Abschiebung lesbischer Iranerin
Eine lesbischen Iranerin, die in Deutschland Asyl sucht, soll abgeschoben werden. Auf Homosexualität steht im Iran die Todesstrafe. Gegen ihre Abschiebung fand heute eine Kundgebung vor dem Senatsverwaltung für Inneres und Sport statt, bei der etwa 50 Personen anwesend waren. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hatte die Kundgebung initiiert.
Die Iranerin hatte in Deutschland Asyl beantragt, da ihr als Lesbe im Iran die Todesstrafe droht. Die Behörden glaubten ihr nicht. Jetzt soll sie der TAZ zufolge in die Türkei abgeschoben werden; letzte Chance auf Asyl sei die Härtefallkomission, die allerdings lediglich Empfehlungen aussprechen könne.
Rassistische und homophobe Abschiebepraxis, Mehrfachdiskrimierung und absurder Beweiszwang
(Redebeiträge von: Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD); Linkspartei/PDS Berlin; Bündnis 90/Die Grünen Berlin)
In den Redebeiträgen wurde die deutsche Migrationspolitik und Abschiebepraxis als rassistisch und homophob gekennzeichnet. Notwendig sei der kaum zu erbringende gutachterliche Nachweis irreversibler(!) Homosexualität, um als asylberechtigt anerkannt zu werden. Hingewiesen wurde zudem auf die Mehrfachdiskriminierung, die in dem Urteil erkennbar wird: Frau, Migrantin und Lesbe. So könne in der Praxis bereits das Erfordernis, sich einem Beamten gegenüber als Lesbe zu outen (bzw. zu beweisen) entwürdigend sein.
Kritisiert wurde zudem das absurde Vorgehen der Behörden, einen Nachweis über die Homosexualität der Asylsuchenden zu erlangen: Sie riefen die Mutter der Frau im Iran an und fragten sie, ob ihre Tochter lesbisch sei; diese verneinte.
Da auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe stehe und zudem auch die Familien Homosexueller gefährdet seien, sei die Antwort nicht weiter verwunderlich.
Die deutschen Behörden aber haben die Antwort der Mutter als Begründung herangezogen, die Iranerin abzuschieben. Ihre Homosexualität sei nicht bewiesen.
Rassistische und homophobe Abschiebepraxis, Mehrfachdiskrimierung und absurder Beweiszwang
(Redebeiträge von: Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD); Linkspartei/PDS Berlin; Bündnis 90/Die Grünen Berlin)
In den Redebeiträgen wurde die deutsche Migrationspolitik und Abschiebepraxis als rassistisch und homophob gekennzeichnet. Notwendig sei der kaum zu erbringende gutachterliche Nachweis irreversibler(!) Homosexualität, um als asylberechtigt anerkannt zu werden. Hingewiesen wurde zudem auf die Mehrfachdiskriminierung, die in dem Urteil erkennbar wird: Frau, Migrantin und Lesbe. So könne in der Praxis bereits das Erfordernis, sich einem Beamten gegenüber als Lesbe zu outen (bzw. zu beweisen) entwürdigend sein.
Kritisiert wurde zudem das absurde Vorgehen der Behörden, einen Nachweis über die Homosexualität der Asylsuchenden zu erlangen: Sie riefen die Mutter der Frau im Iran an und fragten sie, ob ihre Tochter lesbisch sei; diese verneinte.
Da auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe stehe und zudem auch die Familien Homosexueller gefährdet seien, sei die Antwort nicht weiter verwunderlich.
Die deutschen Behörden aber haben die Antwort der Mutter als Begründung herangezogen, die Iranerin abzuschieben. Ihre Homosexualität sei nicht bewiesen.
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Ergänzungen
Homosexualität gibt's im Iran nicht
Telepolis
Zitat:"Wovon nicht die Rede war, ist, dass das Auswärtige Amt und mit ihm das Verwaltungsgericht Berlin dieses angebliche Todesurteil als Fälschung einstuften. Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 23 X 1.07) geht zudem hervor, dass die kritisierte Nachfrage bei der Mutter zwar geschah, dies aber offenbar nur eine Zusatzmaßnahme war, und nicht das entscheidende Kriterium, die Geschichte der Iranerin als erfunden einzustufen.
Die Kernpunkte der Ablehnung des Asylantrages als "offensichtlich unbegründet" scheinen stattdessen Inkonsistenzen in den Schilderung von Jasmin K. selbst gewesen zu sein - vor allem im Hinblick auf eine recht abenteuerliche Fluchtgeschichte. Auch ihre angebliche Liebhaberin ließ sich im Iran vom Auswärtigen Amt nicht auffinden. Das Bundesamt für Migration und mit ihm das Gericht kamen deshalb zu der Auffassung, dass die 31-Jährige zwar auf einer Party festgenommen und zwei Tage lang inhaftiert, dann aber – wie in solchen Fällen üblich – wieder freigelassen wurde. Diese Geschichte, so das Gericht, habe Jasmin K. dann "erheblich dramatisiert" dem Bundesamt für Migration serviert und mit einem gefälschten Todesurteil zu belegen versucht.
Details dazu, woran die Fälschung erkannt worden sei, waren allerdings weder vom Gericht, noch vom Auswärtigen Amt oder vom Bundesamt für Migration zu erfahren. Auch die Anwältin von Jasmin K. war für eine Stellungnahme nicht erreichbar."
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/26/26119/1.html&words=lesbisch%20Iran&T=lesbisch%20iran
Bei Abschiebung gesteinigt...
@telepolis
@ xy
Mir ging´s lediglich darum, dass hier so getan wir als wäre der Entschluß zur Abschiebung EINZIG aufgrund des Anrufs bei der Mutter zustande gekommen. Und gezielte Desinformation bleibt eine Anmassung und Frechheit - auch wenn es um so heftige Sachen geht. Durch Halbwahrheiten verliert mensch lediglich Sympathien, die in diesem Fall dringend nötig wären.
islam und homosexualität
http://www.dasmagazin.ch/index.php/Alles_Böse_kommt_von_hinten
im iran wurden seit 1979 4200 homosexuelle getötet, da es aber dort keinen paragraphen für diese "sünde" gibt, wird ihnen uminterpretiert als sodomie und vergewaltigung.
Inkonsistenzen
Fakt ist, dass es es hierzulande sehr schwierig ist, Asyl zu bekommen, mit dem Dublin II Abkommen und der sicheren Drittstaatenregelung ist es schon haarig, überhaupt ins Asylverfahren zu kommen: demnach müsstest du nämlich im ersten "sicheren" Drittland oder Dublin II Vertragsstaat, den du auf der Flucht betreten hat, den Asylantrag stellen. Für Deutschland heisst das, du kommst entweder mit einem Direktflug, oder du behauptetst dass überzeugend und versteckst Beweise, die auf anderes hindeuten (z.B. deinen Pass mit den Visa der Transitländer) - sonst heisst es Kettenabschiebung: Zurück in das letzte Land in dem du warst, von da wieder zurück, usw. bis du wieder z.B. im Iran stehst.
Lachhaft
@iraner
na dann wissen wir ja, wie der hase läuft. männliche homosexualität stellt also eine gefahr für die gesellschaft dar?
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@riotqueer — egal
Ist so — Iraner