Prozeß gegen 1.Mai Demo Anmelder in Stuttgart

Rote Hilfe Stuttgart 10.08.2008 14:43 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Verurteilungen von DemoanmelderInnen sind momentan in BaWü ein beliebtes Mittel der Repressionsorgane. So wurden bereits Anmelder von Demos in Pforzheim und Karlsruhe wegen angeblichen Nichteinhaltens der Auflagen seitens der TeilnehmerInnen zu Geldstrafen verurteilt. In Stuttgart wurde nun das nächste Kapitel dieser juristischen Provinz-Schmonzette geschrieben: Der Anmelder der letztjährigen 1. Mai Demo wurde erstinstanzlich zu 900 Euro Geldstrafe verdonnert.
Prozess gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration 2007 in Stuttgart

Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde im vorgeworfen nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen.

Vor Gericht beschränkte sich der Staatsanwalt fast ausschließlich auf Fragen, zur Organisierung der Demo: Wem gehört der Lautsprecherwagen, welcher Organisation gehört der Anmelder an, wieviele Leute haben sich an den Vorbereitungstreffen beteiligt etc.
Die beiden Polizeizeugen mussten einräumen, dass eigentlich von keinem Rechtsverstoß von Seiten des Anmelders ausgegangen werden kann. Weisungen der Einsatzleitung hat er an die DemoteilnehmerInnen und OrdnerInnen stets weitergetragen und weder das Abspielen von Musik noch die kurzzeitige Straßenblockade dauerten über einen längeren Zeitraum an. Einzig das mangelnde Engagement, wörtlich der „mangelnde Befehlston“ gegenüber der Demo wurde ihm von den beiden Polizisten letztlich zur Last gelegt.

Der Anwalt stellte heraus, dass eine Verurteilung einer massiven Einschränkung des Demonstrationsrechtes gleichkomme und der Angeklagte keinerlei Verantwortung für die – ohnehin äusserst banalen – Rechtsverstösse trage.
Die Richterin sah dies jedoch anders: Ihres Erachtens nach hätte der Anmelder z.B. mithilfe eines Megaphones noch eindringlicher auf die Demonstration einwirken können. Dass er angeblich nur „motivationslos“ auf die Auflagen und die Order der Polizei hinwies, sah sie als mangelndes Nachkommen seiner Verpflichtungen an. Der Strafbefehl wurde von ihr bestätigt, allerdings auf 30 Tagessätze zu je 25,- Euro heruntergesetzt.


Das Urteil stellt einen weiteren Angriff auf das Demonstrationsrecht dar. Kleinste Verstöße, die nicht zuletzt durch die Polizei provoziert wurden, werden dem Anmelder angelastet, obwohl dieser faktisch weder die Möglichkeiten noch die Verpflichtung hat, eigenständig gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße während der Demo vorzugehen. Die Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro, plus Gerichts- und Anwaltskosten würden praktisch jede Demoanmeldung zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko machen.

Der Demoanmelder wie auch sein Anwalt haben bereits angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Zu den nun folgenden Prozessen soll es auch die nötige Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierungen geben.

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Ergänzungen

mehr Infos zu Repression gegen AnmelderInnen

kampagne19mai.de 10.08.2008 - 22:09
...finden sich auf der Homepage der "Kampagne 19. Mai".

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Angriff auf Bürgerrechte ist kein Zufall — Erfahrener Demoanmelder

Is' ja der Hammmer! — Blaich