Verfassungsgericht billigt "Handy-Fahndung"

Vieltelefonierer 13.10.2006 17:10 Themen: Medien Repression Soziale Kämpfe
Handy-Fahndungsgerät ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Die Polizei darf auch weiterhin Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen. Die 2002 geschaffene gesetzliche Grundlage für den so genannten "IMSI-Catcher" ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts wird dadurch weder der Datenschutz noch das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat die vielfache Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel die Strafverfolgung erschwert, so dass die Polizei mit dieser Entwicklung Schritt halten müsse.

Sie wiesen die Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union sowie eines Pfarrers, zweier Rechtsanwälte, eines Steuerberaters und einer Journalistin ab. Der "IMSI- Catcher" simuliert eine Mobilfunkstation und kann damit die Nummern von Handys und SIM-Karten auslesen. (Az: 2 BvR 1345/03 - Beschluss vom 22. August 2006)

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats unter Vorsitz des Vizepräsidenten Winfried Hassemer greift die Datenerhebung zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieser Eingriff sei aber durch den Zweck einer wirksamen Strafverfolgung gerechtfertigt.

Die Daten unbeteiligter Dritter würden nicht unverhältnismäßig stark betroffen, weil der Abgleich automatisch und anonym erfolge und erfasste Nummern gleich wieder gelöscht würden. Das Fernmeldegeheimnis sei überhaupt nicht berührt, weil die Feststellung der Nummern nicht den eigentlichen Kommunikationsvorgang betreffe.

Die Polizei darf auch weiterhin Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen. Die 2002 geschaffene gesetzliche Grundlage für den so genannten "IMSI-Catcher" ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden.
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Verwirrt

xyz 13.10.2006 - 18:27
der IMSI-Catcher dient dazu eine Zellen zu überlagern, um so Gespräche abhören zu können. Da hierfür die Kenntnis des Handy-Standorts wenigstens ungefähr nötig. Zur Standortbestimmung wird der IMSI-Catcher nicht benutzt. Oder?

@verwirrt

tagmata 13.10.2006 - 20:17
schon schon, aber nicht so wie üblich. beim catcher melden sich alle handys in reichweite an, insofern kann man damit feststellen, wer sich an einem ort aufhält. zum beispiel wer von einer demo telefoniert oder so.

also nicht eine bestimmung des orts an dem sich eine konkrete person aufhält als eine bestimmung der personen, die an einem konkreten ort mobil zu telefonieren versuchen.

andererseits lassen sich damit eigentlich keine personen orten sondern nur telefonnummern. *wer* genau das telefon benutzt würde sich feststellen lassen, wenn es abgehört wird, aber ansonsten nicht. man ziehe seine eigenen schlüsse.

theoretisch kann man mit den dingern auch handys hacken, denn sobald ein geladener akku drin ist *können* die meisten gängigen handys auch wenn sie ausgeschaltet sind prinzipiell empfangen. trivial ist das aber nicht.

funktioniert natürlich nur bei gsm-handys; weil gsm ein offener standard ist, sind die gesamte funktionsweise und die technischen möglichkeiten der catcher gut nachvollziehbar. bei normalen handys ist die verschlüsselung so schwach, daß sie sich in nahezu echtzeit coa'en läßt (coa ist eine methode verschlüsselungen zu knacken die nur wenig primitiver ist als alle möglichen codes einfach durchzuprobieren), also man verpaßt als abhörer vielleicht die ersten ein oder zwei sekunden nach gesprächsbeginn.

die eine methode die dinger auszutricksen, die bei einigen handelsüblichen handys (meistens) funktioniert, ist, eine bestimmte basisstation zur anmeldung im netzwerk vorzugeben. das funktioniert in großstädten recht gut, aber in der provinz kaum. man muß natürlich die id der station kennen. alternativ sein prepaid-handy (und nicht nur die karte!) alle paar tage wechseln. aber dann ist es besser, wenn man sich n hunni zusammenspart und ein gebrauchtes umts-handy besorgt, denn bei umts muß sich nicht nur das handy bei der funkstation anmelden sondern die auch beim handy authentifizieren. das sollte in gsm auch so sein, aber *gewisse* regierungen haben das damals ausgebremst...

um den einsatz eines imsi-catcher einigermaßen sicher festzustellen, braucht man 2 handys mit monitorsoftware. wenn man dann die handys zu *verschiedenen* zeiten aktiviert, wird man feststellen, daß *gleichzeitig* bei beiden datenverkehr mit der "basisstation" stattfindet.

normalerweise werden die dinger zumindest zum *abhören* nicht eingesetzt, wenn die zielperson sich in einer menschenmenge, einem großen mehrfamilienhaus etc befindet. wer in einem hochhaus wohnt und *nur dort* per handy telefoniert, ist auch auf gsm so gut wie sicher, da unter solchen bedingungen der einsatz eines catchers zu ineffektiv ist (weil das signal-noise-ratio zu schlecht ist wegen der vielen anderen handys, also der catcher mit wertloser information zugemüllt wird) und außer im fall zufällig passenden timings auffallen würde, bevor die gewünschten infos abgefangen wurden.

Ich bin...

egal 13.10.2006 - 21:04
...absolut erleichtert über dieses Urteil.

Benutzen doch Verbrecher aller Sparten heutzutage modernste technische Gerätschaften, um unerkannt ihr dreckiges Treiben durchziehen zu können -

- da MUSS die Polizei einfach Schritt halten können.

Interessant ist übrigens, dass Linke diese Methoden gut heißen, solange Nazis damit gejagt werden. Trifft es allerdings "unsaubere" Typen aus der Linken, ist das Geschrei ebendort gleich sehr groß... wird da innerhalb der Linken mal wieder mit zweierlei Maß gemessen?!?

Es ist gut, dass ALLE Verbrecher - rechte wie linke wie unpolitische - mit solchen Methoden gefasst werden können.

@egal

... 13.10.2006 - 23:03
Kannst du für diese Behauptung Quellen angeben, oder machst du einfach mal so ins Blaue hinein Propaganda?

Freiheit-Demokratie??

---- 14.10.2006 - 00:29
[Zitat]Der "IMSI- Catcher" simuliert eine Mobilfunkstation und kann damit die Nummern von Handys und SIM-Karten auslesen.[/Zitat-ende]

Da will ich aber sehen in welcher Station ich mich anmelde bzw möchte ich es selbst aussuchen können mit welcher Station ich mich verbinde.

Das gebietet meiner meinung nach die Freiheit einer Demokratie. <-- sofern wir ein haben!?!

Denn es kann nicht sein das "unbescholtene Leutz" auch bei solcher Station landen.

"Mehr (Direkte) Demokratie wagen"!!!!!!!!!!

mfg
ein antideutscher antiimperialsistischer antifaschistischer ANARCHIST......


wink