Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen

addn.me 20.04.2011 00:01 Themen: Blogwire Freiräume
Nach den repressiven Maßnahmen in den vergangenen Wochen hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition heute vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine juristische Niederlage erlitten. Die neun Richterinnen und Richter gaben der Normenkontrollklage der drei sächsischen Oppositionsparteien Die Linke, Grüne und SPD statt und erklärten das erst vor knapp einem Jahr verabschiedete neue Sächsische Versammlungsgesetz für nichtig.
Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.

Gegen das überarbeitete Versammlungsgesetz hatten die drei Oppositionparteien des Sächsischen Landtags gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im vergangenen August eine Normenkontrollklage eingereicht. In ihrer gemeinsamen Presserklärung hatten sie darin auf mehrere Fehler im Gesetzestext verwiesen. So hätten schwammige Formulierungen zu niedrige Anforderungen an die Gefahrenprognose der Behörden gestellt, während im Unterschied dazu das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit hohe Hürden für Versammlungsverbote gesetzt hatte.

Der Rechtsexperte Johannes Lichdi (Die Grünen) nannte das Urteil eine "krachende Niederlage" für die schwarz-gelbe Koalition und einen "Erfolg für die Demokratie". Auch Sabine Friedel von der SPD sprach in einer eigenen Pressemitteilung von einer "doppelten Niederlage" der Regierungskoalition und verwies auf den gescheiterten "Realitätstest am 13. Februar 2011".

Das geänderte Gesetz räumte den Kommunen die Möglichkeit ein, an so genannten "besonderen Orten" Versammlungen leichter verbieten zu können. Vorrangiges Ziel war es aber, Demonstrationen von "Extremisten" rund um den 13. Februar in der Dresdner Innenstadt zu verhindern, um damit den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern "ein würdevolles und friedliches Gedenken an die Opfer und Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945" zu ermöglichen.

Die Landesregierung will indes an dem umstrittenen Gesetz festhalten. Der CDU-Landtagsabgeordnete Marko Schiemann bezeichnete die vorgenommenen Einschränkungen für Orte mit historisch herausragender Bedeutung als moderat und kündigte gemeinsam mit dem FDP-Rechtsexperten Carsten Biesok "schnellstmöglich ein rechtssicheres Gesetz" an, um damit die “Aufmärschen gewalttätiger Extremisten geplagten Kommunen wieder eine Handhabe bekommen, sich schützen zu können”.
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Ergänzungen

Hab da noch nicht reinjelesen, warum auch?

der Jürschen 20.04.2011 - 01:03
Hammer Typ dieser Martens, man beachte seinen Gesichtsausdruck. Da schlägt einem die geballte sächsische FDP Inkompetenz entgegen.

Justizminister Martens hält eigenes Versammlungsgesetz für erforderlich

Dresden. Sachsens Regierung hält ein eigenes Versammlungsgesetz für den Freistaat weiter für erforderlich. „Ich gehe davon aus, dass wir nach Auswertung des Urteils gegebenenfalls ein neues Gesetzgebungsverfahren einleiten werden", sagte Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Dienstag am Rande der Landtagssitzung. Kurz zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig das von der schwarz-gelben Koalition initiierte Versammlungsgesetz kassiert. Damit gilt nun wieder das alte Bundesgesetz.

Martens verwies darauf, dass das vor gut einem Jahr verabschiedete Gesetz ausschließlich aus formalen Gründen beanstandet wurde. Die Staatsregierung sei inhaltlich nach wie vor der Auffassung, dass Auflagen für Demonstrationen und Orte unter bestimmten Umständen gestattet sein müssten. Martens sprach in diesem Zusammenhang von besonders sensiblen Erinnerungsorte. Da ihm die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorlag, wollte sich der Minister nicht zu Details äußern. Es sei gegenwärtig zu früh, „irgendwelche Schuldzuweisungen" vorzunehmen.

Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten (19.04.11)

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Frechheit — der Jürgen Andreas Michael Martens

all so kleinscheiß — tagmata

Ohrfeige — war Thema