Wieder in eigener Sache: Zwischenstand des Entlassungsverfahrens!

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Nachdem im Herbst 2022 eine Münchner Sachverständige zu dem Ergebnis kam, dass von mir keine weiteren rechtlich erheblichen Taten zu erwarten seien und dieser Einschätzung das Freiburger Landgericht nicht folgte, wurden zwei weitere Gutachter*innen beauftragt. Eine Psychologin und ein Psychiater eines Zentrums für Psychiatrie aus dem Freiburger Umland. Diese kamen nach der Exploration zu dem vorläufigen Ergebnis, dass nach ihrer Einschätzung keine weiteren schweren Straftaten von mir zu erwarten seien.

 

Die Exploration durch die Gutachter*innen

 

Am 12. Mai traf ich die zwei Sachverständigen zum Erstgespräch. Morgens vor 9 Uhr betraten die beiden, zusammen mit dem Bereichsdienstleiter der Haftanstalt, die Station um sich meine Zelle ebenso anzuschauen, wie den Rest der Station. Gemeinschaftsdusche, Stationsküche, Freizeitraum und die für eine sechsstellige Summe vor Jahren eingebaute Zugangsschleuse, damit die Bewohner „selbstständig“ in den Gefängnishof, aber nicht unkontrolliert auf andere SV-Stationen gehen können.

 

Danach unterhielten wir uns zwei Stunden. In den folgenden Wochen fanden insgesamt sechs Gespräche statt, mal vormittags, mal nachmittags. Intensiv wurde meine Vergangenheit, Kindheit und auch der Haftverlauf, sowie der Grund der Haft thematisiert. Interessanterweise ging es auch immer wieder darum, dass ich gerne ohne Schuhe auftrete und einen eher eigenwilligen Kleidungsstil pflege.

 

Die vorläufige Einschätzung der neuen Gutachter*innen

 

Im letzten Gespräch am 31. Mai 2023 mit den Sachverständigen, das dann auch fast drei Stunden dauerte, teilten sie mir ihre vorläufige Einschätzung mündlich mit.

Danach verhalte es sich aus ihrer Sicht wie folgt: Es bestünde eine realistische Zukunftsperspektive, ob in beruflicher Hinsicht, aber auch was die Wohnsituation angehe, zudem verfüge ich über ausreichende Bewältigungsstrategien, um mit schwierigen Situationen zurecht zu kommen. Jetzt wollen beide Gutachter*innen bis Anfang Juli das schriftliche Gutachten zu Papier bringen und dem Gericht zuleiten.

 

Das weitere Verfahren

 

Nun warte ich auf die gerichtliche Anhörung und deren Ausgang; je nachdem, wie die Entscheidung ausfallen wird, können die Staatsanwaltschaft oder ich Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen. Insofern heißt es auch nach fast 27 Jahren: Warten!

 

Diese Anhörung ist terminiert auf den 5. Juli 2023.

 

Ausblick

 

Die Haftanstalt gewährt mir seit Frühjahr diesen Jahres monatliche Ausführungen, so dass ich nicht nur meinen Heimatort im Freiburger Umland besuchen konnte, sondern auch die Freiburger Straffälligenhilfe. In den nächsten Wochen soll ich nicht nur die Bewährungshilfe in ihrem Dienstsitz aufsuchen, sondern auch dort einen Besuch machen, wo ich nach der Haftentlassung wohnen könnte.

 

Die ganzen Jahrzehnte in Haft, darunter viele Jahre in Isolationshaft, konnte ich nur deshalb durchstehen, weil mich all die Zeit Menschen und Organisationen wie Rote Hilfe e.V. oder ABC solidarisch begleitet, geschrieben, besucht, telefoniert, meine Texte getippt und online gestellt, mir die Chance einer regelmäßigen Kolumne im DreckSack (https://www.edition-luekk-noesens.de/) eingeräumt haben, um dort über die prekäre Situation von Inhaftierten gegenüber einem ganz anderen Publikum zu berichten. Die mich materiell unterstützt und auch wichtige Zukunftsperspektiven, wie die Aufnahme in die Redaktionsgemeinschaft bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) eröffnet haben. Euch allen danke ich von ganzem, ganzem Herzen!

 

Schauen wir, wie es nun weitergeht. Hoffentlich bald zusammen vor den Mauern!

 


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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