Berlin: Bundespolizei behindert Pressearbeit

(a)-journalist 27.08.2008 19:27 Themen: Indymedia Medien Repression
Beim Versuch, am S- und U-Bahnhof Berlin-Wittenau eine Festnahmesituation von zwei ausländisch aussehenden Männern zu dokumentieren wurde am heutigen Nachmittag ein Indymedia-Aktivist durch Bundespolizeiangehörige in seiner Arbeit behindert. Die Einsatzkräfte stellten die Personalien des Journalisten fest und untersagten ihm widerrechtlich weitere Aufnahmen.
Als der Journalist kurz nach 14:00 Uhr die Maßnahme der Bundespolizei gegen die Männer feststellte, beobachtete er die Szenerie. Als gegen 14:30 Uhr ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei eintraf, begann er die Maßnahmen mit einem Videohandy zu dokumentieren. Darauf hin kam der POM Sebastian W. (Dienstausweisnummer und voller Name bekannt) auf ihn zu und fragte, warum er filmen würde, der Journalist berief sich auf Artikel 5 GG und die Pressefreiheit. Darauf hin wies ihn POM W. an, das filmen zu unterlassen und sich auszuweisen, was der Journalist auch tat. Auf Nachfrage, warum nun seine Personalien überprüft würden, gab POM W. an, dass nun eine INPOL-Abfrage getätigt werden würde, ob er wirklich ein Journalist sei. Da diese Art von Überprüfung nicht in dieser Form stattfinden kann, da in der INPOL-Datenbank keine berufsbezogenen Daten gespeichert werden, protestierte der Journalist gegen die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen. Während POM W. die Daten des Journalisten abfragte mischte sich ein anderer Beamter (Dienstausweisnummer bekannt) ein, und behauptete, dass das Filmen gegen seine Persönlichkeitsrechte nach Artikel 2 GG verstoße, "schliesslich sind wir hier nicht in Hollywood, wo jeder alles filmen darf."

Nach dem die Personalienüberprüfung abgeschlossen war liess sich der Journalist die Dienstausweisnummern bzw. Namen der Beamten aushändigen und entfernte sich, um weitere Repressionen zu vermeiden.

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Ergänzungen

betroffener journalist bitte melden

_ 27.08.2008 - 20:28
der betroffene journalist möge sich bitte unter  recherche-team@gmx.net melden. Wir würden ihm gerne einige tipps geben bzw. hinweise.
danke

Repression gegen Presseorgane

ist kein Einzelfall 27.08.2008 - 20:58
leider treten die Angestellten und Beamten staatlicher die Vollzugsorgane immer wieder durch klar rechtswidrige Repressionen gegen Vertreter der grundgesetzlich geschützten Presse auf. Es mag einerseits an mangelnden Rechtskenntnissen und schlechter Ausbildung liegen (das Persönlichkeitsrecht deckt das Recht am eigen Bild nur dann wenn man keine Person des öffentlichen Interesses ist, also z.Bsp. Sportler, Politiker oder eben auch Staatsbeamter im Dienst ist; befinden sich mehr als 4 Personen im Bild so gilt es prinzipiell als öffentlich), aber oft genug finden solche Verstöße im vollen Unrechtsbewustein statt, weil man sich als Prügelbulle in der Ausübung seiner Tätigkeit/Tätlichkeit von der Anwesenheit von Kameras empfindlich gestört fühlt.
Das tragische ist das nicht nur ein Grundrecht mit Füssen getreten wird, sondern die Repression gegen die Presse ist ja nur die Spitze des Eisbergs, und ein Gradmesser dafür wie die Polizei grundsätzlich mit Problemen umgeht. Die Tatsache, dass immer wieder journalistische Arbeit behindert wird und das dann auch noch all zu oft mit fadenscheinigen Begründungen (Gefahrenabwehr, Schutz der Journalisten könnte am Rechercheort nicht gewährleistet werden, Ermittlungsbehinderung, ...) gerechtfertigt wird ist nur ein weiteres Symptom der Selbstherrlichkeit mit der Beamte eigenmächtig und ohne Gesetzesgrundlage auch gegen Demonstranten, Aktivisten und andere Störenfriede vorgehen, nur dass denen im Gegensatz zu den Journalisten (die ja wenigstens einen Medienbeweis und ein Restmass an Glaubwürdigkeit vorweisen können) ja erst recht niemand glaubt wenn sie Repression anklagen - frei nach dem Motto: "Wer den Knüppel abkriegt hats sicher auch verdient, und überhaupt was gehen die Leute den auch überhaupt auf die Strasse, sind die ja selber schuld."


hier noch ein aktueller Fall eines besonders prügelgeilen BFE Beamten:
 http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/1/pruegelpolizist-auf-frischer-tat-ertappt/

hier die juristischen Konsequenzen:
 http://www.ndr903.de/aktuell/moorburg110.html

und hier das Originalvideo mit schöner ungebremster Gewalt gegen Demostranten und Presse:
 http://www.graswurzel.tv/


Eigentlich kann man ja nur froh sein wenn einzelne zu blöd sind zwischen wehrlosen Demonstranten und einer laufenden Kamera zu unterscheiden, ...

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a 27.08.2008 - 21:11
bitte auch mal bei  medienkollektiv_bln@gmx.net melden. danke...

Persönlichkeitsrecht

Ingo 27.08.2008 - 22:44
Deine Anmerkungen zum Persönlichkeitsrecht sind nicht ganz richtig bzw. irreführend. Das KunstUrheberGesetz beschäftigt sich nur mit der Veröffentlichung von Bildern. In diesem Fall ist es also unerheblich, ob es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. Es ging ja nicht um die Veröffentlichung, sondern darum, dass ein Bild gemacht wurde.

Erfahrungen als Journalist

Karl 28.08.2008 - 21:06
BIIIIIIITTTTTTEEEEEE! Hoert auf, staendig mit dem Grundgesetz zu argumentieren. Das interessiert keine Sau und schon gar nicht die Bullerei. Als Bulle lernt man in der Bullenschule, dass das Grundgesetz zwar sehr wichtig ist, aber sich daraus keine Restriktion fuer das eigene Handeln ergeben. Wer mit dem Grundgesetzt argumentiert, so lernt man bei der Ausbildung zum Pruegelbullen, hat von recht keine Ahnung und ist deshalb ungefaehrlich! Immer mit den spezialgesetzen argumentieren. Hier sind ja schon einige gute Einstiegshilfen gegeben worden. (siehe recht am eigenen Bild als Person des oeffentlichen Lebens). Bei mir hat diese argumentation meist mehr erfolg gehabt, wenn auch nicht hundertprozentig.



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ausländisch aussehend? — ausgepasst