Halberstadt: (K)Ein Ort für AsylbewerberInnen

no lager halle 03.08.2008 22:31 Themen: Antirassismus
09.08.2008, Halberstadt-Nienburg:
Konzert der rechten Hoolband "Hungrige Wölfe – Kategorie C"
14.08.2008, Gelände der GU-ZAST Halberstadt:
Abschiebeanhörungen durch eine nigerianische Botschaftsdelegation

Die aktuellen Ereignisse werfen ein (r)echtes Licht auf Halberstadt. Die Stadt wurde bundesweit durch rechte Überfälle, z.B. auf die Theatergruppe „Nordharzer Städtebund-Ensemble“ am 09.06.07, und den Mord an Helmut Sackers am 29.04.00 bekannt. Das Konzert der Band "Hungrige Wölfe – Kategorie C" zeigt, dass die rechten Strukturen in der Region weiter ausgebaut werden.
GU-ZAST Halberstadt
Gleichzeitig treibt das (weltoffene) Sachsen-Anhalt in der GU-ZAST, sieben Kilometer außerhalb von Halberstadt, sein Projekt eines Zentrallagers für AsylbewerberInnen voran. Die AsylbewerberInnen sollen für 1 Jahr in der ZAST festgehalten werden. Sie erhalten nur 40 Euro Taschengeld, Großküchenessen und ihre Bewegungsfreiheit ist auf den Landkreis Harz beschränkt.
Der Erlass des Innenministeriums vom 19.02.08 sieht vor, dass AsylbewerberInnen bis zum "rechtskräftigen (unterstrichen) Abschluss des Asylverfahrens" in der GU-ZAST verbleiben. In Halberstadt gibt es nur Einrichtungen, die auf die Erstaufnahme ausgerichtet sind, und keine Anwälte für Asylrecht. So ist es AsylbewerberInnen nicht möglich nach einer Ablehnung ihres Erstantrags – bundesweit werden über 99% aller Erstanträge abgelehnt – mit anwaltlicher Unterstützung einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dadurch verkürzen sich die Asylverfahren auf ein Jahr, wie es das Innenministerium wünscht.
"Während des Aufenthalts in der GU-ZAST sollen ... erste Maßnahmen ergriffen werden, die eine freiwillige Rückkehr fördern oder die Grundlage für spätere aufenthaltsbeendende Maßnahmen bilden." (ebd.) Dies betrifft alle AsylbewerberInnen, bei denen ein "negativer Ausgang des Asylverfahrens ... bereits vorliegt oder ... erkennbar wird" (ebd.), also über 99% der AsylbewerberInnen, die nach Sachsen-Anhalt verteilt werden.

Botschaftsdelegationen – Abschiebeanhörungen
Zu den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gehört die Einladung von Botschafts-delegationen in die GU-ZAST Halberstadt. Die letzte Botschaftsdelegation aus Nigeria war am 15.01.08 in Halberstadt. Aus dem gesamten Bundesgebiet wurden AsylbewerberInnen nach Halberstadt gebracht. Die nigerianische Botschaftsdelegation erhielt pro vorgeführtem Asylbewerber 250 Euro, pro Reisepapier nochmals 250 Euro.
Seit August 2007 ist die nigerianische Botschaft bereit, für Geld Papiere zur Abschiebung auszustellen, sogar ohne mit den AsylbewerberInnen zu sprechen. Es reicht, dass sie der Botschaftsdelegation vorgeführt werden, so in München 08/07, Halberstadt 01/08, Dortmund 02/08, Ludwigsburg 03/08, München 06/08, Karlsruhe 07/08, nun wieder in Halberstadt am 14.08. Deshalb versuchen viele AsylbewerberInnen, sich den Vorführungen zu entziehen. Diese Vorführungen spielen sich ab wie eine Abschiebung, die AsylbewerberInnen werden ohne Vorankündigung zu Hause oder im jeweiligen Lager von Bundespolizisten abgeholt – sie werden nur nicht zum Flughafen gefahren. Besonders fatal ist es für AsylbewerberInnen, wenn sie genau in dem Lager untergebracht sind, in dem die Sammelvorführungen stattfinden. Botschaften, die zu solchen Sammelvorführun­gen bereit sind, waren in der Vergangenheit z.B. Guinea und Burkina Faso, zur Zeit sind es vor allem Irak und Nigeria.
In Halberstadt sind Besuche von Delegationen seit 2004 bekannt. Bei all diesen Delegationsbesuchen wird pro Papier und somit möglicher Abschiebung Geld gezahlt und werden Menschen der gesamten Region und aus den Nachbarländern vorgeführt, es wird deshalb auch von Menschenhandel gesprochen.

Nazis in Halberstadt
In der GU-ZAST Halberstadt sind die AsylbewerberInnen ständig dem Zugriff der Behörden ausgeliefert, außerhalb sind sie der Bedrohung durch die latent gewaltbereite Naziszene ausgesetzt. Wenn sie das Lager verlassen, müssen sie sieben Kilometer in das Stadtzentrum laufen.
Im Zentrum von Halberstadt befindet sich neben vielen Nazis seit 6 Jahren auch der Laden "Ragnarök", dessen Räumlichkeiten bis Ende Juni 2007 von der Halberstädter Wohngesellschaft angemietet waren. Erst nach dem Angriff auf das Nordharzer Städtebund-Ensemble konnte sich die Wohngesellschaft dazu durchringen, den Vertrag zu kündigen. Noch im August 2006 hatte der damalige OB, im Vorstand der Wohngesellschaft, engagierte BürgerInnen informierte: "Die Vermietung ist an einen Ladenbesitzer vorgenommen worden, aus dessen Gewerbeanmeldung keine neonazistischen Inhalte zu erkennen sind. Es handelt sich um ein Bekleidungsgeschäft." Während einer Antifa-Demo am 01.10.05 hatten sich etwa 100 Nazis vor dem "Ragnarök"-Laden getroffen und von dort aus die Antifa-Demo mit Steinen und Flaschen angegriffen.
Am Halberstädter Bahnhof wurde an Himmelfahrt 2005 ein Asylbewerber aus Eritrea angegriffen. Die anwesenden BürgerInnen griffen erst ein, als sie dazu von einem BGS-Beamten aufgefordert wurden. Es wurden sowohl der Asylbewerber, weitere BürgerInnen und ein BGS-Beamter mit Polizeihund von den Nazis angegriffen und verletzt.

09.08.2008
Der "Ragnarök"-Laden verkaufte Soli-T-Shirts für den Sänger der Band "Landser", Michael Regener, als dieser wegen § 129 (kriminelle Vereinigung) im Gefängnis saß. "Hungrige Wölfe – Kategorie C" traten im Oktober 2006 bei einer Solidaritäts-Demonstration mit Konzert für den inhaftierten Regener vor dem Gefängnis in Berlin-Tegel auf.
Am 09.08.08 wollen "Hungrige Wölfe – Kategorie C" mit drei weiteren Bands in Halber­stadt-Nienhagen aufspielen. Das Konzert sollte Abschluss eines Naziaufmarsches am selben Tag in Quedlinburg sein. Dort ist jedoch am 09.08.08 das Gilde-Stadtfest. Die Polizeibehörden waren deshalb nicht bereit, die Nazis durch die Innenstadt marschieren zu lassen. Stattdessen konnte die "Aktionsfront Harz" für den 23.08.08 einen Aufmarsch in der Quedlinburger Innenstadt anmelden.

Keine Integration
In einer Region, in der die Polizei nach Naziüberfällen die Opfer schikaniert (09.06.07), Nazis AsylbewerberInnen und Menschen, die ihnen helfen wollen, zusammenschlagen können, und die Zivilcourage sich darin erschöpft, einen Naziladen eine Ecke weiter wieder öffnen zu lassen, können u.a. AsylbewerberInnen nur in ständiger Angst vor Übergriffen leben. Die Nazipräsenz wird Teil des Auslagerungs-Konzepts.
Im Protokoll der Landtagsdebatte zur Unterbringung von AsylbewerberInnen in der GU-ZAST Halberstadt für bis zu 15 Monate am 16.11.07 steht:
„Während eines noch laufenden Asylverfahrens wäre es unverantwortlich, weiterführende Integrationsarbeit zu leisten, vor allem, wenn man bedenke, dass nicht alle Asylanträge auch bewilligt und zahlreiche Menschen wieder in ihr Heimatland entlassen würden.“

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Aufruf zum Protest gegen die Abschiebeanhörungen in Halberstadt

Ab Donnerstag Vormittag, 14.08.2008, findet in der GU-ZAST Halberstadt wieder eine Anhörung der nigerianischen Botschaft statt. Derartige Anhörungen mit einer nigerianischen Botschaftsdelegation gab es bereits im August letzten Jahres in München, dieses Jahr im Januar in Halberstadt, im Februar in Dortmund, im März in Ludwigsburg, im Juni in München und im Juli in Karlsruhe, nun wieder in Halberstadt in der ZAST.
Flüchtlinge aus dem gesamten Bundesgebiet werden vorgeladen. Ziel ist die Abschiebung jedes Flüchtlings, der als nigerianisch identifiziert wird. Als Kriterien gelten vor allem sprachliche Merkmale und das Aussehen…

In der Vergangenheit wurden hierbei auch Afrikaner z.B. aus Liberia, Uganda, Togo und dem Sudan angehört und nach Nigeria abgeschoben. Die von der nigerianischen Botschaft eingesetzten Beamten erhalten von den deutschen Behörden für jedes Interview 250 Euro und für jedes „Reisedokument“ weitere 250 Euro. …

Auch Flüchtlinge ohne Vorladung werden für ein Interview ohne Vorwarnung an ihrem Wohnsitz von der Polizei abgeholt. 2500 AsylbewerberInnen sollen so aus Deutschland abgeschoben werden.
Warnt Flüchtlinge in Eurem Umfeld!

Gegen die Anhörungen werden wir am 14.08. vormittags zeitgleich in Halberstadt protestieren…
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST),
Friedrich-Liszt-Straße 1a,
38820 Halberstadt

Setzt ein Zeichen und seid da. Außerdem könnt Ihr der nigerianischen Botschaft selbst ein Protestfax schicken: Fax: +49-(030) 21230212!
und in Halberstadt anrufen: tel.: 03941-6640

Adresse der nigerianischen Botschaft in Deutschland:
Embassy of the Federal Republic of Nigeria,
Neue Jakobstr. 4
10179 Berlin
 info@nigeriaembassygermany.org



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Call for protest against the deportation interviews in Halberstadt

From Thursday morning, 14th August 2008, there will be again interviews by the Nigerian embassy at the GU-ZAST Halberstadt. There were such interviews before, in Munich in August last year, this year in Halberstadt in January, in Dortmund in February, in Ludwigsburg in March, in Munich in June and in Karlsruhe in July, now again in the ZAST in Halberstadt. Refugees from all over Germany are summoned. The aim is the deportation of every refugee who is identified to be Nigerian. Language features and appearances are the main criteria ...

In the past, Africans e.g. from Liberia, Uganda, Togo and Sudan were interviewed and deported to Nigeria by means of these embassy interviews. The officials employed by the Nigerian embassy receive 250 € from the German authorities for every interview and another 250 € for every “travel document” ...

Without any advance warning, the police comes to the refugees' places of residence to bring them to the embassy interview, no matter if they got a summons or not. This way, 2500 asylum seekers in Germany are to be deported.
Warn the refugees you know!

We will protest against the interviews in Halberstadt simultaneously on 14th August in the morning...
Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST),
Friedrich-Liszt-Straße 1a,
38820 Halberstadt

Let us call attention to these deportation interviews and be there.
Moreover, you can write a fax to the Nigerian embassy: fax: +49-(030) 21230212!
and phone Halberstadt: phone: 03941-6640

Address of the Nigerian embassy in Germany for protest:
Embassy of the Federal Republic of Nigeria,
Neue Jakobstr. 4
10179 Berlin
 info@nigeriaembassygermany.org
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Ergänzungen

REPORT ON THE CALL FOR COMMUNITY SUPPORT

from the voice 04.08.2008 - 18:31
AGAINST THE COLLABORATION OF THE NIGERIAN EMBASSY

"In January this year the official representative of the Nigerian Embassy at the Mobil Deportation hearing to Halberstadt (Saxony-Anhalt) did informed the coordinating activist of The VOICE Refugee Forum from Jena, that 2,500 victims which includes documented African Nationals suspected to be Nigerians are been planned for identification to facilitate their urgent deportation from Germany to Nigeria"

The meeting of the Nigerian and Friends Association {NAFA} Jena, with Rex Osa as guest, marks the beginning of the tour to call for community support in the on going protest action against the Nigerian embassy collaboration and abuse to Nigerians and Africans in general.

After the usual agenda of NAFA, Rex Osa - The Nigerian activist of The VOICE Refugee Forum was given the space to inform the NAFA body on the position of the Nigerian embassy as it concerns various abuses as well as the deportation collaboration with the European State for which Germany is key actor.

The issues of the German professed mutual relationship which has been the slogan for the continuous colonial manipulation was also taken into consideration thus bringing us to critically address the Issues as to how Nigerian documents are handled by German officials and departments notwithstanding those issued in the embassy here in Berlin.

Some Nigerian asylum seekers in Thüringen used the opportunity to express their individual experiences as to the inhuman situation they had faced from the German authorities on one hand and the role of the Nigerian embassy on the other hand.

It was also reported in this meeting that in January this year the official representative of the Nigerian Embassy at the Mobil Deportation hearing to Halberstadt (Saxony-Anhalt) did informed the coordinating activist of The VOICE Refugee Forum from Jena, that 2,500 victims which includes documented African Nationals suspected to be Nigerians are been planned for identification to facilitate their urgent deportation from Germany to Nigeria.

Also considered in the meeting were issues of insult from the Nigerian embassy officials meted on Nigerian nationals who for one reason or the other had cause to seek for support from their supposed embassy from where their welfare is expected to be guaranteed.

The meeting entertained heated arguments on the issue of migration and morals as well as seeing the issue as the usual Nigerian style. We also looked into the major reason for the emigration as well as the Nigerian-German Imposed Isolation and frustration which has led people to illicit and criminal behaviors taking note of the fact that not all Criminalized Blacks are Nigerians as projected by the EU authorities.

We also recognized the sad fact that, the Nigerian Government on its part has consistently proven its determination of not being there for us considering our various experiences as well as the recent comment from the Nigerian Minister of foreign affairs on issue of the Nigerian Murdered in Spain; see  http://odili.net/news or  http://www.punchontheweb.com

The Nigerian Community in Thueringen unanimously agreed to fully support The VOICE proposal to creating a special network in the name of Nigerian – Africa Forum {NAF} so as to bring together Nigerians from all part of Africa living here in Germany. The NAFA body also supported the ongoing protest action and promised to work towards the mobilization of all the Nigerian Communities in Germany to respond to inhumane collaboration with a nationwide manifestation to protest against the Nigerian Embassy in Berlin.

The meeting was concluded with concrete proposals ranging from strategies of actions and a call for financial support to promote a solid structure for the immediate and long term project of the initiative.

Prior to this meeting with NAFA in Jena, there had been ongoing correspondence with various African community networks like The African people congress {APC} Kassel, Nigerian community Mannheim, Stuttgart and various other Nigerian ethnic networks in the States of Bayern, Baden Wurttemberg and Berlin with target of reaching all the Nigerian communities in Germany.

Just to set the ball rolling, the NGC Mannheim/Ludwigshafen has invited Rex Osa on 13thAugust to meet with the entire body. He is expected to officially inform the NGC body on the actual situation especially as it concerns the various forms of abuse both from the Nigerian and German angles.

The APC , NGC -Stuttgart , Delta indigenes forum-Stuttgart, The Edo community Ulm and the Igbo community in Munich have also indicated their willingness to host further meetings with Rex Osa.

We therefore call for the support of the various Nigerian communities in Germany as we cannot afford to fold our hands while the disguised colonial heritage persists in our Institutions.

We encourage your participation in the Nigerian -African forum so as to create room for information flow and documentation of the situation here in Germany as well as rendering helping hands to one another in times of need.

We Demand:

Stoppage of Abuse and inhuman treatment by the Nigerian embassy

Human Dignity and Respect for all Nigerians.

Amnesty for all undocumented Nigerian and residence right for all Nigerian Refugees in Germany.

Stoppage of deportation collaboration by the Nigerian Embassies.

 http://thevoiceforum.org/node/896

die karawane zieht weiter

stephan 05.08.2008 - 00:31
ohne es genau zu wissen, vermute ich mal, daß sich hinter no lager die selben ahnungslosen verbergen, wie seinerzeit hinter der karawane, die haben nämlich auch inhaltlich so einen blödsinn produziert.

- die beschriebenen lebensbedingungen in der sammelstelle (taschengeld, kantine) entsprechen bundesrecht, dafür braucht man nicht die landesregierung zu kritisieren, wenn sie es buchstabengetreu umsetzt. sicher wurde in der vergangenheit einiges etwas lockerer gehandhabt in sachsen-anhalt (z.b. aufenthaltsbeschränkung auf den regierungsbezirk statt den landkreis, auszahlung von bargeld statt sachleistung, obwohl diese nach asylbewerberleistungsgesetz vorrangig zu gewähren sind), aber da geht eure kritik an die falsche adresse.

- es ist FALSCH, daß abgelehnte asylbewerber/innen einfach so von der polizei abgeholt und zum botschaftsinterview gebracht werden. der übliche weg ist, daß die betroffene person eine schriftliche einladung durch die örtliche ausländerbehörde bekommt. diese einladung beinhaltet u.a. treffpunkt und zeit für den bustransfer vom wohnort nach hbs, der bus wird von mitarbeitern der ausländerbehörde begleitet. des weiteren enthält die einladung eine rechtsfolgenbelehrung (z.b. bußgeld bei unentschuldigtem nicht erscheinen) und die androhung einer zwangsweisen vorführung, sollte man an dem entsprechenden tag nicht erscheinen.

- nach einem abgelehnten asylantrag stellt man bloß keinen asyfolgeantrag!!! der hätte auch aufschiebende wirkung für aufenthaltsbeendende maßnahmen, folgeanträge stellen in der regel nur leute, die bereits ausreisepflichtig sind (Leute im asylverfahren sind es nicht) und die vorher alle rechtlichen möglichkeiten ausgeschöpft haben. kann man aber auch lassen, denn asylfolgeanträge können auch dann erst entschieden werden, wenn sich die betroffene person längst wieder im heimatland befindet. nach einem abgelehnten asylantrag geht man ins klageverfahren (ausländerrecht / verwaltungsrecht).

- daß angeblich 99% der anträge abgelehnt werden, bezieht sich nur auf art. 16 GG, berücksichtigt aber nicht die anerkennung als flüchtling gemäß genfer flüchtlingskonvention oder die verschiedenen humanitären aufenthaltserlaubnisse (zunächst zeitlich befristet).

wie so oft bei beiträgen, die aus halle kommen: erst recherchieren - dann posten!!

guter Dradio-Artikel zu rechten Straftaten

Boni 05.08.2008 - 10:55
1200 Euro für einen Hitlergruß
Oder: Wenn die Strafverfolgung von rechtsextremen Straftaten zur Glückssache wird
Von Susanne König und Susanne Arlt

Rund 50 rechtsextreme Straftaten, davon 3 Gewalttaten werden jeden Tag in Deutschland begangen - und bekannt. Nur ein Bruchteil dieser Verbrechen wird je vor Gericht verhandelt. Und das nicht nur, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten.

 http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/08/04/drk_20080804_1930_4ce1e7c0.mp3

Einige Fakten

no lager halle 05.08.2008 - 12:11
1 . Es ist RICHTIG, dass AsylbewerberInnen zu den Abschiebeanhörungen oftmals ohne Ankündigung abgeholt werden.  http://carava.net/2008/06/17/nigeria-abschiebeanhoerung-bericht-1-tag-massive-polizeischikanen-gegen-vorgeladene-fluechtlinge/

Gesetzliche Grundlage:
§ 82 "Mitwirkung des Ausländers" AufenthG
(4) Kommt der Ausländer einer Anordnung nach Satz 1 nicht nach, kann sie zwangsweise durchgesetzt werden. § 40 Abs. 1 und 2, die §§ 41, 42 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Bundespolizeigesetzes finden entsprechende Anwendung.

Gerichtsentscheid vom 24. März 2006 - 23 L 477/06 – zur zwangsweisen Vorführung bei der Guinea-Delegation in Dortmund unter
 http://www.abschiebungshaft.de/VG-Koeln-vom-24-Maerz-2006.doc
Hier hatte die Ausländerbehörde direkt die "Vorführung" angeordnet und nicht
vorab das persönliche Erscheinen angeordnet!

Mehrere Gerichtsurteile sind auch beim Flüchtlingsrat NRW zu finden unter:
 http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2540/

Außerdem sind Zwangsvorführungen "problemlos" möglich, wenn die Betroffenen in Abschiebehaft sitzen.

Weitere Entscheidung, leider keine große Hilfe, da die Reisedokumente auch ohne Unterhaltung mit den Vorgeführten ausgestellt werden:
Auskunftsverweigerung bei Botschaftsvorführungen nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG:
In seinem Urteil vom 14.02.2007 stellt das Oberlandesgericht Celle fest, dass eine Auskunftsverweigerung gegenüber ausländischen Vertretungen nicht strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 ist (Az.: 21 Ss 84/06). Der § 95 Abs. 1 Nr. 5 stelle zwar unterlassene oder unrichtige „Angaben“ unter Strafe, so das Gericht, „Erklärungen“ gegenüber ausländischen Vertretungen seien jedoch nicht im § 95 Abs. 1 erwähnt.


2. Natürlich entspricht die Unterbringung dem "Bundesrecht", das macht es für die Betroffenen aber nicht besser. Die gesetzliche Grundlage ist auch so schwammig, dass kaum dagegen verstossen werden kann.

z.B.

AsylVfG § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen
(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen.

AsylVfG § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
(1) Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben (§ 14 Abs. 1), sind verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

§ 47 AsylVfg hört sich eigentlich ganz klar an, AsylbewerberInnen dürfen nicht länger als 6 Wochen in Ausnahmefällen usw., aber das Innenministerium hat die ZAST (Zentrale Anlaufstelle) einfach zur GU (Gemeinschaftsunterkunft) erklärt. So ist eine dauerhafte Unterbringung möglich, gesetzlich in Ordnung.
Dies ist die Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt, es ist selbst dafür verantwortlich und muß natürlich selbst dafür kritisiert werden. Es ist eine Katastrophe für Menschen 1 Jahr lang nur Großküchenessen, 40 Euro Taschengeld und Wohnen in einer ex-Kaserne 7 Kilometer außerhalb einer rassistisch geprägten Stadt zu leben.

Es geht in dem Text nicht um die Unterbringung in den GU´s in den Landkreisen. Wobei der Harzkreis keine GU mehr hat, sondern die GU gleich mit in der GU-ZAST untergebracht hat. Dies heißt, dass die AsylbewerberInnen, die in den Landkreis Harz untergebracht werden, auf Dauer dort leben müssen. Hierfür ist auch der Landkreis verantwortlich - in Zusammenarbeit mit der Landesregierung.


3. Asylfolgeantrag
Es wird ein Erstantrag gestellt, von diesen wurden seit 2006 unter 1% anerkannt. Nach der Ablehnung des Asylgesuchs kann innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden, die schriftliche Begründung ist innerhalb eines Monats nach der Ablehnung fällig. Genau dies ist den AsylbewerberInnen nicht bzw. kaum möglich ohne juristische Beratung. So bleibt dann nur noch später das Asylfolgeverfahren.

Weder der Widerspruch gegen die Ablehnung noch der Asylfolgeantrag haben aufschiebende Wirkung!

Es gibt noch kleines Asyl, Genfer Flüchtlingskonvention, Abschiebehindernisse ... Heirat, Kinder usw. - natürlich werden nicht über 99% aller AsylbewerberInnen abgeschoben. Das ändert nichts daran das 99% der Erstabträge abgelehnt werden.

aufschiebende wirkung - mein fehler

stephan 05.08.2008 - 22:47
selbstverständlich sollte es in meinem kommentar heißen, daß der folgeantrag KEINE aufschiebende wirkung hat. mein fehler.
der widerspruch, der in sachsen-anhalt vor dem gericht in magdeburg verhandelt wird, hat ABER aufschiebende wirkung, sofern er mit einem antrag nach §86 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung verbunden wird. klingt kompliziert, aber einen anwalt brauche ich dafür nicht, daß kriegen auch die leute von der caritas hin, die in hbs seit jahren aktiv sind. in diesem fall endet das asylverfahren erst nach abschluß des gerichtsverfahrens, aufenthaltsbeendende maßnahmen sind in dieser zeit nicht möglich.

habt ihr eigentlich gelesen, was ihr verlinkt? aus dem urteil des vg köln geht ja ganz klar hervor, daß die örtliche ausländerbehörde eben NICHT einfach so zwangsvorführen kann, sondern dazu erst einen entscheid des zuständigen amtsgerichtes braucht. das bestätigt meine aussagen weiter oben. aus eurem link zur karawane ist nicht ersichtlich, daß die betroffenen afrikaner/innen zwangsweise vorgeführt wurden, das gibt der text nicht her, es wird lediglich der bustransfer beschrieben, den ich auch erwähnt hatte. un im zitierten § 82 ist von einer "anordnung" die rede, welche mit zwang durchgesetzt werden kann, sofern die betroffene person nicht folge leistet. genau das hatte ich so geschrieben.

"kleines asyl" und genfer flüchtlingskonvention sind übrigens das selbe, ich hoffe ihr wißt das.

weitere Texte

no lager halle 07.08.2008 - 15:44
indymedia, 18.07.08 Zwangsvorführungen in Karlsruhe
 http://de.indymedia.org/2008/07/222515.shtml

Jungle-World, 03.07.08, Tanz den Kollaps - Lagos ist die größte Stadt südlich der Sahara. Hier kommen täglich Migranten und Flüchtlinge aus verschiedenen afrikanischen Ländern an und Nigerianer, die aus Europa abgeschoben werden.
 http://jungle-world.com/artikel/2008/27/22132.html

jw, 25.06.08 »Für jede Vorladung gibt es 250 Euro«
Ausländerbehörden zahlen afrikanischen Botschaften »Kopfgelder«. Ein Gespräch mit Uche Akpulu
 http://www.jungewelt.de/2008/06-25/040.php

11.03.08 Köln: Widerstand gegen Sammelvorführung! - Kameruner Botschaftsdelegation
 http://de.indymedia.org/2008/03/210254.shtml

indymedia, 14.01.08, Ein sattes Geschäft: Abschiebung auf Probe
 http://de.indymedia.org/2008/01/204970.shtml

ak, 19.10.07, Erst anhören, dann abschieben - Trotz Protesten steigt die Zahl der Sammelanhörungen
 http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/hschroeder.html

no-racism, 11.07.07, Vorführung zum Anschein der Rechtmäßigkeit
 http://no-racism.net/article/2190

Erfahrungsbericht zu den Anhörungen einer "dubiosen Delegation" aus Guinea am 29. November 20005 auf der Hamburger AusländerInnenbehörde.
 http://no-racism.net/print/2190/

no-racism, 09.07.07, Die 'europäische Rückführungspolitik': Ein rassistisches Projekt
 http://no-racism.net/article/2185

Amnesty International zu Nigeria:
 http://www.amnesty.org/en/region/africa/west-africa/nigeria

zum Kommentar oben drüber:

1. Die Ausländerbehörde kann eine zwangsweise Vorführung anordnen und braucht dazu vom Amtsgericht die Genehmigung. Bei dem verlinkten Urteil hatte die Ausländerbehörde es versäumt, die Maßnahme vom Amtsgericht absegnen zu lassen. - Und der Kläger hat somit gegen die Ausländerbehörde vor Gericht gewonnen.

kleine Erklärung:
Ein Richter entscheidet, ob eine Wohnung durchsucht wird, ob ein Telefonanschluß abgehört wird, ob einE AsylbewerberIn in Abschiebehaft kommt, ob einE AsylbewerberIn einer Botschaftsdelegation zwangsweise vorgeführt wird. Dies nennt sich Richtervorbehalt.
In all diesen Fällen und vielen weiteren werden die Betroffenen nicht vorher informiert. Die Maßnahmen werden zwangsweise ohne Vorankündigung durchgeführt.

2. Ein Antrag auf aufschiebend Wirkung, also Aussetzung der Abschiebung, wird nicht automatisch angenommen, sondern oftmals abgelehnt.

butter bei die fische

stephan 07.08.2008 - 22:12
von einem richtervorbehalt war in eurem originaltext nie die rede. da stand, die leute werden "ohne vorankündigung" abgeholt. und das ist nicht wahr, denn sie hatten zuvor die einladung zu einem termin erhalten, zu dem sie nicht erschienen sind. in dieser einladung war die möglichkeit einer zwangsvorführung für solch einen fall angekündigt. "ohne vorankündigung" ist etwas anderes und suggeriert in diesem zusammenhang behördenwillkür. im übrigen ist die behauptung, abschiebungen würden "ohne vorankündigung" durchgeführt für sachsen-anhalt ebenfalls falsch. jeder ausreisepflichtige wird schriftlich über die ausreisepflicht informiert, in diesem schriftstück wird die zwangsweise durchsetzung angedroht. zudem ist es in sachsen-anhalt mittlerweise üblich für den ersten abschiebetermin ein schriftstück gegen empfangsbekenntnis zuzustellen, in dem tag und zeit der abschiebung mitgeteilt werden, mit der "bitte sich bereit zu halten" (o.ä.). nur wenn dieser erste termin aus gründen platzt, die nach meinung der AB der ausländer zu vertreten hat, kommt die polizei unangekündigt.

des weiteren bitte ich um aktenzeichen von fällen, in denen das verwaltungsgericht magdeburg anträge auf abschiebende wirkung abgelehnt hat. achtung: wir sprechen hier (so kommt es aus eurem artikel heraus) über widersprüche gegen bafl- bzw. bamf-entscheidungen in regulären asylverfahren.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Vorführungen — Zappa

klar — die brd schlägt zurück

Kein Troll — Zappa

Landser fuck of — antifa kampf geht weiter

BGSler angreifen is voll ok — weil die eh auch rassisten sind

Gewalt von rechts ... — noch nie gehört?

ihr macht euch um dat sorgen? — Good Night Fascim