Prozeß gegen 1.Mai Demo Anmelder in Stuttgart
Verurteilungen von DemoanmelderInnen sind momentan in BaWü ein beliebtes Mittel der Repressionsorgane. So wurden bereits Anmelder von Demos in Pforzheim und Karlsruhe wegen angeblichen Nichteinhaltens der Auflagen seitens der TeilnehmerInnen zu Geldstrafen verurteilt. In Stuttgart wurde nun das nächste Kapitel dieser juristischen Provinz-Schmonzette geschrieben: Der Anmelder der letztjährigen 1. Mai Demo wurde erstinstanzlich zu 900 Euro Geldstrafe verdonnert.
Prozess gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration 2007 in Stuttgart
Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde im vorgeworfen nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen.
Vor Gericht beschränkte sich der Staatsanwalt fast ausschließlich auf Fragen, zur Organisierung der Demo: Wem gehört der Lautsprecherwagen, welcher Organisation gehört der Anmelder an, wieviele Leute haben sich an den Vorbereitungstreffen beteiligt etc.
Die beiden Polizeizeugen mussten einräumen, dass eigentlich von keinem Rechtsverstoß von Seiten des Anmelders ausgegangen werden kann. Weisungen der Einsatzleitung hat er an die DemoteilnehmerInnen und OrdnerInnen stets weitergetragen und weder das Abspielen von Musik noch die kurzzeitige Straßenblockade dauerten über einen längeren Zeitraum an. Einzig das mangelnde Engagement, wörtlich der „mangelnde Befehlston“ gegenüber der Demo wurde ihm von den beiden Polizisten letztlich zur Last gelegt.
Der Anwalt stellte heraus, dass eine Verurteilung einer massiven Einschränkung des Demonstrationsrechtes gleichkomme und der Angeklagte keinerlei Verantwortung für die – ohnehin äusserst banalen – Rechtsverstösse trage.
Die Richterin sah dies jedoch anders: Ihres Erachtens nach hätte der Anmelder z.B. mithilfe eines Megaphones noch eindringlicher auf die Demonstration einwirken können. Dass er angeblich nur „motivationslos“ auf die Auflagen und die Order der Polizei hinwies, sah sie als mangelndes Nachkommen seiner Verpflichtungen an. Der Strafbefehl wurde von ihr bestätigt, allerdings auf 30 Tagessätze zu je 25,- Euro heruntergesetzt.
Das Urteil stellt einen weiteren Angriff auf das Demonstrationsrecht dar. Kleinste Verstöße, die nicht zuletzt durch die Polizei provoziert wurden, werden dem Anmelder angelastet, obwohl dieser faktisch weder die Möglichkeiten noch die Verpflichtung hat, eigenständig gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße während der Demo vorzugehen. Die Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro, plus Gerichts- und Anwaltskosten würden praktisch jede Demoanmeldung zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko machen.
Der Demoanmelder wie auch sein Anwalt haben bereits angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Zu den nun folgenden Prozessen soll es auch die nötige Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierungen geben.
Kontakt und Infos:
Rote Hilfe OG Stuttgart
c/o Infoladen, Burgstallstr. 54, 70199 Stuttgart
www.bunte-hilfe.de.am
mail: stuttgart@rote-hilfe.de
Konto: Bunte Hilfe, Postbank Stuttgart, BLZ 60010070, Konto-Nr. 37242702
Im Radio: jeden 1. Montag im Monat von 18-19 Uhr
Freies Radio für Stuttgart, Antenne 99,2 MHz Kabel 102,1 MHz, Stream: www.freies-radio.de
Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde im vorgeworfen nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen.
Vor Gericht beschränkte sich der Staatsanwalt fast ausschließlich auf Fragen, zur Organisierung der Demo: Wem gehört der Lautsprecherwagen, welcher Organisation gehört der Anmelder an, wieviele Leute haben sich an den Vorbereitungstreffen beteiligt etc.
Die beiden Polizeizeugen mussten einräumen, dass eigentlich von keinem Rechtsverstoß von Seiten des Anmelders ausgegangen werden kann. Weisungen der Einsatzleitung hat er an die DemoteilnehmerInnen und OrdnerInnen stets weitergetragen und weder das Abspielen von Musik noch die kurzzeitige Straßenblockade dauerten über einen längeren Zeitraum an. Einzig das mangelnde Engagement, wörtlich der „mangelnde Befehlston“ gegenüber der Demo wurde ihm von den beiden Polizisten letztlich zur Last gelegt.
Der Anwalt stellte heraus, dass eine Verurteilung einer massiven Einschränkung des Demonstrationsrechtes gleichkomme und der Angeklagte keinerlei Verantwortung für die – ohnehin äusserst banalen – Rechtsverstösse trage.
Die Richterin sah dies jedoch anders: Ihres Erachtens nach hätte der Anmelder z.B. mithilfe eines Megaphones noch eindringlicher auf die Demonstration einwirken können. Dass er angeblich nur „motivationslos“ auf die Auflagen und die Order der Polizei hinwies, sah sie als mangelndes Nachkommen seiner Verpflichtungen an. Der Strafbefehl wurde von ihr bestätigt, allerdings auf 30 Tagessätze zu je 25,- Euro heruntergesetzt.
Das Urteil stellt einen weiteren Angriff auf das Demonstrationsrecht dar. Kleinste Verstöße, die nicht zuletzt durch die Polizei provoziert wurden, werden dem Anmelder angelastet, obwohl dieser faktisch weder die Möglichkeiten noch die Verpflichtung hat, eigenständig gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße während der Demo vorzugehen. Die Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro, plus Gerichts- und Anwaltskosten würden praktisch jede Demoanmeldung zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko machen.
Der Demoanmelder wie auch sein Anwalt haben bereits angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Zu den nun folgenden Prozessen soll es auch die nötige Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierungen geben.
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Ergänzungen
mehr Infos zu Repression gegen AnmelderInnen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Die Nachhilfe, der Justiz...
Wenn: ...Ihres Erachtens nach hätte der Anmelder z.B. mithilfe eines Megaphones...
Dann: Als Anmelder/Verantwortlicher beim nächsten mal ein altes (am besten schon kaputtes)
Megafon mitnehmen und noch einen/mehrere Zeugen als "Verhaltensbeobachter" anmelden.
Dann beim ersten Schubser durch die Bull- äh Polizei das Ding einfach auf den Boden
fallen lassen.
Oh, schau mal, nu isset kaputti - aber dafür kann Mensch ja nun mal nix.
Das gute daran ist, dass der Vorwurf des "mangelndes Nachkommen seiner Verpflichtungen"
nicht mehr halbar ist.
Sicher, gibt es immer wieder neue Argumente der Richter/SAnwälte/Pollis etc.
Das soll ja nur eine kleine Hilfe sein, wie es auch gehen könnte.
Bleibt kreativ !!
Angriff auf Bürgerrechte ist kein Zufall
Es gibt in der BRD seit einigen Jahren ein deutliches Bestrehben, Bürger- und Menschrechte einzuschränken. Die faktische Abschaffung der Asylrechtes war der Anfang, jetzt sind Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit, Fernmeldegeheimnis und eben Versammlungsrecht an der Reihe.
Nachdem die "Nötigung" als langjähriges Repressionsinstrument gegen unerwünschte Bürgerproteste nicht mehr haltbar war, sucht der Staat auf mehereren Ebenen nach einem möglichst "besserem" Ersatz. Neben allerelei obskuren Versuchen von reaktionären -übrigens oft ganz jungen- AmtsrichterInnen den bewährten "Nötigungsparagraphen" wieder breit einzuführen ist das die angebliche "Störung öffentlicher Betriebe" durch Versammlungen und die aktuellen Versuche Das Versammlungsrecht, das ja ein Abwehrecht der BürgerIn gegen den Staat ist, gegen unliebsame Bürger anzuwenden. Oberstes Ziel dabei ist es ganz offenbar, für Demo-Anmelder aber auch TeilnehmerInnen eine möglichst große Rechstunsicherheit zu schaffen.
Das hat in Deutschland Geschichte und Methode. Genau so war die Naz-Justiz vorgegangen.
Zum praktischen sind das neben div. Verfahren gegen Demoanmelde auch verfahren gegen willkürlich herausgegriffene Menschen, denen dann gerne die "Leitung einer nicht genehmigten Versammlung" unterstellt wird.
Man kann in dem Zusammenhang gar nicht laut genug darauf hinweisen, daß es in Deutschland für keine Versammlung irgendeiner Genehmigung bedarf.
KEINE VERSAMMLUNG IST ILLEGAL!
Damit das so bleibt, müsen wir das Versammlungrecht wesentlich öfter nutzen.
Demonstriert was das Zeug hält!
Widerstand ist nötig
Nun ist es der Staat in Form der Legislative (Schäuble & Co.) sowie die Exekutive (Bullen) die das Grundgesetz regelmässig mit Füßen treten. Wenn nun der Widerstand dagegen (der durch das Grundgesetz Ausdrücklich gedeckt ist, ohne Beschränkung der Art des Widerstandes) durch die Judikative kriminalisiert wird, hat der Staat jegliche Legitimation verloren: wir leben in Anarchie, werden jedoch von einem nicht legitimierten und feindlichem Terror-Regime unterdrückt.
Widerstand egal welcher Form gegen dieses Regime ist nötig, selbst das Gewaltmonopol ist nichtig.
Is' ja der Hammmer!
bürgerechte ein witz
selbts wenn man in der nächsten instanz recht kriegt machen die es wieder,stichwort
zermürbungstaktik.