"Das LKA war sehr erfreut"

Beobachtungsgruppe Gesinnungsjustiz 07.04.2008 22:03 Themen: G8 G8 Heiligendamm Repression
"LKA war sehr erfreut über die Freiheitsentziehung"
G8-Gegner in Potsdam verurteilt. Anwalt sieht "deutliche Widersprüche" bei dem Verfahren. Polizei erkennt "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene". Für Richterin ist somit alles klar...
In erster Instanz endete am vergangenen Montag der Prozess gegen einen linken Aktivisten beim Amtsgericht Potsdam. Zwei Polizisten hatten gegen ihn Anzeige wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Sachbeschädigung" erstattet. Er wurde nun zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und hundert Sozialstundenleistung verurteilt. Der Anwalt des Beschuldigten wird nun die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil prüfen lassen.

Der Angeklagte soll bei einer Demonstration versucht haben, zwei Polizisten mit einer Fahnenstange in die Halsgegend zu stechen. Er hatte an einer Demonstration gegen die Politik der G8 anlässlich der Außenministerkonferenz in Potsdam am 30.Mai 2007 teilgenommen. Eingesetzt war an dem Tag die 12. Berliner Bereitschafts-Polizeieinheit. Deren stellvertretender Leiter kannte den Angeklagten nach eigenen Aussagen bereits, und schätzte ihn mit eigenen Worten als "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene" ein. Bei einem Durchbruchversuch der Demo gegenüber der Polizei soll der Aktivist dann die zwei Beamten attackiert haben. Nach seiner Festnahme wurde Untersuchungshaft beantragt, die der örtliche Staatsanwalt jedoch ablehnte. Bei sechs Prozeßtagen wurde nun in diesem Jahr über die Tatvorwürfe verhandelt. Der Beschuldigte hatte in den vergangenen Jahren in Berlin und der umliegenden Region zahlreiche Sozialproteste organisiert. Nach Einschätzung einer Prozeßbeobachterin sei der Versuch seitens der Staatsgewalt augenfällig, ihn bei weiteren Aktionen zu blockieren. Dafür spreche auch der Satz, den ein Beamter nach der Festnahme ins Protokoll gab: "Das LKA Berlin zeigte sich sehr erfreut über die Festnahme mit einem doch schwerwiegendem Delikt."

Der Verteidiger spricht von "deutlichen Widersprüchen" bei der Verhandlung. So wurden während des Verfahrens zwei Videobänder vom Hergang der Demonstration gezeigt, beide von Dokutrupps der Polizei selbst. Auf den Videos war die vermeintliche Tat nicht zu sehen, obwohl der beschuldigte Aktivist mit der Fahne zumeist im Bild war. Als der Verteidiger das Videomaterial zur Befragung eines Polizeizeugen nutzte, "relativierte dieser seine Aussage über die Tatzeit, um sie mit dem Video in Einklang zu bringen". Auch die Angaben der beiden Polizeizeugen zur Länge der Fahnenstange differierten beträchtlich.

Der Anwalt weiter: "Die Richterin hat sich mit den Widersprüchen bei den Aussagen nicht auseinandergesetzt, und fand die beiden Polizeizeugen glaubhaft. Nach meiner Ansicht wird mit diesem Prozess ein Aktivist der politischen Linken kriminalisiert. Im konkreten Fall ging es wohl auch darum, ihn von der Fahrt nach Heiligendamm abzuhalten."
Die Außenministerkonferenz in Potsdam fand kurz vor der G8-Tagung in Heiligendamm statt.
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Ergänzungen

noch n link

zu diesem Prozess 07.04.2008 - 22:25
hier noch ein weiterer Artikel dazu:  http://www.jungewelt.de/2008/04-08/064.php

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 8 Kommentare

Über Richter

und Ebenen 08.04.2008 - 10:45
Es zeigt sich immer wieder das generell in den unteren Instanzen die größten Trottel rumhängen. Das erst mal völlig unbezogen auf das Verfahren! Wenn man sich in unteren Ebenen ungerecht behandelt fühlt lohnt es in fast JEDEM Fall in Revision zu gehen, damit sich ein Richter mit der Sache beschäftigt der sich seiner Rolle bewusst ist. Die nähmlich, die immer nur den Racheengel spielen, egal worum es geht, bleiben auf den niedrigen Dienstgraden hängen. Die, die differenziert und kritisch entscheiden steigen auf.
Bis zum Oberlandesgericht sollte man in solchen Fällen mindestens gehen. Allein die Frage weshalb Sachbeschädigung, oder besonders interessant (!), ist die KV nicht schon mit dem Schweren Landfriedensbruch abgegolten (Schwerer Landfriedensbruch ist nämlich nichts anderes als eine KV aus der Gruppe heraus)?
Wie gesagt, aufhöhen würde ich erst nach der dritt höheren Instanz!

JAja...

Nochn Ergänzer_In 08.04.2008 - 11:42
...schwerer Landsfriedensbruch. Aber eine gewalttätige Menge ist meines Erachtens nicht gegeben, wenn es nur ums hin- und herschubsen geht und nicht die Masse an sich mit massiver Gewalt gegen die Polizeikräfte vorgeht. Insofern machen die Bullen ständig schwere Landfriedensbrüche. Dann irgenwelche Gegenstände als Waffe umzudeuten und dann eine schwere KV ohne das es passierte oder nachgewießen werden konnte das das irgendjemand vorgehabt hätte ist schon sehr merkwürdig. Die Sachbeschädigung leitet sich wahrscheinlich von fehlenden Materialien der Polizei ab. Wobei es dieses Teil was fehlt, wahrscheinlich nie gegeben hat und selbst wenn er es mal hatte wüsste er bestimmt nicht wo ers verloren hat.

Richter

Berliner Hedonist 08.04.2008 - 11:43
Das ist doch wohl jedem klar das in den unteren Instanzen Gefälligkeitsurteile für die Obrigkeit gefällt werden. Irgendwie mus man ja die Kariereleiter nach oben fallen.

glaubhaft oder nicht

nicht erwischt worden 08.04.2008 - 11:53
soll jetzt jede verhandlung hier erscheinen?

er war an nem durchbruch beteiligt und hatte ne fahne(knüppel oder nicht) dabei und wurde geschnappt! was will er da erwarten? blumen, pralienen? er hat sich erwischen lassen. da muß er jetzt durch... klar kann das urteil gekippt werden.... es kann bestätigt oder auch verschärft werden.... mit dem strafmaß kommt er relativ gut weg...

und machen wir uns nichts vor. nen durchbruch durch ne bullenkette ist kein sonntagsspaziergang.... da geht es hoch her und ist brandgefrährlich (reaktionen der polizei etc) da weiß jeder der mitmacht was passiert!!!

@nicht erwischt worden

auch freilaufend 08.04.2008 - 13:57
gehts noch??? Solche Durchbruchversuche beschränken sich im allgemeinen auf schlichte Drängeleien, und die versuchen hier, einem Beteiligten aufgrund des Umstandes, daß er eine Fahne (keine Machete und keine Kalaschnikow) dabeihatte, einen bewaffneten Angriff auf zwei Bullen anzuhängen! Wenn die Bullen selber solche Formen der körperlichen Konfrontation anwenden, sprechen sie nicht von "gewaltsamer Räumung", sondern nur vom "Abdrängen", selbst wenn sie dazu noch massiv die Knüppel sprechen lassen.

kleiner nachtrag...

freilaufend 08.04.2008 - 16:28
man kann es nennen wie man will... nur ist die rollenverteilung doch von vornherein klar.
die cops und die versammelten... die einen mit einem riesenberg befugnissen und rechtgebergesetzen und die anderen unter dem schutz der versammlung.
die einen räumen oder drängen ab, die anderen begeben sich nicht einmal in eine rechtliche grauzone, sie brechen geltendes recht (ist nunmal so) und das dort geschlagen getreten geschubst wird ist auch klar.
es sieht nur niemand da man sich auge in auge mit visierten helmträger steht. wenn ich glück habe ist noch nen transpi dazwischen. aber was im gedränge abgeht ist kein scherz.
formell gesehen bedränge ich unrechtmäßig einen cop und nötige ihn zu irgendwelchen maßnahmen. das ist mir doch voll klar wenn ich da mitmache. und wenn die mich dann haschen habe ich nicht aufgepasst, die gruppe nicht aufgepasst. dann trifft mich die volle kreativität der mehlhelme.
da wird ne fahne zum knüppel, nen fahnenschwenken zum versuchten schlagen... alles mögliche wird interpretiert.


dagegen habe ich mit einem rechtsanwalt gute karten nen mildes urteil rauszuholen, den sog. gemengelagen. sind schwer aufzuschlüsseln. (wissen wir ja sonst würden wir es nicht tun, alle sehen ähnlich aus, bewegen sich gleich etc)

wo ist das problem?

@ freilaufend

Problememacher 08.04.2008 - 22:50
Erstmal hat der Typ nicht das gemacht was die Bullen aussagten, und trotzdem soll er deiner Meinung nach verurteilt werden, zwar bist du nur für ein mildes Urteil, aber glaubst den Bullen mehr als den Angeklagten. Eigentlich sollten die Bullen wegen Falschaussagen drankommen. Da du das nicht so siehst und einer imaginären Gruppe (der Demo) oder gar dem Angeklagten Schuld gibst, bist du ein Bullenfreund oder gar ein bezahlter!

mnensch kahrlkopp

bubi 09.04.2008 - 14:13
mensch is ja scheisse na hoffe dein anwalt regelt allet zum guten für dich glatze
soli mit glatzte