"Das LKA war sehr erfreut"
"LKA war sehr erfreut über die Freiheitsentziehung"
G8-Gegner in Potsdam verurteilt. Anwalt sieht "deutliche Widersprüche" bei dem Verfahren. Polizei erkennt "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene". Für Richterin ist somit alles klar...
G8-Gegner in Potsdam verurteilt. Anwalt sieht "deutliche Widersprüche" bei dem Verfahren. Polizei erkennt "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene". Für Richterin ist somit alles klar...
In erster Instanz endete am vergangenen Montag der Prozess gegen einen linken Aktivisten beim Amtsgericht Potsdam. Zwei Polizisten hatten gegen ihn Anzeige wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Sachbeschädigung" erstattet. Er wurde nun zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und hundert Sozialstundenleistung verurteilt. Der Anwalt des Beschuldigten wird nun die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil prüfen lassen.
Der Angeklagte soll bei einer Demonstration versucht haben, zwei Polizisten mit einer Fahnenstange in die Halsgegend zu stechen. Er hatte an einer Demonstration gegen die Politik der G8 anlässlich der Außenministerkonferenz in Potsdam am 30.Mai 2007 teilgenommen. Eingesetzt war an dem Tag die 12. Berliner Bereitschafts-Polizeieinheit. Deren stellvertretender Leiter kannte den Angeklagten nach eigenen Aussagen bereits, und schätzte ihn mit eigenen Worten als "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene" ein. Bei einem Durchbruchversuch der Demo gegenüber der Polizei soll der Aktivist dann die zwei Beamten attackiert haben. Nach seiner Festnahme wurde Untersuchungshaft beantragt, die der örtliche Staatsanwalt jedoch ablehnte. Bei sechs Prozeßtagen wurde nun in diesem Jahr über die Tatvorwürfe verhandelt. Der Beschuldigte hatte in den vergangenen Jahren in Berlin und der umliegenden Region zahlreiche Sozialproteste organisiert. Nach Einschätzung einer Prozeßbeobachterin sei der Versuch seitens der Staatsgewalt augenfällig, ihn bei weiteren Aktionen zu blockieren. Dafür spreche auch der Satz, den ein Beamter nach der Festnahme ins Protokoll gab: "Das LKA Berlin zeigte sich sehr erfreut über die Festnahme mit einem doch schwerwiegendem Delikt."
Der Verteidiger spricht von "deutlichen Widersprüchen" bei der Verhandlung. So wurden während des Verfahrens zwei Videobänder vom Hergang der Demonstration gezeigt, beide von Dokutrupps der Polizei selbst. Auf den Videos war die vermeintliche Tat nicht zu sehen, obwohl der beschuldigte Aktivist mit der Fahne zumeist im Bild war. Als der Verteidiger das Videomaterial zur Befragung eines Polizeizeugen nutzte, "relativierte dieser seine Aussage über die Tatzeit, um sie mit dem Video in Einklang zu bringen". Auch die Angaben der beiden Polizeizeugen zur Länge der Fahnenstange differierten beträchtlich.
Der Anwalt weiter: "Die Richterin hat sich mit den Widersprüchen bei den Aussagen nicht auseinandergesetzt, und fand die beiden Polizeizeugen glaubhaft. Nach meiner Ansicht wird mit diesem Prozess ein Aktivist der politischen Linken kriminalisiert. Im konkreten Fall ging es wohl auch darum, ihn von der Fahrt nach Heiligendamm abzuhalten."
Die Außenministerkonferenz in Potsdam fand kurz vor der G8-Tagung in Heiligendamm statt.
Der Angeklagte soll bei einer Demonstration versucht haben, zwei Polizisten mit einer Fahnenstange in die Halsgegend zu stechen. Er hatte an einer Demonstration gegen die Politik der G8 anlässlich der Außenministerkonferenz in Potsdam am 30.Mai 2007 teilgenommen. Eingesetzt war an dem Tag die 12. Berliner Bereitschafts-Polizeieinheit. Deren stellvertretender Leiter kannte den Angeklagten nach eigenen Aussagen bereits, und schätzte ihn mit eigenen Worten als "eine amtsbekannte Führungsperson der linken Szene" ein. Bei einem Durchbruchversuch der Demo gegenüber der Polizei soll der Aktivist dann die zwei Beamten attackiert haben. Nach seiner Festnahme wurde Untersuchungshaft beantragt, die der örtliche Staatsanwalt jedoch ablehnte. Bei sechs Prozeßtagen wurde nun in diesem Jahr über die Tatvorwürfe verhandelt. Der Beschuldigte hatte in den vergangenen Jahren in Berlin und der umliegenden Region zahlreiche Sozialproteste organisiert. Nach Einschätzung einer Prozeßbeobachterin sei der Versuch seitens der Staatsgewalt augenfällig, ihn bei weiteren Aktionen zu blockieren. Dafür spreche auch der Satz, den ein Beamter nach der Festnahme ins Protokoll gab: "Das LKA Berlin zeigte sich sehr erfreut über die Festnahme mit einem doch schwerwiegendem Delikt."
Der Verteidiger spricht von "deutlichen Widersprüchen" bei der Verhandlung. So wurden während des Verfahrens zwei Videobänder vom Hergang der Demonstration gezeigt, beide von Dokutrupps der Polizei selbst. Auf den Videos war die vermeintliche Tat nicht zu sehen, obwohl der beschuldigte Aktivist mit der Fahne zumeist im Bild war. Als der Verteidiger das Videomaterial zur Befragung eines Polizeizeugen nutzte, "relativierte dieser seine Aussage über die Tatzeit, um sie mit dem Video in Einklang zu bringen". Auch die Angaben der beiden Polizeizeugen zur Länge der Fahnenstange differierten beträchtlich.
Der Anwalt weiter: "Die Richterin hat sich mit den Widersprüchen bei den Aussagen nicht auseinandergesetzt, und fand die beiden Polizeizeugen glaubhaft. Nach meiner Ansicht wird mit diesem Prozess ein Aktivist der politischen Linken kriminalisiert. Im konkreten Fall ging es wohl auch darum, ihn von der Fahrt nach Heiligendamm abzuhalten."
Die Außenministerkonferenz in Potsdam fand kurz vor der G8-Tagung in Heiligendamm statt.
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Ergänzungen
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Über Richter
Bis zum Oberlandesgericht sollte man in solchen Fällen mindestens gehen. Allein die Frage weshalb Sachbeschädigung, oder besonders interessant (!), ist die KV nicht schon mit dem Schweren Landfriedensbruch abgegolten (Schwerer Landfriedensbruch ist nämlich nichts anderes als eine KV aus der Gruppe heraus)?
Wie gesagt, aufhöhen würde ich erst nach der dritt höheren Instanz!
JAja...
Richter
glaubhaft oder nicht
er war an nem durchbruch beteiligt und hatte ne fahne(knüppel oder nicht) dabei und wurde geschnappt! was will er da erwarten? blumen, pralienen? er hat sich erwischen lassen. da muß er jetzt durch... klar kann das urteil gekippt werden.... es kann bestätigt oder auch verschärft werden.... mit dem strafmaß kommt er relativ gut weg...
und machen wir uns nichts vor. nen durchbruch durch ne bullenkette ist kein sonntagsspaziergang.... da geht es hoch her und ist brandgefrährlich (reaktionen der polizei etc) da weiß jeder der mitmacht was passiert!!!
@nicht erwischt worden
kleiner nachtrag...
die cops und die versammelten... die einen mit einem riesenberg befugnissen und rechtgebergesetzen und die anderen unter dem schutz der versammlung.
die einen räumen oder drängen ab, die anderen begeben sich nicht einmal in eine rechtliche grauzone, sie brechen geltendes recht (ist nunmal so) und das dort geschlagen getreten geschubst wird ist auch klar.
es sieht nur niemand da man sich auge in auge mit visierten helmträger steht. wenn ich glück habe ist noch nen transpi dazwischen. aber was im gedränge abgeht ist kein scherz.
formell gesehen bedränge ich unrechtmäßig einen cop und nötige ihn zu irgendwelchen maßnahmen. das ist mir doch voll klar wenn ich da mitmache. und wenn die mich dann haschen habe ich nicht aufgepasst, die gruppe nicht aufgepasst. dann trifft mich die volle kreativität der mehlhelme.
da wird ne fahne zum knüppel, nen fahnenschwenken zum versuchten schlagen... alles mögliche wird interpretiert.
dagegen habe ich mit einem rechtsanwalt gute karten nen mildes urteil rauszuholen, den sog. gemengelagen. sind schwer aufzuschlüsseln. (wissen wir ja sonst würden wir es nicht tun, alle sehen ähnlich aus, bewegen sich gleich etc)
wo ist das problem?
@ freilaufend
mnensch kahrlkopp
soli mit glatzte