Southtek Prozess Freiburg: staatliche Willkür
Am vergangenem Donnerstag wurde das Revisionsverfahren gegen den Hauptangeklagten des Southtek Prozesses im Schnelldurchgang auf äußerst fragwürdige Weise durchgezogen. Wegen Krankheit konnte der Hauptangeklagte nicht zum Prozess erscheinen. Aufgrund fehlerhafter Informationen der observierenden Beamten (KFZ Kennz.: FR A 743) sowie zweifelhafter Vorgehensweise im Bezug auf Prüfung des Attestes, wurde dem Einspruch nicht stattgegeben.
Mit rechten Dingen ist es am vergangenen Donnerstag (11.11.04) wahrhaftig nicht zu gegangen. Nicht nur, dass Zuhörer des Southtek Prozesses intensiv kontrolliert wurden oder gar mit der Ausrede, der Prozess sei abgesagt, nicht vorgelassen wurden, auch der verhandlungsführende Richter verleitete eine Arzthelferin zum Bruch der Schweigepflicht, indem er sie telefonisch von dieser enthob.
Dem Angeklagten wurde unterstellt, die Krankheit vorgetäuscht zu haben, um dem Gerichtsverfahren zu entgehen.
Laut observierender Beamte hätte der Angeklagte auf einer Umparkaktion einer Freiburger Wagenburg teilgenommen. Dazu der Richter "Wer Autos umparken kann, kann auch an einer Verhandlung teilnehmen." Allerdings können sämtliche Bewohner des Platzes beteuern, dass der Angeklagte nicht an dieser Aktion teilgenommen hat.
Die Strafe über mehrere tausend Euro wurde für rechtskräftig gesprochen.
Die Voreingenommenheit der Justiz und die Willkür, mir der dieses Verfahren durchgezogen wurde, ist offensichtlich.
Scheinbar haben sich die Ordnungskräfte in Freiburg auf die Fahne geschrieben, gezielt einzelne Personen aus der Freiburger Szene fertig zu machen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt findet nicht statt!
Wie kann man ein Justizsystem noch ernstnehmen, wenn es sich nicht einmal an seine Regeln halten kann?!
Freiburg kocht!
Dem Angeklagten wurde unterstellt, die Krankheit vorgetäuscht zu haben, um dem Gerichtsverfahren zu entgehen.
Laut observierender Beamte hätte der Angeklagte auf einer Umparkaktion einer Freiburger Wagenburg teilgenommen. Dazu der Richter "Wer Autos umparken kann, kann auch an einer Verhandlung teilnehmen." Allerdings können sämtliche Bewohner des Platzes beteuern, dass der Angeklagte nicht an dieser Aktion teilgenommen hat.
Die Strafe über mehrere tausend Euro wurde für rechtskräftig gesprochen.
Die Voreingenommenheit der Justiz und die Willkür, mir der dieses Verfahren durchgezogen wurde, ist offensichtlich.
Scheinbar haben sich die Ordnungskräfte in Freiburg auf die Fahne geschrieben, gezielt einzelne Personen aus der Freiburger Szene fertig zu machen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt findet nicht statt!
Wie kann man ein Justizsystem noch ernstnehmen, wenn es sich nicht einmal an seine Regeln halten kann?!
Freiburg kocht!
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