnte ca. 1,50m hoch sein, dann meinte der Zeuge aber doch, dass der Zaun auch 1,80m hoch sein könnte. Abgesehen davon wurde thematisiert welche Spuren von diesem Zaun genommen wurden. Mit entsprechenden Klebefolien wurde am Zaun nach Faseranhaftungen und individuellen Abdrücken (Handfläche, Finger) gesucht. Nun verlas der Richter eine Liste von Gegenständen die im Auto gefunden und anschliessend durch den Zeugen asserviert wurden. Das zog sich in die Länge, da der Zeuge ein Lot gefüllte Getränkeflaschen ("Flasche Volvic mit schwarzen Klebeband, 1500ml, gefüllt mit Flüssigkeit) jeweils einzeln asserviert hatte. Auch die einzelnen Nummern der Flaschen und die zugehörigen Assavartennummern wurden verlesen.

Der Beamte gab an, dass nicht nur das Bundeskriminalamt Wiesbaden, sondern auch das Landeskriminalamt Berlin vor Ort, also in Brandenburg/Havel, waren. Beispielsweise KOK z.A. Berg vom LKA Berlin und ein weiterer Entschärfer, ein Sachbearbeiter vom Staatsschutz (LKA 5 Berlin) und die Spurensicherung des Berliner Landeskriminalamt waren an diesem Tag vor Ort. Auf Nachfrage meinte der Zeuge dann, dass er einige Asservate nicht gesehen hätte. Nun wurde er von der Verteidigung gefragt, ob das KT 15 (LKA Berlin) einen Benzinkanister auf dessen Inhalt untersucht hätte. Der Zeuge antwortete aber, dass dieser zu der zuständigen BKA-Abteilung für Brand und Sprengstoff geschickt worden war und er auch nichts weiter mit der Untersuchung zu tun hätte.

Nach einer Pause wurde nun der EKHK Helmut Hauser (?) vom Bundeskriminalamt Meckenheim als Zeuge befragt. Er war der Durchsuchungsleiter bei zwei Wohnungsdurchsuchungen, unter anderem in der Wohnung von Axel. Nach seiner Aussage traf er erst einige Stunden nach dem Eindringen des Landeskriminalamts Berlin ein. Das LKA Berlin begann die Durchsuchung und er übernahm diese dann. Auch Frau Fischer und Herr Meisner vom Bundeskriminalamt waren mit ihm da gewesen. Nach einem Bericht eines Herrn "Reiter" (?) war das LKA Berlin bis 13 Uhr 05 in der Wohnung von Axel. Ein Rechtsanwalt fragte nun, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen wurden bzw. ob das durch die Polizei überhaupt versucht wurde. Der Zeuge meinte zwar, dass es versucht wurde, aber schliesslich auch so wegen "Gefahr im Verzug" und ohne die Hinzuziehung von ZeugInnen durchsucht wurde. Bei diesem Thema schien der Zeuge ganz plötzlich das Gedächtnis zu verlieren.

Nachdem der Zeuge vernommen worden war, brachte Bundesstaatsanwalt Weingarten einen Antrag auf Verwerfung des Befangenheitsantrags der Verteidigung ein. Er äusserte, dass der Befangenheitsantrag verspätet gestellt wurde und verwies auf § 25 Absatz 2 StPO. Die Verteidigung konterte, indem sie wieder die Polizisten in ziviler Kleidung im Gerichtssaal thematisierte. Als der Rechtsanwalt Sven Lindemann das Coaching von Zeugen der Polizei durch das Bundeskriminalamt detailiert berichtete, da lief ganz plötzlich ein BKA-Zivilpolizist auf der Pressebank ziemlich rot an. Eine Entscheidung darüber, ob nun über den Befangenheitsantrag entschieden werden soll oder eben nicht, fiel aber noch nicht.

Nach der Mittagspause wurde der Zeuge KOK Ulrich Reiter (?), 44 Jahre alt und vom Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Staatsschutz, vernommen. Er meinte, dass er nich weiss was gesucht wurde und das er nicht der Durchsuchung von Axels Wohnung beigewohnt hat. Er hatte aber, so seine Aussage nach dem Vorhalten einer Akte, gegen 8 Uhr 40 die Wohnung mit einigen anderen Polizisten vom Landeskriminalamt Berlin die Wohnung aufgebrochen und mit der Durchsuchung begonnen. Kurze Zeit später wäre er aber von der Bundesanwaltschaft zurückgepfiffen worden - Das BKA sollte nun also die Wohnungen durchsucht haben. Etwa viereinhalb Stunden hätte er mit einigen Polizisten, ohne etwas zu tun, in der Wohnung auf das BKa gewartet. Schliesslich erinnerte sich der Kriminaloberkommissar, dass er doch einen Wandschrank/Hängeschrank durchsucht hatte, aber nach dem Eintreffen des Bundeskriminalamts nur einige Minuten da blieb.

Die Verteidigung fragte den Polizisten dann noch folgendes: "Haben sie sich danach erkundigt, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag?" Der LKAler antwortete schlicht: "Nö!" und "Es fand ja in diesem Sinne keine Durchsuchung statt.". Wieder kam das Thema auf, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen worden waren. Auf diese Frage und auf die Frage, ob ein Hausverwalter vor Ort war, konnte sich der Zeuge nicht erinnern oder meinte, dass es für Menschen dort zu gefährlich hätte sein können.

Bitte ergänzt und, falls nötig, berichtigt diesen Artikel!

Die nächste Verhandlung findet am 15. Oktober 2008 im Saal 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit statt. Allerdings nicht ab 9 Uhr, sondern erst ab 13 Uhr. Als Zeugin geladen ist KOK´in Rademacher vom Landeskriminalamt Berlin.

Ein weiterer Prozess den Ihr besuchen solltet, ist der Prozess gegen Andrea - Am 23. Oktober 2008, Raum 371, um 10 Uhr 30 im Amtsgericht Tiergarten. Es geht um ihre Festnahme durch das Berliner LKA 5 (Staatsschutabteilung) bei einer Antifa-Demonstration am 01. Dezember 2007 in Berlin-Rudow. Ihr wird vorgeworfen gegen das Versammlungs- und Waffengesetz verstossen zu haben.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Kurzbericht

egal 09.10.2008 - 23:23
+++ Vernehmung von drei Zeugen+++ 1.Zeuge: Kriminalhauptkommissar Karsten Klenke, Bundeskriminalamt(BKA), Wiesbaden, allgemeine Spurensicherung +++ sicherte DNA-Abriebsspuren am MAN-Gelände in Brandenburg +++ 2.Zeuge: erster Kriminalhauptkommissar(EKHK) Helmut Hause, Bundeskriminalamt, Meckenheim +++ Leiter der Wohnungsdurchsuchung bei Axel H.+++ 3.Zeuge:Ullrich Raida, Kriminaloberkommissar (KOK), Berlin +++ begann mit der Wohnungsdurchsuchung bei Axel H.und übergab diese dem BKA +++ trotz stundenlanger Wartezeit, hatten sich weder KOK Raida, noch EKHK Hause bemüht, ZeugInnen für die Durchsuchung zu finden +++ Stellungnahme der Bundesanwaltschaft (BAW) zu den beiden gestern gestellten Befangenheitsanträgen, sowie die jeweiligen Erwiderungen der Verteidigung +++ erster Befangenheitsantrag zum Thema Veränderung der Sitzposition von ZeugInnen +++ dieser wurde von der BAW als unzulässig abgetan, während die Verteidiung weiter auf einer Veränderung bestand, da ZeugInnen nur von hinten zu sehen sind +++ zweiter Befangenheitsantrag bezüglich der Anwesenheit von Sicherheitsbeamten, sowie BKA-Beamten im Saal +++ wurde ebenfalls als unzulässig und unbegründet von der BAW verworfen +++ Verteidiger bestärken Richter Hoch darin der BAW zu folgen und ihnen dadurch Gründe für eine Revision zu liefern:"Seien Sie mutig Herr Hoch!" +++ Prozesstag endete um 13.47 Uhr +++ nächster Prozesstag, Mittwoch 15.10.2008, 13 Uhr!!!! Vorgesehen Zeugenvernehmung KHKin Rademacher LKA, Berlin +++

 http://einstellung.so36.net/de/prozess/bericht/1135

Bericht zum vierten Prozesstag

egal 11.10.2008 - 02:39

Vernehmung von drei Zeugen und Stellungnahme der BAW zu den gestrigen Befangenheitsanträgen

Der Prozesstag begann mit dem Hinweis einer Verteidigerin, dass es einem Angeklagten gesundheitlich nicht so gut gehe. Richter Hoch antwortete, der Angeklagte möge Bescheid geben, wenn er Pausen brauche.

Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages wurde aufgerufen: Karsten Klenke, 34, Kriminalhauptkommissar (KHK) vom Bundeskriminalamt(BKA) Wiesbaden. Abteilung allgemeine Spurensicherung. Nach der Zeugenbelehrung durch Richter Hoch gab der Zeuge an in der Woche vom 31.7.2007 Bereitschaft gehabt zu haben. Er sei dann zum Tatort MAN-Gelände in Brandenburg gerufen worden und dort von Kollegen des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin und Brandenburg eingewiesen worden. Er habe dort zwischen acht bis zehn DNA-Abriebsspuren im Einstiegsbereich (Maschendrahtzaun, Bauzaun) genommen.
Auf Nachfrage des Richters Hoch, das ja auch Flaschenhälse untersucht worden seien, gab der Zeuge Klenke an, diese nicht selbst vor Ort gesichert zu haben. Diese wurden von anderen Kollegen aus Brandenburg übergeben. Er habe die Flaschen nicht in Brandenburg gesehen, sondern erst in Wiesbaden. Die Untersuchung erfolgte durch einen Kollegen. Es wurden keine Spuren daran gefunden.

Anschließend wurde der Zeuge gefragt, ob er auch ein sogenanntes Minihandbuch untersucht habe. Davon habe er nur gehört, er habe es nicht untersucht. Er habe auch mit anderen Kollegen einen Opel Astra Caravan Farbe rot untersucht und fotografiert. Aus diesem Fahrzeug seien Vergleichsspuren aus Sitzen und dem Teppich genommen worden. Er konnte sich aber trotz Nachfrage des Richters Hoch nicht erinnern, daß wichtige Spuren gefunden wurden.

Richter Hoch las dem Zeugen aus einer Asservatenliste vor, was die Verteidiger zu Einwänden veranlasste. Da sich der Zeuge von sich aus erinnern sollte. Da dies nicht der Fall war wurde cirka zehn Minuten eine Asservatenliste von Richter Hanschke verlesen die Kunststoffflaschen verschiedener Firmen und verschiedenen Inhalts, sowie diverse Klebebandstücke auflistete. Zudem Stücke des Maschendrahtzaunes und des Absperrgitters und verschiedene Objektträger mit DNA-Abriebsspuren,Faserspuren und eine Brandschutttüte.

Dann wurde der Zeuge zu weiteren Asservaten befragt, mit denen er sich beschäftigt hatte. Es folgte eine Verlesung von verschiedenen Texten die gefunden worden waren. Der Zeuge konnte sich aber im Einzelnen nicht daran erinnern. Auf eine weitere Nachfrage, ob auch ein sogenanntes Minihandbuch dabei gewesen sei, antwortete der Zeuge mag sein. Es könne sein, dass er dort daktyloskopische Spuren (= Fingerabdrücke)gesichert habe, er müsse dies aber auf seinem Bericht nachlesen.

Der Richter fragte nach einem Benzinkanister der bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden sei. Diesen habe der Zeuge aber an andere Abteilungen weitergereicht, da er nur für allgemeine Spuren zuständig sei.

Dann wurde ihm eine schwarz-weiß Kopie einer gefundenen Wollmaske gezeigt, die er fotografiert haben soll. Er selbst konnte sich aber an keine Spuren erinnern und war sich nicht sicher, ob er diese an die Kriminaltechnik(KT) Abteilung 31 weitergeleitet habe, die für Haare zuständig sei.
Es folgten die Nachfragen der Anwälte, die wissen wollten, wie weit das Tor auf dem MAN Gelände von der Strasse weg sei. Der Zeuge meinte es seien 100 oder 200 Meter. Cirka 50 Meter links von dem Tor sei das Absperrgitter gewesen, das an dem Zaun lehnte. In diesem Bereich gab es Sträucher und Bäume die höher als der Zaun waren. Dadurch war das Gelände nicht von allen Seiten einsehbar. Der Zaun war cirka 1,20m bis 1,50m hoch. Er könne sich nicht erinnern, ob es auf dem Gelände Lampen gab.

Es folgte eine Pause. Danach wurde der nächste Zeuge Helmut Hause, 47, erster Kriminalhauptkommissar (EKHK), Bundeskriminalamt Meckenheim vernommen. Er war Durchsuchungsleiter der Wohnung von Axel H. Er sei gegen 13.05 Uhr mit den Kollegen Fischer und Meisner in die besagte Wohnung gekommen. Dort hatte die Durchsuchung bereits durch die Berliner Polizei begonnen. Von diesen habe er die Wohnung übernommen und nachher abgeschlossen. Es wurden u.a. Bücher, Computer, Schlüssel, Digitalkamera, Terminplaner, Schnipsel aus dem Aktenvernichter und Datenträger mitgenommen. Er habe eine Wohnungsskizze angefertigt. Zeugen habe er wegen der Eilbedürftigkeit nicht hinzugezogen. Auf die Frage, was auf einem gefundenem USB-Stick war, konnte er sich nicht erinnern.

Auf Nachfrage der Anwälte, aus welchen Eilgründen es keine Zeugen während der Durchsuchung gab, da er diese ja erst Mittags übernommen habe, sagte der Zeuge, er könne sich nicht erinnern. Bei dem Einwand ob er ein Problem darin gesehen hatte, daß es keinen Durchsuchungsbeschluß gegeben hatte, sagte er, nein es sei ihm so übergeben und angeordnet worden.

Anschließend kamen die Erklärungen der Bundesanwaltschaft (BAW) zu zwei gestern gestellten Befangenheitsanträgen der Verteidigung. Der erste Antrag richtete sich gegen den Senat bezüglich der Sitzpositon von ZeugInnen im Gerichtssaal. Dieser Antrag wurde von der BAW als unzulässig betrachtet.Der zweite Antrag richtete sich gegen den Vorsitzenden Richter Hoch wegen der der Sicherheitsverfügung widersprechenden Anzahl von Sicherheitsbeamten im Saal. Auch diesen Antrag bewertete die BAW als unzulässig, da u.a. der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt sei. Die Öffentlichkeit sei, so der Staatsanwalt, ohnehin nicht mehr zahlreich vertreten.

Die Anwälte warfen als Erwiderung zum Thema Sitzposition erneut ein, dass es durchaus möglich sei die Zeugen nach hinten zu versetzen. Der Rechtsanwalt Lindemann riet dem Richter Hoch dem Antrag der BAW zu folgen und der Verteidigung so Gründe für eine Revision zu liefern: "Seien mutig Herr Hoch!"

Zum zweiten Antrag der Anzahl der Beamten im Saal betreffend, wurde nochmal von der Verteidigung angemerkt, daß damit nicht offen umgegangen worden sei und sich nun nicht damit auseinander gesetzt wird.

Nach der Mittagspause begann die Zeugenvernehmung von Ullrich Raida, 45, Kriminaloberkommissar (KOK), LKA Berlin. Beteiligt an der Durchsuchung der Wohnung von Axel H. Es sei kein geplanter Einsatz gewesen, sondern ein ad hoc Einsatz, so der Zeuge. Dieser sei von Frau Vanoni (BAW), angeordnet worden. Federführend dabei sei das BKA gewesen. Er habe sich mit Kollegen gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft, damit Komplizen nicht noch schlimmeres anrichten würden. Sie hätten den Eindruck gehabt, es würden sich dort weitere Personen befinden. Etwa fünf Minuten nach dem Öffnen der Wohnung kam über Funk der Befehl auf das BKA zu warten. Dies dauerte etwa drei Stunden. Auf Nachfrage ob es Zeugen gab, konnte er aus dem Gedächtnis keine Angaben machen. Auch ob sich um Zeugen bemüht wurde konnte er nicht sagen. Er glaubt aber nicht, denn so der Zeuge, wir wollten den Zeugen keiner unnötigen Gefahr aussetzen. Auf Nachfragen den Verteidigung ob ein Durchsuchungsbeschluß vorlag oder ob sie vielleicht darauf warten sollten meinte der Zeuge es sei eine staatsanwaltliche Anordnung "Gefahr im Verzug" gewesen. Sie sollten Brandbeschleuniger und Unterlagen so wie bei ähnlich gelagerten Taten suchen. Auf die Einwendung, ob nicht ein Hausverwalter gekommen wäre und ihm Telefonnummern der Bewohner geben wollte, sagte er dies hätte ja nichts genützt.Ob er oder seine Kollegen vor Öffnung der Tür versucht haben im Haus oder auf der Etage Zeugen zu finden, sagte er nein.

Der Prozesstag endete um 13.47 Uhr.

Nächster Verhandlungstag ist Mittwoch, 15.10.2008, nicht wie
ursprünglich geplant um 9 Uhr sondern erst um 13 Uhr. Vorgesehen ist die
Vernehmung der Zeugin KHKin Rademacher, LKA Berlin.

 http://einstellung.so36.net/de/prozess/bericht/1140

Linke Szene bekennt sich zu Brandanschlag

http://www.tagesspiegel.de 11.10.2008 - 12:26
Der Brandanschlag auf ein Auto in Lichtenberg vergangenen Donnerstag war, entgegen der Annahme der Polizei, politisch motiviert. Eine Antifa-Gruppe bekannte sich zu dem Anschlag.

Erst durch ein Bekennerschreiben der linken Szene konnte die Polizei einen Brandanschlag als politisch motiviert einstufen. Nachdem am Donnerstag in der Lichtenberger Lückstraße ein Opel in Brand geraten war, hatte die Polizei zunächst von einer „Beziehungstat“ gesprochen und ein politisches Motiv ausgeschlossen. In einer Mail einer Antifa-Gruppe an den Tagesspiegel heißt es jedoch, dass mit dem Anschlag der bekannte Neonazi Björn Wild getroffen werden sollte, der mit der Besitzerin des Wagens befreundet sein soll. Wild war der frühere Anführer der Neonazi-Kameradschaft "Tor“, die von Innensenator Ehrhart Körting 2005 verboten worden war. Zudem wird in der Mail eine Verbindung gezogen zur Razzia gegen die rechte Jugendorganisation HDJ am gleichen Tag.



Falsche Namen

Roland Ionas Bialke 15.10.2008 - 06:40
Der Bundesstaatsanwalt hiess nicht "Weingarten", sondern "Herbert Diemer". Ausserdem habe ich bemerkt, dass ich einige andere Namen falsch geschrieben habe, das Einstellungsbündnis hat die Namen richtig geschrieben! Bitte verzeiht mir die Fehler!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

zu einfach — afghani

hmmm — neukölln