ACAB wird in Giessen verstärkt verfolgt

policewatcher 08.06.2005 20:34 Themen: Repression
ACAB: Gießener Polizei verfolgt verstärkt „Beamtenbeleidigung“

Verstärkt verfolgt die Giessener Polizei in den letzten Monaten sog. „Beamtenbeleidigungen“. Dieses Verhalten scheint ein Teil der Umsetzung der „Giessener Linie“, im Kontext der „Null Toleranz“-Vorgehensweisen des hessischen Innenministeriums, zu sein. Doch auch bundesweit kommt es immer häufiger zu konsequenterem Vorgehen gegen ACAB-Rufe.
Seit der Ablösung der rot-grünen Stadtregierung in Giessen im Frühjahr 2001 durch eine konservative Koalition aus CDU,FDP und FWG nimmt das Auftreten der Giessener Polizei immer mehr die Züge der „Null-Toleranz“-Politik der hessischen CDU an. Volker Bouffier, hessischer Innenminister und seit jeher Giessener, scheint besonderes Augenmerk auf seine „Heimatstadt“ gelegt zu haben. Neben der Kriminalisierung der Saasener Projektwerkstatt, Unterbindungen von Kundgebungen gegen CDU-Wahlkampfstände, hartem polizeilichen Vorgehen gegen Demonstrationen, regelmäßigen Schikanen von Berbern, zunehmenden Kontrollen im Straßenverkehr (insbesondere nahezu wöchentliche sog. „Schleierfahndungen“ im Kreis Giessen), nimmt die „Null Toleranz“-Linie in Giessen immer präsentere Züge an.

Hier eine (vermutlich unvollständige Auflistung) einiger Vorfälle im Umgang mit sog. „Beamtenbeleidigung“ in Giessen:
- im Sommer 2003, im Rahmen einer Nachttanzdemo, erhält ein Träger eines Plakates mit der Aufschrift „ listen to ACAB“ eine Strafanzeige
- im Jahre 2004 werden Kreidesprüche auf der Strasse, mit angeblicher „Beamtenbeleidigung“, zum Anlass genommen die VerfasserInnen anzuzeigen
- das Zeigen des Mittelfingers in eine Bullenkamera führt ebenso zu einer Anzeige und einer Geldstrafe
- im Frühjahr 2005 ist ein Zitat „Fuck the police?“, im Rahmen einer öffentlichen Dokumentation über die Kriminalisierung politischer Aktivisten, ausschlaggebend zum Eingriff, dabei kommt es zu extrem harten Vorgehen gegen den Betroffenen

letzte bekannte Aktionen:

Als am 28.05. in Giessen gegen die Burschenschaft-„NPD-Kaderschmiede“ Dresdensia-Rugia demonstriert wird, kommt es zu Beginn zu einer Verhaftung wegen einem ACAB-Tattoo.
Während der Demonstration werden mehrmals ACAB-Rufe von einigen TeilnehmerInnen angestimmt. Die Einsatzkräfte dokumentieren durch Kameraeinsätze die Parolen und nehmen im Anschluß an die Demonstration die Personalien einer Person auf, der das Rufen von ACAB unterstellt wurde. Dieser Person droht eine Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“.

Am 03.06.05 fand eine Kundgebung gegen die Abschiebung von fünf Iranern in Giessen statt. Ein Transparent mit der Aufschrift „Nazis morden der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ wird zum Anlass genommen, wegen „Verunglimpfung des Staates“ Anzeige zu erstatten.


Dieses Vorgehen steht, wie beschrieben, in seiner Konsequenz sinnbildlich für die „Null-Toleranz“-Linie. Diese scheint sich jedoch auch bundesweit, natürlich auch parteiübergreifend, immer mehr durchzusetzen und spiegelt lediglich den Zeitgeist wieder. Häufig drangen in der Vergangenheit Berichte durch, wo wegen ACAB-Buttons o.ä. Anzeige erstattet wurde.
Interessant jedoch sollte die Frage im Umgang mit diesen Anzeigen sein. Juristisch gesehen bleibt es weiterhin fraglich, ob das Rufen einer Verallgemeinerung von „All Cops are bastards“ den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ deckt. Hier sollte weiter angesetzt werden, ähnlich wie damals bei der Frage um „Soldaten sind Mörder“.
Um den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ zu erfüllen, muss ein Beamter sich persönlich angesprochen fühlen, was stets subjektive Auslegungssache ist. Da scheint schon das Empfinden des Einzelnen zu reichen.
Da der Umgang mit der Parole „ACAB“ vermutlich noch häufiger durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet werden wird, sollte sich der Thematik intensiver angenommen werden.
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Ergänzungen

a.c.a.b.

Beamtennichtbeleidiger 08.06.2005 - 21:04
A.C.A.B. heißt doch: Alternative Chaoten argumentieren besser. Wer sollte da einen Beleidigungsvorsatz nachweisen wollen!

a.c.a.b. heißt

Vorherselbstnichtwisser 08.06.2005 - 23:13
Always Carry A Bible.

Steht jedenfalls im (englischen) Wikipedia.


Komisch dass die BCops da was gegenhaben...

Fuck the police - Urteil als Dammbruch

AbwehrspielerIn der Ordnung 08.06.2005 - 23:26
Seit der Bestätigung des Urteils, dass jede abfällige Äußerung auch über eine Institution eine Beleidigung ist, herrscht in Gießen Polizei-Verfolgungswahn auch in dieser Sache. Das Fuck the police - Urteil und die Hintergründe sind unter  http://www.fuckthepolice-forever.de.vu dokumentiert. Die hohe Dichte an absurder Gesinnungsjustiz ist einsehbar unter  http://www.justiz-giessen.de.vu und  http://www.projektwerkstatt.de/prozess.

lol

egal oder nich? 09.06.2005 - 00:37
also ich hatte wegen nem acab-aufnähermal ne anzeige die nun aber abgelehnt wurde am hals

naja aber heir mal n link:  http://www.troublemaker.de/beschluss.htm

außerdem gibt es garkeine beamtenbeleidigung sondern das heißt beleidigung
passt aber auf denn die bullen sind nich klug aber sitzen am besseren hebel als ...wir

Bastard

bernardo bastardo 09.06.2005 - 00:59
ein bastard ist ein uneheliches kind. der bastard des gutsherren war das kind mit der magd z.b., etc....
bei hunden spricht man von bastarden wenn es 2 hund von verschiedenen rassen sind. daher mischling. das rassische ist in dem zusammenhang aus der tierwelt. bis in die heutige zeit werden in streng katholischen ländern uneheliche kinder als minderwertig angesehen, als bastarde und ihr mütter als huren.
A.C.A.B.

Bastard

plk 09.06.2005 - 01:10
Mal abgesehen davon das es juristisch unklar sein dürfte was jemand genau meint wenn die Person eine Abkürzung rufe, oder auf einem Button stehen hat.
Bei Wikipedia wird mensch fündig was genau Bastard bedeuted.
 http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard
Den angeblich "Beamtenbeleidigenden" Spruch, übersetzt mensch wohl am passendesten mit "Alle Polizeibeamten sind uneheliche Kinder". :)

Nicht wirklich, oder?

Nomen est omen 09.06.2005 - 02:20
Ich seid doch jetzt wohl nicht ernsthaft aufgebracht darüber, dass man Polizisten nicht beleidigen darf, oder? Egal welche Pseudo-Interpretationen man zu seiner "Verteidigung" heranzieht, jedem ist klar, dass es nicht "All Cops Are Beautiful" heißen sollte. Mit ACAB soll die Polizei beleidigt und provoziert werden. Da sollte man sich vorher überlegen, wem man ans Bein pisst.
Ganz allgemein: warum immer gegen die Polizei? Ihr bekämpft schließlich auch nicht die Hunder der Nazis, sondern deren dumme Herrchen. Warum wird dann der Widerstand nicht auf die Zuständigen gerichtet? Deswegen soll jetzt niemand Dräger oder ähnliche Sympathieträger "besuchen", aber es gibt doch jede menge wirksamer gewaltfreier Aktionen.

Beleidigung

StudentHH 09.06.2005 - 10:21
Es gibt keine Beamtenbeleidigung! Beleidigt wird eine Person. Es kann für den Richter einen Unterschied machen, für das Gesetz aber nicht ob der/die Beleidigte ein Beamter ist oder nicht.

nochmal zum Bastard

in wirklich 09.06.2005 - 11:23
Interessanterweise bedeutet der englische (! -> wozu der Verweis auf die deutsche Wikipedia?) Ausdruck Bastard auch "Unechtes, Fälschung" - und wir alle wissen ja, dass diese Menschen in Grün nicht wirklich irgendwelche besonderen Rechte haben, dass das Konzept "Polizei" nur eine Massenhalluzination ist. Es handelt sich hier also ganz offensichtlich um die Kundgabe eines philosophischen Konzeptes, wie es auch in dem Gesang "Ihr seid nur ein Karnevalsverein" zutage tritt.

Bastard oder Faschismus!

jaja 09.06.2005 - 12:03
Es geht doch nicht vorgebliche "Bastard"-Beleidigungen, und das irgendein Bulle sich irgendwie/irgendwo in seiner Bullenrolle beleidigt fühlen könnte, es geht darum, ein Klima der Verfolgung, der Einschüchterung und der Angst zu schaffen - auf Demonstrationen und bei Einzelpersonen.
Jeder der auf eine regierungskritische Demo geht, muß wissen, daß er jederzeit unter irgendeinem Vorwand strafbar gemacht werden kann - de Rest machen die dreckig-schlauen Volljuristen bei der Staatsanwaltschaft und der Richterei: angebliche Beleidigung, angeblicher Widerstand, angebliches irgendwas..
Es soll systematisch in diesem Land die Angst geschürt und die Menschen eingeschüchtert werden!

ACAB

Jurist 09.06.2005 - 12:22
Also ob das Rufen einer Abkürzung, hnter der sich alles mögliche verbergen kann eine Beleidigung (richtig, es gibt keine Beamtenbeleidigung) darstellt, scheint juristisch sehr fraglich. Selbst das Bayerische Oberladesgericht hat einen Herren, der einem Polizisten zurief "Du kannst mich mal" freigesprochen, weil das keine eindeutig beleidigende Aussage ist.
Im Übrigen liegt eine Beleidigung nur vor, wenn der "verdiente Ehranspruch" des Betroffenen verletzt wird. ;)
ACAB ist darüber hinaus eine eingetragene Marke einer Klamottenfirma.

ärgerlich aber nicht durchsetzbar!

JURIX 09.06.2005 - 12:42
Ich glaube nicht das die Bullen das lange so durchziehen werden. Spätestens wenn es die ersten Entscheidungen dazu gibt, wird es sicher Anweisungen geben keine Strafanzeigen mehr wegen A.C.A.B zu stellen. Es ist dazu bereits höchstrichterlich entschieden worden und festgestellt worden das die Beleidigung eines Kolektivs nicht ohne weiteres möglich ist (analog "Soldaten sind Mörder" BVerfG NJW 1995, 3303, 3306)

Amtsgericht Tiergarten
Beschluss

Geschäftsnummer: 238 Cs 877/99 Datum 19.01.2000


In der Strafsache gegen

...

wegen Beleidigung


wird der Erlass des Stafbefehls nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Oktober 1999 abgelehnt.


Gründe

Der Antrag war nach § 408 Abs. 2 StPO abzulehnen, da der Angeschuldigte einer Beleidigung
(§ 185 StGB) nicht hinreichend verdächtig ist.

Der Tatbestand der Beleidigung ist begrifflich der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines
anderen druch vorsätzliche Kundgabe der Miß- ooder Nichtachtung (Tröndle/Fischer, § 185,
Rn. 1). Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines
T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B.") nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da
dies die Abkürzung für den englischen Satz "All Cops Are Bastards" sein soll.

Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306,
sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar
grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv,
um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über
überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle
Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die persönliche
Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch.

Um einen entsprechenden Fall handelt es sich hier. Sollte es sich bei der - dem Gericht bislang
unbekannten - Abkürzung "A.C.A.B." um den englischen Satz "All Cops Are Bastards"
handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich "alle Polizisten" ("All Cops")
getroffen. "Alle Polizisten" ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306f.
zum Problem der Formulierung "Alle Soldaten") kein ausreichend definiertes Kollektiv. Es ist
auch durch Auslechung nicht auf ein ausreichend definiertes Kollektiv (etwa "alle Polizisten in
Berlin", maximal - wenn auch bereits fraglich - "alle deutschen Polizisten") zurückzuführen.
Denn um eine solche Einschränkung der Gruppe vorzunehmen, müßte darlegbar sein, daß
gerade diese eingeschränkte Gruppe gemeint ist. Dafür existieren hier keine ausreichenden
Anhaltspunkte. Die Aufschrift ist in verkürzten englischem Code, so daß schon fraglich ist, ob
damit eine Einschränkung auf die deutsche Polizei möglich ist. Die Tatsache allein, daß der
Angeschuldigte das T-Shirt in Berlin trug, genügt als Ansatzpunkt dafür jedenfalls nicht. Auch
die - im Strafbefehl nicht erwähnte - Rückenzeichnung des T-Shirts genügt hierfür nicht, da die
Tatsache alleine, daß dort die üblicherweise bei deutschen Polizeifahrzeugen und Uniformen
verwendeten Farben (weiß und grün) zu sehen sind, einen Bezug der englischen Aufschrift auf
(allein) deutsche (oder enger Berliner) Polizisten nicht zwingend gestattet. Es kann daher nicht
mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen
werden, daß der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber
als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken
wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe
zu werten.

Dieses Ergebnis entspricht auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, daß einer
Aussage, die weitere mögliche Deutungen zuläßt, von denen nur eine strafbar ist, nur dann der
strafbare Inhalt im Wege der Auslegung zugrundegelegt werden darf, wenn alle anderen
Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (vgl.
BVerfG NJW 1994, 2943 -Leitsatz- und 2944, sog. erste "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung.

Der Erlaß des Strafbefehls war daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

Gegen diesen Beschluß ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig.


Dr. Simmler
Richterin

acab

acab 09.06.2005 - 15:17
ich hab mal gehört das es Acht Cola Acht Bier heißen soll, aber auch All Commies Are Beautiful find ich auch nicht schlecht......

Polizisten sind auch Menschen

Jörg 09.06.2005 - 18:47
Also, mir ist die Diskussion hier nicht recht. Ihr tut so, als wäre es moralisch richtig, Menschen zu beleidigen. Wie könnt Ihr sagen, dass ihr von einer besseren Gesellschaft träumt aber selber so aggressiv mit Euren Gegnern umgeht. Wenn die Linke mal wieder auf die guten Seiten an den 70ern zurückgreifen würden (Stichwort Peace and Love), dann wäre sie auch attraktiver. Gewalt kann auch verbal ausgedrückt werden und Gewalt ist nie eine Lösung, egal von wem oder gegen wen.

acab

ist zwar 11.06.2005 - 14:43
nicht unbedingt die genialste Äußerung, die mensch von sich geben kann, aber sicher auch nicht so leicht auf die vermeintliche bedeutung "all cops are bastards" einzuschränken. So singen z.B. die sehr seltsamen "Jesus Skins" "acab- alle christen, alle bereit"... Die diversen anderen bedeutungen, die weiter oben schon genannt worden sind, natürlich auch möglich. acab lässt sich zusätzlich ganz leicht mit der z.T. drogenverseuchten Friedensbewegung der 70er verbinden, da acab entgegen allen anderen behauptungen "all colours are beautiful" bedeutet!

Bedeutung

revo 13.06.2005 - 10:49
Ich weiß ja nicht, ob die ganzen Beiträge vllt. ironisch gemeint waren, aber solche Bedeutungen wie acht cola, acht bier oder ähnliches sind doch nur lächerlich...

In Wirklichkeit heißt es (für alle, die es noch nicht wussten) "All Cops are Bastards". Deshalb auch die Aufregung. Aber dass es wirklich Probleme deswegen geben könnte, bezweifle ich. Gebt einfach an, dass es ne eingetragene Marke ist, die man doch wohl tragen darf. Und außerdem beinhaltet das Wort "Bastard" keine wirkliche Beleidigung, wie bereits öfter geschrieben.

Ansonsten kann ich den Betroffenen nur viel Glück wünschen...

Gegen staatliche Repression auflehnen!

Soweit,

revo

"Beamtembeleidigung"?

Tobias Claren 14.12.2005 - 00:47
"Beamtembeleidigung"? Das gibt es nicht!
Es gibt nur den § 185 des Strafgesetzbuches der für jeden gilt.

Kennt eigentlich jeder Verkehrspolizist diese Abkürzung?
Wäre interessant zu wissen.
Dann könnte man sich das auf das Auto/Fahrzeug kleben.
Zur Provokationsverstärkung nimmt man dann immer eine Bibel mit und erklärt auf Anfrage sehr süffisant dass es "Always Carry A Bible" bedeutet.


Gibt es eigentlich irgendwo einen entsprechenden provokanten Aufkleber im Internet herunterzuladen (gibt bedruckbare Aufkleberbögen) der provokant genug ist damit diese Zielgruppe ("Totto & Harry" und was da noch so rumkreucht und fleucht) es auf jeden Fall versteht.

Wichtig ist hier auch das wirken des Aufklebers. So ein wasserfester echter Aufkleber zeigt dass das Teile aus Massenfertigung sind (auch wenn sie selbstbedruckt sind) und provoziert so wohl mehr, als wenn es nach einem "einzelnen Spinner" aussieht.

Am besten ein provokanter Spruch der eine Internetadresse zeigt.
So ist die provokante Wirkung noch größer, da man sofort sieht dass das auch noch im Internet zu finden ist (und andere es dort lesen könnten).

A.C.A.B ich kanns nich mehr sehen

NaGi 10.02.2006 - 15:01
Okay ich mein mir ist egal was das bedeuted und wer dafür angezeigt oder nicht angezeigt wird. Nur bei uns in der Stadt steht der Scheiß mittlerweile auf jedem Schild an Straßen, auf Klos, an Bushaltestellen, eigentlich an allen Stellen wo es draufpasst, und das nervt gewaltig :)

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Meinungsfreiheit — Shabbe

Bastards?! — Mischling

Naja — ..

ACAB — am arsch

gerichtsbeschluß zum thema — spielt keine rolle :P

... — wurst

In den 50ern... — Warhead

@ nomen est omen — mitdenker

Freie Meinungsäußerung — offengesagt

@offengesagt — wiese

A.C.A.B. — Essener

öhm, hää? — Lea

abschleißend — Bello

HA HA HA — A.C.A.B