Polizeigewalt in Hannover: Brutale Festnahmen

Red Star Hannover 02.01.2008 00:10 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Polizisten haben am Dienstagmorgen im Hauptbahnhof in Hannover mehrere Personen brutal festgenommen. Auslöser war die Festnahme eines offenbar angetrunkenen jungen Mannes im Bahnhof.
Drei Personen lieferten sich eine Rangelei im Hauptbahnhof gegen 5.40 Uhr morgens. Anfangs schritten zwei, dann vier Bundespolizisten ein. Nachdem zwei der Personen, die offenbar zur selben "Gruppe" gehörten, den Bahnhof verlassen hatten, gingen die Polizisten auf den jungen Mann los. Der offenbar angetrunkene Farbige sollte den Bahnhof verlassen. Er wollte auch freiwillig gehen, mochte jedoch nicht von den Beamten berüht werden. Die Polizisten machten kurzen Prozess: Er wurde nach einer kurzen Rangelei auf den Boden geristten und mit vier Polizisten "fixiert".


Die Bundespolizisten nehmen den jungen Mann brutal fest

Da es sich aus Sicht der Antifaschistinnen und Antifaschisten, die im Bahnhof waren, stellte sich die Polizei-Aktion als rassistisch motiviert da. Es wurden Anti-Nazi-Parolen gegröhlt. Rund 40 Antifaschistinnen und Antifaschisten hielten sich zu dem Zeitpunkt im Haptbahnhof auf, zumeist von der Silvesterparty im UJZ Korn kommend. Lediglich zehn schritten jedoch ein.


Die Gesichter der Cops sind unkenntlich gemacht, da es von Seiten der Polizei Drohungen gegenüber dem Fotografen gab

Die Situation eskalierte, als die Polizisten den Mann über längere Zeit auf dem Boden wälzten. Offenbar hat ein Antifaschist sich vermummt und die Polizei attackiert. Kurz zuvor funkte ein Bundespolizist - offenbar im Funkkontakt zu dem Bahnhsicherheitsdienst stehend: "Kameras aus!". Es ist unklar, ob damit sämtliche Kameras im Bahnhofsgebäude gemeint waren oder lediglich die in dem Abschnitt. Dann funkte er nach verstärkung, während einer der Polizisten, der an der Festnahme beteiligt war, von einigen Antifaschisten angegriffen wurde. Einige Bundespolizisten eilten herbei. Und wenig später rannten rund ein Dutzend Bereitschaftspolizisten durch den Hauptbahnhof.


Der Polizist droht mit Pfefferspray

Anfangs wollten die Bundespolizisten die Angriffe der Antifaschisten mit Pfefferspray abwehren, setzten dieses jedoch nicht ein.


Polizsten, die eintreffen gehen umgehend auf die Antifaschistinnen und Antifaschisten los

Eine Person, die am Rande einer der Festnahmen sich über die erhebliche Brutalität der Aktion beschwerte, wurde von einem Polizisten mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht "zurückgewiesen".


Mehr und mehr Cops treffen ein...

Die Dokumentation dieser Gewalttat seitens der Polizei, die anschließend mindestens zwei Antifaschisten auf brutalste Weise festnahm, gestaltet sich sehr schwierig, da der anwesende Fotograf massiv an seiner Arbeit gehindert wurden. Ein Bundespolizist schickte ihn zurück und nahm anschließend seine Personalien auf - er konnte lediglich einige wenige Bilder machen. Nachdem der Polizist sagte "gehen Sie zurück", der Fotograf, der im Besitz eines Presseausweises ist, dies unter Berufung auf die Pressefreiheit verweigerte und dem Cop mitteilte, er würde weiter Fotos anfertigen, nahm der Polizist seine Personalien auf und behinderte so die Arbeit des Journalisten.


Ein Antifaschist wird festgenommen - im Hintergrund der zuerst Festgenommene

Offenbar ein Einschüchterungsversuch seitens der Polizei, da es laut Gesetz erlaubt ist, Polizisten im Einsatz zu fotografieren und zu filmen. Die anwesenden Bundespolizisten haben anscheinend das Grundgesetz, das sie verteidigen sollen, nicht gelesen, sonst wüssten sie, dass die Presse eine kontrollierende Funktion hat. Auf die Frage, warum denn nun die Personalien aufgenommen wurde, antwortete der Polizist: "Wir sehen das nicht gerne." Auf die weitere Frage, ob es gesetzlich verboten sei, antwortete er: "Das wird zu prüfen sein."




Die Kameraüberwachung im Bahnhof wurde für die Zeit des Einsatzes unterbrochen, so dass die Polizeigewalt auf diese Weise nicht zu beweisen ist.

Einige Neonazis, die sich im Bahnhof aufhielten, wurden von Antifaschistinnen und Antifaschisten vertrieben. Ein etwa 16-jähriger "Thor Steinar"-Träger sprintete aus dem Bahnhof, nachdem er von Antifas entdeckt wurde.

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Ergänzungen

bla

dazu 02.01.2008 - 01:15
Evtl. noch eine Anmerkung ein Passant der mit anwesend war provozierte Antifaschisten mit der Äußerung "typisch Kanacken" worauf hin reagiert worden ist und es wieder zu Streitigkeiten kamm.

@ernste Frage

Rechtshilfe 02.01.2008 - 14:11
Also, die Polizei muss - je nach Landesgesetzgebung (oder Bundesgesetzgebung bei der Bundespolizei) unterschiedlich aber im Prinzip doch einheitlich - ihre Dienstnummer (in manchen Bundesländern auch den Namen) an Personen an denen sie eine Maßnahme vornimmt herausgeben. In diesem Fall also nicht an die BeobachterInnen, an denen wurde ja keine Maßnahme vorgenommen.
Problem ist jedoch, dass du immer noch nicht nachprüfen kannst ob die Polizistin/der Polizist wirklich die Dienstnummer 007, 0815, 4711 oder ähnliches hat.

Verweigern kann sie das wenn sie, wie auf Demonstrationen üblich, "en bloc" arbeitet, dann muss (nur) der Name oder die Dienstnummer des Einsatzleiters herausgegeben werden. So steht es zumindest im thüringischen Polizeiaufgabengesetz drin (zum Nachschauen sei  http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiaufgabengesetz empfohlen, von dort aus direkt in den jeweiligen landesgültigen Gesetztestext weiterhangeln).

Wie immer gilt keine rechtsgültigkeit der Aussagen und RTFM.

Pressefreiheit

Red Star Hannover 02.01.2008 - 17:09
Die Pressefreiheit wird u.a. im Artikel 5 des GG geregelt:
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

hät ich fast vergessen

antifa 4-ever 02.01.2008 - 21:26
es ist tatsächlich keine grundrechtseinschränkung, wenn die personalien aufgenommen werden

im bericht wird aber davon gesprochen, dass der fotograf am fotografieren gehindert worden is und daher nur wenige fotos machen konnte

wahrscheinlich sind das die wenigen guten fotos

und DAS ist einschrenkung der grundrechte

frohes neues jahr, ne gute nacht und schöne grüße aus ebensee

Wissenwertes über Dienstnummern!

terrarch 12.01.2008 - 17:04
Wer zur Hölle hat eigentlich in der gesamten linken Szene das Gerücht in die Welt gesetzt, das Bullen Dienstnummern hätten? Es gibt nämlich gar keine Dienstnummern!Zumindest nicht bei der deutschen Polizei!Einheiten oder Gruppen haben Nummern, aber nicht der einzelne Bulle!Die haben nämlich sogar Namen nach denen man Fragen könnte!!Und diesen Namen kann man nur erfahren, wenn man selber von einer Maßnahme betroffen ist. Also, wenn man sich schon für eine Demo ne NorthFace Jacke leisten kann, sollte man sich doch auch über solche Sachen informieren können, oder! Ich könnte mir vorstellen, das hier jedes Bullenkommissariat auskunft geben würde. In diesem Sinne ....

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 24 Kommentare

Vermummung

antonius 02.01.2008 - 02:51
Ich verstehe nicht wieso die Bullengesichter vermummt sind.

@ antonius

generation mtv 02.01.2008 - 03:05
also die frage ist leicht zu beantworten. du weisst es deshalb nicht, weil du nicht in der lage warst, den artikel zu lesen. ob das an faulheit (bild-zeitungsleser?) oder dummheit liegt, vermag ich aber nicht zu sagen.

etwas weniger in farbe tunken

bjr 02.01.2008 - 03:23
Etwas weniger in Farbe tunken und der ganze Artikel würde seinen Informationsgehalt nicht gleich verlieren.

Stimmt, Polizisten dürfen bei Einsätzen auch fotografiert werden. Das schließt aber nicht zwangweise die Veröffentlichung von Bildern ein, auf denen die Beamten erkennbar sind.
Weiterhin kann auch ein Journalist am Fotografieren gehindert werden, wenn das die Arbeit der Polizei beeinträchtigt. (Steht auch alles in den Gesetzen!)
Überdies scheint die Person die festgenommen wurde offenbar erheblichen körperlichen Widerstand geleistet zu haben, nicht umsonst sind >3 Beamte dabei ihn zu bändigen.
Ob und wie lange die Kamera ausgeschaltet war, sollte vielleicht belegt werden. Behauptet werden kann viel, wo ist der Beweis?

Wer für Sich Freiheitsrechte in Anspruch nehmen will sollte realisieren, dass Freiheitsrechte auch Freiheitspflichten beinhalten. Selbst wenn die Festnahme der Person rechtwidrig gewesen sein sollte, so wäre es für ihn und für die Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems wohl sinnvoller sich nicht so, wie auf den Bildern offensichtlich, aufzuführen.

Eins sollte man sich vor Augen halten. Der Beamte schlägt einen Weg ein und hat er dies, wird er in der Mehrzahl aller Fälle seinen Willen durchsetzen. War die Grundlage für die Route rechtmäßig, wird auch der Zwang vielfach rechtmäßig bleiben.

kommentare

meinen namen kennen die bullen (ab dem 1.1.) 02.01.2008 - 03:39
Immer diese Kommentare von den Bullen, wie bjr! Das nervt. Die Presse ist bei solchen Dokumentationen nicht zu behindern! Das sagt das GG! Außerdem schreibt der Cop bjr:
Weiterhin kann auch ein Journalist am Fotografieren gehindert werden, wenn das die Arbeit der Polizei beeinträchtigt. -- Klar, das wird der fotgraf natürlich gemacht haben... daran lags!!!
Auf den bildern sind doch gar keine antifas zu sehen, was meinst du dann mit dem: Selbst wenn die Festnahme der Person rechtwidrig gewesen sein sollte, so wäre es für ihn und für die Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems wohl sinnvoller sich nicht so, wie auf den Bildern offensichtlich, aufzuführen.
Wer hat sich wie aufgeführt ? dort sind doch nur bullen zu sehen und zwei wehrlose festgenommene!

@ autor

runstop 02.01.2008 - 04:02
benenne doch bitte die stelle im gg bezüglich:

"Die anwesenden Bundespolizisten haben anscheinend das Grundgesetz, das sie verteidigen sollen, nicht gelesen, sonst wüssten sie, dass die Presse eine kontrollierende Funktion hat."

und wie toll
"Ein etwa 16-jähriger "Thor Steinar"-Träger sprintete aus dem Bahnhof, nachdem er von Antifas entdeckt wurde."

_das_ verdient wirklich besondere erwähnung. genau so betreibt man erfolgreich jugendarbeit.

ansonsten full ack bjr

Bullen unter uns

geheim 02.01.2008 - 04:42
bjr du bist doch ein Bulle!!!das giebt es doch nicht das ihr euch jetzt schon hier umher treibt um uns zu überwachen, und eure Aktionen zu rechtfertigen.
ACAB

runstop ist kein bulle

egal 02.01.2008 - 05:37
sondern ein idiot,das qualifiziert ihn zwar(sogar für die höhere laufbahn)muß aber nicht sein.
@runstop:die presse hat einen verfasssungsauftrag und eine kontrolierende funktion,wurde auch in etlichen BGH und BVG urteilen immer wieder hervorgehoben.ansonsten hier nochmal

-Art.5 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“-

ansonsten ist hier noch die strafvereitelung im amt hervorzuheben,da durch die abschaltung der kammeras vorsätzlich die sicherung von beweismittel gegen den angeblich vermummten und den betrunkenen verhindert wurde.
es müßte ja im interesse von runstop(scheiße also doch bullenschwein)sein den vermeindlich tätlichen angriff auf video festzuhalten.

@ egal

runstop 02.01.2008 - 08:09
danke gleichfalls

der autor hätte also schreiben sollen:

"Die anwesenden Bundespolizisten haben anscheinend das Grundgesetz -und die interpretationen diverser urteile des bgh/bverfg-, das sie verteidigen sollen, nicht gelesen, sonst wüssten sie, dass die Presse eine kontrollierende Funktion hat."

ich wollte nur wissen, wo genau diese zitierte textpassage im gg steht. kann ja ein wertvoller fehldruck sein :)

lies dir mal art. 5 (2) gg durch. das nennt man grundrechtsbeschränkung kraft gesetzes.

weiterhin ist in dem geschilderten fall keine strafvereitlung im amt gegeben. selbst wenn sich der vorfall wie geschildert abgespielt hat.
der private wachdienst steht in einem privatwirtschaftlichen arbeitsverhältniss. daraus erwächst keine garantenstellung und auch keine pflicht zur strafverfolgung.
(denn wer hat die kameras ausgemacht? weisungsgebunden?)

viel spaß noch in deiner s/w welt


ps: kein bulle, nur kritisch. aber die bullen-paranoia greift ja hier um sich. jetzt mal ehrlich, was hier abgeht interessiert die bullen wie die friedensfahrt. da ist nichts, was sie nicht ohnehin schon wissen

@ egal 2 (nachtrag)

runstop 02.01.2008 - 08:15
kurzer nachsatz:

wie willst _du_ beurteilen, was in meinem persönlichen interesse ist?
ginge es nach mir, gehörte der ganze überwachungskram abmontiert und verboten.

nimm mal den quirl aus'm kopf

fresse

antifa 4-ever 02.01.2008 - 10:15
ach runstop halt doch die fresse

wenn du ein richtiger antifaschist wärst, dann würdest du das verstehen worums hier geht

und ich habs schon so oft gesagt: glaubst du den bullen passiert irgendwas, weil sie die grundrechte des fotografen eingeschrenkt haben???

nein, sicher nicht
und da versteh ich die leute schon, wenn sie sich direkt an die cops wenden

allerdings traurig, dass von den 40 anwesenden antifas nur 10 eingegriffen haben

ACAB

Das

Traurige 02.01.2008 - 11:09
ist doch, dass die Leute nicht eingegriffen haben. Wenn man merkt das dort unrechtsmaessig ein Mensch festgenommen wird. Unter rassistisch motivierten Bedingungen oder Aufbringung martirialistischer gewalt, dann sollte mensch einschreiten. Dies ist nicht geschehen. Alle ANtifas die da waren sollten sich dafuer schaemen. 40 Antifas auf 6-10 Bullen... Leute..bitte. Das ist peinlich.

@runstop

egal 02.01.2008 - 11:15
ob bulle oder nicht ist mir auch egal idiot bleibst du trozdem.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

jetzt möcht ich mal wissen welches gesetzt die abschaltung der ü-kammeras und die behinderung
der presse einschließlicher drohung rechtfertigt.

-Kurz zuvor funkte ein Bundespolizist - offenbar im Funkkontakt zu dem Bahnhsicherheitsdienst stehend: "Kameras aus!"-

OFFENBAR weißt du genau mit wem der bulle im funkkontakt stand.

für meinen geschmack und auch den anderer hier nimmst du das dreckspack und spizelgesinde mächtig in schutz und das lässt raum für sehr viel spekulatius.da aber auch für so leute wie dich die pressefreiheit gilt lass uns weiter an deinen ergüssen teilhaben.

Doch manchmal ist es eben schon gut

@ antifa 4-ever 02.01.2008 - 11:22
sich Name und Dienstgrad des jeweiligen Polizisten geben zu lassen. Das kann zwar dauern bis darauf reagiert wird, aber der Bürger hat ein echt darauf und wenn man lange genug in bestimmtem Ton rumnervt, muss sie rausgegeben werden. So können Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht werden. Also nicht gleich denken es ist nichts möglich gegen die Polizei. Es ist zwar schwieriger, aber dennoch nicht völlig unmöglich. (Allerdings sollte man bei einer Beschwerde selbst besonnen gehandelt haben, sonst hat man natürlich wenig Chancen.)

@bjr

Maik 02.01.2008 - 11:31
Entschuldigung, aber ich habe auch schon selbst Szenen beobachtet, bei denen ein Festgenommener von 3 Polizisten "gebändigt" wurde, obwohl es nicht nötig gewesen wäre. Ich nenne diese Vorgehensweise traktieren. Da auf Fotos schwer Bewegung sichtbar gemacht werden kann, kann man nicht sagen, wer hier wenn traktiert und ob irgendetwas nötig war.

@ antifa 4 ever , @ egal 3

runstop 02.01.2008 - 12:21
@ antifa 4 ever

klasse niveau.
in vielen jahren wirst du (eventuell) verstehen, was ich meine.

I.)man könnte sich in solchem falle (bevor es eskaliert) die dienstkarte des beamten aushändigen lassen. mit dieser -oder ggf. ohne (dann mit hinweis auf die verweigerung)- wendet man sich an dessen vorgesetzten. sollte dies nicht reichen, dann ausführliche(r) augenzeugenbericht(e) und strafantrag unter sämtlichen rechtlichen gesichtspunkten mit ggf. benennung von weiteren zeugen an den örtlich zuständigen dienstherren, ggf. auch an das lka (amtsermittlungsgrundsatz). hilfreich sind dazu auch rechtsanwälte (so sie noch ideale haben) und eventuell der geschädigte selber.

II.)ich halte es für völlig falsch, auch bei momentaner zahlenmäßiger überlegenheit und als noch so schlimm empfundener ungerechtigkeit, die exekutive anzugreifen. wie hier partiell schon richtig erkannt wurde, die exekutive wird ihre momentane maßnahme in jedem fall durchsetzen und wenn sie dafür noch mehr verstärkung holen muss (und sich ggf. vorerst zurückziehen muss). der nebeneffekt: man kriminalisiert sich selber (widerstand, gefangenenbefreiung). um so mehr beamte vor ort, um so größer die möglichkeit der gegenseitigen bezeugung, um so größer die möglichkeit der verdunklung und relativierung des eigenen handelns durch den beamten, um so höher die wahrscheinlichkeit der herausbildung von korpsgeisttypischen denkschemata.

III.)weiterhin ist es keine grundrechtseinschränkung, personalien des fotografen auszunehmen. wie man ja anhand der fotos sieht wurde es ihm nicht unmöglich gemacht, weiterhin zu fotografieren, eventuelle speichermedien wurden nicht gelöscht oder beschlagnahmt. wie bereits angedeutet sieht art. 5 absatz 2 gg ausdrücklich die einschränkbarkeit des art 5 abs. 1 gg vor. über den genauen grund der einschränkung und die vertretbarkeit durch den dienstherren kann man sich auf dem unter I. genannten verfahrensweg informieren lassen. auch hierbei kann juristischer rat durchaus hilfsam sein.

IV.)den 10 eingreifenden ging es dabei nicht um die einschränkung eines grundrechtes des fotografen sondern um die ihrer meinung nach überzogene gewalt bei der festnahme des farbigen und um die reaktion nach dem angriff des einzelnen vermummten auf die polizei.

aber spielt mal schön weiter, genau durch derlei unüberlegte handlungen schadet ihr euch und jedem noch halbwegs politisch denkenden menschen. lernt lieber objektiv zu beobachten und gerichtstaugliche papiere zu verfassen. das ist gescheiter als bullen zu bewerfen.



@ egal

erste frage:
"jetzt möcht ich mal wissen welches gesetzt die abschaltung der ü-kammeras und die behinderung der presse einschließlicher drohung rechtfertigt."
antwort:
das kannst du erfahren, siehe oberer unterpunkt I.

behauptung:
"OFFENBAR weißt du genau mit wem der bulle im funkkontakt stand."
antwort:
ja, weil ich eine kristallkugel habe.

behauptung:
"für meinen geschmack und auch den anderer hier nimmst du das dreckspack und spizelgesinde mächtig in schutz und das lässt raum für sehr viel spekulatius"
antwort:
ich spekuliere nicht. im gegensatz zu dir. aber es kotzt mich an, das jede noch so sinnlose aktion hier als heldenhafter widerstand gegen das schei_ repressive system dargestellt wird.

polemik:
"da aber auch für so leute wie dich die pressefreiheit gilt lass uns weiter an deinen ergüssen teilhaben."
antwort:
gerne, wenns hilft. im berufsleben müssen die leute übrigens ~50 €/h für meine geistigen ergüsse berappen.

;)

auf wortwahl achten. danke

uschi 02.01.2008 - 12:31
nochmal bitte darauf achten:
es heißt nicht farbiger, sondern schwarzer!

 http://www.derbraunemob.de/deutsch/content/content_fragen_faq.htm#f05

schlecht

nicht red star 02.01.2008 - 13:09
wer bist du eigentlich... bist du der selbsternannte rasende reporter aus hannover? erst der demoartikel (auch mieserabel)und nun dieses machwerk. dein artikel ins inhaltlich offensichtlich sowas von fehlerhaft! berichterstattung ist etwas anderes. halte dich an nachweisliche fakten. zb. woher willst du wissen das die kameraüberwachung tatsächlich aus war? ist das vermutung oder fakt. weshalb sind maßnahmen getroffen worden? platzverweise durchsetzen oder verfolgung von straftaten,... so heißt es doch im amtsdeutsch. berichterstattung beinhalten eine objektive darstellung eines sachverhaltes, deine geschichte kannst du dir ins poesiealbum schreiben. und was die fotografierei angeht: schonmal an das "recht am eigenen bild" gedacht? google mal nach. dann kannst du nachvollziehen warum die bullen schnell pissig werden bei fotografen. das recht gilt für jeden nicht nur für den staatsbüttel.

ernste frage

wills wissen 02.01.2008 - 13:27
hier wird viel über Dienstkarten Nummern Namen und sowas von den Beamten geredet.

Wer weiß wirklich fundiert wann der Büttel das rausrücken muß???

Kann ich einfach zu Cop X hingehen und sagen gib mir deinen Namen. Das klingt unglaublich. Muß ich nicht erst mit dem zu tun haben???

danke...

gänsehaut!

antifa-hexe 02.01.2008 - 16:32
meine güte wenn ich hier so einige kommentare lese,krieg ich echt ne gänsehaut! wie hier die bullen in schutz gemommen werden - das ist schon G R A U E N H A F T !! was haben solche beiträge noch in eienem alternativen,roten internet magazin indya zu suchrn? deutschland,mir graut vor Dir!

@ uschi

Klaas Clever 02.01.2008 - 19:28
Warum nicht einfach Mensch, ist es so wichtig seine Hautfarbe zu erwähnen ?!

Antwort bzgl. der Dienstnummer

aufmerksamer Leser 02.01.2008 - 21:04
Die Herausgabe der Dienstnummer muss nur gegenüber einem von einer polizeilichen Maßnahme betroffenem Gegenüber erfolgen und auch nur dann, wenn dieser im Gegenzug seine Personalien dafür dem Beamten aushändigt.
Dazu kommt noch wieviele von euch hätten echt den Mum eine Beschwerde gegen den Beamten einzureichen? Nur mit:"Ich will Ihre Dienstnummer!" schüchtert ihr doch keinen mehr ein. Die meisten von euch würden sich nie für eine solche Anzeige auf eine Polizeiwache trauen, da sie genau wissen, dass sie dort so schnell nicht wieder raus kommen.

Aber hier haben schon ein paar tolle Leute ihren Senf dazu gegeben. Das Grundgesetz kennen hier anscheinend viele und darauf beruft man sich ständig. Also sind diese Personen wohl einer Demokratie nicht abgeneigt. Warum wollen dann diese Befürworter des Grundgesetzes sich zu 40 auf die Bullen stürzen und das Recht in die eigene Hand nehmen? Das ist Anarchie. Somit widersprechen sich diese Leute.

aufsichtsbeschwerde is eh gut

antifa 4-ever 02.01.2008 - 21:23
eigentlich ist ne aufsichtsbeschwerde eh gut
bleibt nur die frage, ob der cop dir wirklich seine personalien sagt, bzw. ob er gewalttätig wird

@runstop: und wie weit geht das, dass wir nicht mehr einschreiten???
es wird immer mehr cops als linke oder anlternativ denkende geben
und sollen wir deswegen aufgeben???
NEIN, sage ich dir
widerstand wo es geht

che guevara hatte nach seinem ersten angriff nur mehr 12! männer
gegen eine armee

aber er hat gewonnen

ist es denn notwendig, übertrieben gewalt anzuwenden???
da kann ich die 10 leute schon verstehen, wenn sie auf die cops losgehen

presseausweis

meinung 03.01.2008 - 18:16
die pressearbeit wurde behindert? welche pressearbeit? Oder war das ganze eine fake, um wieder einmal gegen die polizei schreiben zu können? wenn es genauso einfach wäre, an einen polizeiausweis zu kommen wie an einen presseausweis, dann hätten wir in deutschland ca. 80 mio polizisten!

Wo sind die Originalfotos? Feiglinge.....

Tobias Claren 10.01.2008 - 20:19
Also ich finde es zum Kotzen wenn die Dohungen der Polizisten auch noch Beachtung finden.

Ich hätte die noch vor Ort ausgelacht wenn ich das gewesen wäre und die mir drohen.

Ja, ich hätte die Drohung auch noch veröffentlicht (ich hätte mit Sicherheit auch eine Audioaufnahme).

Bei mehreren MP des Originals, könnte man die Gesichter noch vergrößert zeigen.

Wenn sich das hier keiner traut schickt mir das Original.....


Ich hätte bei der Aktion noch Nahaufnahmen der Gesichter gemacht.
Was hätten die schon tun können.
Ich hätte den Chip zur Not schneller verschluckt als die da dran kämen.
Und lesbar sind die wohl auch noch nach dem Ausscheiden.....


Hier werden Fotos von Sachbearbeitern gezeigt, aber dann kuschen wenlche bei Polizisten.
Da sind doch gute Frontaufnahmen dabei, die hätte man ideal vergrößern können...


Wer als unbeteiligter Aussenstehender den Fausschlag abbekommt sollte mindestens eben so schnell (Affekt) einen Schlag ausführen.
In der Schnelle kann man auch schon mal zubeißen.
Der Mensch hat eine beachtliche Beißkraft, da sieht ein Hals alt aus.....