ACAB wird in Giessen verstärkt verfolgt
ACAB: Gießener Polizei verfolgt verstärkt „Beamtenbeleidigung“
Verstärkt verfolgt die Giessener Polizei in den letzten Monaten sog. „Beamtenbeleidigungen“. Dieses Verhalten scheint ein Teil der Umsetzung der „Giessener Linie“, im Kontext der „Null Toleranz“-Vorgehensweisen des hessischen Innenministeriums, zu sein. Doch auch bundesweit kommt es immer häufiger zu konsequenterem Vorgehen gegen ACAB-Rufe.
Verstärkt verfolgt die Giessener Polizei in den letzten Monaten sog. „Beamtenbeleidigungen“. Dieses Verhalten scheint ein Teil der Umsetzung der „Giessener Linie“, im Kontext der „Null Toleranz“-Vorgehensweisen des hessischen Innenministeriums, zu sein. Doch auch bundesweit kommt es immer häufiger zu konsequenterem Vorgehen gegen ACAB-Rufe.
Seit der Ablösung der rot-grünen Stadtregierung in Giessen im Frühjahr 2001 durch eine konservative Koalition aus CDU,FDP und FWG nimmt das Auftreten der Giessener Polizei immer mehr die Züge der „Null-Toleranz“-Politik der hessischen CDU an. Volker Bouffier, hessischer Innenminister und seit jeher Giessener, scheint besonderes Augenmerk auf seine „Heimatstadt“ gelegt zu haben. Neben der Kriminalisierung der Saasener Projektwerkstatt, Unterbindungen von Kundgebungen gegen CDU-Wahlkampfstände, hartem polizeilichen Vorgehen gegen Demonstrationen, regelmäßigen Schikanen von Berbern, zunehmenden Kontrollen im Straßenverkehr (insbesondere nahezu wöchentliche sog. „Schleierfahndungen“ im Kreis Giessen), nimmt die „Null Toleranz“-Linie in Giessen immer präsentere Züge an.
Hier eine (vermutlich unvollständige Auflistung) einiger Vorfälle im Umgang mit sog. „Beamtenbeleidigung“ in Giessen:
- im Sommer 2003, im Rahmen einer Nachttanzdemo, erhält ein Träger eines Plakates mit der Aufschrift „ listen to ACAB“ eine Strafanzeige
- im Jahre 2004 werden Kreidesprüche auf der Strasse, mit angeblicher „Beamtenbeleidigung“, zum Anlass genommen die VerfasserInnen anzuzeigen
- das Zeigen des Mittelfingers in eine Bullenkamera führt ebenso zu einer Anzeige und einer Geldstrafe
- im Frühjahr 2005 ist ein Zitat „Fuck the police?“, im Rahmen einer öffentlichen Dokumentation über die Kriminalisierung politischer Aktivisten, ausschlaggebend zum Eingriff, dabei kommt es zu extrem harten Vorgehen gegen den Betroffenen
letzte bekannte Aktionen:
Als am 28.05. in Giessen gegen die Burschenschaft-„NPD-Kaderschmiede“ Dresdensia-Rugia demonstriert wird, kommt es zu Beginn zu einer Verhaftung wegen einem ACAB-Tattoo.
Während der Demonstration werden mehrmals ACAB-Rufe von einigen TeilnehmerInnen angestimmt. Die Einsatzkräfte dokumentieren durch Kameraeinsätze die Parolen und nehmen im Anschluß an die Demonstration die Personalien einer Person auf, der das Rufen von ACAB unterstellt wurde. Dieser Person droht eine Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“.
Am 03.06.05 fand eine Kundgebung gegen die Abschiebung von fünf Iranern in Giessen statt. Ein Transparent mit der Aufschrift „Nazis morden der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ wird zum Anlass genommen, wegen „Verunglimpfung des Staates“ Anzeige zu erstatten.
Dieses Vorgehen steht, wie beschrieben, in seiner Konsequenz sinnbildlich für die „Null-Toleranz“-Linie. Diese scheint sich jedoch auch bundesweit, natürlich auch parteiübergreifend, immer mehr durchzusetzen und spiegelt lediglich den Zeitgeist wieder. Häufig drangen in der Vergangenheit Berichte durch, wo wegen ACAB-Buttons o.ä. Anzeige erstattet wurde.
Interessant jedoch sollte die Frage im Umgang mit diesen Anzeigen sein. Juristisch gesehen bleibt es weiterhin fraglich, ob das Rufen einer Verallgemeinerung von „All Cops are bastards“ den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ deckt. Hier sollte weiter angesetzt werden, ähnlich wie damals bei der Frage um „Soldaten sind Mörder“.
Um den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ zu erfüllen, muss ein Beamter sich persönlich angesprochen fühlen, was stets subjektive Auslegungssache ist. Da scheint schon das Empfinden des Einzelnen zu reichen.
Da der Umgang mit der Parole „ACAB“ vermutlich noch häufiger durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet werden wird, sollte sich der Thematik intensiver angenommen werden.
Hier eine (vermutlich unvollständige Auflistung) einiger Vorfälle im Umgang mit sog. „Beamtenbeleidigung“ in Giessen:
- im Sommer 2003, im Rahmen einer Nachttanzdemo, erhält ein Träger eines Plakates mit der Aufschrift „ listen to ACAB“ eine Strafanzeige
- im Jahre 2004 werden Kreidesprüche auf der Strasse, mit angeblicher „Beamtenbeleidigung“, zum Anlass genommen die VerfasserInnen anzuzeigen
- das Zeigen des Mittelfingers in eine Bullenkamera führt ebenso zu einer Anzeige und einer Geldstrafe
- im Frühjahr 2005 ist ein Zitat „Fuck the police?“, im Rahmen einer öffentlichen Dokumentation über die Kriminalisierung politischer Aktivisten, ausschlaggebend zum Eingriff, dabei kommt es zu extrem harten Vorgehen gegen den Betroffenen
letzte bekannte Aktionen:
Als am 28.05. in Giessen gegen die Burschenschaft-„NPD-Kaderschmiede“ Dresdensia-Rugia demonstriert wird, kommt es zu Beginn zu einer Verhaftung wegen einem ACAB-Tattoo.
Während der Demonstration werden mehrmals ACAB-Rufe von einigen TeilnehmerInnen angestimmt. Die Einsatzkräfte dokumentieren durch Kameraeinsätze die Parolen und nehmen im Anschluß an die Demonstration die Personalien einer Person auf, der das Rufen von ACAB unterstellt wurde. Dieser Person droht eine Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“.
Am 03.06.05 fand eine Kundgebung gegen die Abschiebung von fünf Iranern in Giessen statt. Ein Transparent mit der Aufschrift „Nazis morden der Staat schiebt ab, das ist das gleiche Rassistenpack“ wird zum Anlass genommen, wegen „Verunglimpfung des Staates“ Anzeige zu erstatten.
Dieses Vorgehen steht, wie beschrieben, in seiner Konsequenz sinnbildlich für die „Null-Toleranz“-Linie. Diese scheint sich jedoch auch bundesweit, natürlich auch parteiübergreifend, immer mehr durchzusetzen und spiegelt lediglich den Zeitgeist wieder. Häufig drangen in der Vergangenheit Berichte durch, wo wegen ACAB-Buttons o.ä. Anzeige erstattet wurde.
Interessant jedoch sollte die Frage im Umgang mit diesen Anzeigen sein. Juristisch gesehen bleibt es weiterhin fraglich, ob das Rufen einer Verallgemeinerung von „All Cops are bastards“ den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ deckt. Hier sollte weiter angesetzt werden, ähnlich wie damals bei der Frage um „Soldaten sind Mörder“.
Um den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ zu erfüllen, muss ein Beamter sich persönlich angesprochen fühlen, was stets subjektive Auslegungssache ist. Da scheint schon das Empfinden des Einzelnen zu reichen.
Da der Umgang mit der Parole „ACAB“ vermutlich noch häufiger durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet werden wird, sollte sich der Thematik intensiver angenommen werden.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
a.c.a.b.
a.c.a.b. heißt
Steht jedenfalls im (englischen) Wikipedia.
Komisch dass die BCops da was gegenhaben...
Fuck the police - Urteil als Dammbruch
lol
naja aber heir mal n link: http://www.troublemaker.de/beschluss.htm
außerdem gibt es garkeine beamtenbeleidigung sondern das heißt beleidigung
passt aber auf denn die bullen sind nich klug aber sitzen am besseren hebel als ...wir
Bastard
bei hunden spricht man von bastarden wenn es 2 hund von verschiedenen rassen sind. daher mischling. das rassische ist in dem zusammenhang aus der tierwelt. bis in die heutige zeit werden in streng katholischen ländern uneheliche kinder als minderwertig angesehen, als bastarde und ihr mütter als huren.
A.C.A.B.
Bastard
Bei Wikipedia wird mensch fündig was genau Bastard bedeuted.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard
Den angeblich "Beamtenbeleidigenden" Spruch, übersetzt mensch wohl am passendesten mit "Alle Polizeibeamten sind uneheliche Kinder". :)
Nicht wirklich, oder?
Ganz allgemein: warum immer gegen die Polizei? Ihr bekämpft schließlich auch nicht die Hunder der Nazis, sondern deren dumme Herrchen. Warum wird dann der Widerstand nicht auf die Zuständigen gerichtet? Deswegen soll jetzt niemand Dräger oder ähnliche Sympathieträger "besuchen", aber es gibt doch jede menge wirksamer gewaltfreier Aktionen.
Beleidigung
nochmal zum Bastard
Bastard oder Faschismus!
Jeder der auf eine regierungskritische Demo geht, muß wissen, daß er jederzeit unter irgendeinem Vorwand strafbar gemacht werden kann - de Rest machen die dreckig-schlauen Volljuristen bei der Staatsanwaltschaft und der Richterei: angebliche Beleidigung, angeblicher Widerstand, angebliches irgendwas..
Es soll systematisch in diesem Land die Angst geschürt und die Menschen eingeschüchtert werden!
ACAB
Im Übrigen liegt eine Beleidigung nur vor, wenn der "verdiente Ehranspruch" des Betroffenen verletzt wird. ;)
ACAB ist darüber hinaus eine eingetragene Marke einer Klamottenfirma.
ärgerlich aber nicht durchsetzbar!
Amtsgericht Tiergarten
Beschluss
Geschäftsnummer: 238 Cs 877/99 Datum 19.01.2000
In der Strafsache gegen
...
wegen Beleidigung
wird der Erlass des Stafbefehls nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Oktober 1999 abgelehnt.
Gründe
Der Antrag war nach § 408 Abs. 2 StPO abzulehnen, da der Angeschuldigte einer Beleidigung
(§ 185 StGB) nicht hinreichend verdächtig ist.
Der Tatbestand der Beleidigung ist begrifflich der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines
anderen druch vorsätzliche Kundgabe der Miß- ooder Nichtachtung (Tröndle/Fischer, § 185,
Rn. 1). Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines
T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B.") nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da
dies die Abkürzung für den englischen Satz "All Cops Are Bastards" sein soll.
Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306,
sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar
grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv,
um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über
überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle
Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die persönliche
Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch.
Um einen entsprechenden Fall handelt es sich hier. Sollte es sich bei der - dem Gericht bislang
unbekannten - Abkürzung "A.C.A.B." um den englischen Satz "All Cops Are Bastards"
handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich "alle Polizisten" ("All Cops")
getroffen. "Alle Polizisten" ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306f.
zum Problem der Formulierung "Alle Soldaten") kein ausreichend definiertes Kollektiv. Es ist
auch durch Auslechung nicht auf ein ausreichend definiertes Kollektiv (etwa "alle Polizisten in
Berlin", maximal - wenn auch bereits fraglich - "alle deutschen Polizisten") zurückzuführen.
Denn um eine solche Einschränkung der Gruppe vorzunehmen, müßte darlegbar sein, daß
gerade diese eingeschränkte Gruppe gemeint ist. Dafür existieren hier keine ausreichenden
Anhaltspunkte. Die Aufschrift ist in verkürzten englischem Code, so daß schon fraglich ist, ob
damit eine Einschränkung auf die deutsche Polizei möglich ist. Die Tatsache allein, daß der
Angeschuldigte das T-Shirt in Berlin trug, genügt als Ansatzpunkt dafür jedenfalls nicht. Auch
die - im Strafbefehl nicht erwähnte - Rückenzeichnung des T-Shirts genügt hierfür nicht, da die
Tatsache alleine, daß dort die üblicherweise bei deutschen Polizeifahrzeugen und Uniformen
verwendeten Farben (weiß und grün) zu sehen sind, einen Bezug der englischen Aufschrift auf
(allein) deutsche (oder enger Berliner) Polizisten nicht zwingend gestattet. Es kann daher nicht
mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen
werden, daß der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber
als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken
wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe
zu werten.
Dieses Ergebnis entspricht auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, daß einer
Aussage, die weitere mögliche Deutungen zuläßt, von denen nur eine strafbar ist, nur dann der
strafbare Inhalt im Wege der Auslegung zugrundegelegt werden darf, wenn alle anderen
Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (vgl.
BVerfG NJW 1994, 2943 -Leitsatz- und 2944, sog. erste "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung.
Der Erlaß des Strafbefehls war daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen.
Gegen diesen Beschluß ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig.
Dr. Simmler
Richterin
acab
Polizisten sind auch Menschen
acab
Bedeutung
In Wirklichkeit heißt es (für alle, die es noch nicht wussten) "All Cops are Bastards". Deshalb auch die Aufregung. Aber dass es wirklich Probleme deswegen geben könnte, bezweifle ich. Gebt einfach an, dass es ne eingetragene Marke ist, die man doch wohl tragen darf. Und außerdem beinhaltet das Wort "Bastard" keine wirkliche Beleidigung, wie bereits öfter geschrieben.
Ansonsten kann ich den Betroffenen nur viel Glück wünschen...
Gegen staatliche Repression auflehnen!
Soweit,
revo
"Beamtembeleidigung"?
Es gibt nur den § 185 des Strafgesetzbuches der für jeden gilt.
Kennt eigentlich jeder Verkehrspolizist diese Abkürzung?
Wäre interessant zu wissen.
Dann könnte man sich das auf das Auto/Fahrzeug kleben.
Zur Provokationsverstärkung nimmt man dann immer eine Bibel mit und erklärt auf Anfrage sehr süffisant dass es "Always Carry A Bible" bedeutet.
Gibt es eigentlich irgendwo einen entsprechenden provokanten Aufkleber im Internet herunterzuladen (gibt bedruckbare Aufkleberbögen) der provokant genug ist damit diese Zielgruppe ("Totto & Harry" und was da noch so rumkreucht und fleucht) es auf jeden Fall versteht.
Wichtig ist hier auch das wirken des Aufklebers. So ein wasserfester echter Aufkleber zeigt dass das Teile aus Massenfertigung sind (auch wenn sie selbstbedruckt sind) und provoziert so wohl mehr, als wenn es nach einem "einzelnen Spinner" aussieht.
Am besten ein provokanter Spruch der eine Internetadresse zeigt.
So ist die provokante Wirkung noch größer, da man sofort sieht dass das auch noch im Internet zu finden ist (und andere es dort lesen könnten).
A.C.A.B ich kanns nich mehr sehen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@Beamtennichtbeleidiger
Meinungsfreiheit
Bastards?!
Das Beamtenbeleidigung allerdings, gesondert von der Mitbürgerbeleidigung, als Straftat geahndet wird finde ich ebengenauso fragwürdig.
Diese Anzeigen sind sehr ärgerlich, weil in der Sache lachhaft und doch teuer und ein restriktiv-kommunikatives Mittel des Staates die Meinungsäusserung gegenüber der Exekutive gut zu Überdenken.
Da wir ja sowieso das Maul halten bei Aussagen, es am besten nicht dazu kommen lassen, was bedeutet auch effektiver politisch zu arbeiten, ist es doch erst recht ärgerlich sich wegen solch beschissenem Rasse-Jargon auseinandersetzen zu müssen.
heisst aber nicht Mischling
Naja
ACAB
gerichtsbeschluß zum thema
http://www.troublemaker.de/beschluss.htm
...
In den 50ern...
Ich bekam immerhin einen Freispruch für mein "du faschistisches Arschloch"als mich ein Behelmter mit seinem Schild vom Rad hebelte.Der Richter wertete, auf meine und die Einlässe meines Anwalts,dieses Tun als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr und verwies den Fall ans Vekehrsgericht welches das ganze Verfahren unterschlug
@ nomen est omen
im übrigen würden die herren und damen staatsdiener deinen vergleich mit nazihunden wohl ebenfalls als beleidigung werten ...
ANANAS CITRONE APFEL BANANE
Freie Meinungsäußerung
@offengesagt
A.C.A.B.
öhm, hää?
abschleißend
Nun ja, ACAB würde ich aufjedenfall als beleidigung gelten lassen - sonst würde dieses auch nicht in dieser weise genutzt werden!
der Beitrag, "ans bein pissen", gibt die sache m. E. 100% wieder. Ob und wie man nun alle "bulln" beleidigt, sollte man sich vorher überlegen. Und dann später nicht den intolleranten spielen und die sache verharmlosen!
Auch mit den schmierereinen würde ich an eurer stelle sehr forsichtig sein, da nun der zuständige alle schmierereien, mit einem dünnen schwarzen stift, (in deinem bezirk) anhängen kann. Am besten unterlassen, und die ausrede - war nicht mit absicht ect. gilt sowieso nicht und die BVG merkt sich übrigens alles.
Wenn ihr die lieben männer in grün beleidigen wollt dann macht das doch offensiv; a la: "fuck the law...". Aber viel sinfoller find ich folgendes wie "G8-stoppen!!"
und für alle anderen: da man cop zweifelhaft als "Bulle" übersetzen kann.. und bastard als... heisse dass... dass das rindviehcher offensichtlich mischlinge sind. Was ja bei den meisten zutreffen würde.
HA HA HA