Hartz IV und Flüchtlinge

weg mit Hartz IV - das schaffen wir! 23.09.2004 14:08 Themen: Antirassismus Soziale Kämpfe
Flüchtlinge und Initiativen befürchten eine Verschärfung der Situation von MigrantInnen durch Hartz IV. Auch im September 2004 ist noch nicht ganz klar, wie Hartz IV kombiniert mit dem Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar 2005 umgesetzt wird.
Hartz IV und die Folgen für Flüchtlinge und MigrantInnen

Bereits nach der jetzigen Gesetzeslage sind Nicht-EU-MigrantInnen und vor allem Asylsuchende auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Bundesregierung plant keine grundsätzliche Änderung dieser Politik, aber einige Verschlechterungen im Detail.

Alle Ausländer, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind künftig vom Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen. Dies betrifft Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die gearbeitet haben, arbeitslos wurden und deren Arbeitslosengeldbezug auslief. Allerdings hat diese Personengruppe auch in der Vergangenheit oft keine Arbeitslosenhilfe erhalten, da das Bundessozialgericht auf Grund des nachrangigen Arbeitsmarktzugangs angenommen hat, dass der Arbeitsmarkt für diese Personen - nach einjähriger Arbeitslosigkeit und erfolglosen Vermittlungsversuchen - verschlossen ist. In der Praxis wurde die Rechtsprechung nicht immer so angewendet. In Zukunft wird einheitlich verfahren - und kein ALG II gewährt.

Einige andere Konsequenzen von Hartz IV und Zuwanderungsgesetz stehen noch nicht endgültig fest, denn noch vor dem 1. Januar 2005 soll ein "Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" verabschiedet werden. Die Bundesregierung hat am 3. September 2004 einen Entwurf vorgelegt.

Nach dem gegenwärtigen Stand von Hartz IV in Verbindung mit dem Zuwanderungsgesetz fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer Altfallregelung unter das AsylbLG und erhalten somit kein ALG II. Der Entwurf für das Änderungsgesetz reduziert den Kreis der Betroffenen auf Personen, die eine Aufenthaltsbefugnis/-erlaubnis "wegen des Krieges" (also wegen eines vorübergehenden Zustandes) erhalten haben.

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" werden mehrere Einschränkungen, die bislang für BezieherInnen von Sozialhilfe galten, nun auf BezieherInnen von ALG II ausgeweitet. Dies betrifft die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs, das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten und das eigenständige unbefristete Aufenthaltsrecht der Kinder. Der Entwurf sieht nicht vor, die Ermessensausweisung bei Sozialhilfebezug auf die
BezieherInnen von ALG II auszuweiten.

Das Änderungsgesetz beinhaltet also sowohl eine Verbesserung als auch Verschlechterungen gegenüber den bereits beschlossenen Zuwanderungs- und Hartz- Gesetzen. Da das Gesetz den Bundesrat passieren muss, ist zu befürchten, dass die CDU dort versucht, weitere Verschlechterungen durchzusetzen bzw. die Verbesserung zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, die Debatte zu verfolgen und ggf. aktiv zu werden.

Flüchtlinge und andere Gruppen von MigrantInnen werden vor allem durch die grundsätzliche Stoßrichtung von Hartz IV (mit-)betroffen sein: Das Gesetz drängt Menschen in Billigjobs und erhöht vor allem in diesem Bereich des Arbeitsmarktes die Konkurrenz. Es ist absehbar, dass dort in Zukunft ausländische Beschäftigte zunehmend verdrängt werden. Das gilt vor allem im Bereich des "nachrangigen Arbeitsmarktzugangs", wo im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung künftig immer erst die Hartz-LeistungsbezieherInnen vorrangig berücksichtigt werden müssen.

Ausführliche Informationen von Georg Classen über die Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf MigrantInnen und Flüchtlinge:
 http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Lesehilfe_ALG_II.pdf
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Ergänzungen

gegen den SPD Parteitag in Hanau

11 23.09.2004 - 17:07
am 9.10 gibt es eine Kundgebung von antifaschistischen Gruppen gegen den SPD Parteitag in Hanau und reaktionäre Ideologien in der Anti-Sozialabbau Bewegung.

mehr unter  http://de.indymedia.org/2004/09/94297.shtml

9.10. - 12 Uhr Schloßplatz in Hanau - Gegen Sozialabbau, Arbeitswahn und Standortnationalismus - Keinen Finger Krumm für diese Gesellschaft !

photo...

institut für nomadologie 23.09.2004 - 18:04
ein kleiner link zu dem obigen photo:
 http://www.berliner-geschichtswerkstatt.de/mauern/
vielen dank.

ALG II VERZÖGERN !

sd 24.09.2004 - 03:59
Es besteht die realistische Chance, dass die Umsetzung von Hartz IV zum 1. Januar kippt und sich um Monate verzögert. Das wäre ein kleiner Sieg für uns und eine erste Schlappe für die Strategen der Armutsverwaltung. Dafür würde es reichen, wenn viele Leistungsberechtigte ihre Formulare erst Anfang Dezember 2004 abgeben.

Die Bundesagentur (BA) pfeift jetzt schon aus dem letzten Loch, die Mitarbeiter sind unmotiviert, schlecht eingearbeitet, die Computerprogramme funktionieren nicht. Ein kleiner Tritt noch und der tönerne Riese fällt auf die Schnauze. Der interne "Handlungsleitfaden für Agenturen" gibt an: "Ab Mitte Dezember muss für vollständige Anträge, die nicht mehr bearbeitet werden können, eine Abschlagszahlung angeordnet werden [...] Ab dem 1. Januar 2005 müssen für unmittelbar Bedürftige Bargeld und Schecks bereitgehalten werden.

Zum 2. August meldete die "Westdeutsche Zeitung", dass die Bundesregierung im Oktober prüfen wolle, ob das "Hartz IV-Gesetz" pünktliche in Kraft treten könne.

Zu Terminen erscheinen,
aber nicht abgeben

Um die Anträge einzutreiben, schickt uns die BA in Köln persönliche Termine, bei denen wir unsere Formulare abgeben sollen. Diese Termine sind für die Abgabe der Anträge keineswegs bindend. Ihr solltet zwar hingehen (Mitwirkungspflicht), könnt aber immer behaupten, ihr hättet noch gar keine Formulare erhalten, hättet noch Fragen, würdet mit Beratungsstellen in Kontakt stehen etc. Theoretisch reicht der 31. Dezember 2004 für die Abgabe aus. Wir schlagen einen etwas früheren Termin vor: den 6. Dezember 2004. Dann haben wir zur Sicherheit noch zweieinhalb Wochen.

Geld her - oder richtig Zoff!

Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen von der Androhung, wir könnten 2005 ohne Geld dastehen, wenn wir die Anträge später abgeben. Wir müssen offensiver an die Sache heran gehen: Wenn eine(r) von uns im Januar oder Februar 2005 tatsächlich ohne Geld dastehen sollten, dann kracht es richtig. Dann werden wir gemeinsam so lange in den Amtsfluren sitzen, bis die Schecks, Abschlagszahlungen oder sonstiges, bar in unsere Hände wandern. Dieses Szenario wird sich Rot-Grün ersparen wollen. Also: Mitmachen, Antrag verzögern und weitersagen!

Gemeinsame Abgabe
der ALG II-Anträge
Montag, 6. Dezember 04, bei eurem örtlichen Arbeitsamt!

AK faxen dicke +++  AKfaxendicke@gmx.de