Meineidprozess gegen Polizisten in Lüneburg

CastorGruppe Dahlenburg 02.11.2003 09:28 Themen: Atom Repression
Im Sommer 2001 war ein Atomkraftgegner aus der CastorGruppe Dahlenburg wegen "Gefährlicher Körperverletzung" vor dem Amtsgericht Lüneburg angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, während des Castor-Transportes im März 2001 den Essener Polizisten Harald H. mit dem Fuß ins Gesicht und an die Hand getreten zu haben. Und zwar sollte dies geschehen sein, als der Polizist vor der Infowiese in Dahlenburg gerade dabei war, die Reifenventile am Fahrzeug eines anderen Demonstranten abzuschneiden. Der Anklage lagen eine Anzeige des Polizisten H. und drei wortgleiche Aussagen von Polizei-Zeugen zugrunde.
Die vier Polizisten wiederholten ihre Vorwürfe vor Gericht in den buntesten, allerdings auch widersprüchlichsten Farben, so dass sich ihre Aussagen während des dreitägigen Prozesses als erfunden und erlogen herausstellten und die Anklage in sich zusammenbrach. Der angeklagte Atomkraftgegner wurde freigesprochen. Und der Vorsitzende Richter Kompisch kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluß, "dass die Polizeibeamten Falschaussagen, bzw. zugunsten ihres Kollegen Meineide geschworen haben." Er sprach von "falsch verstandenem Corpsgeist" und davon, "dass sich der Einsatz eben nicht so, wie von den Polizeibeamten dargestellt, abgespielt hat", und "dass die Polizeibeamten entweder die Nichtverhältnismäßigkeit ihres Einsatzes oder andere Dinge während des Einsatzes verbergen wollten."

Selbst der Staatsanwalt erklärte zu dem Auftreten der Polizisten, "wir lassen uns hier doch nicht vorführen", und kündigte noch während des Prozesses an, die vier Polizisten wegen Meineids, Falschaussage und Freiheitsberaubung anzuklagen. Aufgrund von Erfahrungen - in 99 von 100 ähnlich gelagerten Fällen verläuft so etwas stillschweigend im Sande - stieß diese Ankündigung in der CastorGruppe Dahlenburg zunächst auf ungläubige Skepsis. Umso größer war dann das Erstaunen, dass die vier Essener Polizisten tatsächlich wegen "Falschaussage und Meineid" angeklagt wurden und nun am 5. November 2003 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Lüneburg ihr Prozeß beginnt. Auch Castorgegner aus Dahlenburg sind als Zeugen zu dem Prozeß geladen.

CastorGruppe Dahlenburg
c/o U. Hergenröder, Im Dorfe 19 21368 Dahlenburg
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Ergänzungen

Zur Verbesserung der Lesbarkeit...

tux 02.11.2003 - 10:07
... die Zeichenkodierung im Browser auf Unicode(utf8) setzen, falls Umlaute bei euch nicht richtig dargestellt werden.

@tux

tux2 02.11.2003 - 18:08
Naja, Fragezeichen anstelle von undefiniertem Zeugs sind auch nicht so der Bringer...

Auf ein Neues...

CastorGruppe Dahlenburg 02.11.2003 - 20:54
Von Word unter Windows zu OpenOffice/Linux muss ja schiefgehen...
Hoffe es ist jetzt lesbarer

Presseerklärung der CastorGruppe Dahlenburg 28.11.2003

Meineid-Prozeß gegen Essener Polizisten

Im Sommer 2001 war ein Atomkraftgegner aus der CastorGruppe Dahlenburg wegen "Gefährlicher Körperverletzung" vor dem Amtsgericht Lüneburg angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, während des Castor-Transportes im März 2001 den Essener Polizisten Harald H. mit dem Fuß ins Gesicht und an die Hand getreten zu haben. Und zwar sollte dies geschehen sein, als der Polizist vor der Infowiese in Dahlenburg gerade dabei war, die Reifenventile am Fahrzeug eines anderen Demonstranten abzuschneiden. Der Anklage lagen eine Anzeige des Polizisten H. und drei wortgleiche Aussagen von Polizei-Zeugen zugrunde.

Die vier Polizisten wiederholten ihre Vorwürfe vor Gericht in den buntesten, allerdings auch widersprüchlichsten Farben, so dass sich ihre Aussagen während des dreitägigen Prozesses als erfunden und erlogen herausstellten und die Anklage in sich zusammenbrach. Der angeklagte Atomkraftgegner wurde freigesprochen. Und der Vorsitzende Richter Kompisch kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluß, "dass die Polizeibeamten Falschaussagen, bzw. zugunsten ihres Kollegen Meineide geschworen haben." Er sprach von "falsch verstandenem Corpsgeist" und davon, "dass sich der Einsatz eben nicht so, wie von den Polizeibeamten dargestellt, abgespielt hat", und "dass die Polizeibeamten entweder die Nichtverhältnismäßigkeit ihres Einsatzes oder andere Dinge während des Einsatzes verbergen wollten."

Selbst der Staatsanwalt erklärte zu dem Auftreten der Polizisten, "wir lassen uns hier doch nicht vorführen", und kündigte noch während des Prozesses an, die vier Polizisten wegen Meineids, Falschaussage und Freiheitsberaubung anzuklagen. Aufgrund von Erfahrungen - in 99 von 100 ähnlich gelagerten Fällen verläuft so etwas stillschweigend im Sande - stieß diese Ankündigung in der CastorGruppe Dahlenburg zunächst auf ungläubige Skepsis. Umso größer war dann das Erstaunen, dass die vier Essener Polizisten tatsächlich wegen "Falschaussage und Meineid" angeklagt wurden und nun am 5. November 2003 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Lüneburg ihr Prozeß beginnt. Auch Castorgegner aus Dahlenburg sind als Zeugen zu dem Prozeß geladen.

CastorGruppe Dahlenburg
c/o U. Hergenröder, Im Dorfe 19 21368 Dahlenburg


Wat is denn nu dabei rausgekommen ?

Karl Heinz Pachulka 06.11.2003 - 22:12
könntet ihr mal bitte den Ausgang der Verhandlung posten ?
Danke

sehen uns am Samstag. Und näXte Woche: Rock'n Roll !!!

Freispruch!

JD 09.11.2003 - 23:06
Ein Freispruch erster Klasse ist natürlich dabei rausgekommen. Der Richter bestätigte schließlich, dass die Aussagen der Polizeibeamten sowohl im ersten, als auch im zweiten Verfahren absolut glaubwürdig gewesen seien.

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Viel Glück! — kannnichtkommen