Abschiebung lesbischer Iranerin

Julia Roßhart 06.09.2007 15:23 Themen: Antirassismus Gender Repression Weltweit
Eine lesbischen Iranerin, die in Deutschland Asyl sucht, soll abgeschoben werden. Auf Homosexualität steht im Iran die Todesstrafe. Gegen ihre Abschiebung fand heute eine Kundgebung vor dem Senatsverwaltung für Inneres und Sport statt, bei der etwa 50 Personen anwesend waren. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hatte die Kundgebung initiiert.
Die Iranerin hatte in Deutschland Asyl beantragt, da ihr als Lesbe im Iran die Todesstrafe droht. Die Behörden glaubten ihr nicht. Jetzt soll sie der TAZ zufolge in die Türkei abgeschoben werden; letzte Chance auf Asyl sei die Härtefallkomission, die allerdings lediglich Empfehlungen aussprechen könne.

Rassistische und homophobe Abschiebepraxis, Mehrfachdiskrimierung und absurder Beweiszwang
(Redebeiträge von: Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD); Linkspartei/PDS Berlin; Bündnis 90/Die Grünen Berlin)

In den Redebeiträgen wurde die deutsche Migrationspolitik und Abschiebepraxis als rassistisch und homophob gekennzeichnet. Notwendig sei der kaum zu erbringende gutachterliche Nachweis irreversibler(!) Homosexualität, um als asylberechtigt anerkannt zu werden. Hingewiesen wurde zudem auf die Mehrfachdiskriminierung, die in dem Urteil erkennbar wird: Frau, Migrantin und Lesbe. So könne in der Praxis bereits das Erfordernis, sich einem Beamten gegenüber als Lesbe zu outen (bzw. zu beweisen) entwürdigend sein.

Kritisiert wurde zudem das absurde Vorgehen der Behörden, einen Nachweis über die Homosexualität der Asylsuchenden zu erlangen: Sie riefen die Mutter der Frau im Iran an und fragten sie, ob ihre Tochter lesbisch sei; diese verneinte.
Da auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe stehe und zudem auch die Familien Homosexueller gefährdet seien, sei die Antwort nicht weiter verwunderlich.
Die deutschen Behörden aber haben die Antwort der Mutter als Begründung herangezogen, die Iranerin abzuschieben. Ihre Homosexualität sei nicht bewiesen.
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Ergänzungen

Homosexualität gibt's im Iran nicht

riotqueer 06.09.2007 - 16:10
Der Paragraph der zu den Verurteilungen im Iran führt ist ein 'Sodomie'-Paragraph, der in Zweifel auf eine Urheberschaft in gewalttätigen Relationen zu sehen ist. Die 'westliche' Form der Homosexualität kommt so gut wie garnicht vor, und wenn, dann nur in urbanen Realitäten wie der Teheran es für möglich hält. Noch ein kleiner Hinweis für die Homosexuellen Frauen (Bio-Lesben) beim LSVD, die konservative Ausrichtung euren Bedürfnissen lauf zu lassen ist in diesem Fall von heterodoxer, kontrafaktische Charakteristika des Bleiberechts. es geht darum zu verstehen, und zwar ohne in Überzeugungen und Sicherheiten zu zurückzufallen , die getrost der Vergangenheit überlassen werden können, wie neuerlich die Diskontinuität in der politischen Geschichte der 'betroffenen' Person vorzustellen ist, ein Bruch also in der Kontinuität der Herrschaft und der Ausbeutung, auf denen die kapitalistische Produktionsweise des 'kritisch' Betroffen-Sein euer Vereinsmeierei....Die Krise der 'wohlfahrtstaatlichen' Systeme in Westeuropa und die Krise des 'realen' Sozialismus verweisen, zusammen betrachtet, genau auf diese Inkohärenz...-immer nur denkbar bei biologischen Konstruktionen wie die iranische Frau im Westen!

Telepolis

... 06.09.2007 - 17:40
Sorry, aber bei Telepolis klingt das nicht ganz so einfach wie ihr es hier schildert. Abschiebung ist zwar in jedem Fall Scheiße, hier aber nur die halbe Wahrheit zu veröffentlichen ist unfair den Lesern/Leserinnen gegenüber.



Zitat:"Wovon nicht die Rede war, ist, dass das Auswärtige Amt und mit ihm das Verwaltungsgericht Berlin dieses angebliche Todesurteil als Fälschung einstuften. Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 23 X 1.07) geht zudem hervor, dass die kritisierte Nachfrage bei der Mutter zwar geschah, dies aber offenbar nur eine Zusatzmaßnahme war, und nicht das entscheidende Kriterium, die Geschichte der Iranerin als erfunden einzustufen.

Die Kernpunkte der Ablehnung des Asylantrages als "offensichtlich unbegründet" scheinen stattdessen Inkonsistenzen in den Schilderung von Jasmin K. selbst gewesen zu sein - vor allem im Hinblick auf eine recht abenteuerliche Fluchtgeschichte. Auch ihre angebliche Liebhaberin ließ sich im Iran vom Auswärtigen Amt nicht auffinden. Das Bundesamt für Migration und mit ihm das Gericht kamen deshalb zu der Auffassung, dass die 31-Jährige zwar auf einer Party festgenommen und zwei Tage lang inhaftiert, dann aber – wie in solchen Fällen üblich – wieder freigelassen wurde. Diese Geschichte, so das Gericht, habe Jasmin K. dann "erheblich dramatisiert" dem Bundesamt für Migration serviert und mit einem gefälschten Todesurteil zu belegen versucht.

Details dazu, woran die Fälschung erkannt worden sei, waren allerdings weder vom Gericht, noch vom Auswärtigen Amt oder vom Bundesamt für Migration zu erfahren. Auch die Anwältin von Jasmin K. war für eine Stellungnahme nicht erreichbar."

Quelle:  http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/26/26119/1.html&words=lesbisch%20Iran&T=lesbisch%20iran

Bei Abschiebung gesteinigt...

radio corax 06.09.2007 - 19:49
Weil sie lesbisch ist, ist eine Iranerin in ihrer Heimat zum Tode verurteilt worden; ein Asylantrag, den sie in Deutschland stellte, wurde abgelehnt. Nun soll Sie abgeschoben werden. Tod durch Steinigung würde dies bedeuten. Mit einer Kundgebung vor dem Amtssitz von Innensenator Ehrhart Körting hat heute der Lesben- und Schwulenverband Deutschland gegen die drohende Abschiebung protestieren. Am Telefon ist nun Renate Rampf. Vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland. Alex von Radio Corax sprach mit ihr.

@telepolis

xy 06.09.2007 - 22:52
Ach ja, "Inkonsistenzen" in der Fluchtgeschichte ... es gibt so gut wie niemanden ohne "Inkonsistenzen" in der Fluchtgeschichte - deshalb gibt es auch so gut wie keine Asylanerkennungen mehr ... das ist die traurige Wahrheit über das - nur noch so genannte - Asylrecht.

@ xy

... 06.09.2007 - 23:27
Hundertprozenzige Zustimmung.
Mir ging´s lediglich darum, dass hier so getan wir als wäre der Entschluß zur Abschiebung EINZIG aufgrund des Anrufs bei der Mutter zustande gekommen. Und gezielte Desinformation bleibt eine Anmassung und Frechheit - auch wenn es um so heftige Sachen geht. Durch Halbwahrheiten verliert mensch lediglich Sympathien, die in diesem Fall dringend nötig wären.

islam und homosexualität

Rotfuchs 07.09.2007 - 14:32
Schwule gelten in der arabischen Welt nicht bloss als pervers, sondern als gefährlich perverser Stosstrupp des dekadenten Westens. In einigen Ländern werden sie gnadenlos verfolgt.
 http://www.dasmagazin.ch/index.php/Alles_Böse_kommt_von_hinten

im iran wurden seit 1979 4200 homosexuelle getötet, da es aber dort keinen paragraphen für diese "sünde" gibt, wird ihnen uminterpretiert als sodomie und vergewaltigung.

Inkonsistenzen

antirassist_in 08.09.2007 - 14:10
Nochmal zu den sog. Inkonsistenzen in der Fluchtgeschichte -
Fakt ist, dass es es hierzulande sehr schwierig ist, Asyl zu bekommen, mit dem Dublin II Abkommen und der sicheren Drittstaatenregelung ist es schon haarig, überhaupt ins Asylverfahren zu kommen: demnach müsstest du nämlich im ersten "sicheren" Drittland oder Dublin II Vertragsstaat, den du auf der Flucht betreten hat, den Asylantrag stellen. Für Deutschland heisst das, du kommst entweder mit einem Direktflug, oder du behauptetst dass überzeugend und versteckst Beweise, die auf anderes hindeuten (z.B. deinen Pass mit den Visa der Transitländer) - sonst heisst es Kettenabschiebung: Zurück in das letzte Land in dem du warst, von da wieder zurück, usw. bis du wieder z.B. im Iran stehst.


Lachhaft

Iraner 10.09.2007 - 15:44
Weibliche Homosexualität wird im Iran toleriert, es gibt keine Strafverfolgung. Im Gegensatz zur männlichen Homosexualität stellt das lesbischsein keine Gefahr für die Gesellschaft dar. Lediglich die provokative Ausübung in der Öffentlichkeit würde als unsittlich angesehen und mit Geld- oder kurzer Gefängnisstrafe bestraft. Wenn da also jetzt eine Iranerin kommt und was von Todesurteilen erzählt, dann lügt sie. Vielleicht erhofft sie sich von der Unterstützung der Schwulen und Lesben einen Vorteil im Asylverfahren.

@iraner

nichtiraner 10.09.2007 - 23:22
"Im Gegensatz zur männlichen Homosexualität stellt das lesbischsein keine Gefahr für die Gesellschaft dar."
na dann wissen wir ja, wie der hase läuft. männliche homosexualität stellt also eine gefahr für die gesellschaft dar?

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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@riotqueer — egal

Ist so — Iraner