G8: Allgemeinverfügung erlassen

die frau 16.05.2007 07:03 Themen: G8 Repression Soziale Kämpfe
Die Einsatzleitung der Polizei für den G8-Gipfel in Heiligendamm hat am Dienstag abend wie erwartet ihre Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Die Einsatzleitung der Polizei für den G8-Gipfel in Heiligendamm hat am Dienstag abend wie erwartet ihre Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Danach gilt in der Zeit vom 30. Mai bis zum 8. Juni (also auch *vor* dem eigentlichen Gipfel) ein absolutes Verbot irgendwelcher Demonstrationen oder Ansammlung in einem Bereich von 200 m um den Zaun sowie rund um den Flughafen Rostock-Laage. Die Einsatzleitung kündigte an, dass auch bereits genehmigte Demonstrationen darauf hin überprüft würden, ob sie mit der Allgemeinverfügung in Übereinklang stehen. Politisch zu verantworten hat das das Ganze die regierende SPD/CDU-Koalition.
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Ergänzungen

Details zur Allgemeinverfügung

ob.server 16.05.2007 - 07:44

Die Allgemeinverfügung untersagt im Einzelnen:

  • alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr
    im Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm und bis 200 m vor der technischen Sperre, sowie im seeseitigen Sperrgebiet vor Heiligendamm,
  • alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den Zeitraum vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr und
    alle unangemeldeten öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr
    im Bereich der "erweiterten Schutzzone" rund um Heiligendamm und Bad Doberan.
  • alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den Zeitraum vom 02.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr
    für das Gebiet um den Flughafen Rostock – Laage.

Der Originaltext

paul 16.05.2007 - 08:03
Der Originaltext zur Allgemeinverfügung, zusammen mit ersten Nennungen von Veranstaltungen, die nicht genehmigt (und im Zuge der Allgemeinverfügung damit verboten) worden sind, findet sich unter  http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=3782&Itemid=265.

Interessant dabei, ist sicherlich auch, dass es auf der Website zwar eine detaillierte Karte der "Schutzzone" um Heiligendamm gibt, dass die Verbotszone rund um den Flughafen Rostock-Laage aber in keiner Weise näher definiert wird.

Guten Morgen

Kontroverso 16.05.2007 - 11:22
In Meck Pomm regiert schon seit geraumer Zeit eine Regierung aus CDU/SPD. Ein Grund für den Wechsel der Koalition war für die SPD der G8 Gipfel, damit die PDS da nicht querschlägt. Nichts desto trotz wäre es auch mit PDS-Regierungsbeteiligung eine Katastrophe geworden (siehe Berlin)

Die Landesregierung

wird 16.05.2007 - 11:24
seit letztem Jahr von CDU/SPD gebildet, weil mit der PDS zusammen die Mehrheit zu knapp gewesen wäre.

Verfügung ist verfassungswidrig

Andreas 16.05.2007 - 14:45

Die erlassene Verfügung verstößt gegen das Grundgesetz, wie aus dem Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. Insbesondere ist es zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit erforderlich, daß eine "unmittelbare, aus erkennbaren Umständen herleitbare" Gefährdung von zur Versammlungsfreiheit gleichwertigen Rechtsgütern gegeben ist. Das ist hier klar nicht der Fall, es wird mit vagen Vermutungen argumentiert.

Ebenso fordert der Beschluß, daß selbst beim Vorliegen von Ausschreitungen einzelner Teilnehmer das Recht auf Versammlungsfreiheit der friedlichen Teilnehmer zu schützen ist.

Mehr Informationen gibt es hier und hier.

Einfach mal beschweren ! Oder was anmelden!

alter Fischer 16.05.2007 - 18:10
unter dem Link zum Text der Allgemeinverfügung kann man sich übrigens bedanken, beschweren oder Versammlungen anmelden. Text:
Ich möchte...
eine Frage stellen
einen Hinweis geben
mich bedanken / beschweren
eine Versammlung anmelden

Kann man doch mal machen ....

Es Gibt immer

Lücken im Zaun... 17.05.2007 - 07:30

wenn mensch trotz Verboten sich an bestimmten orten treffen/versammeln möchte
kann er ja zu einer "geschlossene Gesellschaft" einladen (er muss nur zu einem bestimmtem Grund einen festen Personenkreis schriftlich /Einladungskarten laden). Desweiteren hat mensch nachwievor , dass recht sich jederzeit in geschlossenen räumen zu versammeln ( auch wenn sich diese Räumlichkeiten in einer "Verbotzohne " befinden müsste er durchgelassen werden.
Was die Demos angeht... mensch macht einfach "Brauchtumspflege" und veranstaltet einfach einen Latenenumzug (Wentlandtaktik, welcher definitiv nicht verboten werden kann ;-)...oder mensch meldet eine "religiöse Prozession" zu Ehren irgendeines Heiligen (z.B. der heilige St.Prekär siehe Demos in glaube ich Italien) an....und tada
schon kann mensch teroretisch völlig legal eine Demo machen oder eine Versammlung abhalten...


Hinterm Zaun liegt der Strand ;-)

Stop g 8
non pasaran!

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weder Fisch noch Fleisch — na icke eben ..

hm — funky

Einspruch — Unwissender

Grund — ratm

Quatsch! — m.

@m. — pancho

@m. — besserwisser

kann auch vorteilhaft sein — direct-action-hasi