Ein Zeichen gegen Repression in Hildesheim

Bündnis für Solidarität und freie Bildung 17.06.2011 16:28 Themen: Bildung Repression
Repressionen während des Bildungsstreikes 2009 in Hildesheim und aktuelles Gerichtsverfahren.
Pressemitteilung

Ein Zeichen gegen Repression in Hildesheim

Bei der Mahnwache am 17. Juni 2011 ab 13 Uhr in der Hildesheimer Fußgängerzone zeigten sich zahlreiche Passanten sehr interessiert an der Repressionsproblematik, die in Hildesheim in der vergangenen Zeit zugenommen hat.
Seit 2008 ist immer wieder dokumentiert, dass Polizei und Ordnungsbehörden sehr strikt gegen Demonstrationen und Demonstrant_innen vorgehen, die ihnen ein Dorn im Auge sind. Klagen gegen restriktive und durch andere Gerichte bereits als rechtswidrig bewertete Demonstrationsauflagen aus dem Jahr 2010 liegen derzeit noch bei Verwaltungsgerichten und warten auf Entscheidung. Diese Klagen richten sich sowohl gegen die Ordnungsbehörden des Landkreises als auch der Stadt Hildesheim.
Auch bei der Streetparade für alternative Freiräume vom 3. Juni 2011 versuchte das Ordnungsamt, die Veranstaltung mit Auflagen unmöglich zu machen. Die Polizei griff mehrfach in die Veranstaltung ein und kletterte sogar auf den Lautsprecherwagen. Rechtliche Schritte zu dieser Veranstaltung werden von den Anmelder_innen derzeit überprüft.
Auch die gestrige Mahnwache richtet sich gegen einen solchen Fall von Repression. Anlass war das Gerichtsverfahren, welches am Montag, den 20. Juni 2011 um 10:15 Uhr im Hildesheimer Amtsgericht gegen den Studierenden Johannes M. eröffnet wird. Ihm wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.
Wie bereits berichtet, soll der Studierende eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2009 als Versammlungsleiter angemeldet und überdies bereits im Vorfeld geplant haben. Da der Demonstrationszug durch die Stadt als Reaktion auf eine in der Stadtratssitzung überraschend verabschiedete Resolution gegen das Turbo-Abitur an Gesamtschulen spontan entstand, gab es weder einen Versammlungsleiter noch Planungen im Vorfeld. Johannes M. bat die Polizei lediglich telefonisch, für die Sicherheit der Demonstration zu sorgen.
Wie die Beispiele zeigen, hat das repressive und restriktive Vorgehen gegen die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung in Hildesheim offenbar System: Hier wird die Ausübung dieses Grundrechts anscheinend als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesehen und entsprechend angegangen.
Der Fall erregt nun auch überregional Aufmerksamkeit. Verschiedene Bündnisse und Initiativen bekundeten bereits schriftlich ihre Solidarität mit dem angeklagten Studierenden. „Offensichtlich handelt es sich bei diesem Prozess um einen Versuch der Justiz, vor unliebsamen demokratischen Bestrebungen - so zum Beispiel vor Protesten gegen autoritäre Auswüchse des Bildungssystems – abzuschrecken.“, so Martin Otto für die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA).
Für Montag, den 20. Juni 2011 ist eine weitere Mahnwache angemeldet: Ab 8:30 Uhr besteht vor dem Amtsgericht Hildesheim die Möglichkeit, sich zu informieren und solidarisch zu zeigen.
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