Wird Banu aus Nürnberg jetzt doch ausgewiesen?

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Ein Bündnis für die türkische Kommunistin Banu erzielte nach einem Winter wöchentlicher Mahnwachen noch vor 2 Jahren immerhin den Erfolg, dass eine von der Stadt Nürnberg verfügte Ausweisung verworfen wurde. Aber als gestern zu dieser Kampagne ein Buch vorgestellt werden sollte wurde ruchbar, dass es eben doch einen Ausweisungsbeschluss geben würde – wenn nicht von der Stadt Nürnberg, dann eben vom „Landesamt für Asyl und Rückführungen“ (LfAR). Das Entsetzen ist groß.

 

 

 

Mitmachen! Nehmt Entscheidungsträger in die Pflicht... / Unterschriftenaktion

 

Wenn es vor zwei Jahren keinen Grund gab, Banu auszuweisen, dann heute erst recht nicht: Banu war und ist nie rabiat, gewalttätig oder gar straffällig im herkömmlichen Sinn gewesen. Alles was ihr vorzuhalten ist,
scheint ihre kommunistische Gesinnung zu sein, welche über den höchst umstrittenen §129b des Strafgesetzbuchs zur Straftat erhoben wurde.

 

  • Diese Vorschrift muss schlechterdings weg!

  • Justizminister Marco Buschmann ist aufgefordert, die Verfolgungsermächtigung gegen die TKP-ML zurückzunehmen

  • Und: OB König ist aufgefordert, das Verfahren wieder nach Nürnberg zurückzuholen,  statt seinen Hände nach Abgabe an das LfAR in Unschuld zu waschen

 

Alle sind aufgefordert, diese Forderungen mit zu tragen. Wir haben einen entsprechenden Forderungskatalog vorbereitet, welcher gerne nach Unterschrift(en) an ulli.schneeweiss@verdi.de zurückgesendet werden kann

 

Nun doch? Ausweisung von Dr. Banu Büyükavci

 

 Anlässlich der heutigen mit rund 100 Personen sehr gut besuchten Buchpräsentation “Meine Zelle war ein großer Garten“ über Banu Büyükavci wurde eine fatale Wendung des Falles bekannt:

 

 Während im Jahr 2021 durch das Engagement der Kampagne #BanuMussbleiben eine Ausweisung durch die Stadt Nürnberg verhindert werden konnte, erteilte nun das „Landesamt für Asyl und Rückführungen“ (LfAR) einen Ausweisungsbescheid gegen die bestens anerkannte und integrierte Ärztin am Nürnberger Klinikum.

 

 „Wenn es vor zwei Jahren keinen Grund gab, Banu auszuweisen, dann heute erst recht nicht: Banu war und ist nie rabiat, gewalttätig oder gar straffällig im herkömmlichen Sinn gewesen. Alles was ihr vorzuhalten ist, scheint ihre kommunistische Gesinnung zu sein, welche über eine spezielle Vorschrift des Strafgesetzbuchs zur Straftat erhoben wurde“ stellt Kampagnenkoordinator Ulli Schneeweiß klar.

 

 Über den Grund, warum die Stadt Nürnberg das Verfahren nun an ein anonymes Landesamt abgegeben hat, kann der Verleger des Buches Manfred Rothenberger nur zusammen mit vielen Anderen spekulieren. „Ganz offensichtlich wollte sich die Stadtspitze von Nürnberg an dem Thema nicht erneut die Finger verbrennen und kann nun ihre Hände in Unschuld waschen. Das ist kleinmütig, armselig und rücksichtslos“

 

 Die Perspektive von Banu Büyükavci in Deutschland ist düster: Ein möglicher Asylantrag würde ein weitgehendes Reiseverbot und enge Residenzpflicht, regelmäßige Meldepflichten, ggf. Arbeitsverbot, Auflagen und weitere Gängelungen bedeuten. Sie müsste damit rechnen, dass jede ihrer Äußerungen weiterhin gegen sie verwendet würde.

 

 Banu Büyükavci erwägt daher, eine neue – dritte – Heimat außerhalb Deutschlands zu suchen, in welcher sie nicht staatlicherseits zur unerwünschten Person erklärt wird und ihre Überzeugungen leben kann. „Ich habe nirgendwo so viel Unterstützung und Solidarität wie hier erlebt. Ich weiß jedoch, dass der deutsche Staat mich niemals in Ruhe lassen wird. Es gibt Länder, in denen ich freier leben kann“, so Büyükavci

 

 Dieser verständliche Wunsch nach einer Perspektive außerhalb der BRD entzieht einer Fortführung der Kampagne die Basis.

 

 Die Teilnehmenden der Veranstaltungen waren sich am Ende einig. Der Freistaat Bayern mag sich kraft seiner faktischen Macht vordergründig im Fall einer ihm unangenehmen Ausländerin durchgesetzt haben. Was jedoch nicht nur bei den Träger*innen der Kampagne, sondern bei jedem verständigen Menschen bleibt, ist die feste Überzeugung, dass hier Unrecht geschieht – und mag es noch so sehr formal mit Gesetzen in Einklang zu bringen sein. Banu Büyükavci ist kein Einzelfall, restriktiver Umgang mit Migrant*innen und struktureller Rassismus beherrscht zu oft staatliches Handeln.

 

 Das Kampagnenteam appelliert noch einmal mit einer Briefaktion an Oberbürgermeister König, die bayerischen Bundestagsabgeordneten und Bundesjustizminister Marco Buschmann, dem unsäglichen Missbrauch rund um den §129b StGB ein Ende zu bereiten. Hierzu wurde ein Musterbrief verfasst.[2]

 

 „Was uns niemand nehmen kann, ist zudem die zentrale Erkenntnis, dass Widerstand gegen ungerechtes staatliches Handeln dann erfolgreich ist, wenn alle zusammenhelfen: Kirchen und Kommunisten, Motorradclubs und Gewerkschaften, Parteien, Freischwebende und alle Weiteren,“ so Ulli Schneeweiß.

 

 

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Ergänzungen

Liebe Leute, 

 

 

 

der BuKo ist das höchste beschlussfassende Organ der ver.di. Es ist gelungen, dort noch eine Resolution zu Banu  zu platzieren, welche einstimmig verabschiedet wurde. Seht diese bitte in der Anlage

 

 

 

Viele Grüße

 

 

Ulli Schneeweiß
Gewerkschaftssekretär Team 5 / Rechtsschutz
ver.di Bezirk Mittelfranken

https://mittelfranken.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++1f628fc0-3df4...