Tornados beim G8
Methoden wie in Afghanistan: Das Verteidigungsministerium hat den Einsatz von Tornados beim G8-Gipfel bestätigt. Dabei ist höchstwahrscheinlich auch das Camp Reddelich gefilmt worden.
Der Einsatz sei im Rahmen der "technischen Amtshilfe" erfolgt. Tatsächlich wird diese im Artikel 35 der Verfassung ermöglicht und kommt häufig zur Anwendung. Beispielsweise erfolgt der Einsatz der Bundespolizei jenseits der Schinenwege, Bahnhöfen und Autobahnen stets auf dieser Grundlage. Der Einsatz der Armee im Rahmen der Amtshilfe ist jedoch letztes Jahr sprunghaft angestiegen, wie Christoph Marischka kürzlich für die Informationsstelle Militarisierung dokumentiert hat. Er beschreibt außerdem, dass seit Anfang 2007 explizit Stellen durch die Bundeswehr in der zivilen Verwaltung geschaffen wurden, die solche Einsätze forcieren (Militärische "Amtshilfe" - Die Bundeswehr auf dem Weg nach Heiligendamm, http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1572).
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums haben zwei Tornados die Umgebung von Heiligendamm in der geringsten Flughöhe uberflogen, die zulässig ist, um die gemachten Aufnahmen mit älteren Bildern zu vergleichen und so Sabotage-Akte an Strassen erkennen zu können. Es gehöre, so tagesschau.de ( http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6919674_NAV_REF1,00.html) "zum Alltag der Zusammenarbeit von Bundeswehr und Polizei, dass etwa Tornados mit Wärmebildkameras über Gegenden fliegen, in denen Menschen vermisst oder Entführungsopfer vermutet werden." Tatsächlich wurden Tornados auch im Februar 2006 zur "Bekämpfung" der Vogelgrippe eingesetzt.
Die Aussagen des Verteidigungsministeriums sind jedoch in mehrfacher Hinsicht irreführend. So haben die Bewohner des Camps eindeutig ausgesagt, dass mindestens ein Tornado am Dienstag gezielt das Camp überflogen hätte. Es muss nun ermittelt werden, ob auch dabei Fotos gemacht wurden. Denn um Sabotageakte an Strassen kann es dabei ja nicht gegangen sein. Unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt konkrete Aufklärung stattgefunden hat, handelte es sich dabei um einen Akt der Einschüchterung. Über sonstige Tornado-Einsätze zur auffindung vermisster Personen ist nichts bekannt. Würden sie in der selben Flughöhe stattfinden, wäre es wohl nicht leicht, sie zu verheimlichen. Angesichts des Absturzes eines Tornados der Bundeswehr erst vor wenigen Wochen stellen solche Einsätze eine nicht zu verantwortende Bedrohung der Zivilbevölkerung und eben auch der Protestierenden dar.
Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes ist aus mehreren Gründen zu bezweifeln. Zunächst die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (soweit man davon im kontext des G8-Gipfels überhaupt sprechen kann): Die durchaus erfolgreichen Blockaden haben bewiesen, dass die Nutzung der Strassen für die Gipfel-Logistik zumindest im größeren Massstab ohnehin nicht geplant war. Desweiteren eignet sich die Aufklärung mit Tornados nicht zur Erfassung von kurzfristigen Sabotageakten. Entgegen der allgemeinen Auffassung arbeiten die Tornados mit Nassfilmen, die erst nach der Landung entnommen und entwickelt werden müssen. Es vergeht also viel Zeit zwischen dem Überflug und der Auswertung.
Ein noch zweifelhafterer Punkt ist folgender: Die Bundeswehr darf in Inland im Rahmen der Amtshilfe bei äußerster Notwendigkeit eingesetzt werden, aber nur zur Unterstützung der Polizei und mit polizeilichen Mitteln. Ob hierzu Kampfjets gehören ist fraglich, bzw wurde vom Verfassungsgericht im Verfahren wegen des Luftsicherheitsgesetzes eindeutig verneint. Tornados sind grundsätzlich, immer, auch in der Recce-Variante, mit zwei 27mm Bordkanonen mit je 180 Schuss und zwei infrarotgelenkten Raketen ausgerüstet.
Aber die Verfassungsmäßigkeit ist nicht der Punkt. Unabhängig davon, wie das BVerfG die Amtshilfe auslegt, ist der Einsatz des Militärs im Inneren - insbesonder in Deutschland - illegitim und muss verhindert werden. Angesichts des Abdriftens in den Terror-Sicherheitsstaat sollte aber vielleicht eine einschränkende Regelung des Artikel 35GG gefordert werden.
Diejenigen, die gegen den G8 Gipfel protestiert haben, weil die G8 für Kriege verantwortlich sind, haben durch den Einsatz des Militärs zur Luft- und Bodengestützten (hierzu ein lustiger Film: http://g8-tv.org/index.php?play_id=1721) Aufklärung, die Sanitätsdienste, den Transport und die Beherbergung der Polizei durch die Bundeswehr allemal Recht behalten. Der G8-Gipfel selbst hat die Ostsee zum Kriegsgebiet gemacht.
Deutlich entlarvt der Einsatz auch die Bemühungen der Kanzlerin um Klimaschutz:
"Der Kraftstoffverbrauch des Waffensystems TORNADO liegt in Abhängigkeit von Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und anderen Variablen zwischen 30 und 100 kg pro Minute. Hieraus ergibt sich ein Kraftstoffverbrauch pro Flugstunde zwischen 1800 und 6000 kg. Aus einem Kilogramm des Turbinenkraftstoffs Kerosin und 3,4 kg Sauerstoff entstehen bei der Verbrennung im Triebwerk rund 3,15 kg Kohlendioxid (CO2) und 1,24 kg Wasserdampf. Unter Zugrundelegung der eben genannten Verbrauchszahlen ergeben sich nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt durch die Verbrennung von 1000 kg Kerosin mittlerer Qualität in einem Turbinenluftstrahltriebwerk circa 3150 kg Kohlendioxid. Daneben entstehen weitere Abgaskomponenten."
BT-Drucksache 16/4367
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums haben zwei Tornados die Umgebung von Heiligendamm in der geringsten Flughöhe uberflogen, die zulässig ist, um die gemachten Aufnahmen mit älteren Bildern zu vergleichen und so Sabotage-Akte an Strassen erkennen zu können. Es gehöre, so tagesschau.de ( http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6919674_NAV_REF1,00.html) "zum Alltag der Zusammenarbeit von Bundeswehr und Polizei, dass etwa Tornados mit Wärmebildkameras über Gegenden fliegen, in denen Menschen vermisst oder Entführungsopfer vermutet werden." Tatsächlich wurden Tornados auch im Februar 2006 zur "Bekämpfung" der Vogelgrippe eingesetzt.
Die Aussagen des Verteidigungsministeriums sind jedoch in mehrfacher Hinsicht irreführend. So haben die Bewohner des Camps eindeutig ausgesagt, dass mindestens ein Tornado am Dienstag gezielt das Camp überflogen hätte. Es muss nun ermittelt werden, ob auch dabei Fotos gemacht wurden. Denn um Sabotageakte an Strassen kann es dabei ja nicht gegangen sein. Unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt konkrete Aufklärung stattgefunden hat, handelte es sich dabei um einen Akt der Einschüchterung. Über sonstige Tornado-Einsätze zur auffindung vermisster Personen ist nichts bekannt. Würden sie in der selben Flughöhe stattfinden, wäre es wohl nicht leicht, sie zu verheimlichen. Angesichts des Absturzes eines Tornados der Bundeswehr erst vor wenigen Wochen stellen solche Einsätze eine nicht zu verantwortende Bedrohung der Zivilbevölkerung und eben auch der Protestierenden dar.
Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes ist aus mehreren Gründen zu bezweifeln. Zunächst die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (soweit man davon im kontext des G8-Gipfels überhaupt sprechen kann): Die durchaus erfolgreichen Blockaden haben bewiesen, dass die Nutzung der Strassen für die Gipfel-Logistik zumindest im größeren Massstab ohnehin nicht geplant war. Desweiteren eignet sich die Aufklärung mit Tornados nicht zur Erfassung von kurzfristigen Sabotageakten. Entgegen der allgemeinen Auffassung arbeiten die Tornados mit Nassfilmen, die erst nach der Landung entnommen und entwickelt werden müssen. Es vergeht also viel Zeit zwischen dem Überflug und der Auswertung.
Ein noch zweifelhafterer Punkt ist folgender: Die Bundeswehr darf in Inland im Rahmen der Amtshilfe bei äußerster Notwendigkeit eingesetzt werden, aber nur zur Unterstützung der Polizei und mit polizeilichen Mitteln. Ob hierzu Kampfjets gehören ist fraglich, bzw wurde vom Verfassungsgericht im Verfahren wegen des Luftsicherheitsgesetzes eindeutig verneint. Tornados sind grundsätzlich, immer, auch in der Recce-Variante, mit zwei 27mm Bordkanonen mit je 180 Schuss und zwei infrarotgelenkten Raketen ausgerüstet.
Aber die Verfassungsmäßigkeit ist nicht der Punkt. Unabhängig davon, wie das BVerfG die Amtshilfe auslegt, ist der Einsatz des Militärs im Inneren - insbesonder in Deutschland - illegitim und muss verhindert werden. Angesichts des Abdriftens in den Terror-Sicherheitsstaat sollte aber vielleicht eine einschränkende Regelung des Artikel 35GG gefordert werden.
Diejenigen, die gegen den G8 Gipfel protestiert haben, weil die G8 für Kriege verantwortlich sind, haben durch den Einsatz des Militärs zur Luft- und Bodengestützten (hierzu ein lustiger Film: http://g8-tv.org/index.php?play_id=1721) Aufklärung, die Sanitätsdienste, den Transport und die Beherbergung der Polizei durch die Bundeswehr allemal Recht behalten. Der G8-Gipfel selbst hat die Ostsee zum Kriegsgebiet gemacht.
Deutlich entlarvt der Einsatz auch die Bemühungen der Kanzlerin um Klimaschutz:
"Der Kraftstoffverbrauch des Waffensystems TORNADO liegt in Abhängigkeit von Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und anderen Variablen zwischen 30 und 100 kg pro Minute. Hieraus ergibt sich ein Kraftstoffverbrauch pro Flugstunde zwischen 1800 und 6000 kg. Aus einem Kilogramm des Turbinenkraftstoffs Kerosin und 3,4 kg Sauerstoff entstehen bei der Verbrennung im Triebwerk rund 3,15 kg Kohlendioxid (CO2) und 1,24 kg Wasserdampf. Unter Zugrundelegung der eben genannten Verbrauchszahlen ergeben sich nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt durch die Verbrennung von 1000 kg Kerosin mittlerer Qualität in einem Turbinenluftstrahltriebwerk circa 3150 kg Kohlendioxid. Daneben entstehen weitere Abgaskomponenten."
BT-Drucksache 16/4367
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Ergänzungen
Bestätigung
Staunend
Mich wundert hier nichts mehr....
tornados auch über wichmannsdorf
Schlechter wecker
Flieger
@ an-archo
Das waren eher 150 Meter.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488177,00.html
Aus 50 Metern hat man kaum diesen Bildausschnitt.
meterangaben
Deswegen das ca.
@Eule... Das Bild ist noch vom Anflug. Im Nachhinnein sank er auf alle Fälle noch unter 150m.
gewendet
und er flog ziemlich niedrig (50m waren es aber nicht nur)
Bestätigung Wichmannsdorf / alte Indy-Meldung
@Eule
Das Foto und seine Betitelung ist natürlich irreführend, aber es ist schon auch etwas doof, zu denken, das wäre aus einem Tornado geschossen und dass das Verteidigungsministerium mit dem ersten Eingeständnis, dass Tornados eingesetzt wurden, gleich ein Foto aus der militärischen Aufklärung an Spiegel schickt und die es dann beiläufig in ihrer online-Ausgabe veröffentlichen, wo es JedEr runterladen kann.
Bulle?
Fehler von IMI übernommen
Leider wurde hier ein Fehler aus dem IMI-Standpunkt2007/045 übernommen, die Bundeswehr darf nicht (!) zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" eingesetzt werden.
Der relevante Grundgesetzartikel Art. 35 Abs. 2 lautet:
"(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und
Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei
anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder
nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte."
Wenn dies für die Bundeswehr bereits der Fall wäre, hätte Schäuble damit längst seine Ermächtigung z.B. BW-Panzer direkt gegen Demos einzusetzen.
bild
unter 40 meter tief
ich habe unmittelbar in der nähe des selbst gebauten aussichtsturmes des camps reddelich gecampt...ich saß direkt vor meinem zelt und habe gerade gemütlich eine geraucht als der tornato aus richtung der silos kam (ca 40m hoch). er flog darüber und kam danach noch einmal ein beachtliches stück in richtung boden. ich gehe von etwa 20m aus. ich habe selbst den luftzug des fliegers gespürt und musste mir die ohren zu halten(ich bin wirklich nicht empfindlich was lautstärke angeht.
Amtshilfe / GG / Armee im Inneren
"Weiterhin ist ein Einsatz der Streitkräfte im Inneren in den verfassungsrechtlichen Grenzen des Art. 35 GG möglich.
So beinhaltet Abs. 1 der Vorschrift den Grundsatz, dass sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Unter Amtshilfe wird die Vornahme von Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art durch eine andere Verwaltungsbehörde zur Unterstützung einer Amtshandlung der ersuchenden Behörde verstanden. Da auch die Bundeswehr eine Behörde im Sinne des Absatz 1 ist, kann sie grundsätzlich Amtshilfe leisten.
Allerdings sind wegen Art. 87 a Abs. 2 GG nur verteidigungsfremde Hilfeleistungen zulässig, so dass sich die Amtshilfe der Streitkräfte zumeist auf die rein technische Hilfe beschränkt (beispielsweise die Bereitstellung von technischem Gerät oder die zeitlich begrenzte Überlassung von Bundeswehrkasernen an Polizeikräfte)."
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Der_Einsatz_der_Bundeswehr_im_Inneren.pdf
Das steht jetzt auch so bei IMI
Abs. 1 lautet schlicht: "Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe" d.h. hier sind gar keine Einschränkungen, wie etwa in Absatz 2, genannt. Da müsste evtl. mal das Verfassungsgericht sich mit beschäftigen, warum Absatz 2 überhaupt Einschränkungen benennt, wenn sich unsere Politiker einig sind, das nach Absatz 1 sowieso alles erlaubt ist.
Zum Spiegel-Bild
50m sind realistisch
"Besonderes Merkmal des Tornado IDS ist seine Fähigkeit zum Tiefstflug in Baumwipfelhöhe. Das Terrain Following Radar (kurz: TFR, deutsch: Geländefolgeradar) ermöglicht den (vom Autopiloten gesteuerten) extremen Tiefflug in 60 Meter Flughöhe über Grund bei nahezu jedem Wetter. Im Sichtflug und bei manueller Steuerung durch den Piloten kann die Flughöhe bis auf 30 m verringert werden."
Da es um Rostock nur wenige Berge gibt, sollte das kein Problem darstellen. Ob das wirklich eine geplante Aktion war oder ob die Camps nur ein willkommenes Trainingsziel waren, ist aber eine andere Frage. Andererseits passt es aber gut zum Einsatz der Fenneks an der A19. Ich frage mich nur, wonach man gesucht hat. Stingers? RPGs?
panzer auch!
http://de.indymedia.org/2007/06/184930.shtml
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
((i)) - nicht nur besser auch noch schneller — dpa
50 m? — 50m?
Tornado — a.c.a.b.
lol — lol