AfD Politiker Florian Jäger von Volksverhetzung freigesprochen

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Das Bayrische Oberste Landesgericht stellt sich an die Seite des AfD Politikers Florian Jäger und spricht diese vom Vorwurf der Volksverhetzung frei!

Die Vorgeschichte

AfD-Politiker Jäger, der auch mal kurzzeitig im Bundestag saß, hatte 2021 auf seinem facebook-Konto ein Video veröffentlicht, in welchem er "Propaganda" gegen Menschen kritisierte, die sich nicht mit mRNA-Präparaten gegen Covid-19 behandeln lassen wollten. Im Rahmen seines Postings stellte er die Novemberpogrome von 1938 der Corona-Impfkampagne gegenüber. Amtsgericht und Landgericht in München verurteilten ihn wegen Volksverhetzung, da Florian Jäger mit seinem Posting aussage, der Umgang mit  Ungeimpften sei vergleichbar mit den Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938 bei den Novemberpogromen. Urteil: 90 Tagessätze zu je 60 Euro.

Anwaltlich vertreten ließ sich Jäger, von Frank Miksch, einen langjährigen NPD-Funktionär, der an Neonazi-Kundgebungen teilnimmt.

Erfolgreiche Revision vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht

Mit Beschluss vom Beschluss vom 15.01.2024 (Az. 207 StRR 440/23) hoben die Richter*innen des Bayrischen Obersten Landesgerichts die Entscheidungen der Vorinstanz auf und sprachen Florian Jäger frei. Lassen wir die Richter*innen selbst zu Wort kommen. Zitat aus dem Beschluss:

„ Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist – anders als das Landgericht meint – keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (...); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (...). Es liegt nach dem Gesamtzusammenhang des Beitrages vielmehr mindestens genauso nahe, dass der Angeklagte damit zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und „Sündenböcke“ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien. Dafür spricht bereits, dass der Angeklagte die Verfolgung der Juden nicht negiert oder relativiert, sondern darauf verweist, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Reich genauso wenig schuld gewesen seien wie die Ungeimpften an der Pandemie. Die Politik sei vielmehr damals wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle (...). In dieser letztgenannten Deutung wäre die Äußerung des Angeklagten offensichtlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.“

Und damit ist der Kriminalfall geschlossen!

Bewertung und Ausblick

Während der Prozess der Faschisierung in großen Teilen der Gesellschaft und Politik voranschreitet, zugleich zehntausende Menschen auf die Straßen gehen um hiergegen zu protestieren, arbeiten in den Gerichtsstuben Richter*innen daran, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben. Nicht, dass irgendwem geholfen wäre, wenn jemand wie Jäger 5.400 € für seinen facebook-Post hätte bezahlen müssen, dass irgendetwas „besser“ geworden wäre. Aber diese Strafsache zeigt exemplarisch, wie sehr schon jetzt AfD-Politiker*innen auf den Beistand in höchsten Gerichten rechnen dürfen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, kritisierte das Urteil deutlich: »Wenn sogar ein deutsches Gericht hier nicht die Verharmlosung der Schoah erkennt, sehe ich wirklich schwarz«, sagte er am Donnerstag.

Wer in Bayern hingegen eine Hose trägt, die im Gesäßbereich großflächig mit dem Aufdruck ACAB bedruckt ist, darf nicht mit soviel Verständnis und Interpretationsbereitschaft durch OLG-Richter*innen rechnen. Im Gegenteil: eine Verurteilung zu 3.000 € Geldstrafe wegen Beleidigung fiel Gefallen beim 4. Strafsenat des OLG München (erst das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass hier die Meinungsfreiheit verletzt worden sei).

 

 

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