Meineidprozess gegen Polizisten in Lüneburg
Im Sommer 2001 war ein Atomkraftgegner aus der CastorGruppe Dahlenburg wegen "Gefährlicher Körperverletzung" vor dem Amtsgericht Lüneburg angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, während des Castor-Transportes im März 2001 den Essener Polizisten Harald H. mit dem Fuß ins Gesicht und an die Hand getreten zu haben. Und zwar sollte dies geschehen sein, als der Polizist vor der Infowiese in Dahlenburg gerade dabei war, die Reifenventile am Fahrzeug eines anderen Demonstranten abzuschneiden. Der Anklage lagen eine Anzeige des Polizisten H. und drei wortgleiche Aussagen von Polizei-Zeugen zugrunde.
Die vier Polizisten wiederholten ihre Vorwürfe vor Gericht in den buntesten, allerdings auch widersprüchlichsten Farben, so dass sich ihre Aussagen während des dreitägigen Prozesses als erfunden und erlogen herausstellten und die Anklage in sich zusammenbrach. Der angeklagte Atomkraftgegner wurde freigesprochen. Und der Vorsitzende Richter Kompisch kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluß, "dass die Polizeibeamten Falschaussagen, bzw. zugunsten ihres Kollegen Meineide geschworen haben." Er sprach von "falsch verstandenem Corpsgeist" und davon, "dass sich der Einsatz eben nicht so, wie von den Polizeibeamten dargestellt, abgespielt hat", und "dass die Polizeibeamten entweder die Nichtverhältnismäßigkeit ihres Einsatzes oder andere Dinge während des Einsatzes verbergen wollten."
Selbst der Staatsanwalt erklärte zu dem Auftreten der Polizisten, "wir lassen uns hier doch nicht vorführen", und kündigte noch während des Prozesses an, die vier Polizisten wegen Meineids, Falschaussage und Freiheitsberaubung anzuklagen. Aufgrund von Erfahrungen - in 99 von 100 ähnlich gelagerten Fällen verläuft so etwas stillschweigend im Sande - stieß diese Ankündigung in der CastorGruppe Dahlenburg zunächst auf ungläubige Skepsis. Umso größer war dann das Erstaunen, dass die vier Essener Polizisten tatsächlich wegen "Falschaussage und Meineid" angeklagt wurden und nun am 5. November 2003 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Lüneburg ihr Prozeß beginnt. Auch Castorgegner aus Dahlenburg sind als Zeugen zu dem Prozeß geladen.
CastorGruppe Dahlenburg
c/o U. Hergenröder, Im Dorfe 19 21368 Dahlenburg
Selbst der Staatsanwalt erklärte zu dem Auftreten der Polizisten, "wir lassen uns hier doch nicht vorführen", und kündigte noch während des Prozesses an, die vier Polizisten wegen Meineids, Falschaussage und Freiheitsberaubung anzuklagen. Aufgrund von Erfahrungen - in 99 von 100 ähnlich gelagerten Fällen verläuft so etwas stillschweigend im Sande - stieß diese Ankündigung in der CastorGruppe Dahlenburg zunächst auf ungläubige Skepsis. Umso größer war dann das Erstaunen, dass die vier Essener Polizisten tatsächlich wegen "Falschaussage und Meineid" angeklagt wurden und nun am 5. November 2003 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Lüneburg ihr Prozeß beginnt. Auch Castorgegner aus Dahlenburg sind als Zeugen zu dem Prozeß geladen.
CastorGruppe Dahlenburg
c/o U. Hergenröder, Im Dorfe 19 21368 Dahlenburg
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Ergänzungen
Zur Verbesserung der Lesbarkeit...
@tux
Auf ein Neues...
Hoffe es ist jetzt lesbarer
Presseerklärung der CastorGruppe Dahlenburg 28.11.2003
Meineid-Prozeß gegen Essener Polizisten
Im Sommer 2001 war ein Atomkraftgegner aus der CastorGruppe Dahlenburg wegen "Gefährlicher Körperverletzung" vor dem Amtsgericht Lüneburg angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, während des Castor-Transportes im März 2001 den Essener Polizisten Harald H. mit dem Fuß ins Gesicht und an die Hand getreten zu haben. Und zwar sollte dies geschehen sein, als der Polizist vor der Infowiese in Dahlenburg gerade dabei war, die Reifenventile am Fahrzeug eines anderen Demonstranten abzuschneiden. Der Anklage lagen eine Anzeige des Polizisten H. und drei wortgleiche Aussagen von Polizei-Zeugen zugrunde.
Die vier Polizisten wiederholten ihre Vorwürfe vor Gericht in den buntesten, allerdings auch widersprüchlichsten Farben, so dass sich ihre Aussagen während des dreitägigen Prozesses als erfunden und erlogen herausstellten und die Anklage in sich zusammenbrach. Der angeklagte Atomkraftgegner wurde freigesprochen. Und der Vorsitzende Richter Kompisch kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluß, "dass die Polizeibeamten Falschaussagen, bzw. zugunsten ihres Kollegen Meineide geschworen haben." Er sprach von "falsch verstandenem Corpsgeist" und davon, "dass sich der Einsatz eben nicht so, wie von den Polizeibeamten dargestellt, abgespielt hat", und "dass die Polizeibeamten entweder die Nichtverhältnismäßigkeit ihres Einsatzes oder andere Dinge während des Einsatzes verbergen wollten."
Selbst der Staatsanwalt erklärte zu dem Auftreten der Polizisten, "wir lassen uns hier doch nicht vorführen", und kündigte noch während des Prozesses an, die vier Polizisten wegen Meineids, Falschaussage und Freiheitsberaubung anzuklagen. Aufgrund von Erfahrungen - in 99 von 100 ähnlich gelagerten Fällen verläuft so etwas stillschweigend im Sande - stieß diese Ankündigung in der CastorGruppe Dahlenburg zunächst auf ungläubige Skepsis. Umso größer war dann das Erstaunen, dass die vier Essener Polizisten tatsächlich wegen "Falschaussage und Meineid" angeklagt wurden und nun am 5. November 2003 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Lüneburg ihr Prozeß beginnt. Auch Castorgegner aus Dahlenburg sind als Zeugen zu dem Prozeß geladen.
CastorGruppe Dahlenburg
c/o U. Hergenröder, Im Dorfe 19 21368 Dahlenburg
Wat is denn nu dabei rausgekommen ?
Danke
sehen uns am Samstag. Und näXte Woche: Rock'n Roll !!!
Freispruch!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Viel Glück!