[B] Gegen staatliche Zensurversuche

agn 09.02.2011 00:17 Themen: Freiräume Repression
Mehrmals durchsuchte die Berliner Polizei im Jahr 2010 die linken Info- und Buchläden M99, Schwarze Risse und OH★21. Meist ging es dabei um das linksradikale Szeneblatt Interim (Download), aber auch der Aufruf zur Massenblockade des Naziaufmarsches in Dresden im Februar 2010 und ein Flugblatt einer anti-militaristischen Gruppe wurden schon als Begründung zur Durchsuchung der Läden herangezogen.Der erste Prozesstermin gegen den Geschäftsführer des OH★21 findet am Freitag, den 18.02.2011 um 9:00 Uhr im Raum 455 des Amtsgerichts Tiergarten statt.
Im Gegensatz zu vergangenen Durchsuchungen & Ermittlungen, bei welchen bisher immer gegen vermeintliche Autor_innen, also oftmals gegen Unbekannt ermittelt wurde, sollen nun die Geschäftsführer_innen der Info- und Buchläden für die Inhalte, der in den Läden erhältlichen Flugblätter, Bücher und Zeitschriften verantwortlich gemacht werden. Mit den Vorwürfen “Aufforderung zu Straftaten” und “Verstoß gegen das Waffengesetz” soll nun gegen die Buchhändler_innen vorgegangen werden, statt wie bisher gegen die Redaktionen der entsprechenden Zeitschriften etc. zu ermitteln.

Mit dem von der Staatsanwaltschaft angestrebten Verfahren soll die bisherige Rechtsprechung revidiert werden. Bisher ist diese davon ausgegangen, dass die Buchhändler_innen nicht den Inhalt aller von ihnen angebotenen Schriftstücke kontrollieren und beurteilen können.

 

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Kommt alle! zum Prozesstermin am Freitag, den 18.02.2011 um 9:00 Uhr in Raum 455 des Amtsgerichts Tiergarten.

 

Mehr Infos auf unzensiert-lesen.de

 


Im folgenden wollen wir die Audiomitschnitte der Veranstaltung “Tatort Buchladen” vom 17. November 2010 dokumentieren:

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Ergänzungen

@scheißegal

nicht egal 09.02.2011 - 15:04
Dir ist aber schon bewusst, dass jede Freiheit ihre Grenzen hat, oder? Das heißt auch die Meinungs- und Pressefreiheit. Du darfst eben nicht alles drucken oder sagen. Stell dir mal vor, die Nazis dürften die ganze Scheiße, die sie im Hirm haben unter Berufung auf Presse- und Meinungsfreiheit ungestraft zu Papier bringen oder in die Öffentlichkeit hinausposaunen. Dann würden eben gerade "Menschen" wie Pastörs ohne Verurteilung bleiben. Oder denk an so nen Dreck wie Kinderpornographie. Ich will nicht, dass Heftchen mit solchen Inhalten unter Berufung auf die Pressefreiheit straffrei verkauft werden.
Und komm jetzt bitte nicht mit so was schwachem wie: Aber wie kannst du bloß diesen Dreck mit Interim etc. gleichsetzen blabla. Es geht nicht um Vergleiche, sondern umd das Prinzip, dass Presse- und Meinungsfreiheit eben nicht das sind, was du dort hineininterpretierst.
Aber ich glaube, du weißt das alles auch selbst. Steh doch lieber offen dazu, dass der Kampf gegen den Staat konsequenterweise auch Straftaten im Sinne der Gesetze des zu bekämpfenden Staates beinhalten muss. Logischerweise musst du dir dann eben auch bewusst sein, dass der bekämpfte Staat dich juristisch verfolgt ("Repression"). Sich das einzugestehen wäre auf jeden Fall ehrlicher und mutiger als diese albernen Verweise auf deine Interpretation irgendwelcher Grundrechte, wo du doch den Staat samt der in ihm geltenden Grundrechte radikal umbauen willst.

@123

Entdinglichung 09.02.2011 - 15:50
Herr Keuner und die Zeitungen

Herr Keuner begegnete Herrn Wirr, dem Kämpfer gegen die Zeitungen. "Ich bin ein großer Gegner der Zeitungen", sagte Herr Wirr, "ich will keine Zeitungen."
Herr Keuner sagte: "Ich bin ein größerer Gegner der Zeitungen: ich will andere Zeitungen." "Schreiben Sie mir auf einen Zettel", sagte Herr Keuner zu Herrn Wirr, "was Sie verlangen, damit Zeitungen erscheinen können. Denn Zeitungen werden erscheinen. Verlangen Sie aber ein Minimum. Wenn Sie zum Beispiel Bestechliche zuließen, sie zu verfertigen, so wäre es mir lieber, als daß Sie Unbestechliche verlangten, denn ich würde sie dann einfach bestechen, damit sie die Zeitungen verbesserten. Aber selbst wenn Sie Unbestechliche verlangten, so wollen wir doch anfangen, solche zu suchen, und wenn wir keine finden, so wollen wir doch anfangen, welche zu erzeugen. Schreiben Sie auf einen Zettel, wie die Zeitungen sein sollen, und wenn wir eine Ameise finden, die den Zettel billigt, so wollen wir gleich anfangen. Die Ameise wird uns mehr helfen, die Zeitungen zu verbessern, als ein allgemeines Geschrei über die Unverbesserlichkeit der Zeitungen. Eher nämlich wird ein Gebirge durch eine ein zige Ameise beseitigt als durch das Gerücht, es sei nicht zu beseitigen."
Wenn die Zeitungen ein Mittel zur Unordnung sind, so sind sie auch ein Mittel zur Ordnung. Gerade Leute wie Herr Wirr bewiesen durch ihre Unzufriedenheit den Wert der Zeitungen. Herr Wirr meint, der heutige Unwert der Zeitungen beschäftige ihn, aber in Wirklichkeit ist es der morgige Wert. Herr Wirr hielt den Menschen für hoch und die Zeitungen für unverbesserbar, Herr Keuner hingegen hielt den Menschen für niedrig und die Zeitungen für verbesserbar. "Alles kann besser werden", sagte Herr Keuner, "außer dem Menschen."

(Bertolt Brecht)

Das Problem

hamburger 09.02.2011 - 20:54
ist ein wenig komplizierter. Es ist nämlich nicht so, dass schon die genannten Zeitschriften komplett verboten sind und der Beschlagnahme unterliegen, sondern immer nur einzelne Ausgaben (oder gar, so auch passiert bei der Zeck in Hamburg, einzelne Seiten) . Die Verbreitung der anderen Ausgaben (der Mehrzahl!) oder zensierten Exemplare ist vollkommen legal. Es ist auch nicht immer so klar, ob ein konkreter Text als Aufruf zu Straftaten verstanden werden muss oder nicht; da ist die Moblisierung nach Dresden ein gutes Beispiel.

Natürlich könnte sich die Info-Läden einfach machen und Zeitschriften, bei denen es zu Beschlagnahmen kommt, aus dem Sortiment verbannen. Das würde aber auch viele Ausgaben von Zeitschriften treffen, die rechtlich völlig unproblematisch sind. Ansonsten stellt sich in der Tat die Frage, wie die Info-Läden das sinnvoll entscheiden können sollen; schon jede dieser Zeitschriften daraufhin zu lesen wäre ja einige Arbeit, wenn das nicht zum vorauseilenden Gehorsam werden soll, würde außerdem kein Weg daran vorbeiführen entdeckte kritische Passagen Rechtsanwälten zur Prüfung vorzulegen. Spätestens letzteres dürfte vom Aufwand her nicht mehr wirtschaftlich vertretbar sein. Insofern ist es nur konsequent, sie strafrechtlich auch nicht als verantwortlich zu betrachten, bevor sie behördlicherseits darauf hingewiesen wurden - und selbst dann könnte ja noch die Frage im Raum stehen - siehe Beispiel Dresden - ob nicht zu Unrecht.

@nicht egal

abersowasvonegal 10.02.2011 - 18:38
>>wo du doch den Staat samt der in ihm geltenden Grundrechte radikal umbauen willst.<<

Und woher weißt du das?

Die Grundrechte haben mit diesem Staat doch gar nichts zu tun, die gelten auch ohne diesen Staat.

Vlt. will der Autor ja im Gegenteil den Staat so umbauen das er die Grundrechte endlich mal durchsetzt, z.B Art 14 und 15 des GG.
Und ja auch Artikel 1 wird in diesem Staat nicht hoch genug gehalten.


@ nichtrelevant

abersowasvon egal 11.02.2011 - 17:25
Präambel:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

also das Volk hat sich gegeben, den Staat braucht es erst später, bald hoffentlich nicht mehr, als Erfüllungsgehilfen.

Derselbe Gedanke in den Menschenrechten, da taucht das Konstrukt "Staat" überhaupt nicht auf.
 http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml

da du hier was von völkisch faselst, während du gleichzeitig Staat und Grundrechte als untrennbar verbunden darstellst, sollte die Diskussion jetzt beendet sein.



Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 12 Kommentare

"Bombenbauanleitungen" und "Zaubertrickregel"

Roland Ionas Bialke 09.02.2011 - 04:54
Entweder einer der Redner sagte oder in der Zuschauer- und Zauschauerinnendiskussion wurde gesagt, dass es nicht um die "Bombenbauanleitungen" in der Interim gehe, und (sinngemäss), dass wenn jemand sowas suche, das auch im Internet finden würde. Die Überbewertung des eigenen Mediums und die fast völlkommene Ignoranz anderer Repression zu diesem Themenfeld hat mich schon sehr besorgt gemacht.

Im Internet werden ebensolche Anleitungen, oder was dazu gemacht wird, zensiert und deren Urheber sehr krass staatlich verfolgt. Ich hätte mir gewünscht, dass auch dazu etwas vom Podium aus gesagt wurde - Doch selbst von den Leuten, die sich rund um das Internet auskennen, sagten nichts. Sinngemäss wurde dem von mir angesprochenen Satz noch angefügt, dass es bedeutsamer wäre eine Militanzdebatte zu führen Dass die Militanz- und Organisationsdebatte seit einigen Ausgaben der Zeitschrift Radikal im Internet stattfindet, mehr Personen über das Internet erreicht werden und dass Anonimität im Internet leichter möglich ist, wurde augeblendet.

Zu dem Prozess am 18. Februar 2011 kann ich mal eine Zaubertrickregel nennen:

"Zeige nie den gleichen Zaubertrick einem Publikum zweimal (oder mehrmals) hintereinander!" Was hat das mit dem Prozess zu tun? Wahrscheinlich das Gleiche was das Finanzamt damit zu tun hat. Die Solidaritätserklärung von "unzensiert lesen" war stellenweise durch Ideologie verblendet. Jedem und jeder mit logischen Verstand wird bemerken, dass Zeitschriften keine Flügel haben. Die Polizei notiert bei jeder Durchsuchung (und ganz sicher auch bei operativen/verdeckten Massnahmen) die Namen der angetroffenen Personen. Dem Finanzamt werden durch kommerzielle Betrieben die Mitarbeiter und Mitarbeiter gemeldet. Wenn nun mehrmals die gleichen Personen bei Durchsuchungen wegen der Interim angetroffen wurden, dann wird im Gerichtssaal die "fahrlässige Tat" bestand haben.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

Es kann sich noch so gut selbst in die Tasche gelogen werden, aber auch der dümmste Richter und die dümmste Richterin kennen grob kommunikative Abläufe in Betrieben und auch kommunikative Abläufe nach Durchsuchungen. Im Kapitalismus wird der Vorfall dem Chef oder der Chefin gemeldet, im Kollektiv werden solche Vorfälle kollektiv besprochen. Daneben trägt sich auch der Anwalt oder die Anwältin der beschuldigten Person(en) auf der jeweiligen Ermittlungsakte ein.

Es stimmt, dass beim § 130a Abs. 2 Nr.1 StGB -  http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html - der Buchhändler und die Buchhändlerin nicht bestraft wurden! Allerdings handelt es sich dabei um Fälle wo keine Fahrlässigkeit vorlag oder wo der Inhalt nicht gross auf dem Cover erkennbar war. Ein Beispiel: Wenn ein Buchhändler ein Buch vertreibt, wo auf dem Cover ein nacktes Kind zu sehen ist und das Buch den Titel "Sex mit Kindern" trägt, dann wird der Buchhändler ganz sicher nach dem § 130a Abs. 2 Nr.1 StGB bestraft. Auch bestraft wird er, wenn das Buch mit dem gleichen Inhalt und ohne eindeutigen Cover "Text X - Nr.1" heisst, und er von einer Behörde in Kenntnis gesetzt wird, dass die Buchreihe "Text X" verbotene Abbildungen enthält. Wenn er dann noch dabei erwischt wird, wie er das Buch "Text X - Nr. 4" und einige Wochen später "Text X - Nr.7" vertreibt, dann ist dieses Verhalten in der Rechtssprache fast schon "vorsätzlich".

Bei den betroffenen Buchläden handelt es sich ja auch nicht um irgendwelche Läden, sondern um läden mit exklusiven Sortiment. D.h. im Klartext, dass jemand das Verkaufte nach Inhalten ankauft und dann in den Präsentationsräumen sortiert ausstellt. Im Gerichtssaal wird ganz sicher die Frage danach kommen: "Wie kann ich etwas sortieren, ohne den Inhalt zu kennen?"

Und wie schon geschrieben, Zeitschriften haben keine Flügel. Da wurde sich schon an behördlicher Stelle überlegt nach § 129 StGB zu ermitteln und anzuklagen. Doch dann kam ein gelber Engel angeflogen und hat die Idee verworfen. Ich freue mich mit den Betroffenen, dass viele Bücher und Zeitschriften mit der Post verschickt werden, und wirklich niemand aus den Buchläden mit der Verteilungsstruktur der bösen Zeitschriften in Berührung gekommen sein konnte! Diesbezüglich ist auch die Uhrzeit der Durchsuchungen relevant. Da meinen manche doch echt, dass die Post ihre Monopolstellung verlor, wäre schlecht.

Was haben Uns denn die § 129b StGB-Prozesse gezeigt? Und schon wieder wird eine Frage zum Komplex sichtbar. Wer Kriminalistik studiert, erhält das in den ersten Stunden des Studiums als Arbeitsblatt: Zum Tatort wird etwas gebracht und vom Tatort etwas weggenommen. Später im Studium wird diese relative Aussage dann z.B. mit dem Weg des Geldes konkretisiert. Zum Glück ist ja die Interim kostenlos!

Wo Wir auch schon wieder beim Thema Hotspots (Informationsknotenpunkte) wären. In den linken Szenen sind extrem viele Fälle bekannt, wo sogenannte Hotspots ihrer kriminalistischen Bedeutung wegen (es fliessen dort sehr viele Informationen) infiltriert wurden. Angefangen von der Kneipenkultur der 1970er Jahre, den anwaltlichen Kollektiven in den 1980er Jahren, bis zu den Medien in den 1990er Jahren. Auch hier scheint die Ignoranz gross zu sein, wenn es darum geht zu sehen, wie leicht es die Behörden haben. Vor einigen Jahren wurde so z.B. öffentlich, dass der Verfassungsschutz gezielt nach V-Personen im Umfeld des Mehringhofs sucht. Dort wo ein betoffener Buchladen sitzt und auch das Postfach der Interim zu finden ist. Und die Betroffenen schlafen ja nicht erst seit ein paar Monaten mit diesem Wissen. Schon vor 10 Jahren wurde es gewusst. (Stichwort: RZ)

Ich wümsche mir, dass mehr Menschen zu realitätsnahen Analysen kommen und dass die Betroffenen sehr viel Unterstützung erhalten!

(Die Ergänzung ist zur Verifikation auf Linksunten gespiegelt.)

Zu den Link-Disclaimer

Roland Ionas Bialke 09.02.2011 - 05:19
In der Diskussion am Anfang wird der Link-Disclaimer erwähnt. Dieser Disclaimer ist vollkomener Unsinn, da das Urteil von 1998 genau bestimmte, dass die Verlinker und Verlinkerinnen verantwortlich für die Links und die Inhalte der der verlinkten Inhalte sind. Ich würde sogar sagen, dass dieser Disclaimer ein "Running-Gag" ist, der Unwissenheit kennzeichnen und verdeutlichen soll.

Wer mehr wissen will:

 http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm (nur mit Proxy besuchen)

(Diese Ergänzung ist zur Verifizierung auf Linksunten gespiegelt.)

@Bialke

mensch 09.02.2011 - 11:20
Du... der sich so unsolidarisch wie möglich verhält, der Antirepgruppen aktiv sabutiert und der genau dann versucht die offene Kommunikation der WBA lahm zu legen, wenn sie am wichtigsten ist und dann auch noch mit den Bullen droht, der du Aktivist_innen bei aktionen filmst nur um deinem Verqueren Geltungsbedürfnis gerecht zu werden... DU solltest einfach mal die fresse halten und vieleicht lieber aus dem Land ziehen veräter haben auf solchen Veranstalltungen nichts zu suchen!
Wäre auch gut, wenn die veranstallter_innen soclcherveranstalltungen darauf achten Roland Ionas Bialke den Zutrit zu verwehren.

"lieber" roland

................. 09.02.2011 - 12:02
die bisher gängige rechtsprechung, ging eben nicht davon aus, das der buchhändler die inhalte der von ihm verkaufen "werke" vorher auf strafrechtlich relevanten inhalt überprüfen muss.
wenn du der meinung bist, und dazu auch gleich noch eine erklärung hast, warum der buchhändler fahrlässig gehandelt hast ist das ja schön für dich.vielleicht solltest du dann besser gleich für die repressionsorgane arbeiten.

legal illegal

scheißegal 09.02.2011 - 12:23
es ist doch klar der staat reagiert mit repression gegen die allzu aufmüpfig werdende opposition. jedem/r buchhändler_IN der publikationen wie interim ,radikal etc. vertreibt ist klar dass er/sie das "nicht darf" und dafür möglicherweise in irgendeiner art und weise "bestraft" werden wird/kann.aber das ist doch wohl nicht der punkt oder ?es gehtdoch wohl darum die staatliche ordnung in frage zu stellen.mit allen mitteln ,auf allen ebenen wie immer so schön gesagt wird.und naklar eben auch im buchladen um die ecke der eben sagt "wir lassen uns nicht verbieten die und die schrift zu vertreiben! auch und gerade wenn wir mit repression rechnen müssen"und nebenbei kann mensch den prozess noch dazu nutzen der bürgerlich demokratischen öffentlichkeit zu zeigen wie es steht in diesem staat mit presse und meinungsfreiheit.den prozess zum feld der politischen auseinandersetzung machen.

Schon bizarr,

123 09.02.2011 - 14:56
auf einer Seite zur Solidarität gegen Staatliche - Zensur aufzurufen, auf der immer häufiger Artikel völlig unabhängig der "Kriterien" einfach mal so "verschwinden".
Warum gibt es keine Artikel mehr aus Bilin, Gaza, Kurdistan? Weil immer mehr Leute/Gruppen es satt haben hier vollgespamt und/oder ohne Angabe von Gründen "gelöscht/versteckt" zu werden. Warum werden kritische Artikel zu Reaktionären und Sexisten wie z.B. Bahamas gelöscht? Warum halten sich die "Betreiber" oder "Besitzer" dieser Seiten nicht an ihre eigenen "Kriterien"?
Welche Person/Gruppe oder Amt berechtigt sie dazu?
Bei vielen Gesprächen im Ausland stellt man den Ruf fest, "German.Indymedia" ist reichlich german. Nur noch regionalistische und nationale Themen möglich.
"Shame on the german left" schrieb gestern jemand zu Ägypten. "Shame on German Indymedia" wäre sicher genauso richtig gewesen.



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gähn - Mod vom Dienst

@nicht egal

scheißegal 09.02.2011 - 15:41
du hast mich falsch verstanden. der verweis auf die presse und meinungsfreiheit bezog sich auf die bürgerlich demokratische öffentlichkeit.naklar der kampf gegen die staatliche ordnung wird auch mit illegalen mitteln geführt und dies muss er auch.und genau das meinte ich auch.

@scheißegal

nicht egal 09.02.2011 - 16:56
Siehst du, dann sind wir uns ja einig. Ich verstehe dann allerdings nicht, warum hier auf indymedia ständig soviel rumgeheult wird wegen staatlicher Repression. Jeder Mensch, der die staatliche Ordnung mit illegalen Mitteln bekämpft, muss doch wissen, dass diese Repression die natürlich Folge seiner Aktivitäten sind. Wer ist denn so naiv zu glauben, der Staat leiste keine Gegenwehr, wenn er mit illegalen Mitteln bekämpft wird. Warum immer dieses sich in die Opferrolle heulen?

@123

autonomer medienkommissar 09.02.2011 - 17:06
Was veröffentlicht wird und was nicht entscheiden die Leute die ein Medium wie Indymedia organisieren und darin mitarbeiten. Und nicht irgendwelche Jammerlappen in der Ergänzungsspalte. Selbstbestimmung nennt sich das, oder Arbeiterselbstverwaltung, oder Autonomie. Wenn es dir nicht passt dann arbeite mit oder organisier was eigenes! Jammern ist übrigens neben der german angst auch eine sehr deutsche Eigenschaft.

Witzig

zensurius 09.02.2011 - 19:04
Ich finde ja witzig wie von keinem bemerkt wird das De.Indy den Link zur Interim herausgenommen hat...

voll nicht egal

!!! 11.02.2011 - 00:25
Transformation hin zu einer befreiten Gesellschaft ( wie auch immer mensch das nennen mag) heißt nicht zwangsläufig das alle Grundrechte negativ zu bewerten sind, im gegenteil: ich denke wenn z.b Das Versammlungssgetz verteidigt werden und v.a auch praktisch präsent ist, folgt daraus eine linksradikale perspektive.
wie willst du denn z.b was mit ner demo " vermitteln" wenn du vorne n spalier hast etc?

@abersowasvonegal

nicht relevant 11.02.2011 - 10:30
Wie kommst du denn auf die Schnapsidee, das GG und die darin formulierten Grundrechte haben nichts mit dem Staat zu tun. Staatliche Organe haben es geschrieben und staatliche Organe können es ändern.
Wahrscheinlich stehst du aber eher auf die völkische Sichtweise und beziehst deine Aussage auf die Präambel:
„Die Deutschen ... haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

So gesehen hast du natürlich Recht, die Grundrechte gelten natürlich auch für Angehörige des deutschen Volkes, die sich nicht auf deutschem Staatsgebiet befinden. Diese völkische wischiwaschi Aussage finde ich persönlich unbrauchbar. Versuch mal, als Deutscher in den USA, Iran, Nordkorea oder sonstwo auf deine Grundrechte zu bestehen, dann wirst du ganz schnell merken, dass du doch von deinem Staat abhängig bist.

Nochmal, wer im Kampf gegen Staat bewusst Grundrechte bekämpft oder missachtet (z.B. Missachhtung von 14.1 weil nach eigener Interpretation vielleicht 14.2 nicht gewährleistet ist / Stichwort Selbstjustiz), der sollte ehrlich und konsequent genug sein und das ewige Berufen auf andere Grundrechte (z.B. 5.1 unter völliger Vernachlässigung von 5.2) unterlassen.
Das GG ist kein Wunschkonzert, bei dem du dir die Rosinen rauspickst. Entweder du lehnst es ab. Das ist dein Recht als aufrichtiger Revolutionär. Dann musst du aber auch die Konsequenzen tragen (staatliche Repression) und darfst dich nicht auf eine Hand voll Artikel aus dem GG berufen, die du dann doch nicht so scheiße findest.