Dresden: Kommission soll Grundrechtsverstöße aufarbeiten
Bereits am Abend des 19. Februar stürmte ein Spezialeinsatzkommando das Pressebüro des Bündnis "Dresden Nazifrei". Die Personen in dem Büro wurden in Gewahrsam genommen. Mittlerweile wurde die Razzia als rechtswidrig eingestuft und Schadensersatz geleistet. Im Juni fand die taz heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden und das LKA Sachsen eine Funkzellenabfrage (FZA) durchgeführt hat. Diese darf eigentlich nur bei erheblichen Straftaten eingesetzt werden. Genutzt wurden die daraus gewonnen Daten allerdings u.a. in Ermittlungsverfahren gegen BlockiererInnen des Naziaufmarsches. Außerdem ermittelt das sächsische LKA gegen mittlweile über 20 Personen wegen dem "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung", die in Sachsen Jagd auf Nazis gemacht haben soll. Deshalb wurden im April zahlreiche Wohnungen durchsucht. Zur Begründung führte die Polizei beispielsweise Telefonate an, in denen sich Personen über zeitgleich stattfindende Naziversammlungen unterhielten.
Sachsen hat es in den vergangenen Jahren geschafft, zivilgesellschaftliches Engagement enorm zu verunsichern und dem vielfach geforderten "Aufstand der Anständigen" einen herben Dämpfer verpasst. Ob die Landesregierung und die ermittelnden Behörden nach der Vorlage des Berichts der Kommission einlenken werden, ist ungewiss. In der Vergangenheit zeigte sich gerade die schwarz-gelbe Landesregierung beratungsresistent.
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