[B] Liebig14-Prozess endet mit Freispruch

ProzessbeobachterIn 05.11.2011 19:38 Themen: Freiräume Repression
Am 02.11.2011 fand der erste Prozess gegen eine bei der Räumung der Liebigstrasse 14 festgenommene Person statt. Die Anklage lautete Hausfriedensbruch. Insgesamt wurden bei der Räumung neun Menschen im Haus angetroffen, es konnte jedoch nicht bewiesen werden, dass sie sich dort widerrechtlich aufgehalten haben. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Die BewohnerInnen der Liebig 14 hatten schon vor der Räumung darauf hingewiesen, dass keine gültigen Räumungstitel gegen sie vorliegen. Dies hat das Gericht im Prozess bestätigt. Bereits nach der Anhörung des ersten Zeugen der Verteidigung, dieser hatte das Haus 1990 mit besetzt, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Der Zeuge gab einen Abriss über die Geschichte des Hauses und erklärte wie sich die BewohnerInnen nach Abschluss der Veträge organisiert haben. Das Haus wurde nach dem Mauerfall besetzt und im Zuge der Legalisierungen bekamen die Bewohner der Liebigstraße 14 Mietverträge. Seither war die Nutzung legal. Die
Verträge mit Einzelpersonen waren jedoch nur ein Hilfskonstrukt. Bewohner und Eigentümer haben im Laufe der Zeit häufig gewechselt, ohne dass die Verträge geändert wurden. Eigentlicher Nutzer und Besitzer des Hauses waren jedoch nie Einzelpersonen, sondern der Liebig 14 e.V. Diese kollektive Wohnraumnutzung entsprach der Grundidee von Wohnprojekten und war auch dem Hauseigentümer Suitbert Beulker, der 1999 das Haus kaufte, bekannt. Die Räumungstitel bestanden aber nur gegen die Mietvertragsinhaber_Innen, nicht gegen die aktuellen Bewohner und den Verein, der das Haus nutzte, also somit nicht gegen die eigentlichen Bewohner_innen und somit HuasbesitzerInnen der Liebigstrasse 14. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof darf eine Räumung jedoch nur mit gültigem Titel gegen die tatsächlichen BewohnerInnen durchgeführt werden. Somit stellt die Räumung einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Demnach liegt auch kein Hausfriedensbruch seitens der Bewohner­_innen vor und es müssen keine durch die Räumung entstandenen Schadensersatzleistungen gezahlt werden. Auch die Strafbefehle gegen die restlichen sieben Personen, die Einspruch eingelegt hatten, werden fallengelassen.

Auch wenn dieser Prozess ein gutes Ende genommen hat, darf nicht vergessen werden, dass noch weitere Personen wegen Protesten bei der Liebig-Räumung angeklagt sind. Kommt zu den Prozessterminen und unterstützt die Angeklagten!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
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Ergänzungen

Glückwunsch!

IchZeigeIhnenBlumen 06.11.2011 - 13:38

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 4 Kommentare an

geht schlafen — egal

ein gutes ende — ist das leider nicht

Wie jetzt? — Staatsanwalt beantragt Freispruch?